Der Koalitionsvertrag in Vorlese-Formatierung

Deutschlands Zukunft gestalten

Der Koalitionsvertrag in Vorlese-FormatierungDie Koalition aus CDU, CSU und SPD will dafür Sorge tragen, dass die Grundlagen für unseren Wohlstand und den Zusammenhalt gesichert und ausgebaut werden. Wir wollen, dass alle Menschen in Deutschland – Kinder, Frauen und Männer, Junge und Alte, in Ost und West – ein gutes Leben führen können und unser Land auf seinem guten Weg weiter vorankommt. Deutschland hat sich in den letzten Jahren wirtschaftlich so gut entwickelt wie kaum ein anderer Staat in Europa. Die Wirtschaft geht in das fünfte Wachstumsjahr in Fol- ge, die Beschäftigung liegt auf Rekordniveau, die Einnahmen von Staat und Sozial- versicherungen sind gestiegen und haben die öffentlichen Finanzen spürbar ent- spannt, die Neuverschuldung im Bund konnte fast auf null reduziert werden. Deutschland ist in guter Verfassung – auch dank einer gezielten Reformpolitik der Vergangenheit. Unser Land konnte auf die internationale Finanzmarktkrise und den darauf folgenden Konjunktureinbruch sowie die Schuldenkrise in Europa entschieden reagieren. Die Politik hat dabei die Rahmenbedingungen geschaffen, die die Men- schen in Deutschland entschlossen genutzt haben. Die Tarifpartner haben durch verantwortungsvolles Handeln Arbeitsplätze gesichert. Gemeinsam haben wir es ge- schafft, dass unser Land gestärkt aus der Krise herausgekommen ist. Das ist Grund für Zuversicht. Nicht alle Menschen haben jedoch an dieser positiven Entwicklung teilhaben können. Mit unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und Einkommen, die nicht zum Leben reichen, mit der sich nur langsam schließenden Schere der Einkommensungleichheit sowie mit der großen Zahl von Familien und älteren Menschen, die nicht ohne Grundsicherung auskommen, finden wir uns nicht ab. Das gilt auch für die zu geringe Zahl von Frauen in Führungspositionen und den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern. Bildungs- und Zukunftschancen junger Menschen dürfen nicht mehr von ihrer sozialen Herkunft abhängen. Steigende Energiepreise dürfen weder private Haushalte noch Unternehmen überfordern. All das ist ein Grund für politische An- strengungen. Wir wollen in den nächsten Jahren die guten Entwicklungen fortführen und Missstän- de überwinden. In vier Jahren soll unser Land noch besser dastehen als heute. Die- se Aufgabe ist groß. Unsere exportorientierte Wirtschaft ist auf vielfältige Weise in- ternational verflochten und steht im Wettbewerb mit anderen Industrieländern sowie einer wachsenden Zahl dynamisch, aufstrebender Volkswirtschaften in den Schwel- lenländern. Globale Ungleichgewichte, Klimawandel und der Verbrauch knapper Ressourcen erfordern ein neues, nachhaltiges Wohlstandsmodell. Die Weltwirtschaft erholt sich nur langsam von den Folgen der großen Finanzkrise. Jeder Erfolg muss hart erarbeitet werden. Die europäische Schuldenkrise ist noch nicht überwunden und fordert auch in den kommenden Jahren Anstrengungen von uns. Gleichzeitig stehen wir mit dem demografischen Wandel, dem Fachkräftemangel und der fortschreitenden Digitalisierung unseres Lebens vor neuen tiefgreifenden Heraus- forderungen. Von hundert Menschen auf der Welt lebt nur einer in Deutschland, un- Präambel 8 sere Bevölkerung ist die älteste in Europa und unsere Gesellschaft wird vielfältiger, weil der Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wächst. Das Internet und digitale Technologien verändern nicht nur unseren Alltag, sondern führen auch in Wirtschaft und Arbeitswelt zu umwälzenden Veränderungen. Nach der Erfindung der Dampfmaschine, der Industrialisierung und dem Start des Computerzeitalters, sind wir jetzt mit dem „Internet der Dinge“ schon mitten in der vierten industriellen Revolu- tion. Wir wollen die damit verbundenen Chancen nutzen, um den Menschen in unse- rem Land gute Perspektiven eröffnen. Die Soziale Marktwirtschaft ist ein wesentlicher Teil unserer freiheitlichen, offenen und solidarischen Gesellschaft. Mit ihr haben wir einen bewährten Kompass, der Wohlstand und Vollbeschäftigung ermöglicht und zugleich den sozialen Ausgleich und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land festigt. Wir wollen die Soziale Marktwirtschaft stärken, ihre Prinzipien in Europa und darüber hinaus veran- kern und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass unser Land allen Menschen faire Chancen auf eine gute Zukunft eröffnet. Dazu wollen wir: Neuverschuldung stoppen und Schuldenstandsquote senken Solide Finanzen mit ausgeglichenen Haushalten sind für uns unerlässlich. Die Neu- verschuldung wollen wir dauerhaft stoppen, die Schuldenstandsquote senken und dabei die Investitionskraft von Bund, Ländern und Kommunen sicherstellen. Nur so werden wir unserer Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkeln gerecht. Wir sind uns einig, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, ein wirksamer Steuervollzug und die konsequente Einhaltung der Schuldenbremse für die Siche- rung der Einnahmen und der Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind. Mit einer soliden und gerechten Haushaltspolitik schaffen wir auch weiter die Vorausset- zungen für eine stabile Währung, für Wachstum und sichere Arbeitsplätze. Wettbewerbsfähigkeit stärken und Investitionen erhöhen Wir sehen Deutschlands Chancen in einer mittelständisch geprägten und internatio- nal wettbewerbsfähigen Wirtschaft, deren Kern auch weiterhin eine moderne, dyna- mische Industrie ist. Unser Land braucht Exportstärke und eine von Investitionen und Kaufkraft getragene wirtschaftliche Entwicklung. Wir wollen verlässliche Rahmenbe- dingungen schaffen, damit die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft gestärkt werden und sie mit gut qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmern hochwertige Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten kann. Es ist uns gelungen, die Lohnzusatzkosten unter 40 Prozent halten. Regeln für die Finanzmärkte – Schutz für Steuerzahler und Sparer Unser Grundsatz heißt: „Kein Finanzmarkt, kein Finanzprodukt, kein Finanzmarktak- teur ohne Aufsicht“. Wer große Risiken eingeht, muss auch die Haftung übernehmen – das sind die Spielregeln der Sozialen Marktwirtschaft. Wir wollen daher die vorran- gige Haftung von Eigentümern und Gläubigern der Banken. Das besondere deutsche Modell mit Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken hat in der Fi- nanzkrise zur Stabilität beigetragen. Wir wollen es sichern. Die Einführung einer Fi- nanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene stärkt die Beteiligung des Finanz- Präambel 9 sektors an den Kosten der Krise und an den Zukunftsaufgaben von Wachstum und Beschäftigung. Mindestlohn einführen, Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhin- dern Wir wollen: Gute Arbeit für alle – sicher und gut bezahlt. Dazu setzen wir auf den Ide- enreichtum und die Tatkraft der Menschen in unserem Land. Wir vertrauen auf ver- antwortungsbewusste und risikobereite Unternehmerinnen und Unternehmer, und auf gut ausgebildete, leistungsstarke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit einer klugen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik wollen wir die Rahmenbedingungen für ein gutes Investitionsklima, für sichere und gute Arbeit mit einer fairen Bezahlung und für eine starke Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften schaf- fen. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn und allgemein verbindlichen Tarifverträgen sorgen wir für faire Löhne. Tarifautonomie, Tarifeinheit und Mitbestimmung sind für uns ein hohes Gut. Den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern. Chancengerechtigkeit durch Bildung stärken Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Kernanliegen der Koalition. Sie sind die Grundlage um Teilhabe, Integration und Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen und unseren Wohlstand auch für künftige Generationen zu erhalten. Deshalb wollen wir die Mittel für Bildung im Zusammenwirken von Bund und Ländern nochmals erhöhen. Ausbau und Qualität von Kitas und Ganztagsschulen verbessern den Bildungserfolg der Kinder. Für Forschungsinvestitionen werden wir drei Prozent des Bruttoinlands- produktes bereitstellen. Wir wollen, dass die Ergebnisse unserer Forschungsan- strengungen in Deutschland und Europa neuen Wohlstand schaffen. Dafür wollen wir ein technikfreundliches Land bleiben, das Ja sagt zu neuen Ideen und Innovationen und verantwortungsvoll mit Risiken umgeht. Standortvorteil Infrastruktur mit mehr Investitionen stärken Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist die Grundlage für die Wettbewerbsfä- higkeit unserer Volkswirtschaft. Deshalb werden wir besondere Anstrengungen un- ternehmen, um zusätzliche Ausgaben für eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen. Damit wollen wir Straßen, Bahnen und Wasserwege erhalten und wo nötig ausbauen. Diesem Ziel dient auch eine Ausweitung der LKW-Maut sowie eine europarechtskonforme PKW-Maut, mit der wir Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW an der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben für das Autobahnnetz beteiligen wollen, ohne im Inland zugelassene Fahrzeuge höher als heute zu belasten. Energiewende voranbringen – Wirtschaftsstandort sichern Für die Lebensqualität heutiger und zukünftiger Generationen sowie für den wirt- schaftlichen Erfolg unseres Landes ist die Energiewende eine der größten Heraus- forderungen. Sie schützt Umwelt und Klima, macht uns unabhängiger von Importen und sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland. Wir wollen sie zu einer Erfolgsgeschichte machen und Deutschland zu einem der modernsten Energie- Präambel 10 standorte der Welt entwickeln. Wir wollen bei ihrer Umsetzung Bezahlbarkeit, Ver- sorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit miteinander in Einklang bringen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sichern. Dazu werden wir zügig das Erneu- erbare Energien Gesetz mit dem Ziel reformieren, den Kostenanstieg wirksam zu begrenzen, den Leitungsausbau der Trassen zu beschleunigen und Ausbaukorridore für die Erneuerbaren Energien festzulegen. Höhere Effizienz ist ein wesentlicher Fak- tor eines modernen Industrielandes, das international Vorbildcharakter hat. Flächendeckendes Breitbandangebot und WLAN-Ausbau Das Internet und die digitalen Technologien sind heute unverzichtbar und Wachs- tumstreiber für unser Land. Damit jeder in unserem Land die Vorteile des schnellen Internets nutzen kann, wollen wir es bis 2018 flächendeckend in allen Teilen unseres Landes verfügbar machen. Netzneutralität sichern wir. In den Städten wollen wir au- ßerdem die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote schaffen. Wir wollen die Chancen auf Innovation, Fortschritt und neue Beschäftigung nutzen und Deutsch- land zum führenden digitalen Standort in Europa ausbauen. Altersarmut verhindern – Lebensleistung würdigen Die Menschen in unserem Land müssen sich auf die sozialen Sicherungssysteme verlassen können. Sie sind entscheidend für die gerechte Anerkennung der vielfälti- gen Leistungen der Menschen, ob in der Arbeit oder für die Familie. Sie leisten Vor- sorge, sichern Menschen mit Benachteiligungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, schützen vor Armut und sind Ausdruck des Zusammenhalts unserer Gesell- schaft. Die Erfolgsgeschichte der steigenden Beteiligung Älterer am Erwerbsleben in Folge der Rentenreformen wollen wir fortschreiben. Wir wollen, dass sich Lebensleis- tung und langjährige Beitragszahlung in der Rente auszahlt. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen. Angesichts verlängerter Lebensarbeits- zeit ermöglichen wir langjährig Beschäftigten einen um zwei Jahre früheren ab- schlagsfreien Rentenzugang. Die Erziehungsleistung der Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden wir stärker würdigen. Unsere Gesundheits- und Pflegesysteme müssen allen Versicherten gleichermaßen überall und jederzeit eine gute Versorgung auf hohem Niveau sichern. Dazu werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung ausweiten und so den Bedürfnissen pflegebedürftiger Men- schen und ihrer Angehörigen besser entsprechen. Starke Kommunen – zukunftsfeste Finanzbeziehungen von Bund und Ländern Wir treten für eine lebenswerte Heimat und gute Zukunftsperspektiven überall in Deutschland ein – in der Stadt und auf dem Land. Mit einem Bundesteilhabegesetz wollen wir die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell unterstützen. Auch die Länder brauchen eine vernünftige Finanzausstattung, um gemeinsam mit ihren Kommunen die vielfältigen Aufgaben er- füllen zu können. Handlungsfähig in Bund und Ländern, Städten und Gemeinden, in allen Regionen Deutschlands, das ist unser Ziel. In einer Kommission wollen wir die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu ordnen. Präambel 11 Zusammenhalt sichern und Bürgerrechte stark machen Wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, wollen wir sie un- terstützen. Unsere Gesellschaft braucht starke Familien. Deshalb wollen wir Ehe und Familie stärken. In einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft wollen wir gleiche Rech- te für alle Bürgerinnen und Bürger. Wir unternehmen neue Anstrengungen für die Gleichstellung der Frauen, etwa durch die Einführung einer Frauenquote und durch das Recht, aus einer Teilzeitbeschäftigung wieder in eine Vollzeitstelle zurückzukeh- ren. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen Respekt und Anerkennung erfah- ren. Zuwanderer sollen Staatsbürger werden. Wer in Deutschland geboren und auf- gewachsen ist, soll seinen deutschen Pass nicht verlieren und keiner Optionspflicht unterliegen. Zivilgesellschaftliches Engagement für die Demokratie fördern wir. Wir pflegen den Dialog mit den christlichen Kirchen, Religionsgemeinschaften und religi- ösen Vereinigungen. Sie bereichern das gesellschaftliche Leben und vermitteln Wer- te, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen. Die Rechte und Beteili- gungsmöglichkeiten der Bürger sind uns ein zentrales Anliegen. Wir werden auch im digitalen Zeitalter Sorge für Datensicherheit und Datenschutz tragen. Kriminalität bekämpfen und Sicherheit gewährleisten Wir wollen einen Staat, der Freiheit und Sicherheit für die Menschen überall gewähr- leistet. Zur Lebensqualität gehört, dass die Menschen sicher und vor Kriminalität ge- schützt leben können. Wir wollen Kinder und Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser beschützen. An Kriminalitätsschwerpunkten, wie etwa auf Bahnhöfen, soll der Einsatz von Videokameras verstärkt werden. Der Schutz vor Wohnungseinbrüchen soll verbessert werden. Polizisten und andere Einsatzkräfte brauchen einen stärkeren Schutz bei gewalttätigen Übergriffen. Extremistischen, ras- sistischen und demokratiefeindlichen Handlungen treten wir entschieden entgegen. Starkes und stabiles Europa – Deutschlands Zukunft Gerade Deutschland – als größter Volkswirtschaft in Europa – kommt eine besonde- re Verantwortung für unseren Kontinent zu. Wir wissen, dass es Deutschland nur gut gehen kann, wenn auch Europa eine gute Zukunft hat. Unser Ziel ist es, Europa ge- stärkt aus der Krise zu führen – als ein Europa der Stabilität und des nachhaltigen Wachstums. Der Euro als starke und stabile Währung ist dafür eine zentrale Voraus- setzung. Unser Grundsatz ist dabei: Solidarität und Eigenverantwortung gehören zu- sammen. Dieser Weg wäre mit einer Vergemeinschaftung von Schulden unverein- bar. Vielmehr brauchen wir mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Strukturreformen und neue Wachstumsimpulse in allen Mitgliedsstaaten. Das soziale Europa ist für uns von gleichrangiger Bedeutung wie die Marktfreiheiten im Binnenmarkt. Wir helfen, die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa gezielt zu bekämpfen. Wir werden mit unse- ren Partnern dafür arbeiten, dass jeder junge Mensch eine Chance und Perspektive bekommt. Verantwortung in der Welt für Frieden und Menschenrechte übernehmen Auch international ist sich Deutschland seiner Verantwortung bewusst. Wir stellen uns den internationalen Herausforderungen: Der Sicherung von Frieden und Freiheit und der Wahrung von Menschenrechten, der Unterstützung der Entwicklung von Präambel 12 Staaten und Regionen und dem Schutz des Klimas und der Umwelt. Stabilität wollen wir nicht zuletzt durch neue Initiativen der Abrüstung und durch eine zurückhaltende Rüstungsexportpolitik fördern. Gemeinsam mit unseren Partnern in Europa wollen wir die globale Ordnung mitgestalten und zur Lösung von Krisen und Konflikten bei- tragen. Dabei leiten uns die Werte und Interessen unseres Landes. Deutschlands Zukunft gestalten Gemeinsam mit den Menschen in unserem Land wollen wir Deutschland in eine gute Zukunft führen. Unser Maßstab für eine erfolgreiche Politik ist die Lebensqualität der Menschen in Deutschland und Europa und die Wirksamkeit unseres Handelns. Die Aufgabe der von uns getragenen Bundesregierung ist es, die Weichen richtig zu stel- len und Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich unser Land gut entwickelt und die Menschen ihr Leben frei und sicher gestalten können. In diesem Koalitions- vertrag haben wir beschrieben, welche Grundsätze uns leiten, welche Ziele wir ha- ben und wie wir sie bis 2017 erreichen wollen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 1. 13 Wachstum, Innovation und Wohlstand 1.1. Deutschlands Wirtschaft stärken Die Koalition aus CDU, CSU und SPD sieht Deutschlands Chancen in einer mittel- ständisch geprägten und international wettbewerbsfähigen Wirtschaft, deren Kern auch weiterhin eine moderne, dynamische Industrie ist. Die Fundamente der Sozia- len Marktwirtschaft wollen wir mit Blick auf neues Wachstum und mehr Beschäfti- gung stärken. Wir werden unternehmerische Verantwortung und gute Sozialpartner- schaft gleichermaßen stärken. Auf den Finanzmärkten wollen wir uns weiterhin für eine wirksame Regulierung einsetzen und das Prinzip von Risiko und Haftung si- cherstellen. Wir wollen stärkere Anreize für nachhaltiges Handeln innerhalb von Un- ternehmen setzen. Dazu werden wir im Dialog mit der Wirtschaft wirksame Maßnah- men zur Langfristorientierung der Vergütungs- und Bonisysteme prüfen. Wir bekennen uns zum Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland, in dem große und kleine Unternehmen ihre Chancen nutzen können. Wir setzen auf eine Doppel- strategie aus Haushaltskonsolidierung und Wachstumsimpulsen – in Deutschland und Europa. Unser Land braucht eine „Neue Gründerzeit“. Wir wollen Unternehmertum und Grün- dungsgeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen. Wir wer- den die Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verbessern. Wir erhalten die bewährte Flexibilität auf den Arbeitsmärkten und passen die soziale Sicherung den demografischen Not- wendigkeiten an – es geht um sichere und gute Arbeitsplätze, wirtschaftliche Dyna- mik, gerechte Teilhabe und eine hohe Lebensqualität. Unsere Strategie für nachhaltigen Fortschritt Verschärfte internationale Konkurrenz, auch aus den schnell wachsenden Schwel- lenländern, ein rasanter wissenschaftlicher und technischer Fortschritt, insbesondere die Digitalisierung, der demografische Wandel u. a. mit dem Fachkräftemangel, und die Knappheit natürlicher Ressourcen stellen uns vor neue Herausforderungen. Des- halb stellen wir in den kommenden Jahren Innovation, Investitionen, Integration in gute und produktive Arbeit und Internationalisierung in den Mittelpunkt unserer Stra- tegie. Auf diesen vier Handlungsfeldern wollen wir eine vorausschauende und wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik gestalten: Innovation: Für neue Produkte, Verfahren und Beschäftigung braucht unsere Wirt- schaft Innovationen. Wir wollen mit unseren privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu den globalen Spitzenreitern gehören. Deshalb wollen wir 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investieren. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung zur Modernisierung unserer Volkswirt- schaft nutzen. Nur so bleibt Deutschland ein wettbewerbsfähiger Industrie- und Pro- duktionsstandort und erschließt gleichzeitig die Potenziale für neue Arbeitsplätze in industriebezogenen und stärker wissensbasierten Dienstleistungen – vor allem im Mittelstand. Wachstum, Innovation und Wohlstand 14 Investitionen: Innovationen brauchen Investitionen. Nur mit einem Investitionsschub in Deutschland sichern wir Wachstum und Beschäftigung. Das schafft auch die Grundlage für eine robuste Einkommensentwicklung. Die deutsche Wirtschaft braucht eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wachstum in Deutschland erfordert eine nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur. Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmen- bedingungen für private Investitionen. Unser Ziel ist eine Gesamtinvestitionsquote, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt. Integration in gute und produktive Arbeit: Die Sicherung einer qualifizierten Fachkräf- tebasis wird angesichts des demografischen Wandels zur zentralen Aufgabe. Die be- rufliche und die akademische Bildung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Alle Qualifizierungsreserven in Deutschland müssen genutzt werden. Mit einer Allianz für Fachkräfte wollen wir das Thema noch stärker bündeln und in den Mittelpunkt der Diskussion von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften stellen. Wir wollen Tarifein- heit, Tarifbindung und Tariftreue stärken. Unser Ziel ist Vollbeschäftigung mit guten und produktiven Arbeitsplätzen. Internationalisierung: Ein zentraler Pfeiler unseres Erfolgs ist die Stärke der deut- schen Unternehmen auf den internationalen Märkten. Ihre internationale Wettbe- werbsfähigkeit entscheidet maßgeblich über unseren Erfolg und Wohlstand. Deshalb setzen wir uns für globale Märkte und stabile Finanzsysteme ein, weil sie Vorausset- zung für ein wachstumsfreundliches Investitionsklima sind. Dafür müssen wir interna- tionale Regeln konsequent umsetzen und weiterentwickeln. Die Wachstumschancen, die sich aus dem Freihandel ergeben, wollen wir durch eine intensivere internationale Koordination nutzen. Im Kreis der größten Industriestaaten (G8 und G20) – insbe- sondere im Zuge der deutschen G8-Präsidentschaft 2015 – wollen wir eine bessere Abstimmung in der internationalen Wirtschaftspolitik erreichen. Bei allen neuen Chancen der deutschen Wirtschaft auf den wachsenden Märkten außerhalb unseres Kontinents bleiben die europäischen Absatzmärkte von zentraler Bedeutung für die deutschen Exporte. Unser Land braucht Exportstärke, eine starke Binnenwirtschaft und eine von Investitionen und Kaufkraft getragene Inlandsnachfrage. Mit dieser Strategie geben wir die richtigen Antworten auf die wirtschaftlichen Her- ausforderungen unserer Zeit. Die erste Große Koalition vor fast 50 Jahren hat als Antwort auf die damalige wirtschaftspolitische Herausforderung das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz verabschiedet. Wir wollen im Lichte der heutigen Herausforderun- gen – des demografischen Wandels, der Internationalisierung, der Digitalisierung und der Ressourcenknappheit – eine neue wirtschafts- und wachstumspolitische Strate- gie entwickeln. Wir werden deshalb gemeinsam mit dem Sachverständigenrat das bestehende Stabilitäts- und Wachstumsgesetz überprüfen. Für die Bewältigung der großen ökonomischen Herausforderungen setzen wir dabei auf ein intelligentes Zusammenspiel von Markt und Staat in Kooperation mit Unter- nehmern und Arbeitnehmern, Unternehmen und Gewerkschaften. Wir setzen auf nachhaltigen Fortschritt. Fortschritt, Lebensqualität und Wohlstand haben viele Facetten: Gute Arbeit, ein gu- tes Einkommen, Gesundheit aber auch immaterielle Werte wie Familie, Freunde und Freiheit. Wir wollen unser Regierungshandeln stärker an den Werten und Zielen der Wachstum, Innovation und Wohlstand 15 Bürgerinnen und Bürger ausrichten und führen daher einen Dialog mit ihnen über ihr Verständnis von Lebensqualität durch. Die vorliegenden Gutachten und Indikatoren- systeme, z. B. der entsprechenden Enquete-Kommission des Deutschen Bundesta- ges und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, beziehen wir mit ein. Auf dieser Basis werden wir ein Indikatoren- und Berichtssystem zur Lebensqualität in Deutschland entwickeln. Es soll im regelmäßigen Abstand in verständlicher Form über Stand und Fortschritt bei der Verbesserung von Lebensqualität in Deutschland Auskunft geben. Wir wollen damit die Information über die sozialen, ökologischen und ökonomischen Dimensionen von Lebensqualität und Fortschritt verbessern. Wir wollen die Erkenntnisse in einen ressortübergreifenden Aktionsplan „gut leben“ zur Verbesserung der Lebensqualität in Deutschland einmünden lassen. Europäische Wirtschaftspolitik Wir treten für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes ein. Für den gemein- samen Markt ist der Ausbau grenzüberschreitender Infrastrukturen unabdingbar. Noch bestehende Hindernisse müssen beseitigt werden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Innerhalb der Europäischen Union wollen wir Steuerdumping verhindern, Steueroasen austrocknen und die Steuerharmonisierung voranbringen. Bürokratieabbau muss auch auf europäischer Ebene stattfinden. Wir wollen EU- Vorgaben „eins zu eins“ umsetzen – das sichert auch Chancengleichheit im europäi- schen Binnenmarkt. Europäische Gesetzgebung darf sich in den verschiedenen Poli- tikfeldern nicht widersprechen. Sie muss kohärent sein, um Europas Rolle im globa- len Wettbewerb langfristig zu stärken. Außenwirtschaft Die überragende Bedeutung der Außenwirtschaft für die deutsche Volkswirtschaft, die zunehmende Verflechtung mit Auslandsmärkten, aber auch der zunehmende Staatseinfluss auf die Wirtschaft in vielen Ländern verlangen einen stärkeren Einsatz der Politik für die internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Der kluge Einsatz vertrau- ensbildender Maßnahmen, vertraglicher Vereinbarungen, wirtschafts- und entwick- lungspolitischer Instrumente sowie menschenrechtlicher Prinzipien kann auch dazu beitragen, außenpolitische Spannungen abzubauen. Stärkung des Freihandels und Handelsabkommen Wir sehen mit Sorge die zunehmende Zahl von Maßnahmen, mit denen der freie Handel begrenzt oder sogar verhindert wird. Auch die wachsenden Verstöße gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO erfüllen uns mit Sorge. Ein freier und fairer Welthandel muss im multilateralen Rahmen der Welthandelsorganisation WTO verlässlich geregelt werden. Das erleichtert auch die weitere Einbeziehung der Ent- wicklungsländer in das globale Handelssystem nach Grundsätzen, die für alle Betei- ligten gleichermaßen gelten. Wir streben deshalb eine Stärkung der WTO an und setzen uns weiterhin für einen vollständigen Abschluss der laufenden Doha-Runde ein. Wachstum, Innovation und Wohlstand 16 Genauso wie den Erfolg der Verhandlungen der Europäischen Union über ein Frei- handelsabkommen mit den USA (TTIP) streben wir auch den zügigen Abschluss wei- terer Handelsabkommen mit dynamisch wachsenden Schwellenländern an. Unser Ziel ist eine Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Dabei setzen wir auf multilaterale Handelsregeln. Bei EU-Handelsabkommen soll die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-berücksichtigt wer- den, damit der Freihandel nicht zum Einfallstor für Lohn- und Sozialdumping wird. Außenwirtschaftsförderung Mittelständische Unternehmen wollen wir bei ihren Schritten ins Ausland gezielt un- terstützen. Die bewährten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung (Germany Trade and Invest, deutsche Auslandsvertretungen, Auslandshandelskammern, Mes- seförderung, Beratung und andere) werden wir fortentwickeln und vorrangig an den Zielen Wohlstand und Beschäftigung ausrichten. Antrags- und Prüfverfahren für Ex- portgenehmigungen wollen wir verbessern. Wir werden die internationalen Regeln für Exportkredite sachgerecht weiterentwickeln und uns dafür einsetzen, dass alle inter- nationalen Wettbewerber diese anwenden. Künftige europäische Investitionsschutz- abkommen müssen den bewährten hohen Schutzstandards entsprechen. Insgesamt setzen wir in der Außenwirtschaftspolitik auf ein „level playing field“ und internationa- le Standards. Rüstungsexporte Bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten sind die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ für unser Regierungshandeln verbindlich. Über ihre abschließenden Genehmigungsentscheidungen im Bundessicherheitsrat wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag unverzüglich unterrichten. Die Ent- scheidung darüber, wem gegenüber die Unterrichtung erfolgt, liegt beim Deutschen Bundestag. Darüber hinaus werden wir die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit durch Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichtes noch vor der Sommerpause des Folgejahres und eines zusätzlichen Zwischenberichts verbes- sern. Wir setzen uns für eine Angleichung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Europäische Harmonisierungen müssen so umgesetzt werden, dass sie die Min- destanforderungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008 nicht unterschreiten. Verantwortungsvolle Unternehmensführung auf internationalen Märkten Zu unserem Leitbild des verantwortlichen Unternehmertums gehört es auch, freiwillig und aus eigenem Interesse gesellschaftliche Verantwortung für soziale, kulturelle und ökologische Belange zu übernehmen. Um das verantwortliche unternehmerische Handeln der deutschen Wirtschaft im Ausland weiter zu stärken, werden wir uns für eine möglichst breite Wahrnehmung und Anwendung der OECD-Leitsätze für multi- nationale Unternehmen einsetzen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 17 Wettbewerbsrecht Fairer Wettbewerb und der Schutz vor wettbewerbsverzerrenden Absprachen sind für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft unabdingbar. Die Weiterentwick- lung des Europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts ist maßgeblich für die inter- nationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Das Wettbewerbsrecht ist so zu optimieren, dass Wettbewerbsverstöße weitgehend ausgeschlossen sind. Wir werden die Wirkungen der Regelungen der achten GWB-Novelle auswerten und weitere Schritte zur Straffung des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens bei Kar- tellverstößen prüfen. Außerdem werden wir uns sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene für eine Stärkung der Kartellrechtsdurchsetzung einsetzen. Durch eine Reform des Kartellrechts werden wir die Möglichkeiten der betriebswirt- schaftlichen Zusammenarbeit von Verlagen unterhalb der redaktionellen Ebene er- leichtern. Damit wollen wir den Gefahren für die Pressevielfalt im Umbruch der digita- len Medienlandschaft begegnen. Post: Wir werden eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bezahlbare Ver- sorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Postdienstleistungen sicherstellen. Am Postuniversaldienst werden wir festhalten. Transparenz bei Managergehältern Um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird über die Vorstandsvergütung künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden. Rohstoffsicherung Deutschland ist bei vielen wichtigen Rohstoffen wie Seltenen Erden und Metallen auf Importe angewiesen. Angesichts der weltweit steigenden Nachfrage sowie der wach- senden Zahl staatlicher Eingriffe in Rohstoffmärkte und damit verbundener Wettbe- werbsverzerrungen ist gezieltes Handeln geboten, um mögliche negative Auswirkun- gen auf die Wertschöpfung in Deutschland zu vermeiden. Es ist zuallererst Aufgabe der Unternehmen selbst, ihren Bedarf an Rohstoffen am Markt zu decken und sich vorausschauend auf künftige Entwicklungen einzustellen. Wir werden diese Anstren- gungen mit politischen Initiativen flankieren, um verlässliche rechtliche und institutio- nelle Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb auf den internationalen Roh- stoffmärkten zu gewährleisten. Wir werden eine integrierte Rohstoffstrategie verfol- gen, die die gesamte Rohstoffkaskade umfasst, von der Steigerung der Rohstoffeffi- zienz, der Substitution und dem Recycling wertvoller Stoffe, der Nutzung heimischer Rohstoffvorkommen bis hin zur Sicherung der Rohstoffversorgung auf den Weltmärk- ten. Rohstoffförderung im Inland Wir werden den wirtschaftlichen und umweltverträglichen Abbau heimischer Rohstof- fe sowie deren Verarbeitung in Deutschland unterstützen. Wir werden für mehr Bür- gerakzeptanz gegenüber der heimischen Rohstoffgewinnung werben und uns ent- schieden für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der heimischen Rohstoffförde- rung einsetzen. Es gilt, die Raumordnung stärker auf die Berücksichtigung verschie- Wachstum, Innovation und Wohlstand 18 dener Nutzungskonkurrenzen auszurichten und dabei der Rohstoffgewinnung einen angemessenen Stellenwert im Rahmen der Abwägung beizumessen. Zudem wollen wir die Datengrundlagen für die Rohstoffgewinnung weiter verbessern. Kooperationen und strategische Partnerschaften ausbauen Wir werden uns dafür einsetzen, dass keine Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher oder europäischer Unternehmen in der Rohstofflieferkette entstehen. Wir werden die deutsche Wirtschaft dabei unterstützen, wieder international in der ge- samten Rohstoffwertschöpfungskette präsent zu sein und begleiten daher neue Initi- ativen der deutschen Wirtschaft zur Rohstoffsicherung. Rohstoffpartnerschaften zwi- schen Staaten und Rohstoffallianzen zwischen Unternehmen sind eine sinnvolle Er- gänzung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes zur internationalen Rohstoffsi- cherung. Im Rahmen einer Internationalen Rohstoffkonferenz in Deutschland werden wir den globalen Dialog von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft organisieren. Da- bei werden wir unter Einbeziehung aller Beteiligten verbesserte freiwillige Zertifizie- rungssysteme erarbeiten. Abbau von Handelshemmnissen Wir werden auf eine starke Rohstoffstrategie auf europäischer Ebene und die aktive Vertretung deutscher und europäischer Rohstoffinteressen in der WTO und G20- Runde hinwirken. Es gilt, tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnissen bei Rohstof- fen abzubauen und im Rahmen der Entwicklungspolitik Umwelt- und Sozialstandards im ausländischen Rohstoffabbau zu verbessern. Monitoring ausbauen Wir werden die Deutsche Rohstoffagentur beauftragen, ein Monitoring kritischer Rohstoffe durchzuführen und regelmäßig über die Verfügbarkeit der für die deutsche Wirtschaft kritischen Rohstoffe zu berichten. Die Außenwirtschaftsinstrumente zur Unterstützung der Rohstoffbezugssicherung wie ungebundene Finanzkredite wollen wir weiterentwickeln, um den Unternehmen langfristige Lieferverträge für Rohstoffe zu erleichtern. Weiterhin werden wir prüfen, wie das Antragsverfahren verbessert werden kann, um das Instrument für mehr Unternehmen nutzbar zu machen. Industrie Deutschland verdankt seine starke wirtschaftliche Rolle einer besonders leistungsfä- higen Industrie, die weltweit einen hervorragenden Ruf genießt. Während in anderen Ländern der Anteil der Industrie in den letzten Jahrzehnten weiter zurückging, hat Deutschland seine Industrie nicht aufgegeben, sondern weiterentwickelt. Dank einer vorausschauenden Politik und eines guten Zusammenspiels der Sozialpartner bildet der industrielle Sektor mit einem starken Mittelstand das Fundament für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Die Güterproduktion ist der Anker für die industrielle Wertschöpfungskette, die Zulieferer und zahlreiche Dienstleister miteinander verbin- det. Gleichzeitig aber nimmt das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der In- dustrie ab. Wir werden deshalb einen Dialog über die Rolle und das Selbstverständ- nis sowie die gesellschaftliche Akzeptanz einer zukunftsorientierten Industrie ansto- ßen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 19 Strategische Innovationspolitik Wir treten für eine strategische Innovationspolitik ein, die von Deutschlands traditio- nellen industriellen Kernkompetenzen ausgeht. Wir werden neue branchenübergrei- fende Netzwerke und die Bildung von Innovationsclustern stärker als bisher unter- stützen. Wir wollen Verfahrensinnovationen fördern, die das Zusammenspiel von In- dustrie und industrienahen Dienstleistungen (etwa IT und Logistik) weiter verbessern. Wir wollen, dass sich Partner aus Wirtschaft, Gewerkschaft, Wissenschaft und Bil- dung in Innovationsbündnissen zusammenschließen. Die Initiierung von Innovations- prozessen zum Beispiel durch Spitzenclusterwettbewerbe oder durch Netzwerke wie die Nationale Plattform Elektromobilität wollen wir auf alle Leitmärkte – auch in Euro- pa – ausweiten. Zu diesen Leitmärkten gehören vor allem:  der Maschinen- und Anlagenbau sowie die Produktionstechnik als wesentliche Innovationstreiber für systemische, energie- und ressourcensparende Produkti- onsprozesse;  die Neuen Werkstoffe, mit besonderem Potenzial für die Vernetzung klassischer Branchen mit den Schlüsseltechnologien Nanotechnologie, Mikrosystemtechnik, Photonik und Biotechnologie;  Mobilität und Logistik mit ihren breiten Wertschöpfungsketten;  die Informations- und Kommunikationswirtschaft als Querschnittstechnologie;  die Energie- und Umweltwirtschaft mit ihren zahlreichen Schnittmengen zu ande- ren Clustern und der hohen weltweiten Nachfrage nach nachhaltigen Systemlö- sungen;  die Medien- und Kreativwirtschaft mit ihrem wichtigen Beitrag für die zukunfts- weisende Gestaltung materieller und immaterieller Produkte und Dienstleistun- gen;  die Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik, denen durch den demografischen Wandel eine besondere Bedeutung zukommt. Die Querschnittsbereiche Industrie 4.0, Leichtbautechnologien und Elektromobilität sind von besonderer Bedeutung:  Das Internet der Dinge hält Einzug in die Fabriken. Durch die intelligente Vernet- zung innerhalb von Wertschöpfungsketten kann auch der Ressourcenverbrauch reduziert werden. Um die Technologieführerschaft im Maschinenbau zu erhalten, wollen wir das Feld Industrie 4.0 aktiv besetzen.  