Um die Kundenabzocke zu minimieren hat der Gesetzgeber neue Regeln eingeführt, wie Kunden vor dem Abschluß von Kaufvorgängen auf die Konsequenzen ihres Handelns hingewiesen werden müssen. Abgesehen davon, dass dabei mal wieder leicht übers Ziel hinaus geschossen wurde, haben viele Webmaster ihre Seiten noch nicht entsprechend aktualisiert. Wir sagen, was zu beachten ist.
Im Endeffekt geht es bei der neuen Regelung um mehr Eindeutigkeit und eine Rückversicherungsmöglichkiet á la „wollen sie wirklich jetzt dafür Geld ausgeben?“, die den Kunden zusätzliche Sicherheit geben soll.Ist eine solche doppelte Abfrage womöglich noch schnell eingerichtet, müssen aber auch noch die Beschriftungen der Buttons vieler Shops angepasst werden, berichtet Rechtsanwalt Sören Siebert bei e-Recht24.de.
Was früher erlaubt war ist nun nicht mehr eindeutig genug. Bezeichnungen wie „weiter“, „Bestellung abschliessen“ oder gar ein einfaches „Los“ sind nicht mehr zulässig und können zu Abmungen führen. Stattdessen müssen Shopbetreiber, aber auch eBay-Händler und Dienstleister, eben eindeutigere Begriffe wie „kostenpflichtig bestellen“, „jetzt kaufen“ oder gar „zahlungspflichtigen Vertrag abschliessen“ in ihre Buttons einbauen…ganz ungeachtet, wie beknackt das auch immer klingen mag.
Nun denn, so sind die Regeln, und zwar schon seit dem 01.08.2012. Und wenn ich mich so in der Shop-Landschaft umschaue dann gibt es noch eine ganze Menge Potential für diesbezüglich ausgerichtete Abmahn-Anwälte.