Die Förderung von Leichtbautechnologien ist ein wichtiger Beitrag zur Ressour- ceneffizienz. Wir wollen Deutschland zum Leitanbieter in diesem Sektor entwi- ckeln. Wir werden deshalb branchenübergreifend die material- und technologie- offene Industrialisierung von Leichtbaukonzepten weiter fördern und ausbauen.  Wir halten an dem Ziel fest, Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für E-Mobilität zu machen. Dabei verfolgen wir einen technologieoffenen Ansatz in- klusive der Wasserstoff-, Hybrid-, Batterie- und Brennstoffzellentechnologie. Wir Wachstum, Innovation und Wohlstand 20 werden aus vorhandenen Eigenmitteln der KfW ein Programm mit zinsgünstigen Krediten zur Anschaffung besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge auflegen und damit insbesondere auch Elektrofahrzeuge fördern. Schlüsselindustrien weiter unterstützen Unser Ziel ist, bei Schlüsseltechnologien und IT-Kernkompetenzen (IT-Sicherheit, Netzwerktechnik, Embedded Systems, Prozess- und Unternehmenssoftware, Kryp- tographie, Machine-to-Machine-Kommunikation etc.) eigene Technologieplattformen und Produktionslinien in Deutschland bzw. im europäischen Verbund zu halten. Als Alternative zu den geschlossenen digitalen Ökosystemen unterstützt und fördert der Bund im Software-Bereich gerade auch die Entwicklung von offenen Plattformen und Open-Source-Lösungen und setzt sich dafür auch auf europäischer Ebene ein. Wir wollen im globalen Wettbewerb „Software made in Germany“ als Qualitätsverspre- chen bzgl. Sicherheit, Datenschutz, Design und Nutzerfreundlichkeit stärken. Wir un- terstützen Prozesse der Standardisierung, Interoperabilität und Zertifizierung als wichtige Parameter für den Markterfolg deutscher Produkte. Auch die Mikroelektronik wollen wir mit Blick auf die Digitalisierung unserer Industrie und der Sicherung eigener Fähigkeiten in diesem Sektor als eine der Schlüsselin- dustrien für die Zukunft sichern und die Rahmenbedingungen am Standort Deutsch- land weiter verbessern. Die Luft- und Raumfahrt spielt eine wichtige strategische Rolle für unseren Wirt- schaftsstandort und ist ein Eckpfeiler der europäischen Kooperation. Sie ist Vorreiter für die Entwicklung und Erprobung neuer Technologien und wirkt über den Techno- logietransfer als Innovationstreiber in andere Wirtschaftsbereiche. Wir werden daher die Förderung entsprechend der Hightech-Strategie fortsetzen und die nationalen Förder- und Begleitstrukturen konsequent weiterentwickeln. Das Luftfahrtfor- schungsprogramm des Bundes werden wir weiterentwickeln und ausbauen. Der Bereich Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht, sondern auch aus technologie- und sicherheitspolitischer Sicht von nationalem Interesse. Daher werden wir sicherstellen, dass Kernkompetenzen und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben sowie Technologien und Fähigkeiten weiterentwi- ckelt werden. Wir werden die maritime Wirtschaft stärken, Deutschland weiter zu einem maritimen Hightech-Standort ausbauen und die Nationalen Maritimen Konferenzen fortführen. Die Zukunftsstrategie „LeaderSHIP Deutschland“ wird weiterentwickelt. An den be- stehenden Finanzierungsinstrumenten, insbesondere den CIRR- Zinsausgleichsgarantien und Exportgarantien (Hermesdeckungen), für den Schiffbau halten wir fest. Die Schiffbau- und Meerestechnik wird in die Hightech-Strategie ein- bezogen, die Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergie- Branche vorangebracht. Wachstum, Innovation und Wohlstand 21 Mittelstand, Handwerk, Handel und Freie Berufe Mittelstand Der Mittelstand ist der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland. Er verbindet regionale Verbundenheit und Internationalisierung. Er leistet einen wesent- lichen Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfungskette am Wirtschaftsstandort Deutsch- land. Mittelständische Unternehmen, insbesondere das Handwerk, haben auch als „Ausbilder der Nation“ eine zentrale Rolle. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbständigkeit und Existenzgründungen verbessern. Mittelstandsförderung: Wir werden die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortsetzen. Wir wollen die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen. Das Pro- gramm „Unternehmen Region“ führen wir fort. Wir werden Förderprogramme bündeln und Antragsverfahren vereinfachen, damit noch mehr kleine und mittlere Unterneh- men daran teilhaben können. Das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) stößt als Instrument zur Förderung innovationsstarker kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine gute Ak- zeptanz. Es soll auch nach 2014 fortgeschrieben werden, um noch mehr Innovatio- nen aus dem Mittelstand zu ermöglichen. Mittelstandsfinanzierung: Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Si- cherstellung der klassischen Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen. Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden. Wir werden die Einführung von Basel III kri- tisch begleiten und uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen. Die aktuell guten Finanzierungskonditionen müssen von den Banken an den Mittelstand weiter- gegeben werden. Handwerk Wir wollen ein starkes Handwerk. Deutschland wird die europäische Diskussion über eine verstärkte Öffnung des Dienstleistungsbinnenmarktes konstruktiv begleiten. Wir werden allerdings unverändert darauf hinwirken, dass der Meisterbrief nicht durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigt wird und erhalten bleibt. Wir bekennen uns zu den Kammern. Wir bestärken sie darin, ihre Dienstleistungs- funktion für die Mitgliedsunternehmen weiterzuentwickeln. Die Kammern müssen ei- nen spürbaren Beitrag für ihre Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen leisten, in- dem sie sich noch stärker am Gedanken der Selbstverwaltung und der Interessen- wahrnehmung, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen orientieren. Transpa- renz von Entscheidungen ist dabei ein wichtiger Bestandteil des demokratischen Prinzips. Die Tarifautonomie macht einen großen Teil der Erfolgsgeschichte des Handwerks aus. Damit das Handwerk zukunftsfähig bleibt, wollen wir die Sozialpartnerschaft und die Tarifbindung stärken. Wir appellieren an die Innungen als Körperschaften des öf- Wachstum, Innovation und Wohlstand 22 fentlichen Rechts, die wichtige gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung zu übernehmen, als Tarifpartner zur Verfügung zu stehen. Einzelhandel Der Einzelhandel befindet sich derzeit in einem Strukturwandel. Wir werden gemein- sam mit den Unternehmen und Verbänden, den Kommunen und den Gewerkschaf- ten eine Plattform ins Leben rufen, um neue Perspektiven für den Einzelhandel auf- zuzeigen – sowohl um die Verödung unserer Innenstädte zu verhindern, als auch um die Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten. Freie Berufe Selbständige und Freiberufler stehen als wesentlicher Teil des Mittelstands im Fokus unserer Wirtschaftspolitik. Wir werden uns für den Erhalt der Selbstverwaltung von Kammern und Verbänden in den Freien Berufen auf europäischer Ebene einsetzen. Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewähr- ten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit. Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu ge- gründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzie- rung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtli- chen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbe- werbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen. Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von In- vestitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen. Regionale Strukturpolitik – Deutsche Einheit stärken Regionale Strukturpolitik Wir erhalten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ (GRW) als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Re- gionen. Die unterschiedlichen Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrar- struktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie die GRW müssen miteinander koordiniert werden. Angesichts des Rückgangs der Mittel aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der Wachstum, Innovation und Wohlstand 23 GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. Wir wollen sie auf dem Niveau von 2009 durch ressortinterne Haushaltsumschichtung erwirt- schaften. Ab 2020 ist ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regio- nen erforderlich. Ein solches System muss sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwi- schen Ost und West beseitigen. Die Grundlagen für ein solches System wollen wir in dieser Legislaturperiode erarbeiten, damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 für die Länder und Regionen herrscht. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhält- nisse in ganz Deutschland. Deutsche Einheit stärken Durch große finanzielle Anstrengungen und das Engagement der Menschen in Ost und West ist es gelungen, die neuen Länder zu lebenswerten und attraktiven Regio- nen zu entwickeln. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit hat zugenommen. Dabei hat die gute wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dazu geführt, dass die Ar- beitslosigkeit in den neuen Ländern auf dem niedrigsten Niveau seit der Wiederver- einigung liegt. Trotz aller Fortschritte sind aber immer noch deutlich mehr Menschen arbeitslos als in Westdeutschland. Zugleich sind die Auswirkungen des Bevölke- rungswandels im Osten stark zu spüren. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine große gesamtstaatliche Herausforderung, der sich die Koalition bewusst ist. Wir wollen eine stabile und gute wirtschaftliche sowie soziale Entwicklung Ost- deutschlands erreichen. Investitionen in die gewerbliche Wirtschaft, in Forschung und Entwicklung sowie in die Chancen des ländlichen Raumes haben einen hohen Stellenwert, um dieses Ziel zu erreichen. Wir wollen die Förderung im Solidarpakt II vereinbarungsgemäß umsetzen. Ob und wie wir die speziellen Förderprogramme der ostdeutschen Bundesländer nach und nach in ein gesamtdeutsches System für strukturschwache Regionen überführen, be- rät die einzurichtende Bund-Länder-Finanzkommission. Die Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe GRW soll hierbei als Ausgangspunkt dienen. Die Investitionsförderung wollen wir auf hohem Niveau fortführen und weiterentwi- ckeln. Wir wollen die Antragsverfahren vereinfachen und ihre Abwicklung verstärkt elektronisch anbieten. Wir werden uns auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Aufbau Ost weiterhin unterstützt wird. Das in Ostdeutschland bewährte Instru- ment der Forschungs-GmbH wollen wir fortführen. Die Wirtschaftsfördergesellschaften der ostdeutschen Länder sollen bei der Erschlie- ßung internationaler Märkte und der Gewinnung geeigneter Investoren seitens der Germany Trade & Invest Gesellschaft weiterhin unterstützt werden. Die Erfolgsgeschichte „Wissenschaftsstandort Neue Länder“ wollen wir fortschreiben. Wir wollen die Forschung und insbesondere den Transfer der gewonnenen Erkennt- nisse in neue Produkte und Verfahren weiter unterstützen, weil nur so ein selbsttra- gender Aufschwung mit höherer Produktivität und Einkommenszuwächsen erreicht werden kann. Wachstum, Innovation und Wohlstand 24 Wir erinnern an den Beschluss der Förderalismuskommission, demzufolge neue Bundeseinrichtungen bevorzugt in den ostdeutschen Ländern angesiedelt werden sollen. Die Energiewende ist für die neuen Länder sowohl als Produktionsstandort für Anla- gen als auch für die Erzeugung Erneuerbarer Energien eine große Chance. Auch die Braunkohle spielt nach wie vor eine bedeutende Rolle für die Wirtschaftsstruktur. Kaum eine Region in Europa war und ist so stark von Bevölkerungsveränderungen betroffen wie die ostdeutschen Länder. Vor allem in den ländlichen, strukturschwa- chen Regionen sind die Folgen deutlich zu spüren. Wir wollen zeigen, wie eine Ge- sellschaft mit geringerer Bevölkerungszahl und einem höheren Anteil älterer Men- schen dennoch eine leistungsfähige Infrastruktur erhalten kann. Dazu wollen wir wei- tere Pilotprojekte auf den Weg bringen, bei denen Erkenntnisse gewonnen werden, die auch für andere Regionen unseres Landes, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vor gleichen Entwicklungen stehen, hilfreich sind. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist die Grundlage für eine gute wirtschaftli- che Entwicklung. Die Anbindungen der Ostseehäfen und Flughäfen an die nationalen und europäischen Verkehrsrouten ebenso wie die Schienenverkehrsverbindungen nach Polen und Tschechien wollen wir verbessern. Dies gilt gerade mit Blick auf die dynamische wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen großen Chancen einer engeren Zusammenarbeit mit unseren östlichen Nachbarn. Dazu gehört auch die Realisierung der von der Ostsee bis an die Adria und das Schwarze Meer rei- chenden transeuropäischen Achse, die wir weiter unterstützen werden. Kultur- und Kreativwirtschaft Die Kultur- und Kreativwirtschaft eröffnet große wirtschaftliche und kulturelle Chan- cen für unser Land. Um sie entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Potenzials zu fördern und weiterzuentwickeln bedarf es eines umfassenden Konzeptes. So wird die Koalition die Unterstützung im Rahmen der „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“ der Bundesregierung fortsetzen und intensivieren. Programme der Wirtschaftsförde- rung sind stärker auch für Kulturbetriebe zu öffnen. Gleichzeitig sollte der in den För- derprogrammen des Bundes zugrunde gelegte Innovationsbegriff für die Kultur- und Kreativwirtschaft geöffnet und erweitert werden. Neben besserer Beratung bedarf es neuer Modellprojekte und Förderung von Forschung, Entwicklung und Technologie. Fördermöglichkeiten für die Kultur- und Kreativwirtschaft sollten in einer Datenbank dargestellt werden. Die Beteiligung Deutschlands an EU-Förderprogrammen muss durch bessere Beratung erhöht werden. Tourismus Der Tourismus in Deutschland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der vielen Men- schen Beschäftigung gibt, gerade auch in ländlichen Regionen. Dazu benötigt der Tourismus ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, Qualität und Freundlichkeit im Ser- vice und weitere Anstrengungen mit Blick auf die Barrierefreiheit. Um qualifizierte Fachkräfte muss sich das Gastgewerbe, etwa durch verbesserte Ausbildungsan- strengungen, verstärkt bemühen. Der Ausbau der touristischen Infrastruktur muss mit den vorhandenen und bewährten Förderinstrumentarien weiter unterstützt werden. Wachstum, Innovation und Wohlstand 25 Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) soll die internationale Vermarktung des Reiselandes Deutschlands auf dem bisherigen Niveau weiter unterstützen und auch dazu beitragen, die Bekanntheit von bislang weniger frequentierten Tourismusgebie- ten zu erhöhen. Wir wollen eine „Initiative Kulturtourismus“ ins Leben rufen und in Zusammenarbeit mit den Ressorts Kultur und Wirtschaft gestalten. Wesentliche Ziele sind Akteure aus den Feldern Kultur und Tourismus in ihrem Zusammenwirken zu qualifizieren sowie Modellprojekte und innovative Kooperationsformen zu fördern. Unternehmensnachfolge Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change“, unterstützen und weiter aus- bauen. Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstands- freundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht. Rechtsrahmen Im Gewährleistungsrecht wollen wir dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen blei- ben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat. Im Interesse mittelständischer Unternehmen setzen wir uns dafür ein, eine Euro- päische Privatgesellschaft („Europa-GmbH“) zu schaffen. Wir werden dabei si- cherstellen, dass die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung, des Steuer- und des Handelsregisterrechts nicht umgangen werden. Insolvenzen in einem Unternehmensverbund sollen künftig durch intensivere Ab- stimmung der Einzelinsolvenzverfahren effizienter bewältigt werden. Zudem wer- den wir das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand stellen. Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unter- nehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Eine leistungsfähige öf- fentliche Verwaltung und geringer Erfüllungsaufwand sind ein wesentlicher Standort- vorteil. Wir wollen Wirtschaft und Bürger weiter spürbar von unnötiger Bürokratie ent- lasten. Dazu wollen wir Projekte fördern, in denen Unternehmen und Verbände, Normenkontrollrat und Bundesministerien, Landesbehörden und Kommunen ge- meinsam Vereinfachungsmöglichkeiten identifizieren und für eine entsprechend bes- sere Rechtsetzung sorgen. In geeigneten Fällen werden wir Regelungen praktisch erproben, bevor sie beschlossen werden. Gesetze müssen einfach, verständlich und zielgenau ausgestaltet werden, damit Bürokratielasten vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Notwendig sind auch Initiativen für eine unternehmensfreundliche Verwaltung etwa durch eine konsequente Umsetzung von E-Government zur elektronischen Kommu- Wachstum, Innovation und Wohlstand 26 nikation zwischen Unternehmen und Behörden. Wir wollen bei den Informations- und Nachweispflichten zu einer Entlastung kommen und den Erfüllungsaufwand verrin- gern. Wir setzen uns für einen wirksameren Normenkontrollmechanismus auf europäischer Ebene ein. Die Europäische Union muss sich bei der Normsetzung selbst zurück- nehmen. Dies betrifft sowohl bereits bestehende als auch die Verabschiedung neuer Regelungen. Weiterhin werden wir darauf hinwirken, dass in allen künftigen EU- Gesetzgebungen geprüft wird, ob kleine und mittlere Unternehmen von bestimmten Regelungen ausgenommen werden können. 1.2. In Deutschlands Zukunft investieren: Bildung und Forschung Hochschulen Bildung, Wissenschaft und Forschung sind von überragender Bedeutung für die ge- sellschaftliche Entwicklung, gleiche Lebenschancen der Menschen und die internati- onale Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft. Die klare Prioritätensetzung zu- gunsten von Bildung, Wissenschaft und Forschung, die im 10-Prozent-Ziel zum Aus- druck kommt, haben. Bund, Länder und Gemeinden in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt. Sie muss in den nächsten Jahren fortgeführt und verstärkt werden. Wir wollen die Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung im Zusammenwir- ken von Bund, Ländern und Gemeinden verstärken, damit in unserer Gesellschaft Teilhabe, Integration und Bildungsgerechtigkeit verwirklicht werden und unser Wohl- stand auch künftigen Generationen erhalten bleibt. Zukunft des Wissenschaftssystems Das deutsche Wissenschaftssystem leistet einen entscheidenden Beitrag zur Zu- kunftsfähigkeit unseres Landes und unserer Gesellschaft. Im Zentrum dieses Wis- senschaftssystems stehen die Hochschulen, die in einzigartiger Form Forschung und Lehre vereinbaren. Sie sind von besonderer Bedeutung und erbringen herausragen- de Leistungen in der Bildung, Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses so- wie der Wissenschaft und Forschung. Wir wollen die Dynamik der Exzellenzinitiative, des Hochschulpaktes und des Pakts für Forschung und Innovation erhalten, deren Leistungen für das Wissenschaftssys- tem weiterentwickeln und die Wissenschaftsförderung insgesamt ausbauen. Unsere Kernanliegen sind die Stärkung der Hochschulen, die Stärkung der Wissenschaftsor- ganisationen und die Förderung strategischer Profile und Kooperationen im Wissen- schaftssystem. Wir gewährleisten Planungssicherheit und schaffen eine nachhaltige Perspektive für das deutsche Wissenschaftssystem. Fortsetzung des Hochschulpakts Wir wollen den Hochschulpakt fortsetzen und zügig die Verhandlungen über die dritte Phase aufnehmen. Dabei sollen Hochschulen für gute Lehre und Angebote, die mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss führen, stärker ho- noriert werden. Das Ziel, mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur Hochschule zu eröffnen, werden wir ebenfalls im Hochschulpakt verankern. Wachstum, Innovation und Wohlstand 27 Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern hat in sehr erfolgreicher Art und Weise eine neue Dynamik in das deutsche Wissenschaftssystem gebracht, die wir erhalten und ausbauen wollen. Wir werden dabei auch die Förderlinien, die sich besonders bewährt haben, in wissenschaftsgeleiteten Verfahren weiterentwickeln und in neue Förderformate überführen. Dabei wollen wir die besondere Situation erfolgreicher Projekte aus der zweiten Runde der Exzellenzinitiative berücksichtigen. Darüber hin- aus werden wir regionale Verbünde stärker fördern. Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation Mit dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) konnten die internationale Wettbe- werbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Forschungslandschaft deutlich ge- steigert werden. Wir werden die Förderung der fünf Wissenschaftsorganisation Deut- sche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft durch verlässliche Aufwüchse über das Jahr 2015 hinaus fortführen. Wir werden mit den Wissenschaftsorganisatio- nen konkrete Ziele beispielsweise zur Gleichstellung, Nachwuchsförderung und zu mehr Kooperation insbesondere im Wissenschaftssystem vereinbaren. Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen Die Hochschulen stehen im Zentrum des Wissenschaftssystems. Ihnen verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit zu geben, muss im Zentrum der Wissen- schaftspolitik der nächsten Jahre stehen. Wir werden in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfü- gung stellen. Planbare und verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft Befristete Beschäftigungsverhältnisse aufgrund von Qualifizierungsphasen, zeitlich befristeten Forschungsprojekten und anderen Sachgründen liegen in der Natur des Wissenschaftsbetriebs; ihr Anteil – insbesondere über sehr kurze Zeiträume – hat in den letzten Jahren ein Maß erreicht, das Handlungsbedarf entstehen lässt. An erster Stelle ist ein aktives Gegensteuern Aufgabe der Hochschulen und Forschungsein- richtungen in ihrer Rolle als Arbeitgeber. Wir begrüßen entsprechende Aktivitäten der Wissenschaftsorganisationen und werden deren Bemühungen durch eine Novellie- rung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes flankieren. Wir wollen für den wissen- schaftlichen Nachwuchs planbare und verlässliche Karrierewege schaffen. Der Bund wird im Rahmen seiner Förderung und bei Vereinbarungen zu neuen Instrumenten auf angemessene Laufzeiten der Anstellungsverträge achten. Chancengleichheit im Wissenschaftssystem Frauen sind trotz wichtiger Fortschritte in den letzten Jahren auch im deutschen Wis- senschaftssystem noch immer strukturell benachteiligt. Vom Studium über die Pro- motion, die Post-Doc-Phase und weitere Qualifizierung bis hin zur Professur nimmt ihr Anteil kontinuierlich ab. Zukunftsorientierte Politik muss die Voraussetzungen da- für schaffen, dass Frauen auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems, vor allem auch in Führungspositionen, angemessen vertreten sind. Deshalb werden wir bei Vereinbarungen über neue Förderinstrumente für die Wissenschaft künftig verstärkt Wachstum, Innovation und Wohlstand 28 die Einhaltung von Gleichstellungsstandards und die Festlegung konkreter Ziele für mehr Frauen in Führungspositionen verankern. Die Festsetzung von Zielquoten über das Kaskadenmodell ist unerlässlich, ihre konsequente Umsetzung bei den For- schungsorganisationen werden wir nachdrücklich einfordern. Das erfolgreiche Professorinnen-Programm führen wir fort. Zur Förderung der Ver- einbarkeit von Familie und Beruf wollen wir Hochschulen und Wissenschaftsorgani- sationen bei der Etablierung familienfreundlicher Strukturen weiter unterstützen. Durchlässigkeit des Bildungssystems stärken – akademische und berufliche Bildung besser verzahnen Wir nehmen besonders die Übergänge zwischen beruflicher und akademischer Bil- dung in den Blick, bei denen es in Deutschland trotz mancher Fortschritte nach wie vor Nachholbedarf gibt. Wir werden die Akteure beider Bereiche bei der Entwicklung und Verbreitung von Brückenangeboten unterstützen, die beruflich Qualifizierten den Zugang zu einem Hochschulstudium und zu akademischen Weiterbildungsangebo- ten eröffnen. Durch die Ausweitung des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung – offe- ne Hochschule“ werden wir die Hochschulen bei der Entwicklung passgenauer An- gebote für die Zielgruppe der beruflich Qualifizierten unterstützen. Ebenso werden wir die Akteure unterstützen, ihre Angebote für Menschen, die aus einem Studium in eine berufliche Bildung wechseln, weiterzuentwickeln und zu systematisieren. Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften stärken Wir werden die Förderung der Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften in Deutschland insbesondere mit interdisziplinären und sektorübergreifenden Initiativen ausbauen. Bei der Förderung der Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften in Deutschland werden wir europäische und internationale Aspekte in den Vorder- grund rücken, Nachwuchs gezielt fördern, Informationsinfrastrukturen ausbauen und im außereuropäischen Ausland internationale Kollegs für Geistes- und Sozialwissen- schaften etablieren. Die erfolgreiche Förderung der „Kleinen Fächer“ wird durch [neue Initiativen zur Vernetzung erweitert. Digitalisierung und Infrastruktur in der Wissenschaft Wir werden eine Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft initiieren, zum Beispiel um Zugang und Nutzbarkeit von komplexen Forschungsdaten zu ver- bessern. Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Rat für Informationsinfra- strukturen gründen, in dem sich die Akteure des Wissenschaftssystems über die Er- arbeitung disziplinen- und institutionenübergreifender Strategien und Standards ver- ständigen. Zudem wollen wir virtuelle Forschungsumgebungen stärken, die es For- scherinnen und Forschern erlauben, mithilfe digitaler Medien über disziplinäre, insti- tutionelle und geografische Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten und daraus auch neue Forschungsmethoden und -gegenstände zu entwickeln. Den Nationalen Roadmap-Prozess für große Forschungsinfrastrukturen wollen wir unter Berücksichtigung neuer Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Län- dern weiter entwickeln. Dabei sollen – auch vor dem Hintergrund der Bedeutung der Nutzung solcher Infrastrukturen insbesondere für Hochschulen – alle Wissenschafts- einrichtungen und Forschungsorganisationen einbezogen werden. Wachstum, Innovation und Wohlstand 29 Wir werden weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene aktiv an der Gestal- tung von Forschungsinfrastrukturen von europäischer und globaler Bedeutung mit- wirken. Internationalisierung der Wissenschaft Wir wollen eine neue Qualität der internationalen Wissenschaftszusammenarbeit er- reichen und die Internationalisierungsstrategie weiterentwickeln. Dabei werden wir mit den deutschen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen eine verstärkte Vernetzung ihrer Aktivitäten der Internationalisierung vereinbaren und sie hierbei un- terstützen. Zudem werden wir die Forschungszusammenarbeit mit den Schwellen-, Entwick- lungs- und Transformationsländern strategisch weiter entwickeln. Deutschland ist bereits heute nach den USA und Großbritannien das drittwichtigste Gastland für Studierende aus dem Ausland. Bis zum Ende des Jahrzehnts wollen wir dafür sorgen, dass die Zahl ausländischer Studierender um rund ein Drittel auf etwa 350.000 gesteigert wird. Die Mobilität deutscher Studierender wollen wir gezielt er- weitern. Wir wollen, dass jeder zweite Studienabsolvent und jede zweite Studienab- solventin studienbezogene Auslandserfahrung gesammelt hat. Zentrale Impulsgeber für das Thema Mobilität an Hochschulen und Forschungsein- richtungen sind der Deutsche Akademische Austauschdienst und die Alexander von Humboldt Stiftung mit ihren zahlreichen Außenstellen, die im Rahmen des Internatio- nalen Hochschulmarketings für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutsch- land werben. Ihre Schlagkraft wollen wir erhöhen und Synergien nutzen. Begabtenförderung Mit Erfolg fördert der Bund seit Jahrzehnten begabte junge Leute, indem er die Be- gabtenförderwerke und die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung unter- stützt. Um den hochqualifizierten Nachwuchs zu sichern, werden wir dieses Enga- gement fortführen. Das Deutschlandstipendium werden wir mit der Zielmarke von 2 Prozent der Studierenden in dieser Legislaturperiode fortführen. Allgemeine Bildung Kulturelle Bildung in die Breite tragen Kulturelle Bildung erschließt neue Welten und trägt maßgeblich zur Persönlichkeits- bildung bei. Alle Kinder und Jugendlichen müssen deshalb Zugang zu kultureller Bil- dung haben. Mit dem Programm „Kultur macht stark“ leisten wir einen Beitrag dazu, dass kulturelle Bildung in der Breite ankommt. Politische Bildung Die Politische Bildung ist ein zentrales Element zur Stärkung unserer Demokratie. Auch die außerschulische politische Bildung, nicht zuletzt durch die politischen Stif- tungen, wollen wir stärken. Wachstum, Innovation und Wohlstand 30 Für die Fachkräfte von morgen: MINT-Bildung ausbauen Wir werden die MINT-Bildung stärken, Innovationsfähigkeit fördern und dem Fach- kräftemangel im MINT-Bereich früh entgegenwirken. Wir unterstützen gemeinsam mit Wissenschaft und Wirtschaft die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“. Wir wollen 80 Prozent aller Kindertagesstätten bis 2015 erreichen. Digitale Bildung Wir werden mit den Ländern und Akteuren aus allen Bildungsbereichen eine ge- meinsame Strategie „Digitales Lernen“, die die Chancen der neuen Medien für gute Bildung entschlossen nutzt, entwickeln und umsetzen. Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschu- len sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden. Nicht nur in Schulen und Kitas möchten wir die IT-Fertigkeiten und den Umgang mit den Medien vermitteln. Eine starke digitale Wirtschaft braucht starke Fachkräfte, deshalb werden wir in einem kooperativen Miteinander von Bund und Ländern die Bildung und Ausbildung in den Bereichen IT und Technologie praxisorientiert stär- ken. Wir unterstützen die Förderung von Wissenschaftskompetenz von der Grundschule bis zur Hochschule. Dabei fördern wir Programme und Wettbewerbe in den MINT- Fächern und einen zeitgemäßen Informatikunterricht ab der Grundschule. Damit das Wissen entsprechend vermittelt werden kann, sind Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer zur Medienkompetenz dringend notwendig. Wir streben au- ßerdem die Verfügbarkeit ausreichender Master-Studienplätze im Bereich IT an. Zielgerichtet sollen vor allem Mädchen und junge Frauen für diese Berufsfelder be- geistert werden. Der Aufbau eines Mentorinnen-Netzwerks in der digitalen Wirtschaft ist dabei eine geeignete Maßnahme. Der Anteil von Studentinnen zum Beispiel bei Informatik und Elektrotechnik soll erhöht werden. Auch in den MINT-Fächern legen wir den Fokus verstärkt auf die jungen Schülerinnen und Studentinnen. Nach dem Vorbild der Eliteschulen des Sports werden wir mit den Ländern Gesprä- che aufnehmen, um die Einführung von Profilschulen IT/Digital mit dem Schwer- punktprofil Informatik anzuregen. Dabei ist die Kooperation mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie gegebenenfalls privaten Partnern obligatorisch. Bildungsforschung Die empirische Bildungsforschung liefert wichtige Erkenntnisse über Bildungsverläufe und die Wirksamkeit von Maßnahmen. Neue Schwerpunkte wollen wir in den nächs- ten Jahren in den Bereichen der Inklusion im Bildungssystem sowie der beruflichen Bildung und der Frage von Übergängen setzen. Die Bildungsstatistik wird die Bun- desregierung durch eine Novellierung der entsprechenden Gesetze sichern. Berufliche Bildung Wachstum, Innovation und Wohlstand 31 Die berufliche Bildung in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und bietet vielen Men- schen eine hervorragende Qualifizierung und damit einhergehende positive Karriere- und Lebenschancen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unseres künf- tigen Fachkräftebedarfs und Wohlstands. Die Koalition wird einen Schwerpunkt auf die Stärkung der beruflichen Bildung legen. Chance Beruf Angesichts des demografischen Wandels können wir es uns heute weniger denn je leisten, dass junge Menschen hinter ihren Möglichkeiten zurück bleiben. Wir wollen alle jungen Menschen erreichen. Die Beratung setzt präventiv an, orientiert sich an der individuellen Bildungsbiographie und bricht auch geschlechtsspezifische Muster auf. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende sowie Weiterbildungsin- teressierte sollen systematisch beraten werden, damit ihnen verschiedene Bildungs- pfade eröffnet werden. Wir werden dafür ein lokal verankertes Netzwerk von Bera- tungs- und Informationsangeboten auf den Weg bringen. In Kooperation mit den Ländern werden wir die erfolgreiche Initiative „Bildungsketten“ ausbauen, damit möglichst viele Jugendliche früh ihre Potenziale wahrnehmen, be- rufliche Optionen kennen lernen und so einen Schul- und Berufsabschluss erreichen. Am Übergang zur Ausbildung werden wir die Berufseinstiegsbegleitung ausbauen, die Chancen der assistierten Ausbildung nutzen und mehr Anschlussmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Bildungswegen schaffen. Allianz für Aus- und Weiterbildung Wir werden den Ausbildungspakt gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Län- dern zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickeln. Ziel der Allianz ist die Umsetzung der Ausbildungsgarantie in Deutschland. Kein junger Mensch darf zu- rückbleiben oder wertvolle Lebenszeit in Warteschleifen verlieren. Zusammen mit den Partnern in der Allianz unterstützen wir Jugendliche mit schlechteren Startchan- cen insbesondere durch ausbildungsbegleitende Hilfen und die assistierte Ausbil- dung. Die Ausbildungsqualität wollen wir in den Blick nehmen und Ausbildungsab- brüchen vorbeugen. Die Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen in eine Berufsausbildung (Inklusion) ist uns dabei ein besonderes Anliegen. Die Maßnahmen des Übergangssystems und zur Förderung beruflicher Ausbildung werden wir ge- meinsam mit den Ländern überprüfen und auf eine vollqualifizierende betriebliche Berufsausbildung hin ausrichten. Duale Ausbildung stärken Wir wollen die duale Ausbildung stärken und modernisieren. Wir werden das Berufs- bildungsgesetz evaluieren und Anpassungen prüfen, insbesondere in Hinblick auf die Erhöhung der Durchlässigkeit, die Stärkung der Ausbildungsqualität und gestufter Ausbildungen, die Bildung von Berufsfamilien und die Sicherung des Ehrenamtes in den Prüfungsgremien. Wir bekräftigen zudem den hohen Wert des Konsensprinzips in der Berufsordnungsarbeit von öffentlicher Hand und Sozialpartnern. Wachstum, Innovation und Wohlstand 32 Die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren leisten wichtige Beiträge zur Berufsorientierung und zur Unterstützung des ausbildenden Mittel- stands. Wir werden sie daher auf dem bisherigen Niveau weiter fördern. Kompetenzen anerkennen Wir werden das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) wo notwendig anpassen. Migrantinnen und Migranten, die noch Qualifizierungsmaßnahmen absol- vieren müssen, damit ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, [wollen wir fi- nanziell unterstützen. Wir werden die Beratungsstrukturen im In- und Ausland ver- stärken und die Betreuung verbessern. Für Menschen, die sogenannte informelle Kompetenzen erworben haben, die sie nicht durch Zertifikate belegen können, wollen wir neue Verfahren entwickeln und er- proben, die zu Transparenz und Anerkennung führen. Internationale Bildungskooperationen Auf europäischer und internationaler Ebene gehen wir mit unserem Beitrag voran, um die Berufsperspektiven der Jugendlichen zu verbessern und die hohe Jugendar- beitslosigkeit in der EU zu senken. Wir unterstützen die Europäische Ausbildungsal- lianz der EU-Mitgliedsstaaten durch Beratung und Leuchtturmprojekte. Wir kooperie- ren weltweit mit Partnerländern, die an dualer Ausbildung interessiert sind, bei Auf- bau und Modernisierung von erfolgreichen Berufsbildungssystemen. Unsere Auszu- bildenden und ausgebildeten Fachkräfte sollen sich auf internationalen Märkten er- folgreich bewegen und interkulturelle Kompetenzen entwickeln. Deswegen wollen wir den Anteil der Jugendlichen, die während ihrer Ausbildung einen Auslandsaufenthalt absolvieren, verdoppeln. Weiterbildung ausbauen Angesichts des demographischen Wandels ist das lebenslange Lernen so wichtig wie nie. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe wollen wir im Rahmen der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ bewältigen. Wir sind von der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung über- zeugt. Das haben wir mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen dokumentiert. Wir werden dafür sorgen, dass neue Abschlusszeugnisse das jeweilige Qualifikationsni- veau ausweisen. Wir werden die Durchlässigkeit stärken und Berufstätige, die ihren beruflichen Aufstieg durch Bildung in die Hand nehmen wollen, unterstützen. Die Koalition wird dazu das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) mit dem Ziel novellieren, die Förderleistungen zu verbessern und die Fördermöglichkeiten zu erweitern. Im Sinne der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung wol- len wir Bachelor-Absolventen und -Absolventinnen den Zugang zur geförderten Auf- stiegsfortbildung eröffnen, wenn sie entsprechende berufliche Erfahrungen vorwei- sen können. Das Aufstiegsstipendium werden wir fortführen. Ein demokratisches Gemeinwesen ist auf mündige Bürgerinnen und Bürger ange- wiesen. Es ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen, die allgemeine Weiterbildung zu stärken. Die Koalition will den Kampf gegen Bildungsarmut fortsetzen und intensivie- Wachstum, Innovation und Wohlstand 33 ren. Wir werden die Alphabetisierungsstrategie von Bund und Ländern zu einer De- kade der Alphabetisierung weiterentwickeln und die Förderung ausbauen. Die erfolg- reiche Bildungsprämie wollen wir fortführen. Forschung Deutschland hat in den vergangenen Jahren in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Wirtschaft einen deutlichen Zuwachs bei den Investitionen für Forschung und Entwicklung verzeichnen können. Diese gute Entwicklung werden wir durch eine konsequente Unterstützung der Hochschulforschung, den Ausbau der Programmförderung und die Förderung der außeruniversitären Forschungsorganisa- tionen vorantreiben. Wir streben an, die Forschungsinvestitionen bei drei Prozent des BIP konstant zu halten. Hightech- und Innovationsstrategie für Deutschland Die Hightech-Strategie werden wir zu einer umfassenden ressortübergreifenden In- novationsstrategie für Deutschland weiterentwickeln. Zu den großen gesellschaftli- chen Herausforderungen, die wir mit dieser Innovationsstrategie bewältigen wollen, gehören vor allem Veränderungen wie die demographische Entwicklung, die Digitali- sierung und die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Wir wollen diese Zukunftsaufgaben im Verbund von Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik gestalten und dabei technologische wie gesellschaftliche Innovationen in den Blick nehmen. Wir werden geistes- und sozialwissenschaftliche Begleitforschung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit unterstützen, um den verantwortungsbewussten Umgang mit der Forschung und ihren Ergebnissen zu stärken. Den Ausbau der eu- ropäischen und internationalen Forschungskooperationen werden wir vertiefen. Forschung für die Gesundheit der Menschen Die Gesundheitsforschung wird weiter eine herausgehobene Stellung in unseren Förderanstrengungen einnehmen. Das Konzept der Deutschen Zentren der Gesund- heitsforschung werden wir in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren fortentwi- ckeln. Wir werden unter der Überschrift „Gesundheit im Lebensverlauf“ den Patienten in den Mittelpunkt stellen und neue Initiativen für eine moderne Kinder- und Jugendme- dizin, Arbeitsmedizin sowie die Geschlechter- und Altersmedizin auch unter dem Ge- sichtspunkt der Prävention und Gesunderhaltung starten. Die individualisierte Medi- zin wollen wir mit innovativen Strukturen und breit angelegter Forschung weiter stär- ken. Die Versorgungsforschung werden wir stärken, um vor allem die Alltagsversorgung von Patienten zu verbessern. Dazu gehören vor allem die Pflegewissenschaft, aber auch die Biometrie, Epidemiologie und Medizininformatik sowie der Aufbau von klini- schen Registern, sofern eine dauerhafte Finanzierung im Versorgungssystem garan- tiert wird. Wir werden die Wirkstoffforschung stärken, um beispielsweise im Bereich der Antibi- otika zur Bekämpfung von Multiresistenz und Sepsis die Entwicklung neuer Medika- mente zu fördern. Ebenso werden wir die Medizintechnik fördern. Wachstum, Innovation und Wohlstand 34 Mit der Stärkung von Forschung zu vernachlässigten, armutsassoziierten Erkrankun- gen und durch Forschungskooperationen mit betroffenen Regionen, besonders in Af- rika, tragen wir dazu bei, den Teufelskreis von Armut und Krankheit in Entwicklungs- ländern zu durchbrechen. Forschung für Energieversorgung, Klima und Ressourcen Die Energieforschung wird konsequent auf die Energiewende ausgerichtet. Voraus- setzung hierzu sind Forschung und Entwicklung für intelligente Lösungen insbeson- dere in den Bereichen Energieeffizienz, Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Versorgungssysteme (u. a. Speicher, Netze und Systemdienstleistungen durch erneuerbare Energien). Die Koalition wird im Energieforschungsprogramm neue, thematisch übergreifende und systemorientierte Forschungsansätze aufgreifen, um zusätzliche Potenziale für den Innovationsprozess entlang der gesamten Wertschöp- fungskette zu erschließen. Die Projektförderung ist dabei das geeignete Steuerungs- instrument, um ein zielgerichtetes politisches Handeln zu ermöglichen. Wir werden daher die Mittel im Energieforschungsprogramm verstetigen. Wir werden auch die europäische Dimension des Themas durch eine geeignete Ver- netzung der Forschungsmaßnahmen berücksichtigen und dabei auch die Entwick- lungen der Digitalisierung und des Internets einbeziehen. Die Klimaforschung wollen wir mit den Schwerpunkten Klimamodellierung und regionale Klimafolgenabschät- zung stärken. Gleiches gilt für Forschung zu Chancen und Risiken sowie zu Hand- lungsoptionen. Mit der Förderung der Bioökonomie wollen wir den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer auf erneuerbaren Ressour- cen beruhenden, rohstoffeffizienten Wirtschaft vorantreiben und damit die Energie- wende unterstützen. Die Meeres- und Polarforschung leistet ebenfalls wichtige Bei- träge zur Erforschung des Klimawandels. Deshalb werden wir die Forschung auf die- sen Gebieten stärken und dazu auch die Erneuerung der deutschen Forschungsflotte konsequent fortführen Forschungsergebnisse müssen zügig in Form von innovativen und marktfähigen Produkten verwertet werden. Auch mit Blick auf eine weltweit steigende Nachfrage nach innovativen Energietechnologien und der Stärkung des exportorientierten Technologiestandortes Deutschland soll der Innovationsprozess bis hin zur Marktein- führung erheblich beschleunigt werden. Die Förderung der Fusionsforschung werden wir auf dem festgelegten, begrenzten Niveau fortführen. Nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung Die Koalition wird die Nuklearforschung auf wichtige Zukunftsthemen fokussieren. Durch die institutionell und projektgeförderte nukleare Sicherheits- und Entsorgungs- forschung werden wir einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im In- und Ausland zur Lösung der nuklearen Entsorgungsfragen und zum Kompetenz- erhalt in Deutschland leisten, der besonders auch für die internationale Zusammen- arbeit erforderlich ist. Wir werden nach dem Neubeginn der Endlagersuche die End- lagerforschung verstärken. Wachstum, Innovation und Wohlstand 35 Forschungsprogramm IT-Sicherheit Es wird ein Förderprogramm „Innovation in IT-Forschung und Sicherheit“ zur Stär- kung der nationalen F&E-Aktivitäten in diesen Bereichen weiterentwickelt, wobei Si- cherheit und Nutzerfreundlichkeit für unterschiedliche Anwendergruppen in Einklang gebracht werden. Bei der Ausschreibung werden Open-Source-Ansätze priorisiert, die ihre Ergebnisse und die entwickelten Systeme offen zur Verfügung stellen. Die Einführung einheitlicher Standards zur Verfügbarmachung von Daten und Ergebnis- sen wird geprüft. Wir starten ein neues Forschungsprogramm zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“. Zudem gilt es, IT- Sicherheitkompetenzen in der Ausbildung des Fachkräftenachwuchses auszubauen. Rohstoffforschung Rohstoffe und ihre effiziente Nutzung sind für die deutsche Hightech-Industrie von strategischer Bedeutung. Wir werden durch eine gezielte Forschungsförderung die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die deutsche Hightech-Industrie weiter verbessern helfen. Forschung für die Mobilität der Zukunft Die von uns geförderte Mobilitätsforschung wird zukünftig verstärkt die gesamte Brei- te von Mobilitätsangeboten auch unter gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Aspekten in den Blick nehmen. Bei der Automobilforschung sehen wir die Herausfor- derungen für die Forschung – im Kontext der Plattform Elektromobilität – weiterhin vor allem bei der Energiespeicherung und dem Energieverbrauch unter Praxisbedin- gungen. Wir setzen zudem auf die Nutzung moderner. Informations- und Kommuni- kationstechnik für eine vernetzte, sichere und effiziente Mobilität. Innovative Lösungen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger entwickeln Durch die Förderung der kooperativen Forschung von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern wollen wir Lösungen entwickeln, die beispielsweise Krisensituationen aufgrund von Naturkatastrophen und Unfällen besser beherrschbar machen und die Folgen all dieser Ereignisse für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich halten. Wir werden daher die zivile Sicherheitsforschung mit dem Ansatz der Anwen- derorientierung weiterentwickeln. Forschung für die Arbeit von morgen Wir wollen, dass Deutschland seine führende Rolle als Industrie-, Produktions-, und Dienstleistungsstandort und Exportnation behält. Dies gelingt nur durch Innovatio- nen, durch fortwährende organisatorische und technische Veränderung von Produk- tions- und Dienstleistungsprozessen. In enger Abstimmung mit den Sozialpartnern wollen wir die Arbeits-, Produktions- und Dienstleistungsforschung stärken und hier- zu ein neues Förderprogramm auflegen. Dies trägt zur Sicherung einer hohen Be- schäftigungsquote und zur Humanisierung der Arbeitswelt bei. Wachstum, Innovation und Wohlstand 36 Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Validierungsförderung Deutschland verstärkt und beschleunigt den Transfer neuer Erkenntnisse aus der Forschung in Gesellschaft und Wirtschaft. Wir wollen regionale und thematische Clusterstrukturen ausbauen und ihre wirtschaftliche Schlagkraft durch eine verstärkte europäische und internationale Vernetzung erhöhen. Zudem werden wir neue In- strumente schaffen, um einen besseren Transfer von Innovationen aus der Grundla- genforschung an den Hochschulen in nutzbare Dienstleistungen und Produkte zu re- alisieren. Eine Weiterentwicklung der Validierungsförderung soll diesen Transfer ent- scheidend voranbringen. Wir wollen das große Potenzial für wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderun- gen, ob in Form neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Kooperationen, durch den Auf- und Ausbau geeigneter Open-Innovation-Plattformen für neue kreati- ve Lösungsansätze erschließen. Wir richten uns dabei insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, damit sie gemeinsam mit Anwendern, internationalen Part- nern, großen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen neue Ent- wicklungen vorantreiben können. Spitzenfoschung für die neuen Länder Wir werden den Auf- und Ausbau einer breit aufgestellten Wissenschaftslandschaft und einer leistungsfähigen Spitzenforschung in den neuen Bundesländern stärken. Die Programme, die insbesondere regionale Cluster von Wissenschaft und Wirt- schaft unterstützen – wie „Unternehmen Region“ und „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation“ – setzen wir fort. Europäischer Forschungsraum Wir werden unsere Verantwortung bei der Vollendung des Europäischen For- schungsraumes (EFR) wahrnehmen und unsere EFR-Strategie auf nationaler und europäischer Ebene konsequent umsetzen. Hierzu wollen wir die Mobilitätsbedin- gungen der Forscherinnen und Forscher verbessern, die gemeinsame Programm- planung fortentwickeln, gemeinsame Forschungsinfrastrukturen aufbauen, den Wis- senstransfer erleichtern, die Gleichstellung der Geschlechter im europäischen Wis- senschaftssystem unterstützen und die Kooperation mit Drittstaaten außerhalb Euro- pas ausbauen. Wir halten daran fest, dass für die Gestaltung des EFR für jeden Mitgliedstaat eine auf die unterschiedlichen Gegebenheiten der nationalen Systeme angepasste Stra- tegie erforderlich ist; harmonisierende Gesetzgebungsinitiativen der Europäischen Kommission sind der Vielfalt der Forschungssysteme in Europa, die den Wettbewerb und damit Wissenschaft und Innovation fördern, abträglich. Wir wollen die Beteiligung der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft am neuen Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ unterstützen und ausbauen. Zugleich soll die deutsche Wissenschaft eine aktive Rolle übernehmen, um das eu- ropäische Wissenschafts- und Innovationssystem insgesamt zu stärken. Dabei set- zen wir auch auf bilaterale Innovationsberatung sowie gemeinsame Forschungs- und Wachstum, Innovation und Wohlstand 37 Entwicklungsprojekten mit den neuen Mitgliedstaaten Ost- und Südosteuropas und besonders von der Wirtschaftskrise betroffenen EU-Mitgliedstaaten. Forschungsförderung für den Mittelstand Kleinen und mittleren Unternehmen werden wir verstärkt den Zugang zur Förderung von Forschung und Entwicklung auch durch Kooperationen mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eröffnen, um das technologieorientierte Innovationsgeschehen in Deutschland zu unterstützen. Ressortforschung Die Ressortforschung leistet wichtige Beiträge im Gefüge der bundesdeutschen Wis- senschaftslandschaft. Wir streben eine Stärkung der Ressortforschung an und wer- den dafür sorgen, dass alle Ressortforschungseinrichtungen von den Vorteilen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes profitieren können. Forschung an Fachhochschulen ausbauen Die Förderung der Forschung an Fachhochschulen bietet insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in regionalen Kooperationen große Chancen zur Innovationsför- derung. Wir werden die Förderung des Bundes für die angewandte Forschung an Fachhochschulen ausbauen und die Fördermöglichkeiten ausweiten sowie die Möglich- keiten gemeinsamer Promotionen mit Universitäten im Sinne einer Profilschärfung im Wissenschaftssystem stärken. Von der DFG erwarten wir, die Beteiligung von Fach- hochschulen an ihren Programmen zu stärken. Fachkräftesicherung Der demografische Wandel berührt unmittelbar das Arbeitskräfteangebot und damit die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ebenso wie unsere Sozialsysteme. Wir werden alles daran setzen, den Wohlstand zu erhalten sowie Wachstum und Chancengerechtigkeit zu fördern, indem wir den Fachkräftebedarf decken und zu- gleich den Menschen bessere Erwerbschancen eröffnen. Dies begreifen wir als gro- ße gesamtgesellschaftliche Aufgabe dieser Legislaturperiode. Dazu nehmen wir an erster Stelle die Menschen im Inland in den Blick. Aber auch die Chancen, auf dem globalen, insbesondere dem europäischen Arbeitsmarkt qualifi- zierte Fachkräfte für unser Land zu gewinnen, sind uns wichtig. Wir setzen im Fach- kräftekonzept folgende Schwerpunkte: Die arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen sollen verstärkt auf junge Menschen ausgerichtet sein, die wir so früh wie möglich auf einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben vorbereiten wollen. Wir werden die nachhaltige Integration von Migran- tinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt fördern. Instrumente hierfür sind eine ver- stärkte Bildungsbeteiligung, Netzwerke, Programme zur Integration und Nachqualifi- zierung, eine bessere Anerkennung von Bildungsabschlüssen sowie eine fachge- rechte Beratung. Um Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, wollen wir das Prinzip des lebenslangen Lernens stärken und die Weiterbildungsbeteiligung Älterer steigern. Wachstum, Innovation und Wohlstand 38 Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Unterstützungsan- gebote für Berufsrückkehrende weiterentwickelt. Vor allem in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird ein besonderer Fokus auf Alleinerziehenden und Langzeitar- beitslosen gelegt. Personen in der „Stillen Reserve“ sollen durch gezielte Ansprache aktiviert werden. Für viele junge Eltern sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsausbildung in Teilzeit der richtige Weg. All das wollen wir zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern zum Gegen- stand einer neuen Qualifizierungsoffensive machen, die ein zentraler Baustein des Paktes für Ausbildung und Fachkräftesicherung werden soll, der mit dem bestehen- den und fortzusetzenden Ausbildungspakt verbunden werden kann. Dabei wollen wir auch die duale Ausbildung und den Erhalt des Meisterbriefs sicherstellen. Insbesondere die Betriebe sind in der Pflicht, ihre Anstrengungen für eine alters- und alternsgerechte Arbeitswelt und demografiesensible Personalpolitik zu verstärken. Wir werden sie dabei mit der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) und mit der Fortführung von Initiativen zur Beschäftigung von Über-50-Jährigen unterstützen. Wir setzen uns für bedarfsgerechte qualifizierte Zuwanderung ein und wollen insbeson- dere eine größere Mobilität im europäischen Arbeitsmarkt erreichen. Flankierend wollen wir die Willkommens- und Bleibekultur für ausländische Fachkräfte in Deutschland verbessern. Deswegen werden wir die Dachkampagne „Fachkräfte- Offensive“ fortführen und die regionalen Netzwerke zur Fachkräftesicherung stärker professionalisieren. Wir werden die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und In- tegration in den Arbeitsmarkt (insbesondere die Blaue Karte EU einschließlich der Änderungen im Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und das Gesetz zur verbesserten Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen) in- nerhalb der Wahlperiode auf ihre Wirksamkeit überprüfen und daraus gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. Teilhabe von Zuwanderern stärken Wir setzen uns dafür ein, die beruflichen Befähigungen von Migranten nachträglich zu verbessern. Damit wollen wir ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und dem Fachkräftebedarf Rechnung tragen. Zuwanderer verfügen vielfach über im Ausland abgeschlossene Berufs- und Hoch- schulausbildungen. Dieses Potenzial liegt aber noch zu oft brach, während unserem Arbeitsmarkt zunehmend qualifizierte Fachkräfte fehlen. Ein wichtiger Schritt, um hier gegenzusteuern, sind die Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder für im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen. Dabei ist die Qualität der Beratung zu verbessern. Wir setzen uns für sozialverträgliche Verfahrenskosten ein. Die Umsetzung der Ge- setze weist auf steigende Bedarfe individueller Anpassungs- und Ergänzungsqualifi- zierungen hin. Wir werden daher vorhandene Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausbildungsförderung (BAföG, AFBG, SGB III) und der aktiven Arbeitsmarktpolitik noch besser ausschöpfen und wo notwendig ausweiten – unter anderem im Rahmen eines ESF-Programms „Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Kontext Wachstum, Innovation und Wohlstand 39 des Anerkennungsgesetzes“. Wir werden darüber hinaus prüfen, ob ergänzend mit- telfristig ein bundesweites Stipendienprogramm zur finanziellen Förderung von Aus- gleichsmaßnahmen für Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland aufgelegt werden kann, die keine Ansprüche nach SGB II oder III haben. 1.3. In Deutschlands Zukunft investieren: Infrastruktur Verkehr Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für persönliche Freiheit, gesellschaftli- che Teilhabe sowie für Wohlstand und Wirtschaftswachstum. Grundlage hierfür ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Sie sichert unsere europäische und globa- le Wettbewerbsfähigkeit. Die Verkehrspolitik der vergangenen Jahrzehnte hat hier große Erfolge aufzuweisen, insbesondere bei der weitgehenden Vollendung der Ver- kehrsprojekte Deutsche Einheit. Angesichts der seit vielen Jahren bestehenden strukturellen Unterfinanzierung werden wir die Planung und Finanzierung unserer Verkehrswege durch eine grundlegende Reform auf eine neue, dauerhaft verlässli- che und effiziente Grundlage stellen. Netzorientierte Bundesverkehrswegeplanung Die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 – 2030 (BVWP) als ver- kehrsträgerübergreifende Netzplanung werden wir zügig, transparent und unter Be- teiligung der Öffentlichkeit vorantreiben. Dabei werden wir auf eine bedarfsgerechte Dimensionierung von Neu- und Ausbauprojekten achten. Nicht jeder Wunsch ist er- füllbar. Für besonders dringende und schnell umzusetzende überregional bedeutsa- me Vorhaben wird im neuen BVWP und in den Ausbaugesetzen für die Verkehrsträ- ger Schiene, Straße und Wasserstraße ein „nationales Prioritätenkonzept“ definiert. In diese Projekte sollen künftig als Zielgröße 80 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau fließen. Dazu gehören der Ausbau hoch belasteter Knoten, Seehafenhinter- landanbindungen und Hauptachsen, die Schließung wichtiger überregional bedeut- samer Netzlücken sowie die Einbindung transeuropäischer und in völkerrechtlichen Verträgen vereinbarter Verkehrsachsen. Aufstockung der Investitionsmittel Für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes schaffen wir eine verlässliche Finanzie- rungsgrundlage. Wir werden in den nächsten vier Jahren die Bundesmittel für Ver- kehrsinfrastruktur substanziell erhöhen. Diese werden wir durch zusätzliche Mittel aus der Nutzerfinanzierung durch LKW er- gänzen. Die bestehende LKW-Maut wird auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Die LKW-Maut wird – unter Berücksichtigung der Ergebnisse des neuen Wegekosten- gutachtens – weiter entwickelt. Orientierungspunkte hierbei können sein: die Tonna- ge, das Netz, externe Kosten. Wir stellen sicher, dass die Netto-Einnahmen aus der Nutzerfinanzierung ohne Abstriche in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnet- zes werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zu- gelassenen PKW erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Wachstum, Innovation und Wohlstand 40 Deutschland stärker belastet wird als heute. Die Ausgestaltung wird EU- rechtskonform erfolgen. Ein entsprechendes Gesetz soll im Verlauf des Jahres 2014 verabschiedet werden. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sowie zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit werden im Bundeshaushalt die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Nicht verbrauchte Investitionsmittel im Verkehrsbereich werden überjährig und unge- kürzt zur Verfügung gestellt. Zwischen den Verkehrsträgern wird eine wechselseitige Deckungsfähigkeit mit Ausgleichspflicht ermöglicht. Die Nettoeinnahmen aus der Nutzerfinanzierung werden ohne Abstriche der Verkehrsinfrastruktur zugeführt. Öffentlich-Private Partnerschaften Die Fortentwicklung von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) braucht einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Wir wollen die Möglichkeiten der Zusammenar- beit von öffentlichen und privaten Geldgebern oder Infrastrukturgesellschaften als zusätzliche Beschaffungsvariante nutzen, wenn dadurch Kosten gespart und Projek- te wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dies muss ebenso wie bei Betriebs- vergaben in jedem Einzelfall transparent und unabhängig nachgewiesen werden. Wir gestalten ÖPP mittelstandsfreundlicher aus. Die Methodik der Wirtschaftlichkeitsun- tersuchungen werden wir evaluieren und standardisieren. Verhältnis von Erhalt und Ausbau Nach Jahrzehnten des Netzausbaus steht nun die Substanzsicherung an erster Stel- le. Unsere oberste Priorität lautet deshalb: Erhalt und Sanierung vor Aus- und Neu- bau. Die Strategie zur Ertüchtigung von Brücken, Tunneln und Schleusen werden wir fortschreiben und verstärken. Zukunft der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene Vor Auslaufen der geltenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene (LuFV) werden wir mit der DB AG eine neue Vereinbarung schließen. Sie muss durch Festlegung zusätzlicher Qualitätsmerkmale sicherstellen, dass Umfang und Kapazität des Schienennetzes erhalten bleiben. Verkehrsinfrastrukturbericht Als Grundlage für die künftige Priorisierung von Investitionen in Erhalt und Sanierung werden wir alle zwei Jahre einen Verkehrsinfrastrukturbericht vorlegen, der den Zu- stand der Bundesverkehrswege transparent macht, Nachholbedarf dokumentiert und Aufschluss über die erforderlichen Investitionen gibt. Gemeindeverkehrsfinanzierung Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs. Von den Ländern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden für Verkehrswegeinvestitionen einsetzen (ÖPNV-Infrastruktur und kommunaler Straßenbau). Wir streben eine verlässliche Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm für die Zeit nach Wachstum, Innovation und Wohlstand 41 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der Bund-Länder- Finanzbeziehungen beraten. Lärmschutz Die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung der Infrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung reduziert wird. Wir werden deshalb den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträ- gerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen treffen. Der Gesamtlärm von Straße und Schiene muss als Grundlage für Lärm- schutzmaßnahmen herangezogen werden. Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm für Bestandsstrecken wird ausgebaut und rechtlich abgesichert. Der Stand der Tech- nik zur Geräuschminderung muss konsequenter in die Praxis eingeführt werden. Den Schienenlärm wollen wir bis 2020 deutschlandweit halbieren. Ab diesem Zeit- punkt sollen laute Güterwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dür- fen. Die Bezuschussung für die Umrüstung auf lärmmindernde Bremsen setzen wir fort. Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maß- nahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen – z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen. Wir ergreifen zudem auf europäischer Ebene die Initiative für ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites Einsatzverbot für laute Güterwagen sowie für ein EU- Programm zur Förderung der Umrüstung lauter Güterwagen. Das lärmabhängige Trassenpreissystem werden wir durch eine stärkere Spreizung der Trassenpreise wirksamer gestalten. Wir werden rechtlich klarstellen, dass die in der vergangenen Legislaturperiode für Schienenneubaustrecken um 5 dB(A) verschärften Lärmgrenz- werte auch für umfassende Streckenertüchtigungen im Bestandsnetz, die neue Plan- feststellungsverfahren erforderlich machen, gelten. Die Mittel für die Lärmschutzprogramme im Bereich Straße und Schiene werden er- höht. Beim Luftverkehr setzen wir vorrangig auf eine Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, eine bestmögliche Flächennutzung im Umfeld sowie auf lärmreduzierende flugbetriebliche Verfahren. Bei Festlegung von Flugverfahren und Flugverkehrskon- trollfreigaben wird der Lärmschutz insbesondere in den Nachtstunden verbessert. Die berechtigten Anliegen der an Flughäfen lebenden Menschen nehmen wir ebenso ernst wie die Sorge um die wirtschaftliche Zukunft des Luftverkehrsstandorts und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes wer- den wir in dieser Legislaturperiode überprüfen. Bei der Festlegung von Flugrouten werden wir rechtlich sicherstellen, dass die An- wohnerinnen und Anwohner in einem transparenten Verfahren frühzeitig informiert und beteiligt werden. Wir schaffen verbesserte Transparenz und Beteiligung der Kommunen und Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Fluglärmkommissionen zu, die wir stärken wollen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 42 Lärm- und Schadstoffminderungsziele sollen insbesondere auch durch technische Innovationen im Luftverkehr erreicht werden. Von den Fluggesellschaften erwarten wir, dass sie die Modernisierung der Flotten mit emissionsarmen Flugzeugen intensi- vieren. Im Luftverkehrsgesetz verankern wir eine stärkere Differenzierung nach Flug- zeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei lärmabhängi- gen Flughafenentgelten. Generelle Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflug- verbot lehnen wir ab. Die Verschärfung der Lärmzulassungsgrenzwerte für neue Flugzeuge auf internationaler Ebene (ICAO) befürworten wir. Schiene, Straße, Wasserstraße verzahnen Für die künftige Verkehrsbewältigung müssen die einzelnen Verkehrsträger ihre je- weiligen Systemvorteile bestmöglich nutzen können. Dazu wollen wir sie besser ver- zahnen und mehr Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße verla- gern. System Schiene Den Verkehrsträger Schiene wollen wir weiter stärken und ausbauen. Wir wollen eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur und moderne sowie barrierefreie Bahnhöfe. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit müssen Markenzeichen der Bahn sein. Wir werden die Geschäftspolitik der DB AG noch stärker an diesen Zielen ausrichten, ohne die Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen. Dazu werden wir das Steuerungskonzept für die DB AG unter Berücksichtigung des Aktienrechts überarbeiten. Vorstandsboni sol- len an das Erreichen der genannten Ziele gebunden sein. Die Steuerung der DB AG im Aufsichtsrat wird von dem im für Verkehr zuständigen Bundesministerium ange- siedelten Staatssekretär koordiniert. Die Planung der Schienenwege werden wir am Ziel eines Deutschland-Takts mit bundesweit aufeinander abgestimmten Anschlüs- sen sowie leistungsfähigen Güterverkehrstrassen ausrichten. Wir bringen zeitnah Planungen auf den Weg, um durch gezielte Engpassbeseitigung die Kapazität des Schienengüterverkehrs deutlich zu erhöhen. Wir stehen zum integrierten Konzern DB AG. Die Eisenbahninfrastruktur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und bleibt in der Hand des Bundes. Wir werden sicher- stellen, dass alle Gewinne der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes in die Infrastruktur zurückfließen. Die Chancen privater Bahnen im Wettbewerb wollen wir weiter stärken, z. B. durch Fortsetzung der Förderung der für das Schienengüterver- kehrsnetz relevanten Infrastruktur nichtbundeseigener Bahnen. Neben einem erhöh- ten Investitionsniveau werden wir für einen sachgerechten Planungsvorrat sorgen, der einen Aus- und Neubau wichtiger Schienenverkehrsverbindungen sichert. Mit Ef- fizienzsteigerungen wollen wir die Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Schieneninfrastrukturprojekte beschleunigen. Bei der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 streben wir eine zügige Einigung mit den Ländern an. Um die Finanzierung des Schienenperso- nennahverkehrs langfristig zu sichern, werden wir die Regionalisierungsmittel für den Zeitraum ab 2019 in der Bund-Länder-Finanzkommission auf eine neue Grundlage stellen. Von den Ländern erwarten wir, dass sie einen effizienten Mitteleinsatz nach- weisen und Anreize für gute Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgästen schaffen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 43 Durch eine Eisenbahnregulierung mit Augenmaß sichern wir Transparenz und den diskriminierungsfreien Marktzugang zur Eisenbahninfrastruktur. Zudem muss sie ei- ne sachgerechte Entgeltregulierung und die nachhaltige Finanzierung der Infrastruk- tur gewährleisten. Die eingeleiteten Schritte zur Beschleunigung und effizienteren Gestaltung der Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge werden wir fortsetzen und die hierzu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Zudem drängen wir auf eine EU-weit einheitliche Zugzulassung. Der Schienenverkehr ist besonders um- weltfreundlich und energieeffizient. Unternehmen des schienengebundenen Nah- und Fernverkehr unterfallen deshalb weiterhin der Ausnahmeregelung bei der EEG- Umlage. Straße – Innovationen für mehr Effizienz nutzen Wir wollen den Verkehrsträger Straße leistungsfähiger und effizienter machen und so den Verkehrsfluss erhöhen. Mit dem Konzept „Straße des 21.Jahrhunderts“ setzen wir auf eine intelligente Verkehrsinfrastruktur sowie den verstärkten Einsatz von Ver- kehrstelematik und modernsten Informations- und Kommunikationssystemen. Den Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen werden wir bei der Infrastrukturplanung be- rücksichtigen. Zur Vermeidung baustellenbedingter Staus werden wir die Bauzeiten durch Fort- schreibung eines mit den Ländern verbindlich festgelegten effizienten Baustellenma- nagements weiter verkürzen. Zudem werden wir gemeinsam mit den Ländern Vor- schläge für eine Reform der Auftragsverwaltung Straße erarbeiten und umsetzen. Der verstärkte Einsatz von Anreizsystemen bei der Ausschreibung von Infrastruktur- vorhaben erhöht die Kosten- und Termintreue („Bonus-Malus-System“). Bundeswasserstraßen Die Binnenschifffahrt verfügt über erhebliche Kapazitätspotenziale. Um diese best- möglich nutzen zu können, sind wir auf leistungsfähige Bundeswasserstraßen ange- wiesen, für die wir klar definierte Investitionsprioritäten setzen. Auf Grundlage des neuen BVWP und der Verkehrsinfrastrukturberichte werden wir in regelmäßigen Ab- ständen einen nach Dringlichkeitsstufen geordneten Maßnahmenplan für den Erhalt der Bundeswasserstraßen erarbeiten. Neben der Tonnage werden weitere Kriterien für die Prioritäteneinstufungen berücksichtigt. Den angestoßenen Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden wir unter Einbindung der Beschäftigten so entwickeln, dass die not- wendigen regionalen Kompetenzen gesichert werden. Wir werden ein Wassertouris- muskonzept vorlegen. Das Gebührensystem für die Nutzung der (technischen) Anlagen der Bundeswasser- straßen werden wir wettbewerbsneutral vereinheitlichen. Die Gebühren für den Nord- Ostsee-Kanal werden wir anpassen. Die Förderrichtlinie für abgasärmere Motoren in der Binnenschifffahrt wird attraktiver gestaltet, um die Modernisierung der Flotte zu beschleunigen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 44 Konventionelle und alternative Antriebe und Kraftstoffe Wir unterstützen die technologieoffene Entwicklung neuer Antriebe und Kraftstoffe bzw. Energieträger und setzen damit Anreize für die Marktetablierung innovativer Lö- sungen. Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie entwickeln wir weiter. Die Produktion und Verwendung von Biokraftstoffen müssen sich an den Grundsätzen der Nachhal- tigkeit ausrichten. Hierfür wollen wir eine an realistischen Mengenpotenzialen orien- tierte Biokraftstoffstrategie entwickeln. Wir werden zudem die Forschung an neuen Kraftstoffen sowie die Einführung verflüssigten Erdgases (LNG, „liquefied natural gas“) in der Schifffahrt vorantreiben. Die bis Ende 2018 befristete Energiesteuerer- mäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas wollen wir verlängern. Elektromobilität Am Ziel, eine Mio. Elektroautos in allen unterschiedlichen Varianten für Deutschlands Straßen bis zum Jahr 2020, wollen wir festhalten. Den Aufbau der entsprechenden Lade- und Tankstelleninfrastruktur treiben wir voran. Die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) wird ab 2016 ihre Arbeit auf die Implementierung und den Markthochlauf der Brennstoffzellentechnologie im stationä- ren und mobilen Bereich konzentrieren. Bei der Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität setzen wir auf nutzer- orientierte Anreize statt auf Kaufprämien. Wir schaffen die Rahmenbedingungen für eine schnelle Kennzeichnung und Markteinführung elektrisch betriebener Fahrzeuge. Der Bund wird seinen Fuhrpark sukzessive umrüsten. Die Zuständigkeit für die Ver- kehrsforschung werden wir bei dem für Verkehr zuständigen Ministerium bündeln. Neue Mobilitätskultur und Vernetzung Unser Ziel ist eine nachhaltige Mobilitätskultur und eine nutzerfreundliche Vernet- zung der verschiedenen Verkehrsmittel. Dazu fördern wir verkehrsträgerübergreifen- de Datenplattformen auf open-data-Basis, die über Mobilitätsangebote, Staus, Ver- spätungen und Fahrplandaten informieren. Mit der Vernetzung von Verkehrsinforma- tionen und Ticketsystemen können den Menschen innovative digitale Mobilitätsdiens- te zur Verfügung gestellt werden. ÖPNV in Stadt und Land Wir werden Innovationen vorantreiben, um den Umweltvorteil des ÖPNV auszubau- en. Wir unterstützen die bundesweite Einführung des Elektronischen Tickets und ein verbessertes bundesweites Fahrgastinformationssystem. Mit Blick auf den ländlichen Raum wollen wir die Rahmenbedingungen für alternative Bedienformen wie Ruf- und Bürgerbusse verbessern und die Entwicklung innovativer Mobilitätsansätze vor Ort unterstützen. Im Straßenverkehrsrecht schaffen wir die Möglichkeit, dass Kommunen Parkplätze rechtssicher für Carsharing-Autos und Elektroautos ausweisen können. Fernlinienbusse Die Entwicklung auf dem Fernbusmarkt beobachten wir aufmerksam auch mit Blick auf die Auswirkungen auf den Schienenverkehr, die Einhaltung von Arbeits- und So- zialstandards und die Sicherheit. Mit Hilfe des Bundesamtes für Güterverkehr ge- währleisten wir eine ausreichende Kontrolldichte. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern für eine einheitliche Genehmigungspraxis für Fernbuslinien einsetzen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 45 Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit unterstützen wir mit einem Handbuch, das wir gemeinsam mit den Akteuren erstellen werden. Fahrradverkehr Wir wollen den Anteil des Fahrradverkehrs als umweltfreundliche Mobilitätsalternati- ve weiter steigern. Ausgerichtet an den Zielen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 werden wir den breiten gesellschaftlichen Dialog über neue Wege und Umset- zungsstrategien zur Radverkehrsförderung intensivieren. Das Radwegenetz an Bun- desverkehrswegen werden wir weiter ausbauen und die gesetzliche Grundlage für den Radwegebau an Betriebswegen unserer Bundeswasserstraßen schaffen. Um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu stärken, wollen wir an Bundesfernstraßen durch eine optimierte Infrastrukturplanung der Bildung von Unfallschwerpunkten vor- beugen und bestehende beseitigen. Zukunftsweisende Projekte an der Schnittstelle ÖPNV/Carsharing/Fahrrad werden wir weiter fördern. Wir wollen darauf hinwirken, dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen. Barrierefreiheit Die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Verkehrsbereich werden wir vo- rantreiben. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen in der gesamten Reisekette und in allen Verkehrsträgern ohne Barrieren mobil sein können. Neben dem weiteren Aus- bau barrierefreier Fahrgast- und Tarifinformationen werden wir ein Bahnhofsmoder- nisierungsprogramm mit einem verbindlichen Fahrplan zum barrierefreien Aus- und Umbau aller größeren Bahnhöfe vorlegen. Für kleinere Bahnhöfe und Haltepunkte wollen wir zusammen mit den Betroffenen geeignete, kostengünstige Lösungen ent- wickeln. Verkehrssicherheit – Mobilität für alle Die Verkehrssicherheit werden wir verbessern, um die Zahl der Verkehrsopfer weiter deutlich zu senken. Das ehrenamtliche Engagement sowie die Verbände im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit unterstützen wir weiter, u. a. mit Sicherheitskampag- nen. Wir wollen im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die straßenverkehrs- rechtlichen Regelungen überprüfen, um die Belastungen der Bevölkerung im Sinne eines Miteinanders von Mensch und Verkehr zu vermindern. Die Winterreifenpflicht werden wir weiter präzisieren. Die Ausbildung der Fahranfänger wollen wir verbessern und die Qualität der päda- gogischen Ausbildung der Fahrlehrer erhöhen. Das begleitete Fahren wollen wir op- timieren und in der Fahranfängerausbildung ein Mehr-Phasen-Modell auch unter Einbeziehung von Fahrsicherheitstrainings entwickeln. Die Medizinisch- Psychologische Untersuchung wird überarbeitet. Mit Blick auf die ansteigende An- zahl der älteren Verkehrsteilnehmer setzen wir uns dafür ein, dass die Anzahl der freiwilligen Gesundheitschecks erhöht wird. Der verstärkte Einsatz modernster Telematik leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit. In diesem Zusammenhang messen wir auch dem erfolgreichen Start des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo eine große Bedeutung bei. Wachstum, Innovation und Wohlstand 46 Luftverkehr Wir werden den Luftverkehrsstandort Deutschland stärken und setzen uns für den Erhalt seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Bei der Einführung von fiskal- oder ordnungspolitischen Maßnahmen im Luftverkehr werden wir auf ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis achten. Die Folgen für die Mobilität in Deutschland und ih- re Wirksamkeit für einen effektiven Lärm- und Umweltschutz müssen in einem an- gemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dazu setzen wir auf Transparenz und den frühzeitige Dialog mit allen Betroffenen. Wir streben ergänzend zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 eine stärkere Rolle des Bundes bei der Planung eines deutschlandweiten Flughafennetzes an. Da- zu erarbeiten wir im Dialog mit den Ländern und der interessierten Öffentlichkeit ein Luftverkehrskonzept. Der Bund bekennt sich zum Bau des Flughafens Berlin- Brandenburg BER. Wir wollen eine zügige wettbewerbsneutrale Umsetzung des europäischen Emissi- onshandels im Luftverkehr und unterstützen seine Überführung in ein internationales Emissionshandelssystem auf ICAO-Basis. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Umsetzung des Einheitlichen Europäischen Luftraumes (Single European Sky) ein. Vorgaben für Leistungsanforderungen an die europäischen Flugsiche- rungsorganisationen müssen anspruchsvoll, zugleich aber auch realistisch sein. Bei der weiteren Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen müssen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen und die Interessen der Beschäftigten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Güterverkehr und Logistik Das Netzwerk Güterverkehr und Logistik werden wir weiter festigen und die Vermark- tungsoffensive „Logistics made in Germany“ fortsetzen. Den Aktionsplan „Güterver- kehr und Logistik“ entwickeln wir weiter, u. a. mit einer Strategie zum sauberen, energieeffizienten Gütertransport. Wir unterstützen die Branche bei der Aufwertung der Güterverkehrs- und Logistikberufe und setzen uns gegen Lohndumping und für bessere Arbeitsbedingungen in der Transport- und Logistikbranche ein. Bestehende Regelungen zum Marktzugang im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr und im Binnenverkehr werden wir überprüfen und einer weiteren Lockerung der Kabota- geregelungen nur zustimmen, solange das Gefälle bei Arbeits- und Sozialbedingun- gen nicht zu Marktverwerfungen führt. Der verkehrssichere Zustand der Lkw und die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten müssen strikt kontrolliert werden. Wir werden die Parkleitsysteme für LKW an Autobahnen ausbauen und zusätzlich 6.000 LKW- Stellplätze in dieser Legislaturperiode einrichten und dabei den Einsatz von Telema- tiksystemen und die Einbindung privater Investoren forcieren. Für umweltfreundliche Euro VI-Fahrzeuge schaffen wir eine eigene günstigste Mautklasse. Mit der Siche- rung eines hohen Förderniveaus von Anlagen für den kombinierten Verkehr stärken wir das intermodulare Transportwesen. Leistungsfähige Schifffahrt, Häfen und maritime Wirtschaft Wir wollen einen starken maritimen Standort. Unser Ziel ist eine leistungsfähige Schifffahrt, die ihre Vorteile in der Transportkette nutzt und den Klima- und Umwelt- schutzanforderungen entspricht. Wir wollen den Schadstoffausstoß der Schifffahrt in Wachstum, Innovation und Wohlstand 47 Nord- und Ostsee wirksam begrenzen, ohne dabei Verkehr von ökologisch vorteilhaf- ten Wasserwegen auf Landwege zu verdrängen. Dabei spielt ein funktionsfähiger Nord-Ostsee-Kanal eine zentrale Rolle. Die Schifffahrt unterstützen wir dabei, die neuen Anforderungen zu Schiffsemissionen in Nord- und Ostsee (SECA) zu errei- chen. Den „Entwicklungsplan Meer“ werden wir umsetzen und weiterentwickeln. Das Maritime Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung entwickeln wir weiter. Die Schifffahrtsförderung für Ausbildung und Beschäftigungssicherung führen wir be- darfsgerecht fort. Gemeinsam mit der Maritimen Wirtschaft und den Sozialpartnern entwickeln wir konkrete Maßnahmen zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses. Für den Erhalt der Traditionsschifffahrt werden wir dauerhafte Regelungen erarbei- ten. Die Flaggenstaatsverwaltung wollen wir grundlegend modernisieren und vereinheitli- chen. Das Schifffahrtsrecht werden wir modernisieren. Auf einseitige nationale oder europäische Sonderregelungen verzichten wir. Die Tonnagesteuer bleibt erhalten. Hierzu erwarten wir von den Reedern, dass sie die EU-rechtlich zwingenden Voraus- setzungen dafür einhalten. Wir wollen daran festhalten, dass die Schiffserlöspools bis Ende 2015 von der Versicherungssteuerpflicht befreit sind, und pragmatische Lö- sungen für die Zukunft prüfen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen zu stärken, entwickeln wir das Nationale Hafenkonzept unter Berücksichtigung des Bundesverkehrswegeplans 2015 weiter und beseitigen Engpässe bei der land- und seeseitigen Anbindung deut- scher See- und Binnenhäfen mit internationaler Bedeutung. Das Sonderprogramm „Offshore-Windenergie“ der KfW Bankengruppe öffnen wir für den Bereich der Hafen- und Schiffskapazitäten. Darüber hinaus werden wir ein ge- sondertes Kreditprogramm der KfW Bankengruppe zur Finanzierung von Spezial- schiffen und Offshore-Strukturen prüfen, um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu flankieren. Digitale Infrastruktur Breitbandausbau Für ein modernes Industrieland ist der flächendeckende Breitbandausbau eine Schlüsselaufgabe Deshalb werden wir die Breitbandstrategie weiterentwickeln. Es gilt, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Dazu wollen wir die Kommunen im Sinne einer kommunika- tiven Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim Breitbandausbau unterstützen. Wir werden Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken in den infrastruktur- schwächeren Regionen abbauen und setzen dabei verstärkt auf Synergieeffekte und zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen. Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit sicherstellen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose Kommu- nikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz DVB-T2 künftig frei werdenden Frequenzen wollen wir im Einvernehmen mit den Bundeslän- dern vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 48 Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbe- werbs- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im EU- Telekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz, der verstärkten Ko- operation von Unternehmen, besserer Fördermöglichkeiten sowie einer gute Ab- stimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben. Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum zu schaffen werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung der Breitbandinfrastruktur prüfen und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im ländlichen Raum ermögli- chen. Schnelle und sichere Datennetze sind die Grundlage für Innovation, Wachstum und Beschäftigung in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Um den globalen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begeg- nen, brauchen wir eine starke deutsche und europäische Telekommunikations- und IT-Industrie. Wir werden darauf hinwirken, dass die Regulierung der Telekommunika- tionsmärkte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene so gestaltet wird, dass sich Investitionen im ländlichen Raum lohnen. Wir setzen uns im Beihilfebereich bei der EU-Kommission für eine NGA-Rahmenregelung für Deutschland ein, die die Vectoring-Technologie einbezieht und es ermöglicht, den Breitbandausbau im ländli- chen Raum durch ein unbürokratisches technologieneutrales und wettbewerbs- freundliches Förderverfahren voranzubringen. Der Breitbandausbau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben. Zudem muss es zu einer Vereinfachung der Förderung wie im Rahmen der Daseinsvorsorge im EU-Recht kommen. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Wir wollen außerdem einen Breitband-Bürgerfonds einrichten. In diesen Fonds sollen Privatpersonen zu soliden Renditen investieren können. WLAN Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentli- chen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren solcher Netze für sensible Da- ten aufklären. Neben der Klärung der rechtlichen Fragen möchten wir die Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen forcieren. Durch die Förderung dieser sowie von Ad-hoc-Netzwerken im Rahmen der F&E-Strategie sol- len lokale, dezentrale Netzwerke unterstützt werden, die eine komplementäre Infra- struktur für einen fest definierten Nutzerkreis umfassen. Damit verbessern wir die inf- Wachstum, Innovation und Wohlstand 49 rastrukturellen Rahmenbedingungen für den Zugang zu leistungsfähigem Internet für alle. Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikati- onsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behal- ten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK- Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen. Netzneutralität Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungs- vielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür. Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre eigenen in- haltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen. Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle Angebo- te diskriminierungsfrei aufzufinden sind. Die Gewährleistung von Netzneutralität wird daher als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einset- zen. Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt und technisch sowie personell in die Lage versetzt, die Einhaltung dieses Ziels zu überwachen. Zudem müssen Mobil- funkanbieter Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt ermöglichen. Das so genannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Datenpake- te steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Netzwerkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, damit bandbreitensensible Daten und An- wendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen können. Deep Packet Inspection (DPI) zur Diskriminierung von Diensten oder Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer werden wir dagegen gesetzlich un- tersagen. 1.4. Die Energiewende zum Erfolg führen Energiewende und Klimaschutz erfolgreich gestalten Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine In- dustriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Bewahrung der Schöpfung verpflichtet ist. Sie schützt Umwelt und Klima, macht uns unabhängiger von Importen, sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland. Eine der Hauptaufgaben der Großen Koalition ist es deshalb, engagierten Klimaschutz zum Fortschrittsmotor zu entwickeln und dabei Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Wir wollen die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil Erneuerbarer Energien konsequent und planvoll fortführen. Wir bekräftigen unseren Willen, die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas einzuhalten, uns in der Europäischen Union für 2030 für am- Wachstum, Innovation und Wohlstand 50 bitionierte Ziele auf der Grundlage der weltweiten langfristigen Ziele für 2050 einzu- setzen und wir werden uns auch international für ambitionierte Klimaschutzziele und verbindliche Vereinbarungen engagieren. Die Erreichung ambitionierter europäischer Klimaschutzziele darf nicht zu Nachteilen für energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industrien führen und ist so zu gestalten, dass carbon leakage vermieden wird. Energiepolitisches Dreieck Die Ziele des energiepolitischen Dreiecks – Klima- und Umweltverträglichkeit, Ver- sorgungssicherheit, Bezahlbarkeit – sind für uns gleichrangig. Die Energiewende wird nur dann bei Bürgern und Wirtschaft Akzeptanz finden, wenn Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sowie industrielle Wertschöpfungsketten und Ar- beitsplätze erhalten bleiben. Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Kosteneffizienz und Wirt- schaftlichkeit des Gesamtsystems einschließlich des Netzausbaus und der notwen- digen Reservekapazitäten eine höhere Bedeutung zuzumessen. Dabei muss auch der europäische Strommarkt verstärkt in den Blick genommen werden. In diesem Rahmen muss zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Deutschland der wirtschaftliche Betrieb notwendiger Kapazitäten konventioneller und flexibel einsetz- barer Kraftwerke in bezahlbarer Weise möglich bleiben. Reform des EEG Die Koalition strebt eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) an und legt sie bis Ostern 2014 vor mit dem Ziel einer Verabschiedung im Sommer 2014, um verlässliche Rahmenbedingungen in der Energiepolitik zu schaffen. Altanlagen genießen Bestandsschutz. Der Vertrauens- schutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindliche Investitionen ist entsprechend zu gewähren. Klimaschutz Wir halten daran fest, dem Klimaschutz einen zentralen Stellenwert in der Energiepo- litik zuzumessen. National wollen wir die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduzieren. Innerhalb der Euro- päischen Union setzen wir uns für eine Reduktion um mindestens 40 Prozent bis 2030 als Teil einer Zieltrias aus Treibhausgasreduktion, Ausbau der Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ein. In Deutschland wollen wir die weiteren Redukti- onsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klima- schutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 fest- schreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen (Klima- schutzplan). Die Koalition will einen wirksamen Emissionshandel auf europäischer Ebene. Dabei muss die Reduzierung der emittierten Treibhausgasmengen zentrales Ziel des Emis- sionshandels bleiben. Korrekturen sollten grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Ziele zur Minderung der Treibhausgase nicht erreicht werden. Bei der von der EU- Kommission geplanten Herausnahme von 900 Mio. Zertifikaten aus dem Handel (backloading) muss sichergestellt werden, dass es sich um einen einmaligen Eingriff Wachstum, Innovation und Wohlstand 51 in das System handelt, die Zertifikate nicht dauerhaft dem Markt entzogen werden und nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Bran- chen und industrielle Arbeitsplätze ausgeschlossen werden. Wir setzen uns für ein ambitioniertes, weltweites Klimaschutzabkommen ein. Der Klimaschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien wird weltweit durch Kooperatio- nen und Programme mit anderen Staaten, insbesondere Schwellen- und Entwick- lungsländern, vorangebracht. Erneuerbare Energien Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt in einem gesetzlich festgeleg- ten Ausbaukorridor: 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035. Jährlich wird der Fortgang des Ausbaus im Hinblick auf Zielerreichung, Netz- ausbau und Bezahlbarkeit überprüft (Monitoring). Auf der Basis dieser Korridore wird sich die Koalition mit den Ländern auf eine syn- chronisierte Planung für den Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien verstän- digen. Wir werden die Erneuerbaren Energien so ausbauen, dass die Ausbauziele unter Be- rücksichtigung einer breiten Bürgerbeteiligung erreicht und die Kosten begrenzt wer- den. Wir werden auch unverzüglich den Dialog mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten darüber beginnen, wie diesen Zielen dienende Förderbedin- gungen europarechtskonform weiterentwickelt werden können. Zusätzliche Einnah- men aus dem Emissionshandel sollen in dem Bereich der Erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Effizienz als zweite Säule einer nachhaltigen Energiewende Die Senkung des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz muss als zentraler Bestandteil der Energiewende mehr Gewicht erhalten. Fortschritte bei der Energieef- fizienz erfordern einen sektorübergreifenden Ansatz, der Gebäude, Industrie, Ge- werbe und Haushalte umfasst und dabei Strom, Wärme und Kälte gleichermaßen in den Blick nimmt. Ausgehend von einer technisch-wirtschaftlichen Potenzialanalyse wollen wir Märkte für Energieeffizienz entwickeln und dabei alle Akteure einbinden. Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz In einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz will die Koalition die Ziele für die verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammenfassen. Er wird mit einem jährlichen Monitoring von einer unabhängigen Expertenkommission überprüft. Der erste Aktionsplan soll im Jahre 2014 erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen werden. Die dafür vorzusehenden Mittel werden durch Haushaltsumschichtung erwirtschaftet. Aus dem Energie- und Klimafonds werden wir die Umsetzung anspruchsvoller Effizi- enzmaßnahmen in der Wirtschaft, durch Handwerk und Mittelstand, Kommunen und Haushalten fördern. In den Sektoren Gebäude und Verkehr erfolgt die Finanzierung ergänzend mit eigenen Instrumenten aus den zuständigen Ressorts. Wachstum, Innovation und Wohlstand 52 In einem ersten Schritt wollen wir folgende Maßnahmen umsetzen:  Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung wollen wir aufstocken, verstetigen und deutlich vereinfachen.  Die Programme sollen so gestaltet sein, dass durch Beratung Fehlinvestitionen verhindert werden.  Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie werden wir sachgerecht umsetzen.  Zur Förderung sinnvoller und kosteneffizienter Maßnahmen werden wir einen Schwerpunkt auf eine fachlich fundierte und unabhängige Energieberatung legen und diese entsprechend fördern, insbesondere über die Effizienz von Heizungs- anlagen und möglichen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung gezielt informie- ren.  Wir werden die kostenlose Energieberatung für Haushalte mit niedrigen Ein- kommen ausbauen. Investitionen in energiesparende Haushaltgeräte werden er- leichtert.  Auf europäischer Ebene werden wir uns mit Nachdruck für dynamische und an- spruchsvollere Standards für energierelevante Produkte im Rahmen der Öko- Design-Richtlinie (Verankerung des Top-Runner-Prinzips) einsetzen. Soweit möglich, wollen wir nationale Standards vorab setzen.  Die Kennzeichnung von Produkten (z. B. Haushaltsgeräten) entsprechend ihrer Energieeffizienz werden wir für die Kunden aussagekräftig gestalten. Klimafreundlicher Wärmemarkt Der Wärmemarkt ist mitentscheidend für eine erfolgreiche Energiewende. Seine Um- gestaltung ist ein langfristiger Prozess. Ziel der Koalition bleibt es, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dazu müssen der Energie- verbrauch der Gebäude adäquat gesenkt und gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung vorangetrieben werden. Auf der Grundlage eines Sanierungsfahrplans werden wir im Gebäudebereich und im Wärmemarkt als erste Schritte folgende Maßnahmen ergreifen:  Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird auf der Grundlage des Erfah- rungsberichtes und in Umsetzung von europäischem Recht fortentwickelt sowie mit den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgeglichen.  Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand sollte weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen.  Wir werden die Informationen von Käufern und Mietern über die energetische Qualität eines Gebäudes weiter verbessern und transparenter gestalten.  Das bewährte Marktanreizprogramm werden wir verstetigen.  In einem Strommarkt mit einem weiter zunehmenden Anteil von Strom aus er- neuerbaren Energien werden wir Strom, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, etwa im Wärmebereich, nutzen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 53 Ausbau der erneuerbaren Energien Ausbaukorridor Erneuerbare Energien Wir setzen uns für einen nachhaltigen, stetigen und bezahlbaren Ausbau der Erneu- erbaren ein. Dafür werden wir im EEG einen im Gesetz geregelten Ausbaukorridor festlegen und den Ausbau steuern. Damit stellen wir sicher, dass die Ausbauziele er- reicht werden und die Kosten im Rahmen bleiben. Dieser Ausbaukorridor:  schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten,  gibt der EE-Branche einen verlässlichen Wachstumspfad,  begrenzt die Kostendynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien,  gibt der Entwicklung der konventionellen Energiewirtschaft einen stabilen Rah- men,  erlaubt eine bessere Verknüpfung mit dem Netzausbau,  ermöglicht eine schrittweise Anpassung des Strom- und Energieversorgungssys- tems an die Herausforderungen volatiler Stromerzeugung und dadurch eine kos- tengünstigere Systemintegration. Kosten der Energiewende Die Energiewende ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Gesamtkosten sind in den letzten Jahren aber schnell und stark gestiegen. Private und gewerbliche Stromkun- den müssen erhebliche Lasten tragen. Die EEG-Umlage hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die für private Haushalte und weite Teile der Wirtschaft, insbesondere auch mittelständische Unternehmen, zum Problem wird, wenn es nicht gelingt, die Kos- tendynamik zu entschärfen. Mit der grundlegenden Reform, auf die wir uns verstän- digt haben, wollen wir Ausmaß und Geschwindigkeit des Kostenanstiegs spürbar bremsen, indem wir die Vergütungssysteme vereinfachen und die Kosten auf einem vertretbaren Niveau stabilisieren. Dazu brauchen wir neben einem berechenbaren und im Gesetz festgelegten Ausbaukorridor insbesondere mehr Kosteneffizienz durch Abbau von Überförderungen und Degression von Einspeisevergütungen, eine stärker marktwirtschaftlich orientierte Förderung, eine Konzentration der Besonderen Ausgleichsregelung auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eine ausgewogene Regelung für die Eigenproduktion von Strom. Reform des Fördersystems Die Förderung der Erneuerbaren will die Koalition mit Blick auf bezahlbare Strom- preise kosteneffizienter gestalten. Überförderungen werden wir schnell und konse- quent bei Neuanlagen abbauen; Altanlagen genießen Bestandsschutz. Für alle Technologien werden wir eine kontinuierliche Degression der Fördersätze im EEG verankern. Wir werden die Bonusregelungen überprüfen und weitgehend streichen. Darüber hinaus werden wir das vergleichsweise teure Grünstromprivileg streichen. Damit sichern wir auch für die Zukunft eine europarechtskonforme Ausgestaltung. Wachstum, Innovation und Wohlstand 54 Für die einzelnen Technologien gilt:  Photovoltaik: Die jetzt geltende Regelung (u. a. atmender Deckel, Obergrenze) hat sich bewährt und wird beibehalten. Der Zubau in diesem Jahr liegt nahe an dem im EEG festgelegten Ausbaukorridor.  Biomasse: Der Zubau von Biomasse wird überwiegend auf Abfall- und Reststoffe begrenzt. Dies dient dem Schutz der Natur, vermeidet die „Vermaisung“ der Landschaft und entschärft Nutzungskonkurrenzen. Bestehende Anlagen sollen möglichst bedarfsorientiert betrieben werden, um Vorteile für Systemstabilität zu nutzen. Wir entwickeln ein Gesamtkonzept für Anbau, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse unter bioökonomischen Gesichtspunkten. Dabei soll deren Einsatz einen sinnvollen Beitrag zum CO2-Minderungsziel leisten und Nutzungskonkur- renzen mit dem Arten- und Naturschutz entschärft werden.  Wind an Land: Wir werden die Fördersätze senken (insbesondere bei windstar- ken Standorten), um Überförderungen abzubauen und gleichzeitig durch eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen, dass bundesweit die guten Standorte mit einem Referenzwert von 75 bis 80 Prozent auch zukünf- tig wirtschaftlich genutzt werden können. Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einfügen, die es ermöglicht, länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.  Wind auf See: Orientiert an den realistischen Ausbaumöglichkeiten legen wir den Ausbaupfad 2020 auf 6,5 GW fest. Um anstehende Investitionen mit langen Vor- laufzeiten bei Offshore-Wind nicht zu gefährden, werden die dafür kurzfristig notwendigen Maßnahmen getroffen. Zur Sicherstellung erfolgt eine Verlängerung des Stauchungsmodells bis zum 31. Dezember 2019. Hierzu ist zeitnah ein Ka- binettbeschluss vorgesehen. Für den weiteren Ausbaupfad bis 2030 gehen wir von durchschnittlich zwei Windparks pro Jahr mit einer Leistung von je ca. 400 MW aus, um einen Ausbau von 15 GW bis 2030 zu erreichen.  Wasserkraft: Die bestehenden gesetzlichen Regeln haben sich bewährt und werden fortgeführt. Darüber hinaus soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfah- rungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschrei- bungsdesign zu entwickeln, wird spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt. Markt- und Systemintegration Unser Grundsatz lautet: Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung von Erneu- erbaren Energien. Sie sollen perspektivisch ohne Förderung am Markt bestehen. Daher wird die Koalition die Erneuerbaren Energien in den Strommarkt integrieren. Durch die Degression im EEG steigt der Anreiz zur Direktvermarktung. Für Erneuer- bare Energien wird bei Neuanlagen ab 5 MW eine verpflichtende Direktvermarktung Wachstum, Innovation und Wohlstand 55 auf Basis der gleitenden Marktprämie eingeführt. Spätestens 2017 soll dies für alle Anlagengrößen gelten. Die Einführung werden wir so gestalten, dass die mit dem EEG bestehende Vielfalt der Akteure erhalten bleibt. Um die Stabilität des Systems zu gewährleisten, werden wir zudem festlegen, dass Neuanlagen vom Netzbetreiber und von den Direktvermarktern ansteuerbar sein müssen. Spitzenlast kann bei neuen Anlagen im begrenzten Umfang (weniger als 5 Prozent der Jahresarbeit) unentgeltlich abgeregelt werden, soweit dies die Kosten für den Netzausbau senkt und dazu beiträgt, negative Börsenstrompreise zu vermei- den. Zudem werden wir die Entschädigungsregelung im Einspeisemanagement so verändern, dass sie verstärkt Anreize dafür setzt, die Netzsituation bei der Standort- wahl von Neuanlagen besser zu berücksichtigen (Härtefallregelung). In der beste- henden Härtefallregelung wird die Höhe der Entschädigung abgesenkt, wenn wegen eines Netzengpasses nicht eingespeist werden kann. Der Einspeisevorrang für die Erneuerbaren Energien wird beibehalten. Wir werden prüfen, ob große Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Diese können sie in eigener Verantwortung vertraglich mit Betreibern von Speichern, von nachfrageabhängig regelbaren Erneu- erbaren Energien, abschaltbaren Lasten oder von fossilen Kraftwerken absichern. Die virtuelle „Grundlastfähigkeit“ der einzelnen Erneuerbaren Energien soll schritt- weise geschaffen werden. Hierzu werden wir ein Pilotvorhaben durchführen. Wir setzen uns dafür ein, die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland in den europäischen Binnenmarkt zu integrieren. Dafür werden wir das EEG europa- rechtskonform weiterentwickeln und uns dafür einsetzen, dass die EU- Rahmenbedingungen und die Beihilferegelungen den Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland auch weiterhin unterstützen. Ungeachtet dessen gehen wir weiterhin davon aus, dass das EEG keine Beihilfe darstellt. Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und faire Lastenteilung Die Besondere Ausgleichsregelung dient dazu, stromintensive Unternehmen in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden, geschlossene Wertschöp- fungsketten und industrielle Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Die Koalition will deshalb die Besondere Ausgleichsregelung erhalten und zukunftsfähig weiterentwi- ckeln, wohlwissend, dass sie Auswirkungen auf die Finanzierungsgrundlage für das EEG hat. Die Zahl der antragstellenden Unternehmen und die privilegierte Strom- menge haben sich seit der letzten Novelle weiter erhöht. Auch die als Eigenstromer- zeugung privilegierten Strommengen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, dass die internationale Wettbe- werbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten, die Besondere Ausgleichsregelung dafür europarechtlich abgesichert und die Finanzierung des EEG dauerhaft auf eine stabile Grundlage gestellt wird. Dabei ist auch der innereuropäische Wettbewerb zu berücksichtigen, solange es keine vollständige Harmonisierung der Förderung der erneuerbaren Energien gibt. Die Vorschläge zur Steuerung des Ausbaus und zur Kosteneffizienz sind auch mit Blick auf die Sicherung der internationalen Wettbe- werbsfähigkeit der deutschen Industrie von zentraler Bedeutung. Wachstum, Innovation und Wohlstand 56 Bei der Besonderen Ausgleichsregelung überprüfen wir die Privilegierung in den ein- zelnen Branchen vorrangig anhand objektiver, europarechtskonformer Kriterien. Dar- über hinaus werden wir den Kostenbeitrag der privilegierten Unternehmen überprü- fen. Zugleich ist vorgesehen, dass die begünstigten Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielt werden. Dabei werden bereits erreichte Erfolge (early actions) berücksichtigt. Diese Maßnahmen kommen auch dem Anliegen der Europäischen Kommission entgegen. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass im Grundsatz die gesamte Eigenstromer- zeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird. So sollen alle neuen Eigenstromerzeu- ger mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen, wobei wir die Wirtschaftlichkeit insbesondere von KWK-Anlagen und Kuppelgasnutzung wah- ren werden. Für kleine Anlagen soll eine Bagatellgrenze eingezogen werden. Ver- trauensschutz für bestehende Eigenerzeugung wird gewährleistet. Strommarktdesign – Neue Rolle für konventionelle Kraftwerke Auch in Zukunft muss die Versorgungssicherheit gewährleistet sein, also jederzeit der nachgefragten Last eine entsprechend gesicherte Erzeugungsleistung in Deutschland gegenüber stehen. Die konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen Energiemixes sind auf absehbare Zeit unverzichtbar. Durch den kontinuierlichen Aufwuchs der Erneuerbaren Energien benötigen wir in Zukunft hocheffiziente und flexible konventionelle Kraftwerke. Solange keine anderen Möglichkeiten (wie z. B. Speicher oder Nachfragemanagement) ausreichend und kostengünstig zur Verfü- gung stehen, kann Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie nicht entschei- dend zur Versorgungssicherheit beitragen. Daraus ergibt sich das Erfordernis einer ausreichenden Deckung der Residuallast. Ein Entwicklungspfad für den konventio- nellen Kraftwerkspark lässt sich nicht ohne eine klare Kenntnis des Ausbaus der Er- neuerbaren Energien beschreiben. Wir brauchen verschiedene Mechanismen, mit denen die jeweils erforderlichen Ka- pazitäten langfristig am Markt gehalten werden können. Für eine ökologisch vernünftige, ökonomisch tragfähige und Arbeitsplätze sichernde Vorgehensweise sind folgende Eckpunkte umzusetzen:  Damit die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und die Stromnachfrage besser aufeinander abgestimmt werden, sind Flexibilitätsoptionen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite auszubauen (insbesondere bei Kraftwerken und Erneuerbaren Energien, durch Lastmanagement, intelligente Zähler, lastvariable Tarife und Speicher).  Für die nächsten Jahre wollen wir die Netzreserve weiterentwickeln (Ausschrei- bungsmodelle auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber). Damit die Kosten für die Absicherung der wenigen Jahresstunden mit den höchsten Lasten begrenzt bleiben, können, soweit verfügbar, bestehende fossile Kraftwerke die Netzreser- ve bilden. Wachstum, Innovation und Wohlstand 57  Um kurzfristige Risiken für die Versorgungssicherheit zu vermeiden, werden wir darüber hinaus dafür sorgen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der an- stehenden Untersuchungen auf Grundlage der Reservekraftwerksverordnung die Errichtung neuer regional erforderlicher Kraftwerkskapazitäten zügig prüft und gegebenenfalls sicherstellt.  Derzeit verfügen wir deutschlandweit über ausreichend Kraftwerke. Allerdings könnte sich diese Situation bis zum Ende des Jahrzehntes ändern. Es ist mittel- fristig ein Kapazitätsmechanismus zu entwickeln, unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz im Einklang mit europäischen Regelungen und unter Gewährleis- tung wettbewerblicher und technologieoffener Lösung.  Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die umweltfreundliche Kraft- Wärme-Kopplung wollen wir so gestalten, dass der KWK-Anteil auf 25 Prozent bis 2020 ausgebaut wird. Auf Grundlage einer umgehend zu erstellenden Poten- zialanalyse werden wir in 2014 auch die Rahmenbedingungen für KWK wie ins- besondere das KWKG überprüfen und anpassen. Die EU-Energieeffizienz- Richtlinie setzen wir so in deutsches Recht um, dass die dort vorgesehenen Möglichkeiten zur Anerkennung der Vorteile von KWK- und Fernwärme bei Pri- märenergie und CO2-Einsparung gegenüber anderen Heizsystemen besser zur Geltung kommen. Speicher Die stark schwankende Einspeisung Erneuerbarer Energien erfordert einen Aus- gleich durch verschiedene Flexibilitätsoptionen, wie z. B. Lastmanagement, power- to-heat und Speicher. Um die erforderliche konventionelle Reservekapazität zuver- lässig abschätzen zu können, wird die Koalition in den kommenden Jahren technisch und wirtschaftlich verfügbare Speicherpotenziale prüfen. Künftig wird ein Mix verschiedener Stromspeicher erforderlich sein. Die dafür nötigen Rahmenbedingungen sind technologieneutral zu gestalten. Wir wollen, dass Pump- speicherwerke auch künftig ihren Beitrag zur Netzstabilität wirtschaftlich leisten kön- nen. Aufgrund der zukünftigen Systemfunktionen sollen die Letztverbraucher-Pflichten der Speicher überprüft werden. Mittel- bis langfristig steigt der Bedarf nach neuen Speichern. Bei einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien brauchen wir auch Langzeitspeicher, die saisonale Schwankungen ausgleichen können, wie z. B. power-to-gas. Mit den aktuellen und weiteren Demonstrationsprojekten werden wir die Technologie Schritt für Schritt wei- terentwickeln, optimieren und zur Marktreife bringen. Das bereits angelegte For- schungsprogramm wird fortgeführt. Wachstum, Innovation und Wohlstand 58 Netze Verlässliche und langfristige Netzausbauplanung Netzausbau und Ausbau der Erneuerbaren bedingen einander. Damit beides syn- chron läuft, sollte der Netzausbau zukünftig auf Basis des gesetzlich geregelten Aus- baupfads für Erneuerbare Energien erfolgen. Für den Ausbau des Übertragungsnetzes stellt der Bundesbedarfsplan auch in Zu- kunft das zentrale Instrument dar. Mit Blick auf den erforderlichen Netzausbau gilt es, Offshore-Windenergie schrittweise in einem geordneten Verfahren auszubauen (Offshore Netzentwicklungsplan). Entstehende Anbindungskapazitäten sollen effektiv genutzt werden können. Die Optimierungspotenziale bei Bestandsnetzen sollen ausgeschöpft werden. Damit werden die Aufnahmekapazität des Netzes für die Erneuerbaren gesteigert, die Effi- zienz erhöht und die Kosten gesenkt. Aufgrund der hohen Dringlichkeit des Netzausbaus für das Gelingen der Energie- wende ist eine breite Akzeptanz der Bevölkerung notwendig, die heute noch in vielen Fällen nicht gegeben ist. In ausgewählten Pilotlinien sollen neu zur Verfügung stehende Gleichstrom- Technologien (Mehrpunktfähigkeit), wie z. B. der DC-Leistungsschalter bzw. Rege- lungstechniken und Kabelverlegetechniken, erprobt und ggfs. aus Mitteln der Tech- nologieförderung auch gefördert werden. Als Ausgangspunkt ist hierfür ein zentraler Verteilerpunkt im Drehstromnetz sinnvoll. Wir wollen die Integration der europäischen Stromversorgung durch den Ausbau der grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen und der Grenzkuppelstellen auf der Grundlage der EU-Verordnung über die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) vorantreiben. Modernisierung der Verteilernetze Die Verteilernetze sind das Rückgrat der Energiewende vor Ort, da der Zubau Er- neuerbarer Energien eine zunehmende Dezentralisierung des Energieversorgungs- systems bewirkt. Die Koalition wird die Rahmenbedingungen für die Verteilernetze investitionsfreundlich ausgestalten, damit Investitionen zeitnah refinanziert werden können. Investitionsbugdets in den Verteilernetzen werden wir prüfen. Die Versor- gungssicherheit hat weiterhin Priorität. Investitionen durch Netzbetreiber sollen getätigt werden können, wenn sie erforder- lich sind. Mit dem Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur zur Anreizregulierung und der Netzplattform-Studie „Moderne Verteilernetze für Deutschland“ werden wir 2014 über eine ausreichende Datenbasis für Entscheidungen zu notwendigen Wei- terentwicklungen der Anreizregulierung verfügen. Rahmenbedingungen für intelligente Netze schaffen Wir wollen bereits in 2014 verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Ein- satz von intelligenten Messsystemen für Verbraucher, Erzeuger und Kleinspeicher Wachstum, Innovation und Wohlstand 59 auf den Weg bringen. Gegenstand des Paketes werden die Festlegung hoher techni- scher Standards zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, be- reichsspezifischer Datenschutzregeln für die Marktkommunikation sowie Regelungen im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement sein. Netzentgelte Wir werden das System der Netzentgelte daraufhin überprüfen, ob es den Anforde- rungen der Energiewende gerecht wird. Die Koalition wird das System der Netzent- gelte auf eine faire Lastenverteilung bei der Finanzierung der Netzinfrastruktur über- prüfen. Durch die steigende Eigenstromversorgung im privaten und gewerblichen Be- reich ist die faire Kostenverteilung zunehmend in Frage gestellt. Deshalb müssen die Kosten für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur künftig stärker abgebildet werden, zum Beispiel durch die Einführung einer generellen Leistungskomponente im Netz- entgelt (Grund- oder Leistungspreis) und die Beteiligung der Einspeiser an den Kos- ten der Netzinfrastruktur und des Netzbetriebs. Bürger am Netzausbau beteiligen Für den Ausbau der Stromnetze muss bei den betroffenen Anliegern um Akzeptanz geworben werden. Neben frühzeitiger und intensiver Konsultation der Vorhaben kann dazu auch eine finanziell attraktive Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern an der Wertschöpfung sowie eine Überprüfung der derzeitigen Entschädi- gungspraxis beitragen. Wir werden das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunali- sierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher regeln sowie die Rechtssi- cherheit im Netzübergang verbessern. Ausstieg aus der Kernenergie Wir halten am Ausstieg aus der Kernenergie fest. Spätestens 2022 wird das letzte Kernkraftwerk in Deutschland abgeschaltet. Auch auf europäischer Ebene wird Deutschland weiter für die Energiewende werben. Sicherheit von Kernkraftwerken Die Sicherheit der Kernkraftwerke in Deutschland ist bis zum letzten Betriebstag zu gewährleisten. Deshalb sind weiterhin Investitionen in die Anlagen und fachkundiges Personal bei Betreibern, Behörden und Sachverständigen erforderlich. Der Schutz der Kraftwerke und Abfalllager vor Sabotage- und Terrorakten ist auf rechtssicherer Grundlage sicherzustellen. Bund und Länder arbeiten bei der Atomaufsicht so eng wie möglich zusammen. In Europa wird Deutschland aktiv daran mitwirken, die Sicherheit der Kernkraftwerke zu erhöhen. Dazu werden wir für verbindliche Sicherheitsziele in der EU und ein Sys- tem wechselseitiger Kontrolle bei fortbestehender nationaler Verantwortung für die Sicherheit eintreten. Wachstum, Innovation und Wohlstand 60 Für den Rückbau, die Entsorgung und sichere Aufbewahrung von Materialien aus kerntechnischen Anlagen, die nicht der Erzeugung von Elektrizität dienen oder ge- dient haben, werden Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern geführt, wo- bei auf der Basis von entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen auch die Auftei- lung der Kosten neu geregelt wird. Wir erwarten von den Kernkraftwerksbetreibern ihre Mitwirkung an der Energiewende und die Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die geordnete Beendigung der Kern- energienutzung. Ziel ist es damit, in Deutschland die Sicherheit des Restbetriebs der Kernkraftwerke und ihrer Entsorgung auch finanziell zu sichern und sozialverträgliche Lösungen für die Beschäftigten zu finden. Wir erwarten, dass die Kosten für den Atommüll und den Rückbau der kerntechnischen Anlagen von den Verursachern ge- tragen werden. Über die Realisierung der rechtlichen Verpflichtungen der Energie- versorgungsunternehmungen wird die Bundesregierung mit diesen Gespräche füh- ren. Wir setzen uns auch auf europäischer Ebene für umfassende Transparenz in allen sicherheitsrelevanten Fragen ein. Die Unabhängigkeit der Atomaufsicht ist in Deutschland gewährleistet und bedarf keiner Änderung der geltenden Regelungen. Deutschland will auf die internationale Sicherheitsdiskussion Einfluss nehmen. Daher werden auch nach dem Ausstieg geeignete institutionell geförderte Forschungsein- richtungen, unabhängige Sachverständigeninstitutionen und ausreichende behördli- che Fachkompetenz zur Beurteilung der Sicherheit von Kernkraftwerken und ihres Rückbaus, des Strahlenschutzes und der nuklearen Entsorgung gebraucht. Endlager Wir wollen die Endlagerfrage aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen lösen. Deswegen werden die Errichtung des Endlagers Konrad und die Schließung des Endlagers Morsleben vorgetrieben und die Voraussetzungen für die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II geschaffen. Im ehemaligen Salzbergwerk Asse II wird weiter mit Nachdruck an der Rückholung des Atommülls gearbeitet. Wir werden die Rückholungsplanung weiter konkretisieren und die dafür notwendigen Finanzmittel auch weiterhin zur Verfügung stellen. Die Entsorgungs-Richtlinie (EURATOM) und das Standortauswahlgesetz setzen wir zügig und vollständig um und verwirklichen dadurch den Trennungsgrundsatz. Das Auswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wird nach Ab- schluss der Kommissionsberatungen unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit ein- geleitet. Auf dem Weg zur gemeinsamen Endlagersuche werden der Bund und das Land Niedersachsen ein einvernehmliches Vorgehen im Hinblick auf den Standort Gorle- ben verabreden. Wachstum, Innovation und Wohlstand 61 Strahlenschutzrecht Das Strahlenschutzrecht soll modernisiert werden. Der radiologische Notfallschutz zur Bewältigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen wird auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima konzeptionell anpasst. Fracking Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fra- cking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hin- reichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking- Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei ge- klärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu be- fürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxi- scher Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar. Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkennt- nisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koaliti- on wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Was- serhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. Energiewende gut umsetzen – Dialog und Beteiligung Zur Beratung von Bundesregierung und Parlament bei der Umsetzung der Energie- wende strebt die Bundesregierung die Bildung eines „Forums Energiewende (Ener- gierat)“ für einen ständigen Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und gesellschaftlich relevanten Gruppen an. Beim Vollzug der Projekte der Energiewende wird auf eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geachtet. Die Koalition wird mit allen Akteuren der Energiewirtschaft einen engen Dialog pfle- gen. Wegen ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge wird u. a. die Handlungsfähig- keit der deutschen Stadtwerke thematisiert. Wir wollen die Energiewende naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür not- wendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen wird ein Kompetenzzentrum „Naturschutz und Energiewende“ eingerichtet, um zu einer Ver- sachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen. Wachstum, Innovation und Wohlstand 62 1.5. Regeln für die Finanzmärkte Die Finanzmärkte erfüllen eine wichtige Funktion für die Volkswirtschaft. Unsere Fi- nanzmarktpolitik gibt der realwirtschaftlichen Dienstleistungsfunktion des Finanzsek- tors Vorrang vor spekulativen Geschäften. Indem wir der Spekulation klare Schran- ken setzen, Transparenz schaffen, nachhaltige Wachstumsstrategien fördern und die Krisenfestigkeit der Finanzmarktakteure stärken, verbessern wir die Funktionsfähig- keit und Stabilität der Finanzmärkte. Risiko und Haftung müssen wieder zusammen- geführt werden. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nicht mehr für die Ri- siken des Finanzsektors einstehen müssen. Für uns gilt deshalb der Grundsatz: Kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Markt darf in Zukunft ohne ange- messene Regulierung bleiben. Dies trägt auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte bei. Wir halten am bewährten Dreisäulensystem der deutschen Kreditinstitute fest und werden seine Besonderheiten angemessen berücksichtigen. Die im Rahmen der europäischen Umsetzung von Basel III vereinbarten strengeren Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für Banken müssen in den vorgegebenen Zeitplänen konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören auch eine verbindliche Schuldenobergrenze (Leverage Ratio), die den Risikogehalt der Geschäftsmodelle angemessen berücksichtigt, und eine verbindliche, mittelfristige Liquiditätskennziffer. Bei der Erfüllung der zusätzlichen Kapitalanforderungen müssen öffentliche Eigen- tümer beihilferechtlich anderen Eigentümern gleichgestellt werden. Entsprechende Maßnahmen zur Erfüllung der von der Aufsicht festgelegten Eigenkapital- anforderungen für öffentliche Banken dürfen nicht als Beihilfen gewertet werden. Unter die Europäische Bankenaufsicht fallen angesichts der Grenze von 30 Mrd. Eu- ro auch Banken, die nur auf regional begrenzten oder sehr speziellen Sektoren tätig sind. Dies gilt z. B. für die Förderbanken, eine Sparkasse und kleinere Privatbanken. Die Bundesregierung wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Europäische Banken- aufsicht in der Praxis dafür Sorge zu tragen, dass die Besonderheiten von einzelnen Banken, beispielsweise der Förderbanken, berücksichtigt werden. Mit Blick auf einen in den nächsten Jahren möglichen Anpassungsbedarf der CRD- IV-Richtlinie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder im europäischen Kontext bankenaufsichtsrechtlich zu- künftig inhaltlich so weit wie möglich gleich behandelt werden. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Vorschläge der europäi- schen Expertengruppe um Erkki Liikanen zur Einschränkung riskanter Geschäfte, zur Einführung von Beleihungsobergrenzen bei Immobilienkrediten und einer strikteren Trennung von Investment- und Geschäftsbanking auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Die Finanzierung der Realwirtschaft durch das bewährte Universalbanken- system darf durch das Reformvorhaben nicht gefährdet werden. Schattenbanken müssen so reguliert werden, dass für sie bei gleichem Geschäft und gleichem Risiko für die Stabilität des Finanzsystems die gleiche Regulierung gilt wie im klassischen Bankensektor. Alle Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Schattenbanken müssen transparent gemacht und Ansteckungsrisiken begrenzt werden. Wachstum, Innovation und Wohlstand 63 Die Bundesregierung unterstützt die auf europäischer Ebene vorgesehene strengere Regulierung des Hochfrequenzhandels. Ebenso tritt die Bundesregierung für eine Eindämmung der Rohstoff- und Nah- rungsmittelspekulation ein und befürwortet deshalb insbesondere die Einführung von Positionslimits auf den Rohstoffmärkten. Die europäischen Vorschriften zur Regulierung des Derivatehandels sollen zielge- richtet ergänzt werden, um den transparenten Handel auf geregelten Börsen und Handelsplätzen zu stärken und der Entstehung systemischer Risiken entgegen zu wirken. Rating-Agenturen haben eine zentrale Machtstellung auf den Finanzmärkten und be- dürfen deshalb einer strengen Regulierung. Die Bundesregierung wird sich für eine effektive Anwendung der zivilrechtlichen Haftungsregelungen für Rating-Agenturen einsetzen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Rating-Agenturen fördern. Wir wollen die Rechtsnormen reduzieren, die eine Einschaltung der drei großen Rating- Agenturen vorschreiben. Wir wollen auch die Bedeutung externer Ratings reduzie- ren. Das bisherige Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht hat noch keine hinreichende Wirkung im Finanzmarktbereich gezeigt. In Zukunft muss noch stärker gelten: Ge- meinschädliches Handeln von Unternehmen und Managern muss angemessen sank- tioniert werden. Wir unterstützen die Aufnahme strenger Vorschriften in den maßgeb- lichen europäischen Rechtsakten, welche insbesondere den Rahmen für Geldsankti- onen auf ein angemessenes Niveau anheben und die Verhängung spürbarer Sankti- onen gegen Unternehmen vorsehen, die gegen regulatorische Vorgaben verstoßen, und werden für deren Umsetzung ins deutsche Recht Sorge tragen. Wir werden den Kampf gegen Finanzbetrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie gegen die Terrorismusfinanzierung ebenso intensivieren wie die Zusammen- arbeit mit allen zuständigen Aufsichts- und Ermittlungsbehörden. Maßstab bei den Maßnahmen gegen die Geldwäsche und damit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Deutschland werden dabei die internationalen Standards der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) sein. Wir werden auch den Geldwä- schetatbestand (§ 261 StGB) entsprechend anpassen. Wir wollen Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes erarbeiten und generationengerecht im Interesse der Versicher- tengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen treffen. Die nationale Finanzmarktaufsicht in ihrer bisherigen Struktur aus BaFin und Deut- scher Bundesbank hat sich bewährt und ist ein unverzichtbarer Bestandteil im Kon- zept der neuen europäischen Aufsichtsstruktur. Die BaFin erhält die Möglichkeit, ent- sprechend den europäischen Regeln den Vertrieb komplexer und intransparenter Fi- nanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten, sofern diese die Finanzmarktstabili- tät gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger bergen. Sie erhält den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit. Wachstum, Innovation und Wohlstand 64 Wir unterstützen die europäischen Initiativen zum Girokonto für jedermann. Wir wer- den bei der nationalen Umsetzung sicherstellen, dass alle Institutsgruppen in ange- messener Weise beteiligt sind. Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits soll nicht zu einer übermäßigen Belas- tung eines Bankkunden führen. Daher sollen die Banken verpflichtet werden, beim Übertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben; bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme sollen sie dem Kunden eine Beratung über mögliche kostengünstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten müssen. Wir werden die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstan- dards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt. Das in der finanziellen Anlageberatung verwendete Beratungsprotokoll werden wir im Hinblick auf die praktikable Handhabung überprüfen und mit Verbesserungen für An- leger weiterentwickeln. Wir wollen eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz zügig umsetzen und zwar im Rahmen einer verstärkten Zu- sammenarbeit in der EU. Eine solche Besteuerung sollte möglichst alle Finanzin- strumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisen- transaktionen sowie Derivatekontrakte. Durch die Ausgestaltung der Steuer wollen wir Ausweichreaktionen vermeiden. Dabei gilt es, die Auswirkungen der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft zu bewerten und negative Folgen zu vermeiden sowie zugleich unerwünschte Formen von Finanzgeschäften zurückzudrängen. Dauerhaftes Wachstum braucht langfristig orientierte Investitionen. Deshalb werden wir bei allen Finanzmarktregulierungen auf diese Notwendigkeit achten. Im Übrigen werden wir das Zusammenwirken von Regulierungsmaßnahmen gemeinsam mit der BaFin auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit überprüfen. Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit 2. Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Wir wollen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen, die ihr auf dem globalen Arbeitsmarkt Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Beweglichkeit ermöglichen. Wir wollen Arbeit für alle, sicher und gut bezahlt. Mit einer klugen Arbeitsmarktpolitik wollen wir die Weichen für mehr Beschäftigung und für eine starke Sozialpartner- schaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften stellen. 2.1. Beschäftigungschancen verbessern Aktive Arbeitsmarktpolitik Eine moderne Wirtschaft im globalen Wettbewerb stellt Beschäftigte, Unternehmen und soziale Sicherungssysteme vor immer neue Herausforderungen. Damit der wirt- schaftliche Erfolg und der soziale Schutz der Menschen fortbestehen, halten wir fol- gende Strukturanpassungen für erforderlich: Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen neue Chancen erschließen Der Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie selten zuvor. Das eröffnet Chancen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Deswegen wollen wir hier einen Schwer- punkt der Arbeitsmarktpolitik setzen. Personen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, finden bisher selten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Häufige Gründe sind persönliche Vermittlungshemmnisse Des- wegen wollen wir Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose verstärkt in existenzsi- chernde Arbeit vermitteln, sie passgenau qualifizieren und begleiten sowie bei Bedarf auch nachgehend betreuen und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen schaf- fen. Besonderes Augenmerk richten wir auf die Personengruppe langzeitarbeitsloser Menschen, die nur mit massiver Unterstützung Teilhabe und Integration am Arbeits- markt finden können. Dieses Ziel wollen wir u. a. durch ein ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose und die Gewinnung von Arbeitgebern für die Gruppe arbeits- marktferner Personen in den Vordergrund rücken. Die Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll verstärkt auf das Ziel „Vermeidung von Langzeitleistungsbezug“ und die Mittelverteilung stärker auf Wir- kungsorientierung ausgerichtet werden. Dabei ist auch der bisherige Problemdrucki- ndikator als Verteilungsmaßstab auf den Prüfstand zu stellen. Zur Verstetigung von Förderleistungen wollen wir die wirksame Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln von einem Haushaltsjahr ins Nächste in der Grundsicherung ver- bessern. Übergang Schule – Ausbildung – Beruf Die beste und effizienteste Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche und lange Zeiten von Arbeitslosigkeit im Lebensverlauf sind passgenaue und tragfähige Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf. Daher wollen wir den erfolgreichen Ausbil- dungs- und Berufseinstieg für leistungsschwache Jugendliche erleichtern und gezielt begleiten. 65 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln. Datenschutz- rechtliche Klarstellungen sollen den notwendigen Informationsaustausch erleichtern. Junge Menschen, deren Eltern seit Jahren von Grundsicherung leben, sollen gezielt Unterstützung bekommen. Weil künftig nur eine ausreichende Qualifizierung nachhaltig vor Arbeitslosigkeit schützt und der Fachkräftebedarf absehbar steigt, wollen wir gezielt in die Nachquali- fizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss investieren. Deswegen werden wir die Initiative „AusBildung wird was – Spätstarter gesucht“ als Programm „2. Chan- ce“ engagiert fortführen. Bessere finanzielle Rahmenbedingungen sollen Bereitschaft und Durchhaltevermögen junger Erwachsender fördern, auch in späteren Jahren noch einen qualifizierten Abschluss zu erreichen. Sonderregelungen in der Kurzarbeit Das Instrument der Kurzarbeit hat in der Krise enorm dazu beigetragen, wertvolle Fachkräfte in den Betrieben zu halten. Wir sind uns einig, in einer mit der Krise in den Jahren 2009/ 2010 vergleichbaren wirtschaftlichen Situation schnell zu handeln und kurzfristig die bewährten Sonderregelungen zur Förderung der Kurzarbeit und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen durch Gesetz wieder in Kraft zu setzen. Arbeitslosengeld für überwiegend kurzfristig Beschäftigte Die Koalition wird sich in der kommenden Legislaturperiode für die soziale Absiche- rung von Kreativen und Kulturschaffenden einsetzen und für weitere Verbesserungen sorgen. Insbesondere wird die Koalition nach Ablauf der aktuellen Regelung zum Ar- beitslosengeld I-Bezug für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte, die auch für viele Kulturschaffende von hoher Bedeutung ist, Ende 2014 eine Anschlussregelung ein- führen, die den Besonderheiten von Erwerbsbiographien in der Kultur hinreichend Rechnung trägt. Unter anderem soll es für sie eine von zwei auf drei Jahre verlänger- te Rahmenfrist geben, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von Ar- beitslosengeld I erfüllt werden muss. Rechtsvereinfachung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Wer Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hat, soll schneller und einfacher als bisher zu seinem Recht kommen. Die Verwaltungen vor Ort sollen so effizient und ressourcenschonend wie möglich arbeiten können. Deswegen wollen wir das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinfachen und effektiver ausgestalten. Hierzu sollen insbesondere die Ergebnisse der 2013 ge- gründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch um- gesetzt werden. Arbeitsförderung verbessern Wir wollen die Arbeitsförderung stärker an den Bedürfnissen der Frauen und ihren häufig unterbrochenen Erwerbsbiografien ausrichten. Deshalb werden wir ein Pro- gramm zum besseren beruflichen Wiedereinstieg in existenzsichernde Arbeit schaf- fen. Darüber hinaus werden wir prüfen, wie auch Langzeitarbeitslose, die wegen der Anrechnung von Partnereinkommen bisher keinen Anspruch auf Regelleistungen 66 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit nach dem SGB II und auf aktivierende Leistungen hatten, in die Maßnahmen des Eingliederungstitels einbezogen werden können. 2.2. Gute Arbeit Modernes Arbeitsrecht Wir wollen die Tarifautonomie stärken. Arbeitnehmer-Entsendegesetz erweitern Die tariflich vereinbarten Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz haben sich bewährt. Deshalb werden wir den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes über die bereits dort genannten Branchen hinaus für alle Branchen öffnen. Allgemeinverbindlicherklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz anpassen und erleichtern Das wichtige Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) nach dem Ta- rifvertragsgesetz bedarf einer zeitgemäßen Anpassung an die heutigen Gegebenhei- ten. In Zukunft soll es für eine AVE nicht mehr erforderlich sein, dass die tarifgebun- denen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarif- vertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Ausreichend ist das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn al- ternativ:  die Funktionsfähigkeit von Gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (Sozialkassen) gesichert werden soll,  die AVE die Effektivität der tarifvertraglichen Normsetzung gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen sichert, oder  die Tarifvertragsparteien eine Tarifbindung von mindestens 50 Prozent glaubhaft darlegen. Wir wollen, dass die den Antrag auf AVE stellenden Tarifvertragsparteien an den Be- ratungen und Entscheidungen des Tarifausschusses beteiligt werden können und werden prüfen, wie dies umgesetzt werden kann. Um sich widersprechender Entscheidungen von Gerichten unterschiedlicher Ge- richtsbarkeiten zu vermeiden, wird die Zuständigkeit für die Überprüfung von AVE nach dem Tarifvertragsgesetz und von Rechtsverordnungen nach dem AEntG und AÜG bei der Arbeitsgerichtsbarkeit konzentriert. Allgemeine gesetzliche Mindestlohnregelung Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Anderseits müs- sen Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Diese Balance stellen traditionell die Sozialpartner über ausgehandelte Tarifverträge her. 67 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Sinkende Tarifbindung hat jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der Tarifland- schaft geführt. Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher- gestellt werden. Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von die- ser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG. Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:  Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträ- ge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene  Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneinge- schränkt.  Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifver- träge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende Min- destlohnniveau erreicht wird, gelten fort.  Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnni- veau.  Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, eu- roparechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendege- setz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen. Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen – erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – von einer Kommis- sion der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über ei- ne Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich. Die Mitglieder der Kommission werden von den Spitzenorganisationen der Arbeitge- ber und Arbeitnehmer benannt (Größe: 3 zu 3 plus Vorsitz). Wissenschaftlicher Sachverstand (ohne Stimmrecht) wird auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1 plus 1) hinzugezogen. Der Vorsitz ist alternierend, die genaue Regelung wird hierzu im Gesetz getroffen. Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Bran- chen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen. Im Übrigen ist klar, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Mi- nijobregelung vergütet werden, die Mindestlohnregelung nicht einschlägig ist, weil sie in aller Regel nicht den Charakter abhängiger und weisungsgebundener Beschäfti- gung haben. 68 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden. Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch effektiver zu gestalten, zu erleichtern und im ausrei- chenden Umfang zu personalisieren, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte Arbeitnehmerüberlas- sung zu sanktionieren. Der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht besser gestellt sein, als derjeni- ge, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Der gesetzliche Arbeitsschutz für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer muss sichergestellt werden. Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt. Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln Wir präzisieren im AÜG die Maßgabe, dass die Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher vorübergehend erfolgt, indem wir eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festlegen. Durch einen Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder auf Grund eines solchen Tarifvertrags in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung können unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende Lösungen vereinbart werden. Wir entwickeln die statistische Berichterstattung zur Arbeitnehmerüberlassung bedarfsgerecht fort. Die Koalition will die Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin orientieren. Das AÜG wird daher an die aktuelle Entwicklung angepasst und novelliert:  Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach 9 Monaten hinsichtlich des Arbeitsent- gelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden.  Kein Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbre- cher.  Zur Erleichterung der Arbeit der Betriebsräte wird gesetzlich klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten grundsätzlich zu berücksichtigen sind, sofern dies der Zielrichtung der jeweiligen Norm nicht widerspricht. Tariftreue im Vergaberecht Auf Länderebene bestehen bereits Vergabegesetze, die die Vergabe öffentlicher Auf- träge von der Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge abhängig machen. Wir werden eine europarechtskonforme Einführung vergleichbarer Regelungen auch auf Bundesebene prüfen. Im Ergebnis dürfen damit keine bürokratischen Hürden aufge- baut werden. 69 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Tarifeinheit gesetzlich regeln Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen. Beschäftigtendatenschutz gesetzlich regeln Die Verhandlungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung verfolgen wir mit dem Ziel, unser nationales Datenschutzniveau – auch bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung – zu erhalten und über das Europäische Niveau hinausgehende Standards zu ermöglichen. Sollte mit einem Abschluss der Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit gerechnet werden können, wollen wir hiernach eine nationale Regelung zum Beschäftigtenda- tenschutz schaffen. Informantenschutz im Arbeitsverhältnis Beim Hinweisgeberschutz prüfen wir, ob die internationalen Vorgaben hinreichend umgesetzt sind. Weiterentwicklung des Teilzeitrechts Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschie- den haben, wollen wir sicherstellen, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurück- kehren können. Dazu werden wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen An- spruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen (Rückkehrrecht). Für bestehende Teilzeitarbeitsverhältnisse werden wir die Darlegungslast im Teilzeit- und Befristungsgesetz auf den Arbeitgeber übertragen. Bestehende Nachteile für Teilzeitbeschäftigte wollen wir beseitigen. Ganzheitlicher Arbeitsschutz Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz und die Stärkung der Gesundheit bei der Arbeit ist ein wichtiges Gebot sozialer Verantwortung. Ein deutli- cher Hinweis auf die Herausforderungen, die eine sich wandelnde Arbeitswelt für den deutschen Arbeitsschutz bedeutet, ist die drastische Zunahme psychischer Erkran- kungen. Unser Leitbild ist ein ganzheitlicher, physische und psychische Belastungen umfassender Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Zusammenarbeit mit der allge- meinen Gesundheitspolitik wird ausgebaut. Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz werden enger verknüpft. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wollen wir stärken und mehr Verbindlichkeit erreichen. Gesundheitszirkel in den Betrieben haben sich in der Praxis als erfolgreicher Ansatz erwiesen. Wir wollen erreichen, dass in Unternehmen in Kooperation mit den gesetz- lichen Krankenkassen solche Zirkel vermehrt eingerichtet werden. Wir werden die Entwicklung neuer Präventionskonzepte und betrieblicher Gestaltungslösungen bei psychischer Belastung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Gemeinsamen 70 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Deutschen Arbeitsschutzstrategie vorantreiben, den Instrumenteneinsatz besser aus- richten, auf eine verbesserte Kontrolle des Arbeitsschutzes hinwirken und in beste- henden Arbeitsschutzverordnungen, die noch keine Klarstellung zum Schutz der psychischen Gesundheit enthalten, dieses Ziel aufnehmen. Es erfolgt eine wissen- schaftliche Standortbestimmung, die gleichzeitig eine fundierte Übersicht über psy- chische Belastungsfaktoren in der Arbeitswelt gibt und Handlungsoptionen für not- wendige Regelungen aufzeigt. Im Lichte weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse schließen wir insoweit auch verbindliche Regelungen in der Form einer Verordnung gegen psychische Erkrankungen nicht aus. Der Schutz und die Stärkung der physischen Gesundheit in besonders belastenden Tätigkeiten werden weiter verbessert, die entsprechende Forschung unter Begleitung der Tarifpartner intensiviert und Lösungsvorschläge zur Vermeidung arbeitsbedingter Verschleißerkrankungen und Frühverrentungen erarbeitet. 2.3. Soziale Sicherheit Für soziale Sicherheit im Alter Der demografische Wandel stellt unsere Alterssicherungssysteme vor besondere Herausforderungen. Das hohe Maß an sozialer Sicherheit im Alter, das wir heute in Deutschland haben, wollen wir auch in Zukunft erhalten. Dazu müssen wir die Struk- turen und Leistungen kontinuierlich an die Veränderungen in der Arbeitswelt anpas- sen. Insbesondere die Finanzierung muss immer wieder neu und in der Lastenvertei- lung gerecht zwischen den Generationen ausbalanciert werden. Deswegen wollen wir, wie auch im Arbeitsmarkt, in der Rente Anreize setzen, damit möglichst viele Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben und über ihre Steuern und Sozialbeiträge die finanzielle Basis unserer Alterssicherungssyste- me stärken. Gleichzeitig wollen wir genug Raum für zusätzliche Vorsorge und Frei- heiten zum selbstbestimmten Gestalten der späten Lebensabschnitte lassen. Arbeiten bis 67 gestalten Uns ist bewusst, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die weltweit am schnells- ten und am tiefgreifendsten vom demografischen Wandel betroffen sind. Eine rasch alternde Bevölkerung muss ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen anpassen, wenn sie im globalen Wettbewerb bestehen will. Für den vor über einem Jahrzehnt angestoßenen breiten Reformprozess erfährt Deutschland mittlerweile in- ternational hohe Anerkennung. Immer mehr Betriebe unternehmen Anstrengungen, um ihre Belegschaften auch im höheren Alter beschäftigen zu können. Die Wert- schätzung für die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in Wirtschaft und Gesellschaft spürbar gestiegen. Die Erwerbstätigen- und die Be- schäftigungsquote der über 50-Jährigen steigt seit einem Jahrzehnt kontinuierlich an. Deutschland ist bei der Beschäftigung Älterer mittlerweile Vizeeuropameister hinter Schweden. Diese Erfolgsgeschichte der steigenden Beteiligung Älterer am Erwerbs- leben wollen wir fortschreiben. Unser Ziel ist eine moderne und wettbewerbsfähige Gesellschaft des langen Lebens und Arbeitens. Seit Beginn des Jahres 2012 können langjährig Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne die sonst fälligen Abschläge in Rente ge- 71 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit hen. Es hat sich in der Arbeitswelt viel zu Gunsten Älterer verbessert, aber wir sind noch nicht am Ziel. Deshalb werden wir die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze erweitern: Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Ren- tenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der ab- schlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Ältere Beschäftigte sind unverzichtbar im Arbeitsleben. Nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels werden ihre Erfahrung und ihr Potenzial künftig zunehmend gefragt sein. Über Steuern, Beiträge und zusätzlich erworbene eigene Rentenansprüche tragen sie wesentlich dazu bei, dass unsere Sozialsysteme im demografischen Wandel leistungsfähig bleiben. Deswegen wollen wir lebenslaufbe- zogenes Arbeiten unterstützen. Wir werden den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessern. Erwerbsgeminderte besser absichern Wer nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wollen wir Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessern. Ziel ist es, diejeni- gen besser abzusichern, die auf diese Leistung angewiesen sind, ohne damit neue Fehlanreize für nicht zwingend notwendige Frühverrentungen zu schaffen. Wir wer- den die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre anheben (von 60 auf 62). Für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminde- rungsrente erfolgt eine Günstigerprüfung. Reha-Budget demografiefest ausgestalten Durch ein besseres präventives betriebliches Gesundheitsmanagement wollen wir erreichen, dass ältere Menschen gesund und leistungsfähig ihren Beruf ausüben. Menschen mit akuten Krankheiten müssen eine schnelle, wirkungsvolle Behandlung erhalten, um chronische Beschwerden möglichst zu vermeiden. Das Reha-Budget wird bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des demografischen Wandels angepasst, damit die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft die notwendigen Rehabilitations- und Präventionsleistungen an ihre Versicherten erbrin- gen kann. Private und betriebliche Altersvorsorge stärken Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbe- trieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Un- ternehmen abgebaut werden können. Wir werden auch im europäischen Kontext da- 72 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit rauf achten, dass die guten Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben. Lebensleistung in der Rente honorieren Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozial- versicherung auszahlen. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen. Die Einführung wird voraussichtlich bis 2017 erfolgen. Grundsatz dabei ist: Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versi- chert war, Beiträge gezahlt hat (40 Jahre) und dennoch im Alter weniger als 30 Ren- tenentgeltpunkte Alterseinkommen (Einkommensprüfung) erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. Dies kommt vor allem Geringverdienern zugute und Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Durch eine Übergangsregelung bis 2023 (in dieser Zeit rei- chen 35 Beitragsjahre) stellen wir sicher, dass insbesondere die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Ländern berücksichtigt werden. In allen Fällen werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt. Danach soll zusätzli- che Altersvorsorge als Zugangsvoraussetzung erforderlich sein. In einer zweiten Stu- fe sollen jene Menschen, die trotz dieser Aufwertung nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommen, jedoch bedürftig sind (Bedürftigkeitsprüfung), einen weite- ren Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten. Die Finan- zierung erfolgt aus Steuermitteln, u. a. dadurch, dass Minderausgaben in der Grund- sicherung im Alter als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zufließen, und durch die Abschmelzung des Wanderungsausgleichs. Kindererziehung besser anerkennen (Mütterrente) Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung. Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich um- fassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang er- folgt. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen. Wir werden daher ab 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erzie- hungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksich- tigen. Die Erziehungsleistung dieser Menschen wird damit in der Rente besser als bisher anerkannt. Minijobs Wir werden dafür sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte in- formiert werden. Zudem wollen wir die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozi- alversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern. Eigenständige Alterssicherungssysteme erhalten Die Bundesregierung steht auch weiterhin zur Alterssicherung der Landwirte, zur Künstlersozialversicherung sowie zu der berufsständischen Versorgung der ver- kammerten freien Berufe; diese bleiben als eigenständige Alterssicherungssysteme erhalten. 73 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Angleichungsprozess Ost-West fortsetzen Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischen- schritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben: Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutsch- lands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, er- folgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist. Selbstverwaltung und Entschädigung Selbstverwaltung stärken Die soziale Selbstverwaltung ist Ausdruck der Verantwortung, die die Sozialpartner in Deutschland für die Gestaltung der Sozialversicherung übernehmen. Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und die Sozialwahlen modernisieren. Dazu wollen wir künf- tig Online-Wahlen ermöglichen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversiche- rungen, sollen die Auswahlmöglichkeiten durch mehr Direktwahlen verbessert wer- den. Durch geeignete Maßnahmen wollen wir erreichen, dass das repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert wird. Schließlich sollen die Arbeit der Selbstverwaltung transparenter gestaltet, die Mög- lichkeit der Weiterbildung verbessert und die Regelungen für die Freistellung präzi- siert werden. Modernes Entschädigungsrecht Wir wollen das Recht der Sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung in ei- nem zeitgemäßen Regelwerk zukunftsfest neu ordnen. Hierbei wollen wir veränder- ten gesellschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen auch im Bereich psychi- scher Gewalt Rechnung tragen. Opfer von Gewalttaten sollen schnellen und unbüro- kratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen (z. B. Traumaambulanzen) erhalten und professionell begleitet werden. Ein transparenter und spezifischer Leistungskatalog soll zu einer verbesserten Teilhabe beitragen. Mit der Gesetzesreform gehen keine Leistungsverschlechterungen einher. Ghetto-Rente Wir sind uns der historischen Verantwortung für die Überlebenden des Holocaust, die in der NS-Zeit unsägliches Leid erlebt haben, bewusst. Wir wollen daher, dass den berechtigten Interessen der Holocaust-Überlebenden nach einer angemessenen Entschädigung für die in einem Ghetto geleistete Arbeit Rechnung getragen wird. Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern Die Schnittstellen der verschiedenen Sozialgesetzbücher zueinander sowie diejeni- gen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz wollen wir systematisch aufarbeiten 74 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit und besser miteinander verzahnen. Sicherungs- und Förderlücken sollen vermieden werden. 2.4. Gesundheit und Pflege Ambulante Gesundheitsversorgung Im Zentrum unserer Gesundheitspolitik stehen die Patientinnen und Patienten und die Qualität ihrer medizinischen Versorgung. Die Freiberuflichkeit der niedergelasse- nen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambu- lante Versorgung. Sie ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und für die freie Arztwahl. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung wollen wir die Anreize zur Nie- derlassung in unterversorgten Gebieten weiter verbessern. Darum werden wir unnö- tige bürokratische Anforderungen abbauen und die Rahmenbedingungen für Zulas- sungen für Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten flexibilisieren. Die Möglichkeit zur Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung in unterversorgten Gebieten wird verbessert. Dazu wird bei der Ermäch- tigung in § 116 a SGB V das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt und eine jährliche verbindliche Überprüfung eingeführt. Die Förderung von Praxisnetzen wollen wir ver- bindlich machen und ausbauen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Über- versorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen werden von einer „Kann“ in eine „Soll“- Regelung überführt. Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppenthe- rapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetz- lich definierten Frist die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten werden wir überprüfen. Für gesetzlich Versicherte wollen wir die Wartezeit auf einen Arzttermin deutlich re- duzieren. Sie sollen sich zukünftig bei Überweisung an einen Facharzt an eine zent- rale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wenden können. Diese vermittelt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin. Für den Termin soll im Regelfall eine Wartezeit von vier Wochen nicht überschritten werden. Gelingt dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein Termin – außer in medizinisch nicht begründeten Fällen – zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angeboten. Die Behandlung erfolgt dann zu Lasten des jeweiligen KV-Budgets. Diese Termin- servicestellen können in Kooperation mit Krankenkassen betrieben werden. Wir wollen auch in der Zukunft die Rolle des Hausarztes fördern und die hausärztli- che Versorgung weiter stärken. Die von Fachärztinnen und Fachärzten erbrachten hausärztlichen Leistungen sollen zukünftig nicht den hausärztlichen Teil der Gesamt- vergütung mindern. Dies gilt umgekehrt für von Hausärztinnen und Hausärzten er- brachte fachärztliche Leistungen. 75 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Die Vertreterversammlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Kassen- ärztlichen Vereinigungen werden zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärztinnen und -ärzten gebildet. Über rein hausärztliche Belange entscheiden die hausärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung, über rein fachärztliche Belange die fachärztli- chen Mitglieder der Vertreterversammlung. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung werden wir verpflichtend einen beratenden Fachausschuss vorsehen. Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelas- sen. Außerdem wird es auch Kommunen ermöglicht, Medizinische Versorgungszen- tren zu gründen; davon unberührt gilt der Vorrang eines ärztlichen Bewerbers (§ 103 Abs. 4c SGB V). Bei Vergütung und Zulassung dürfen die Medizinischen Versor- gungszentren im Rahmen des bestehenden Rechts nicht benachteiligt werden. Wir werden für Arznei- und Heilmittel gesetzlich vorgeben, dass die heutigen Wirt- schaftlichkeitsprüfungen bis Ende 2014 durch regionale Vereinbarungen von Kran- kenkassen und Kassenärztlicher Selbstverwaltung ersetzt werden. Unberechtigte Regressforderungen bei Retaxationen gegenüber Heilmittelerbringern wollen wir zu- dem unterbinden. Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbe- reich wollen wir überwinden, indem das Entlassungsmanagement durch eine gesetz- liche Koordinationsfunktion der Krankenkassen ergänzt wird. Die Möglichkeiten der Krankenhäuser, bei einer Entlassung Leistungen zu verordnen, werden ausgeweitet. Krankenhäuser können eine pflegerische Übergangsversorgung veranlassen. Wirt- schaftlichkeitsvorgaben sind zu beachten, eine vorrangige Berücksichtigung von Ein- richtungen der verordnenden Krankenhäuser ist auszuschließen. Für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen werden medizinische Behandlungszentren analog zu den sozialpädiatrischen Zen- tren zur (zahn-) medizinischen Behandlung (neuer § 119c SGB V) geschaffen. Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärzt- licher Leistung sollen aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in die Regelversorgung überführt. Die Krankenkassen müssen Freiräume erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können. Für die ver- schiedenen Möglichkeiten zur Vereinbarung von integrierten und selektiven Versor- gungsformen (§§ 63 bis 65, 73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) werden die rechtlichen Rahmenbedingungen angeglichen und bestehende Hemmnisse bei der Umsetzung beseitigt. Gleichartig geregelt werden insbesondere die Evaluation integrierter und selektiver Versorgungsformen durch eine Vereinbarung der Vertragspartner sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde nach jeweils vier Jahren. Wir werden Regelungen zur Mindestdauer und zur Substi- tution der Regelversorgung aufheben und die Bereinigungsverfahren vereinfachen. Versorgungsformen, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit erwiesen ist, sollten in ge- eigneter Weise in die Regelversorgung überführt werden. 76 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Die Krankenkassen bleiben gesetzlich verpflichtet, hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Die hausarztzentrierte Versorgung wird weiterentwickelt und um geeig- nete Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung ergänzt. Die bestehenden Vergütungsbeschränkungen werden aufgehoben. Die strukturierten Behandlungsprogramme müssen, soweit sie die Hausärzte betreffen, Bestandteil der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung sein. Darüber hinaus soll die fachärztliche Versorgung gestärkt werden. Wir werden prüfen, ob sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Be- sonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie un- begründete Unterschiede aufgehoben werden können. Die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke werden weiterentwi- ckelt; neue Programme sollen entwickelt werden für die Behandlung von Rückenlei- den und Depressionen. Die sektorübergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten wird ausgebaut. Wir werden gesetzlich ein Institut begründen, das dauerhaft und unabhängig die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung ermittelt und dem Gemeinsamen Bun- desausschuss Entscheidungsgrundlagen liefert. Die gesetzlichen Krankenkassen werden verpflichtet, dem Institut geeignete pseudonymisierte Routinedaten zur Ver- fügung zu stellen. Die Verfügbarkeit der Routinedaten aus der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgungsforschung und für das Versorgungsmanagement der Krankenkassen wollen wir erhöhen. Die Morbidität soll künftig zudem nicht nur mit Leistungsdaten bestimmt werden, mittelfristig sollen auch epidemiologische Daten herangezogen werden. Zur Verbesserung der Datenlage für die Versorgungsforschung werden zu- künftig Regionalkennzeichen der patientenbezogenen Ausgaben erhoben. Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungs- fähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Daten- austausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet wer- den. Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet wer- den. Wir werden einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Ge- sundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen. Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Ver- sorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dafür werden 300 Mio. Eu- ro von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt; dafür erhalten die Krankenkassen 150 Mio. Euro an zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Aus dem Innovationsfonds werden für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, Mittel in Höhe von insgesamt 225 Mio. Euro und für Versorgungsfor- schung Mittel in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro verwendet. Für die Vergabe der 77 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Mittel legt der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien fest. Die Vergabe erfolgt durch ein jährliches Ausschreibungsverfahren, das vom Gemeinsamen Bundesaus- schuss durchgeführt wird. Eine Evaluierung erfolgt nach vier Jahren. Krankenhausversorgung Eine flächendeckende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elemen- ten der Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, gut erreichbar und sicher sein. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizini- schen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden. In einer Qualitätsoffensive werden wir die Qualität der stationären Versorgung verbessern. Qualität wird als wei- teres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt (§ 1 KHG). In dem neu zu gründenden Qualitätsinstitut werden sektorenübergreifend Routineda- ten gesammelt, ausgewertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht. Die Anforde- rungen der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sind zwingend einzuhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll zur Überprü- fung der Vorgaben des GBA zur internen und externen Qualitätssicherung zukünftig unangemeldet Kontrollen in den Krankenhäusern durchführen. Die Befugnis des GBA zur Festlegung von Mindestmengen wollen wir rechtssicher gestalten. Die Aus- nahmebefugnisse der Länder bleiben davon unberührt. Die jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen verständli- cher, transparenter und als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser wer- den. Der GBA wird beauftragt, in seinen Vorgaben die Aussagekraft und Verständ- lichkeit der Qualitätsberichte der Krankenhäuser zu verbessern und Aspekte der Pa- tientensicherheit sowie Ergebnisse von Patientenbefragungen zu integrieren. Dazu soll das Qualitätsinstitut eine online einsehbare Vergleichsliste erstellen und führen und die Vielzahl von Zertifikaten bewerten und einordnen. Die teilweise in Kranken- häusern bereits genutzten OP-Sicherheits-Checklisten werden allgemeiner Standard der Qualitätssicherung. Gute Qualität muss sich für die Krankenhäuser auch finanziell lohnen. Die Menge soll künftig nur da berücksichtigt werden, wo sie entsteht. Das heute bestehende System der Mehrleistungsabschläge wollen wir dabei differenzieren: Leistungen mit nachgewiesen hoher Qualität können von Mehrleistungsabschlägen ausgenommen werden, für besonders gute Qualität sind Zuschläge möglich. Umgekehrt sollen bei unterdurchschnittlicher Qualität für einzelne Leistungen auch höhere Abschläge mög- lich sein. Die Qualität soll dabei risikoadjustiert und anhand wesentlicher Indikatoren gemessen werden. Die Degression des Landesbasisfallwertes bei landesweiten Mengensteigerungen wird entsprechend vermindert. Zur weiteren Stärkung der Qualität in der Versorgung wird für vier vom GBA ausge- wählte planbare Leistungen den Krankenkassen in den Jahren 2015 bis 2018 die Möglichkeit gegeben, modellhaft Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern abzuschließen. Die Kriterien für Qualitätsverträge werden von den Krankenkassen 78 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit auf Landesebene einheitlich und gemeinsam festgelegt. Die freie Krankenhauswahl bleibt dabei unberührt. Danach erfolgt eine Evaluierung. Nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen muss die wohnor- tnahe Krankenhausversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Hierzu wollen wir sicherstellen, dass auch Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen ihren Ver- sorgungsauftrag wahrnehmen können. Die Einführung des Systems diagnosebezo- gener Fallgruppen (DRG-System)als leistungsorientiertes Entgeltsystem war richtig. Künftig kann das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Kalkulationskran- kenhäuser adäquat repräsentativ auswählen. Gesunkene Sachkosten sind zeitnah bei der Kalkulation abzubilden. Wir wollen die Länder bei der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung von einer standortbasierten hin zu einer erreichbarkeitsorientierten Versorgungsplanung unter- stützen. Dazu sollen die Möglichkeiten, Sicherstellungszuschläge zu vereinbaren, gesetzlich konkretisiert werden. Die Festlegung von Kriterien erfolgt zukünftig durch den GBA. Werden diese erfüllt, ist nach Zustimmung des Landes ein Sicherstel- lungszuschlag zu zahlen. Es ist auch zu überprüfen, ob für Krankenhäuser die Vor- haltekosten, insbesondere für die Notfallversorgung, aktuell ausreichend finanziert werden. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass nur Operationen durch- geführt werden, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind. Daher haben Pati- enten zukünftig regelhaft die Möglichkeit, eine Zweitmeinung bei einem weiteren Facharzt oder Krankenhaus einzuholen. Dies betrifft vom GBA zu definierende men- genanfällige planbare Behandlungen. Die Ärzte müssen bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären. Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kos- ten übernehmen die Krankenkassen. Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pfle- gerische Personal nicht über Gebühr belastet wird. Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäu- ser diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen. Krankenhäuser, in denen neue Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse zum Einsatz kommen, sollen verpflichtet werden, sich in der Phase nach der Markteinführung an Nutzen- und Sicherheitsstudien des GBA zu beteiligen. Entsprechende Methoden- bewertungsverfahren des GBA sollen regelmäßig nach spätestens zwei Jahren ab- geschlossen sein. Register verbessern aufgrund ihrer Langzeitbeobachtungen die Patientensicherheit und Qualität. Wir werden als ersten Schritt ein Transplantationsregister und ein Im- plantateregister aufbauen, die Datenlieferung ist verpflichtend. Dabei werden bereits bestehende Register einbezogen. Zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen wer- den wir die bereits eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und erweitern. Informatio- nen zu Krankenhausinfektionen müssen verpflichtender Bestandteil der Qualitätsbe- richte werden. 79 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Bestimmte Unterschiede in den Landesbasisfallwerten lassen sich nicht durch Be- sonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur oder der unterschiedlichen Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen begründen. Sie sollen aufgehoben werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet auf Basis des hierzu vorzulegenden Gut- achtens Eckpunkte. Eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Eckpunkte soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Kosten der Krankenhäuser sollen mit der Fortentwicklung der Krankenhausprei- se über den Orientierungswert besser berücksichtigt werden; dieser muss deshalb auch stärker auf die spezifischen Gegebenheiten im Krankenhausbereich abstellen. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Krankenhäuser, effizient und wirtschaftlich zu ar- beiten. Die ambulante Notfallversorgung konzentriert sich außerhalb der allgemeinen Pra- xissprechzeiten auf die Krankenhäuser. Das macht eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der entsprechenden Vergütung erforderlich. Wir streben dabei eine regelhafte Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhäuser zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung an. In eine sol- che Kooperation soll der Notdienst der Apotheken einbezogen werden. Der Sicher- stellungsauftrag verbleibt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Wir werden die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Krankenhäu- ser der Maximalversorgung besser im DRG-System vergüten. Für Hochkostenfälle, die nicht durch Fallpauschalen sachgerecht abgebildet werden können, hat das Insti- tut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bis Ende 2014 eine geeignete gesonderte Vergütungsform vorzulegen. Leistungen der Hochschulambulanzen werden künftig angemessen vergütet. Qualität wird als Kriterium zur Teilnahmeberechtigung an der ambulanten spezial- fachärztlichen Versorgung (§116 b SGB V) gestärkt. Wie die Qualitätsnachweise zu führen sind, legt der GBA fest. Genutzt werden dazu auch die Qualitätsdaten des Qualitätsinstituts. Wir werden zur Vorbereitung der skizzierten Krankenhausreform unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die bis Ende 2014 entsprechende Eckpunkte erarbeiten soll. Ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst psychisch Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektorenübergreifende Behand- lung fördern und die Verweildauer verkürzen, ohne Drehtüreffekte zu erzeugen. Dazu sind systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen. An dem grundsätzlichen Ziel, mehr Transparenz und Leistungsorientierung und eine bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in diesen Bereich zu bringen, halten wir fest. Arzneimittel, Gesundheitsberufe und Prävention Wir stehen für eine flächendeckende, innovative und sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland. Der unmittelbare Zugang zu neuen Arzneimitteln für alle Versicher- ten in Deutschland ist ein hohes Gut. Wir wollen einen ressortübergreifenden Dialog 80 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit unter Beteiligung von Wissenschaft und Arzneimittelherstellern einrichten, um den Standort Deutschland für Forschung und Produktion zu stärken. Wir sehen das Zusammenspiel von Nutzenbewertung und anschließenden Preisver- handlungen grundsätzlich als lernendes System, das wir bei Bedarf weiterentwickeln werden. In Zukunft soll regelhaft mindestens ein Vertreter einer Mitgliedskasse des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung an den Preisverhandlun- gen teilnehmen, um den Versorgungsaspekt zu stärken. Wir werden den gesamten Bestandsmarktaufruf (§ 35a Abs. 6 SGB V) beenden. Dies gilt auch für laufende Ver- fahren. Um das hier geplante Einsparvolumen zu erreichen, werden wir das Preismo- ratorium auf dem Niveau der Preise vom 1. August 2009 nahtlos fortführen und den Herstellerrabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 130a Abs. 1 SGB V) ab dem Jahr 2014 von sechs auf sieben Prozent erhöhen. Diese Regelung wird ab 2015 jährlich daraufhin überprüft, ob abhängig von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung eine Anpassung nötig ist. Der Rabatt darf sechs Prozent nicht unterschreiten. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln werden so gefasst: Alle Wirkstoffe, die nach dem 1. Januar 2011 in den Markt einge- führt worden sind, werden nach Erstzulassung und bei Indikationsausweitung von dem Verfahren der Nutzenbewertung erfasst. Die Phase freier Preisbildung wird nur einmalig, nämlich bei Bewertung der Neuheit eines Wirkstoffes, eingeräumt. Wir werden gesetzlich klarstellen, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag Grundlage für die Berechnung der Zu- und Abschläge in den Vertriebsstufen ist. Die Auswei- sung eines Listenpreises durch den pharmazeutischen Unternehmer bleibt davon unberührt. Beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungs- sicherheit gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren. Dies gilt insbesondere für Impfstoffe. Der GBA wird mit der Erarbeitung einer sogenannten Substitutionsliste beauftragt, auf der Medikamente aufgeführt sind, die im Rahmen von Rabattverträgen nicht aus- getauscht werden dürfen. Erfolgt die Festlegung nicht in einer gesetzlich vorgegebe- nen Frist, wird die Liste im Rahmen einer Ersatzvornahme festgesetzt. Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfor- dert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apothe- ken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten. Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimit- teln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss. Online-Konsultationen reichen da- für nicht aus, sondern bergen das Risiko von Fehldiagnosen und können so den Pa- tientenschutz gefährden. Gesundheitsberufe und Medizinstudium Für eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Pra- xisnähe und zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium wollen wir in einer Kon- 81 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit ferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln. Die Förderung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin wird um 50 Prozent erhöht und bei Bedarf länderübergreifend koordiniert. Zudem stößt die Vermittlung praxisrelevanten Wissens ausschließlich in Kliniken an Grenzen. Daher wollen wir die ärztliche Weiterbildung aller grundversorgenden Fachgebiete in ambulanten Einrichtungen fördern. Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung überarbeiten. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wich- tig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen. Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund stellen Wir werden noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversiche- rungsträger einbezieht. Die Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder und Kommunen werden über verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Re- gelungen zur Förderung der Zahngesundheit (§ 21 SGB V) und von Schutzimpfun- gen (§ 20d Abs. 3 SGB V) auf Landesebene verbessert. Dabei sind bundesweit ein- heitliche Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualität und Evaluation zu berücksich- tigen. Länderpräventionsansätze werden einbezogen. Darüber hinaus werden wir die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen stärken. Zudem wollen wir die Impfquoten in Deutschland erhöhen. Wir wollen die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen, die sich aus der Frauen- und Männergesundheitsforschung insbesondere für die gesundheitliche Versorgung und die Erarbeitung von medizinischen Behandlungsleitlinien ergeben. Finanzierung und Risikostrukturausgleich Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht dar- über hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Ge- sundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer um- sichtigen Ausgabenpolitik begegnen. Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. 82 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten fließt in diesen Zusatzbeitrag ein. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, ist ein vollständiger Einkommensausgleich notwendig. Die Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs entfällt damit. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bildet die finanzielle Ausgangslage für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen. Die im jüngsten Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes gemach- ten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zur Annualisie- rung der Kosten für verstorbene Versicherte sowie zum Krankengeld und den Aus- landsversicherten wollen wir zeitgleich umsetzen. Pflege Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben. Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen, um die Situation der Pflege- bedürftigen, von Angehörigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbes- sern. Dazu wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie mög- lich einführen. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen sollen damit bes- sere und passgenauere Leistungen erhalten. Diejenigen, die heute Leistungen erhal- ten, werden durch die Einführung nicht schlechter gestellt. Für die Akzeptanz eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist entscheidend, dass keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Außerdem ist zu vermeiden, dass zu Las- ten der Versichertengemeinschaft Kosten anderer Träger auf die Pflegeversicherung verlagert werden. Wir wollen die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutach- tungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erproben und wissen- schaftlich auswerten. Auf dieser Grundlage werden anschließend auch die leistungs- rechtlichen Bestimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Die „Allianz für Menschen mit Demenz“ soll Betroffene unterstützen und das Ver- ständnis und die Sensibilität für Demenzerkrankungen fördern. Dafür sollen bereits vorhandene Initiativen auf lokaler Ebene zusammengeführt, gebündelt und gemein- sam weiterentwickelt werden. Pflege im Sozialraum braucht qualifizierte Dienste und Einrichtungen. Die Pflegear- beit der Angehörigen und Familien, engagierter Bürger und von Ehrenamtlichen soll durch qualifizierte Dienste und Einrichtungen professionell begleitet und ergänzt werden. Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden wir die Leistungen im ambulan- ten und stationären Bereich weiter einander angleichen. Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir zügig vor al- lem die schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle Pflegebedürftigen ausdehnen. Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 83 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Pflegebedürftige werden so zum Beispiel in stationären Einrichtungen insgesamt bis zu 45.000 Betreuungskräfte tätig sein. Weiterhin werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die unterschiedlichen Be- treuungsformen auch durch die Einführung von Budgets besser und flexibler aufei- nander abstimmen. Im Sinne einer sozialräumlichen Pflege, werden wir die Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen oder die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen ausbauen. Wir wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ihren Alltag in der eigenen Wohnung weitgehend selbstbestimmt bewältigen können. Die Entwicklung von An- geboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme wollen wir daher weiter fördern und sie in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung auf- nehmen. Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen. Wer einen anderen Menschen pflegt, braucht dafür Zeit und muss die Pflege mit dem Beruf vereinbaren können. Wir werden die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Famili- enpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenführen und weiterentwickeln, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen. Die zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, werden wir aufbauend auf der geltenden gesetzli- chen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld koppeln. Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts wollen wir weiter ausbauen. Wir werden prüfen, ob die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung verbessert werden kann. In den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollen künftig Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeberufe stimmberechtigt vertreten sein. Wir prüfen die Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die konse- quente Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Reha- bilitation vor Pflege. Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Deshalb werden wir auch prüfen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabi- litation beteiligen soll. Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Wir setzen uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebe- reich ein und wollen die Pflegeberufe aufwerten. Dokumentationspflichten und Büro- kratie müssen auf das Nötigste begrenzt werden. 84 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Wir wol- len die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etab- lieren. Wir wollen die Ausbildungsangebote an staatlichen Berufsfachschulen stärken und die Ausbildung gerecht, einheitlich und gemeinsam finanzieren. Ziel sollte eine transparentes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem sein. Wir prüfen ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten, um die Kostenbeteiligung aller Einrichtungsträger zu gewährleisten. Der dualen Aus- bildung mit Ausbildungsbetrieb und Schule wird zukünftig eine zentrale Bedeutung zukommen. Die Ausbildung muss für jeden Auszubildenden kostenfrei sein. Die Finanzbeteili- gung der Länder an den Ausbildungskosten der Schulen muss auch weiterhin ge- währleistet sein. Eine verbindliche und langfristige Regelung zur vollständigen Finan- zierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen durch den Bund und die Länder sollte getroffen werden. Wir wollen die Selbsthilfe-Arbeit, die Angebote der Pflegekassen, Pflegestützpunkte und andere vorhandene Unterstützungsfaktoren und Angebote der Pflegekassen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen besser bündeln und vernetzen. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung des Pflegetelefons zu einem Notruftelefon „Pflege für Angehörige“ ein. Um die Transparenz und Nutzerorientierung im Pflegebereich zu verbessern, müs- sen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen und konti- nuierlich – auch im Hinblick auf eine Entbürokratisierung und ein sektorenübergrei- fendes Vorgehen – weiterentwickelt und verbindlicher gestaltet werden. Die Pflege-Transparenzvereinbarung soll mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher zu machen. Wir werden hier die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltungspartner straffen und Blockademöglichkeiten reduzieren. Wir werden das Verfahren der Veröffentlichung der Ergebnisse der durch den Medi- zinischen Dienst der Krankenversicherung und den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. vorgenommenen Qualitätsprüfungen verbessern. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb haben die Kommunen und die Länder nach dem Pflegeversicherungsgesetz schon jetzt einen wichtigen Beitrag zu leisten. Wir werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeri- ums für Gesundheit klären, wie die Rolle der Kommunen bei der Pflege noch weiter gestärkt und ausgebaut werden kann. Insbesondere soll geklärt werden, wie die Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt wer- den kann. Im Zusammenwirken mit städteplanerischen Instrumenten sollen Sozial- räume so entwickelt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Außerdem sollen Kommunen stärker 85 Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden. Hierfür kommen auf Grund ihres hohen sozialräumlichen Bezuges aufsuchende und begleitende Pflege- beratung insbesondere in Pflegestützpunkten, Pflegekurse für Angehörige und eh- renamtliche Engagierte, die laufende Beratung der Empfänger von Pflegegeld sowie die Beteiligung bei der Leistungsgewährung für Infrastruktur fördernde Maßnahmen in Betracht. Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Aus dieser Erhöhung stehen die Einnahmen von 0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbes- serungen, insbesondere für eine bessere Betreuung der Pflegebedürftigen, sowie der für 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verfügung. Die Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet. In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in dieser Legislaturperiode angehoben. 86 Solide Finanzen 87 3. Solide Finanzen Solide Staatsfinanzen – nachhaltig und generationengerecht Deutschland ist ein wirtschaftlich und sozial stabiles Land mit einer soliden finanziel- len Basis. Dafür sind im zurückliegenden Jahrzehnt wichtige Grundlagen geschaffen worden. Sie sind im Licht der nationalen und internationalen Veränderungen weiter- zuentwickeln, um Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und sozialen Zusammen- halt zu sichern. Wir wollen die Voraussetzungen für Investitionen in die Zukunft auf einer weiterhin soliden finanziellen Grundlage schaffen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die nachhaltige Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts. Bund, Länder, Kommunen und Sozialkassen müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und im Rahmen ihrer Kompetenzen Weichenstellungen für die Zukunft unseres Landes stellen können. Zugleich muss die Ausgabenseite auf allen Ebenen kontinuierlich kritisch überprüft werden. Gesamtstaatliche Verantwortung Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen bilden den öffentlichen Ge- samthaushalt. Sie müssen sich gemeinsam den Regelungen und Vereinbarungen zur Finanz- und Haushaltspolitik Deutschlands stellen:  Die von der letzten Großen Koalition verabschiedete Schuldenregel im Grundge- setz ist strikt einzuhalten. Der Bund hat die für ihn geltenden Verpflichtungen be- reits frühzeitig erfüllt und darf dahinter nicht zurückfallen.  Die gesamtstaatlichen Verpflichtungen aus dem Europäischen Fiskalpakt sind einzuhalten.  Die Stabilitätskriterien für Defizit- und Schuldenquote nach dem verschärften eu- ropäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt sind einzuhalten.  Der Stabilitäts- und Wachstumspakt verlangt eine konsequente Rückführung der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote auf unter 60 Prozent des Bruttoinlands- produkts (BIP). Wir wollen die Quote innerhalb von zehn Jahren von 81 Prozent (Ende 2012) auf weniger als 60 Prozent zurückführen. Bis Ende 2017 streben wir eine Absenkung der Quote auf unter 70 Prozent des BIP an. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass Deutschland durch eine solide und nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik seiner Rolle in Europa gerecht werden muss. Deutschland ist gefordert, mit einer stabilitäts- und wachstumsorientierten Haushalts- und Finanzpolitik auf allen staatlichen Ebenen einen Beitrag für die Stabi- lität der Euro-Zone zu leisten. Beitrag des Bundes zur gesamtstaatlichen Verantwortung Im Jahr 2012 hat der Bundeshaushalt mit einer strukturellen Neuverschuldung von weniger als 0,35 Prozent des BIP abgeschlossen. Hierbei wollen wir nicht stehen bleiben. Wir wollen nachhaltig ausgeglichene Haushalte. Wir werden Einnahmen und Ausgaben des Bundes so gestalten, dass der Bund ab dem Jahr 2014 einen struktu- Solide Finanzen 88 rell ausgeglichenen Haushalt und beginnend mit dem Jahr 2015 einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung aufstellt. Politische Zielsetzungen haben sich an qualitativen und nicht an quantitativen Anfor- derungen zu orientieren. Zur Effizienzsteigerung der Ausgaben sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen durchzufüh- ren und Ausgaben auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Das Top-Down-Verfahren bei der Haushaltsaufstellung hat sich bewährt. Es wird um eine eingehende einnahme- und ausgabeseitige Haushaltsanalyse im Vorfeld des Eckwertebeschlusses zu einzelnen jeweils vorher ausgewählten Politikbereichen er- gänzt. Damit wird das regierungsinterne Aufstellungsverfahren stärker inhaltlich aus- gerichtet und die Wirkungsorientierung des Haushalts verbessert. Folgende wichtige haushaltspolitische Grundsätze werden uns leiten:  Über die Legislaturperiode gerechnet soll das Wachstum der Ausgaben das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts möglichst nicht übersteigen.  Finanzwirksame Vorhaben und Belastungen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite müssen in ihren Wirkungen umfassend ausgewiesen werden.  Die in diesem Koalitionsvertrag unter „Prioritäre Maßnahmen“ genannten Vorha- ben werden wir auf jeden Fall umsetzen. Alle Maßnahmen von bis zu 10 Mio. Eu- ro, die in diesem Koalitionsvertrag vereinbart werden, sind von den jeweiligen Ressorts eigenverantwortlich im Rahmen ihrer jeweiligen Einzeletats zu finanzie- ren. Im Übrigen gilt der Grundsatz einer unmittelbaren, vollständigen und dauer- haften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich.  Wir werden alle Subventionen – neue und alte – gemäß den subventionspoliti- schen Leitlinien einer stetigen Überprüfung unterziehen.  Wir wollen die Investitionsorientierung des Bundeshaushalts stärken. Prioritäre Maßnahmen Die Koalition aus CDU, CSU und SPD setzt folgende finanziellen Prioritäten für die laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen:  Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommu- nen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.  Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Fi- nanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legis- laturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlag- Solide Finanzen 89 ten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt.  Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruk- tur werden insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert.  Für die Städtebauförderung stellen wir insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um auf 700 Millionen Euro pro Jahr zu kommen.  Wir wollen Deutschland weiter auf einem Finanzierungspfad zum „0,7-Prozent- Ziel“ der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit am BIP (ODA-Quote) führen und stellen deshalb in der Legislaturperiode zwei Milliarden Euro bereit.  Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung erhöht sich gegenüber den Pla- nungen um zwei Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode.  Der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitssuchender wird um 1,4 Milliarden Euro angehoben.  Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschul- pakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Dazu stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung.  Darüber hinaus vereinbart die Koalition, dass in dieser Legislaturperiode zusätz- lich entstehende finanzielle Spielräume des Bundes zu einem Drittel für die Ent- lastung der Länderhaushalte eingesetzt werden. Verlässliche Steuerpolitik Unser Gemeinwesen ist auf verlässliche Steuereinnahmen angewiesen. Der dafür erforderliche gesellschaftliche Konsens beruht auf einem gerechten Steuerrecht, das die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt und zugleich gewährleistet, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann. Das Steuerrecht muss in seiner konkreten Ausgestaltung den Anfor- derungen und Ausprägungen unserer modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt gerecht werden. Es muss günstige Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen der Unternehmen in Deutschland bieten, um Arbeitsplätze und Wohl- stand zu erhalten und weiter auszubauen. Steuerrecht ist kein statisches Recht. Wenn gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen es erfordern, muss das Steuerrecht angemessen fortentwickelt werden, damit es seine Ziele auch künftig er- reicht. Deutschland hat derzeit insgesamt ein zeitgemäßes und wettbewerbsfähiges Steuerrecht. Wir wollen das Steuerrecht in einer sich verändernden Welt kontinuier- lich fortentwickeln, zugleich aber eine hohe Planungssicherheit für die Steuerzahler wie für die öffentliche Hand erreichen. Steuervereinfachung und Steuervollzug Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen. Von diesem dauerhaften Prozess profitieren alle an der Besteuerung beteiligten Gruppen: die Steuerzahler, die Verwaltung und die steuerberatenden Berufe. Solide Finanzen 90 Wir werden eine vorausgefüllte Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2017 einführen. Für Rentner und Pensionäre ohne weitere Einkünfte soll die vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei den Finanzbehörden geführten Daten bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ermöglicht werden. Wir werden das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen und auf eine verpflichtende Übersendung von Papierbe- legen mit der Steuererklärung weitgehend verzichten. Zur Sicherung einer gleichmä- ßigen Steuererhebung werden wir risikoorientierte Parameter der Bearbeitung von Steuererklärungen zugrunde legen. Wir wollen die Akzeptanz des Faktorverfahrens für Ehegatten stärken. Der Faktor soll künftig nicht mehr jährlich, sondern für mehrere Jahre festgelegt werden. Eine Änderung des Faktors wird nur dann noch vorgenommen, wenn sich die Einkünfte bzw. die Einkünfteverteilung in nicht nur geringem Ausmaß ändern. Zudem fordern wir die Länder auf, das Faktorverfahren in Steuerklasse IV durch geeignete Maß- nahmen der Steuerverwaltungen bekannter zu machen. Auch streben wir eine Weiterentwicklung des Steuerverfahrensrechts in Richtung ei- nes Selbstveranlagungsverfahrens beginnend mit der Körperschaftsteuer an. Wir werden die Rolle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mit entsprechender Ausstattung unter Wahrung der Kompetenzen der Länder stärken. Das BZSt wird zur zentralen Anlaufstelle der Steuerfahndungsstellen der Länder weiterentwickelt, um die Steuerfahndungen der Länder besser zu unterstützen. Zusätzlich soll das BZSt zur zentralen Anlaufstelle für steuerliche Fragen bzw. verbindliche Auskünfte von Gebietsfremden werden. Wir werden zur Verbesserung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung, des Sozial- versicherungsbetrugs, der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung die rechtli- chen Rahmenbedingungen u. a. im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und in der Gewerbeordnung sowie die personelle und informationstechnologische Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbessern und wirkungsvoller ausgestalten. Auch bei der Abgabenerhebung beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sollen die Rahmenbedingungen für eine Stärkung IT-gestützter Risikoanalysen verbessert werden, um die Belastungen für Reisende zu reduzieren und die Kontrollen effizien- ter und zielgerichteter ausführen zu können. Wir werden die Familienkassen des Bundes bei der Bundesagentur für Arbeit kon- zentrieren. Wir laden die Länder ein, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an einer Zent- ralisierung mitzuwirken. Wir werden den Ausbau der steuerlichen IT gemeinsam mit den Ländern vorantrei- ben. Wir werden die Anwendung von sog. Nichtanwendungserlassen restriktiv handha- ben. Eine Rückwirkung von Steuergesetzen soll im verfassungsrechtlichen Rahmen auf die Sicherung von Steuersubstrat und die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Steuersparmodellen beschränkt sein. Solide Finanzen 91 Die interkommunale Zusammenarbeit soll steuerrechtlich nicht behindert werden. Wir lehnen daher eine umsatzsteuerliche Belastung kommunaler Beistandsleistungen ab und werden uns – soweit erforderlich – EU-rechtlich für eine umfassende Freistellung solcher Leistungen von der Umsatzsteuer einsetzen. Die Bundesregierung wird mit der grundlegenden Reform der Investmentbesteue- rung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streube- sitz erneut ergebnisoffen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen. Dabei soll vor allem für den Bereich der Business Angels und Startups nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt. Steuerhinterziehung bekämpfen – Steuervermeidung eindämmen Wir werden als eine zentrale steuerpolitische Aufgabe den Kampf gegen grenzüber- schreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen ent- schlossen vorantreiben, uns für umfassende Transparenz zwischen den Steuerver- waltungen einsetzen und gegen schädlichen Steuerwettbewerb vorgehen. Wir wollen verhindern, dass Unternehmen eine doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften oder einen doppelten Betriebsausgabenabzug erreichen können. Wir erwarten den Abschluss der Arbeiten zur OECD-BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Initiative im Jahre 2015, einem Vorhaben, um internationaler Steuervermei- dung entgegenzuwirken, welches wir aktiv unterstützen. Soweit sich unsere Ziele im Rahmen der OECD-BEPS-Initiative in diesem Zeitraum nicht realisieren lassen, wer- den wir nationale Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt u. a. eine Beschränkung des Be- triebsausgabenabzugs für Zahlungen an Briefkastenfirmen, die keine hinreichend ak- tive Geschäftstätigkeit nachweisen können und die Schaffung eines öffentlichen Re- gisters für alle wirtschaftlich Beteiligten an Trust-Konstruktionen nach dem Vorbild des Geldwäschegesetzes. Auch wollen wir sicherstellen, dass der steuerliche Abzug von Lizenzaufwendungen mit einer angemessenen Besteuerung der Lizenzerträge im Empfängerland korrespondiert. Im Vorgriff auf diese internationale Regelung wer- den wir in Deutschland erforderlichenfalls gesetzgeberisch voranschreiten. Die Herstellung von besserer internationaler Transparenz in Steuersachen gegen- über Finanzverwaltungen trägt erheblich zu fairerem Steuerwettbewerb und zur Ver- meidung von Steuerhinterziehung bei. Wir wollen deswegen entsprechend der euro- päischen Regelung eine länderspezifische Berichterstattung im Bankenbereich und im Rohstoffhandel insbesondere über erzielte Gewinne, entstandene Verluste und gezahlte Steuern („country-by-country-reporting“) zwischen den Steuerverwaltungen der Länder einführen. Ausgehend von den Entscheidungen der G 20 Staats- und Regierungschefs sowie der G 20 Finanzminister streben wir eine Revision des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch mit dem Ziel des automati- schen steuerlichen Informationsaustausches als internationalem Standard an. Bis dahin werden wir nach dem Vorbild des Abkommens zwischen sechs EU- Mitgliedstaaten weitere bilaterale bzw. multilaterale Vereinbarungen über einen au- tomatischen Informationsaustausch schließen. Wir wollen in einem weiteren Schritt den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie auf alle Kapitaleinkünfte und alle na- türlichen und juristischen Personen ausdehnen. Solide Finanzen 92 Wir setzen uns für eine bessere Abstimmung des Unternehmenssteuerrechts in der EU ein. Ausgangspunkt bilden dabei die Arbeiten für eine gemeinsame Körper- schaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Umsatzsteuerbetrug stellt die fiskalisch bedeutendste Form der Steuerhinterziehung dar. Wir wollen den Schnellreaktionsmechanismus gezielt einsetzen, um Umsatz- steuerbetrug frühzeitig zu unterbinden: Wir werden dabei darauf achten, dass deut- sches Umsatzsteuerrecht nicht unnötig kompliziert wird. Erforderlichenfalls werden wir weitere Initiativen ergreifen. Das BZSt wird zentraler Ansprechpartner der Fi- nanzverwaltungen der Bundesländer für betrügerische Gestaltungen unabhängig von Branchen. Die Bundesregierung wird die Arbeiten für die nationale Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) fortsetzen. DBA dienen nicht mehr alleine der Verhinderung von doppelter Besteuerung, sondern auch der Verhinderung doppelter Nichtbesteuerung (sog. weiße Einkünfte). Wir werden daher weiterhin entsprechende Klauseln in den DBAs verhandeln und in der Zwischenzeit diese Grundsätze in nati- onalen Regelungen absichern. Wir werden auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene weiter konse- quent gegen Steuervermeidung durch Nutzung von Offshore-Finanzplätzen vorge- hen. Wir werden im Umwandlungssteuerrecht prüfen, wie der Anteilstausch und Umwand- lungen mit finanziellen Gegenleistungen nicht mehr systemwidrig steuerfrei gestaltet werden können. Bei der Kombination aus Anteilstausch und Zuzahlung sollte gege- benenfalls die Zuzahlung quotal beschränkt, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir werden weiterhin entschlossen gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Wir wer- den im Lichte des ausstehenden Berichts der Finanzministerkonferenz (FMK) die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterentwickeln, sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt wird. Ein Ansatzpunkt wäre, die Wirkung der Selbstan- zeige künftig von den vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen (zehn Jahre) abhängig zu machen. Der Steuerpflichtige müsste dann, um Straffreiheit für die letzten fünf Jahre zu erlangen, auch für die weiter zurücklie- genden fünf Jahre alle Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen. Zudem wol- len wir künftig eine Anlaufhemmung bei bestimmten Auslandssachverhalten hinsicht- lich der Festsetzungsverjährung einführen, wenn diese nicht korrekt erklärt werden. Werden steuerrelevante Auslandssachverhalte erst Jahre später bekannt, kann so die Besteuerung noch durchgeführt werden. Bei systematischen Verstößen von Banken gegen das Steuerrecht kommen auf- sichtsrechtliche Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug in Betracht. Die Bundesregie- rung wird prüfen, ob durch eine Verbesserung des Informationsflusses von der Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Finanzbehörden die Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden kann. Solide Finanzen 93 Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer Zum Kernbestand kommunaler Selbstverwaltung gehört eine stabile Finanzausstat- tung. Dies setzt voraus, dass die kommunalen Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ausreichend finanziert sind. Die Gewerbesteuer ist eine wichtige steuerliche Einnahmequelle der Kommunen. Wir wollen, dass auf der Basis des geltenden Rechts für die kommenden Jahre Pla- nungssicherheit besteht. Die Erbschaftsteuer ermöglicht in ihrer jetzigen Ausgestaltung den Generations- wechsel in den Unternehmen und schützt Arbeitsplätze. Sie bleibt den Ländern als wichtige Einnahmequelle erhalten. Die Grundsteuer wird unter Beibehaltung des Hebesatzrechtes für Kommunen zeit- nah modernisiert. Wir fordern die Länder auf, nach Abschluss der laufenden Prüfpro- zesse rasch zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten, d. h. das Auf- kommen zu sichern und Rechtssicherheit herzustellen. Europäische Bankenunion Wir brauchen eine kluge Regulierung der Finanzmärkte, insbesondere des Banken- bereichs. In der Zukunft müssen Banken selber mehr Mittel für Krisensituationen be- reitstellen, damit die Steuerzahler nicht wieder wie in der Vergangenheit belastet werden. Wer die Freiheit will, mit riskanten Geschäften hohe Gewinne zu erzielen, muss auch für die Risiken einstehen. Die Spielregeln der Sozialen Marktwirtschaft sind ausgehebelt, wenn der Privatisierung von Gewinnen die Sozialisierung von Ver- lusten gegenüber steht. Wir brauchen eine funktionierende Bankenunion, bestehend aus einer einheitlichen Bankenaufsicht, einem einheitlichen Regelwerk und einem einheitlichen Mechanis- mus zur Bankenabwicklung. Bei der Bankenaufsicht, für deren zügige Verwirklichung wir uns einsetzen, treten wir zur Vermeidung von Interessenkonflikten für eine klare Trennung von Aufsichts- und Geldpolitik bei der EZB ein. Die Besonderheiten des deutschen 3-Säulen-Modell mit Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privat- banken müssen in der Aufsicht Berücksichtigung finden. Während systemrelevante Banken generell unter direkte EZB-Aufsicht gestellt werden, gilt dies nicht für kleine und regional tätige Institute. Bei der Sanierung und Abwicklung von Banken setzen wir uns für die strikte Einhal- tung einer klaren Haftungskaskade und für eine konsequente Beteiligung von Bank- gläubigern (Bail-In) ein. Künftig müssen vorrangig Eigentümer und Bankgläubiger, nicht Steuerzahler herangezogen werden. Sparer mit einer Einlage bis zu 100.000 Euro werden geschützt. Wir wollen den europäischen Abwicklungsmechanismus auf einer rechtssicheren Grundlage errichten, sodass Banken rechtzeitig, effektiv und effizient abgewickelt werden können. Für den Abwicklungsmechanismus wollen wir eine zügige Lösung erreichen, die ausreichenden Schutz für die Budgethoheit der Mitgliedstaaten bietet. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den zügigen Aufbau einer europäischen Abwicklungsbehörde für die systemrelevanten grenzüberschreitenden Banken und Solide Finanzen 94 eines einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds, der perspektivisch vollständig durch Bankenabgaben finanziert werden soll, deren Höhe sich an Systemrelevanz, Größe und Risikoprofil von Banken orientiert Wenn bis zur Einrichtung des europäischen Fonds bereits einbezahlte Mittel nationa- ler Fonds sowie die Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger insgesamt nicht zur Finanzierung von Bankenabwicklungen und –restrukturierungen ausreichen, bleibt der betroffene Mitgliedstaat verantwortlich. Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, dass die für die etwaige Bankenrettung eingesetzten nationalen Haus- haltsmittel aus dem 3 Prozent-Defizitkriterium des Stabilitäts- und Wachstumspaktes herausgerechnet werden. Sofern ein Mitgliedstaat zur Bankenrettung alleine nicht in der Lage ist und in eine gefährliche ökonomische Schieflage geraten würde, kann er im bestehenden Verfahren ESM-Hilfe beantragen. Sobald der Aufbau eines europäischen Abwicklungsmechanismus beschlossen ist, kann, nachdem der deutsche Gesetzgeber eine entsprechende Entscheidung getrof- fen und die EZB die Aufsicht operativ übernommen hat, als Zwischenlösung ein neu- es Instrument zur direkten Bankenrekapitalisierung auf Basis der bestehenden ESM- Regelungen mit einem maximalen Volumen von 60 Mrd. Euro und insbesondere mit der entsprechenden Konditionalität und als letztes Instrument einer Haftungskaskade in Frage kommen, wobei sichergestellt ist, dass vorher alle anderen vorrangigen Mit- tel ausgeschöpft worden sind und ein indirektes ESM-Bankenprogramm mit Blick auf die Schuldentragfähigkeit des Staates ausgeschlossen ist. Eine dauerhafte Über- nahme direkter Bankenrisiken durch den Steuerzahler lehnen wir ab. Die Sicherheit der Spareinlagen ist ein wesentliches Element stabiler Finanzmärkte. Die Harmonisierung der Anforderungen an die nationalen Einlagensicherungssyste- me in Europa unter Wahrung der nationalen Besonderheiten (insbesondere Spar- kassen und Genossenschaftsbanken) ist daher ein weiteres wichtiges Element der Bankenunion. Die deutschen Einlagensicherungssysteme haben sich in der Krise als stabil erwiesen. Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf EU-Ebene leh- nen wir ab. Handlungsfähig im Bund, in Ländern und Kommunen Das föderale System ist eine Stärke der Demokratie und ein wichtiger Grund für die Leistungsfähigkeit Deutschlands. Angesichts der Herausforderungen durch die Glo- balisierung und Europäisierung müssen wir immer wieder neu sicherstellen, dass un- ser föderales System handlungsfähig bleibt. Dazu gehört, dass jede Ebene – Bund, Länder und Kommunen – ihren Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwor- tung nachkommen kann. Die Kommunen sind ein zentraler Bestandteil unseres Gemeinwesens. Sie nehmen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur wahr. Um die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein. Voraussetzung dafür sind auch gesunde Finanzen. Der Bund hat dazu einen gewichtigen Beitrag geleistet, unter anderem durch die ab dem Jahr 2014 vollständige Erstattung der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, seine finanzielle Beteiligung am Ausbau der Kin- derbetreuung für unter Dreijährige und die Fortschreibung der Entflechtungsmittel bis Solide Finanzen 95 einschließlich 2019 auf dem bisherigen Niveau. Die kommunale Ebene erzielt seit dem Jahr 2012 Finanzierungsüberschüsse. Trotz des positiven Gesamteindrucks herrscht eine große Heterogenität bei der Finanzsituation der Kommunen. Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteil- habegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht. Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Der Länderfinanzausgleich ist zu diesem Zeitpunkt neu zu regeln. Die Länder werden ab diesem Zeitpunkt keine strukturellen Defizite mehr haben. In dieser Legis- laturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden. Dazu finden zwischen Bund und Ländern Gespräche statt. Die Koalition wird parallel eine Kommission einrichten, in der Bund und Länder ver- treten sind. Dazu werden Vertreter der Kommunen einbezogen. Die Kommission wird sich mit Fragen der föderalen Finanzbeziehungen befassen und dazu Vorschläge er- arbeiten. Die Kommission soll bis Mitte der Legislaturperiode Ergebnisse zu den nachfolgenden Themenbereichen vorlegen:  Europäischer Fiskalvertrag  Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Ein- haltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten  Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen  Reform des Länderfinanzausgleichs  Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten  Zukunft des Solidaritätszuschlags. Zusammenhalt der Gesellschaft 4. 96 Zusammenhalt der Gesellschaft 4.1. Miteinander stärken und Chancengleichheit verbessern Bevölkerungswandel gestalten Die Koalition aus CDU, CSU und SPD begreift den Bevölkerungswandel als eine der größten Herausforderungen der gesamten Gesellschaft. Er ist eine Quer- schnittaufgabe. Gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Sozialpartnern gestalten wir Politik für alle Generationen und wahren dabei den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Hier- zu entwickeln wir die Demografiestrategie der Bundesregierung weiter. Mit ihr erar- beiten wir Lösungsansätze der verschiedenen Ebenen und Akteure und verabreden Beiträge der Partner. Wir bauen Brücken zwischen den Generationen. Den Erfahrungsschatz der älteren Menschen wollen wir dabei stärker zur Entfaltung bringen. Dazu werben wir unter anderem für altersgemischte Teams in den Unternehmen. Betriebs- und Tarifpartner ermuntern wir, verstärkt Weiterbildungspakte in den Tarifverträgen und Betriebsver- einbarungen zu verankern. Wir wollen, dass ältere Arbeitnehmer auch weiter gute Chancen auf Beschäftigung finden. Dafür setzen wir uns für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz ein. Der Bevölkerungswandel hat regional sehr unterschiedliche Auswirkungen. In den neuen Ländern ist er beispielsweise schon fortgeschritten. Die dort bewährten Maß- nahmen machen wir über das Demografieportal des Bundes und der Länder zugäng- lich. Wir wollen die Bereitschaft entwickeln, auf den Bevölkerungswandel mit flexiblen und klugen Ansätzen zu antworten, beispielsweise auch verstärkt mit Hilfe digitaler und mobiler Lösungen. Mit einem Demografiewettbewerb unterstützen wir die Regio- nen, die gute Antworten auf die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur gefunden haben. Wir richten ein Prüfverfahren (Demografie-Check) ein, mit dem Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Investitionen daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen damit auf kommende Generationen verbunden sind. Familienfreundlichkeit verankern wir als Leitprinzip der Gesetzgebung und exekutiven Handelns. Wir wollen überall die Voraussetzungen für eine gute Versorgung schaffen und wol- len eine gleichwertige Entwicklung in Stadt und Land. Ländliche Räume haben eben- so wie städtische Gebiete Anspruch auf gute Entwicklungschancen. Wir entwickeln die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ weiter und erarbeiten gemeinsam mit den Län- dern Konzepte für strukturschwache und besonders vom demografischen Wandel betroffene Räume. Wichtiger Ansatz für eine gute Entwicklung in ländlichen Regio- nen ist die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Kommunen. Diese werden wir weiter unterstützen. Zusammenhalt der Gesellschaft 97 Der demografische Wandel führt zu einer verstärkten Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Wir starten eine Fachkräf- teoffensive sowie eine breit angelegte Kampagne zur Aufwertung dieser Berufe. Wir wollen, dass unser Land Vorreiter bei der Bewältigung des demografischen Wandels wird und sich zum Leitmarkt und -anbieter neuer Produkte und Dienstleis- tungen für die Bedürfnisse der älteren Generation entwickelt. Familie stärken Wohlergehen und Fortschritt in unserer Gesellschaft bemessen sich auch daran, wie Menschen miteinander leben, arbeiten und umgehen. Wir wollen das Miteinander al- ler Menschen in unserem Land fördern, unabhängig von ihrer religiösen, politischen, weltanschaulichen oder sexuellen Identität. Wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, wollen wir sie unterstützen. Dabei setzen wir auf einen Dreiklang von Zeit für Familien, guter Infrastruktur und materieller Sicherheit. Wir wol- len Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen ermögli- chen. Die Gleichstellung treiben wir voran. Wir werden dafür sorgen, dass Frauen und Männer ihre Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft partnerschaftlich wahr- nehmen können und bestehende geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten – insbe- sondere in der Arbeitswelt beseitigen. Dazu entwickeln wir eine Politik, die die heuti- gen unterschiedlichen Lebensverläufe berücksichtigt und Antworten auf die Heraus- forderungen der Lebensphasen gibt. Diese Politik wird dann erfolgreich sein, wenn sie umfassend die Demographie unse- rer Gesellschaft zum Gegenstand hat. Familien, Seniorinnen und Senioren, Frauen und Männer sowie Kinder und Jugendliche sind in eine Strategie für die demographi- sche Entwicklung zu integrieren, die über diese Legislaturperiode hinausgreift. Vereinbarkeit Familie und Beruf, Erziehung, Betreuung, Bildung Kindertagesbetreuung: Wir wollen die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter vo- rantreiben. Ziel ist es, Fragen der Personalausstattung, Qualifikation und Weiterbil- dung der Fachkräfte, des Fachkräfteangebots sowie der Sprachbildung zu regeln. Wir wollen die Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen schrittweise aus- bauen. Nach der erfolgreichen Einführung der sprachlichen Bildung durch speziali- sierte Fachkräfte in den Bundesprogrammen „Frühe Chancen Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ wollen wir die sprachliche Bildung weiter in den pädagogi- schen Alltag integrieren. Bund und Länder werden zur weiteren Realisierung des Rechtsanspruchs U 3 ein drittes Investitionsprogramm auflegen. Wir wollen die Kindertagespflege und ihr Berufsbild weiterhin stärken. Dazu sollen die Qualifizierung von Tagespflegepersonen und die Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit weiter verbessert werden. So wird die Kindertagespflege in das Gesamt- konzept einer qualitativ hochwertigen Betreuung, Erziehung und Bildung eingebun- den. Wir werden noch aktiver für den Nutzen betrieblicher Kinderbetreuungsangebote werben. Um einen konkreten Anreiz für Unternehmen zur Einrichtung betrieblicher Zusammenhalt der Gesellschaft 98 Kinderbetreuungsgruppen zu setzen, werden wir das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ fortsetzen. „Erfolgsfaktor Familie“ und „Lokale Bündnisse für Familie“: Familienfreundlichkeit muss ein zentrales Unternehmensziel werden. Mit dem Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ setzen wir uns gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, Gewerkschaften und großen Stiftungen dafür ein, dass immer mehr Unternehmen den Nutzen von Familienfreundlichkeit erkennen. Mit der Charta für familienbewusste Arbeitszeiten wird alle zwei Jahre ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner und der Bundesregierung einen Bericht „Familie und Arbeitswelt“ mit Empfehlungen vorlegen. Die bewährten Koope- rationen mit Kommunen sowie mit Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Ge- werkschaften und Gesellschaft im Rahmen der Initiative „Lokale Bündnisse“ für Fa- milie unterstützen wir und gestalten den Prozess. Beruflicher Wiedereinstieg: Wir werden Frauen und Männer beim Wiedereinstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach einer Familienzeit durch die Wei- terführung des Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ und durch weitere Möglich- keiten der Fort- und Weiterbildung fördern. Bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst soll die Kindererziehung positiv berücksichtigt werden. Frauen und Männer, die eine Familienphase einlegen, sollen dadurch keine Karrierenachtei- le erleiden. Mehr Zeit für Familien – Partnerschaftlichkeit stärken Zeitpolitik: Familien brauchen Zeit füreinander. Deshalb machen wir uns stark für ei- ne moderne lebenslauforientierte Zeitpolitik, die Frauen und Männer dabei unter- stützt, Beruf, Familie und Engagement zu vereinbaren. Wir wollen Familien wieder zum Taktgeber des Lebens machen: Arbeitgeber, Betreuungseinrichtungen, Schu- len, Ämter und Behörden, Dienstleistungsanbieter und Verkehrsbetriebe sollen die zeitlichen Bedürfnisse von Familien besser berücksichtigen und ihre Öffnungs- und Sprechzeiten aufeinander abstimmen. Zeitpolitik befördert wesentlich Wahlfreiheit und ein partnerschaftliches Zusammenleben in Familien. Elternzeit: Wir werden die 36 Monate Elternzeit flexibler gestalten. Dazu sollen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nach angemessener vorheriger Anmeldung zukünftig 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. bis 8. Lebensjahr des Kindes von Müt- tern und Vätern in Anspruch genommen werden können. Elterngeld: Wir werden dafür sorgen, dass den Bedürfnissen der Eltern durch flexib- lere Elterngeldregelungen besser entsprochen wird. Zur Weiterentwicklung des El- terngeldes soll das „ElterngeldPlus“ eingeführt werden. Mit einem „ElterngeldPlus“ wollen wir Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten die bestmögliche Inanspruch- nahme des Elterngeldes in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit ermöglichen und damit den Wiedereinstieg, vor allem für Alleinerziehende, erleich- tern. Den doppelten Anspruchsverbrauch werden wir hierbei beenden. Mit dem ElterngeldPlus werden wir einen Partnerschaftsbonus z. B. in Höhe von zehn Prozent des Elterngeldes einführen. Ihn erhalten alle Elterngeldbeziehenden, die beide parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Zusammenhalt der Gesellschaft 99 Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen: Wir werden eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsna- her familienunterstützender Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen leicht zu finden und in Anspruch zu nehmen sind. Aktive Väter: Eine zeitgemäße Familien- und Gleichstellungspolitik bezieht auch Jungen und Männer ein. Wir wollen auch die Rolle des aktiven Vaters in der Kinder- erziehung und Familie weiter stärken. Erforderlich sind bessere Rahmenbedingun- gen, damit Väter und Mütter Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich auftei- len und Männer eine engagierte Vaterschaft leben können. Finanzielle Situation Alleinerziehende und Geschiedener: Der steuerliche Entlas- tungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 1. Januar 2004 unverändert 1.308 Euro, er soll angehoben werden. Die Höhe des Entlastungsbe- trags soll zukünftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden. Kinderpolitik Kinder- und Jugendhilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe soll auf einer fundierten empiri- schen Grundlage in einem sorgfältig strukturierten Prozess zu einem inklusiven, effi- zienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterentwickelt wer- den. Dazu gehören geeignete Finanzierungsmodelle für systemische Unterstüt- zungsformen (z. B. . an den Schnittstellen von SGB VIII, SGB XII, und Schulträger). Wir brauchen starke Jugendämter und eine funktionierende Partnerschaft mit der freien Jugendhilfe. Wir werden daher die Steuerungsinstrumente der Jugendämter deutlich verbessern und gleichzeitig die Rechte der Kinder und ihrer Familien sicher- stellen, sowie sozialraumorientierte und präventive Ansätze verfolgen. Dazu wollen wir mit Ländern, Kommunen und Verbänden in einen Qualitätsdialog treten und uns über die Weiterentwicklung in wichtigen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhil- fe verständigen. Kinderrechte: Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und die Weiter- entwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern (Umsetzung VN- Kinderrechtskonvention) ist ein zentrales Anliegen dieser Koalition. Wir werden jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob sie mit den interna- tional vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen. Adoption: Wir wollen das Adoptionsverfahren weiterentwickeln, das Adoptionsver- mittlungsgesetz modernisieren und die Strukturen der Adoptionsvermittlung stärken. Das Kindeswohl muss dabei immer im Vordergrund stehen. Wir wollen die Möglich- keiten zur Adoption vereinfachen und die Begleitung und nachgehende Betreuung der Adoptiveltern verbessern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Adoptions- recht die höhere Lebenserwartung der Menschen und die Tendenz zur späteren Fa- miliengründung berücksichtigt werden und wollen, dass bei Stiefkindadoptionen das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern im Einvernehmen erhalten bleiben kann. Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist. Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspen- den gesetzlich regeln. Zusammenhalt der Gesellschaft 100 Bundeskinderschutzgesetz / Bundesinitiative Frühe Hilfen: Wir wollen den auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes umfassend verbesserten Kinderschutz kontinuierlich weiterentwickeln. Hierzu werden wir die im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und der bestehenden Bundesinitiative Frühe Hilfen gewonnenen Erkenntnisse in sämtlichen Bereichen des Kinderschutzes umsetzen. Wir werden auch die Errichtung, Ausgestaltung und weitere Umsetzung des bereits gesetzlich geregelten Fonds zur dauerhaften Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hil- fen und der psychosozialen Unterstützung von Familien an diesen Erkenntnissen ausrichten. Wir werden auch die Voraussetzungen weiter verbessern, damit Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen enger kooperieren. Wir werden Studien auflegen, die die Qualitätsstandards für Auswahl und Eignung von Prozessbeteiligten und Familienpflegern in Familienangelegenheiten untersu- chen. Wir wollen das Ineinandergreifen von Gewaltschutz und Umgangsrecht in Be- zug auf das Kindeswohl wissenschaftlich untersuchen. (Sexuelle) Gewalt gegen Kinder, Regelsysteme, Zukunft: Wir wollen Kinder und Ju- gendlichen sowie Menschen mit Behinderung besser vor Gewalt, insbesondere se- xueller Gewalt schützen. Wir werden die Umsetzung des Abschlussberichts „Sexuel- ler Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öf- fentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ in dieser Legislaturperiode weiter voranbringen. Die Hilfen für die Betroffenen müssen verstärkt durch die Regelsyste- me erfolgen. Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexualstraf- taten deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können. Die straf- rechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zu- künftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir stellen ausdrücklich klar, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entgegenstehen- den Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als besonders schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen anzusehen ist. Um einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Über- griffen zu gewährleisten, wollen wir den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen des § 174 StGB erweitern. Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Dabei werden wir die Betroffenen be- teiligen und die unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen. Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemein- sam mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Ver- antwortung zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag vorlegen soll. Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost si- cherstellen. Mädchen- und Jungenpolitik: Mädchen und Jungen sehen sich heute mit unter- schiedlichen, oft widersprüchlichen Rollenbildern konfrontiert. Sie müssen sich auf Zusammenhalt der Gesellschaft 101 neue Anforderungen einstellen. Die geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen und Jungen soll weiterentwickelt und Rollenstereotypen entgegengewirkt werden. Eine zeitgemäße Gleichstellungspolitik bezieht Jungen und Männer mit ein. Die Jungen- arbeit soll nicht zu Lasten der Mädchenarbeit ausgebaut werden. Eigenständige Jugendpolitik: Jugend ist eine eigenständige Lebensphase. Wir be- greifen Jugendpolitik als ein zentrales Politikfeld, das vorrangig von Ländern und Kommunen vor Ort gestaltet wird. Um unsere jugendpolitischen Ziele zu verwirkli- chen, benötigen wir eine starke Allianz für die Jugend mit einer neuen, ressortüber- greifenden Jugendpolitik, die die Belange aller jungen Menschen im Blick hat. Ge- meinsam mit Jugendlichen und ihren Jugendverbänden entwickeln wir das Konzept einer eigenständigen Jugendpolitik weiter. Wir wollen Jugendlichen Freiräume er- möglichen, ihnen Chancen eröffnen und Rückhalt geben. Wir werden gemeinsam mit den Jugendverbänden einen „Jugend-Check“ entwickeln, um Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu überprüfen. Europäische und internationale Jugendarbeit: Wir wollen den internationalen Jugend- und Schüleraustausch mit seinen Jugendwerken und Austauschorganisationen für alle jungen Menschen stärken und dabei insbesondere die fördern, die bisher unter- repräsentiert sind. Bei der Ausgestaltung des Jugendkapitels des EU-Programms „Erasmus+“ wollen wir auch die außerschulischen Akteure der Jugendarbeit und be- sonders die non-formale Bildung einbeziehen. Wir wollen den Strukturierten Dialog im Rahmen der EU-Jugendstrategie stärken. Jugendsozialarbeit, Ausbildung, Chancengleichheit fördern: Wir wollen allen jungen Menschen in Deutschland Zugang zu einer ihren Fähigkeiten und Interessen ent- sprechenden Ausbildung ermöglichen. Für die Teilhabe und Integration aller Jugend- lichen leistet die Jugendsozialarbeit einen wichtigen Beitrag. Durch modellhafte Er- probung werden wir weiterhin Länder und Kommunen dabei unterstützen, dass junge Menschen sozial-pädagogische Einzelberatung und -begleitung am Übergang Schu- le-Beruf erhalten (2. Chance, Kompetenzagenturen). Gemeinsam mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft verbes- sern wir die Zugangsmöglichkeiten zur Berufsausbildung für bisher benachteiligte Gruppen. Wir wollen die weitgehende Sanktionierungsregelung und -praxis im SGB II für unter 25-Jährige auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin überprüfen und Lücken zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen weiter reduzieren. Jugendverbandsarbeit: Wir unterstützen die Selbstorganisation Jugendlicher in Ju- gendverbänden. Sie sind unverzichtbar für eine lebendige Demokratie. Wir werden die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit und die politische und kulturelle Bildung auf Bundesebene stärken und dabei auch die besonderen Bedürfnisse junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Blick nehmen. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Instrument, um eine bundeszentrale Infrastruktur der Jugendverbände sicher zu stellen. Familienerholung: Wir wollen Angebote der Familienerholung als wichtigen Teil der Kinder- und Jugendhilfe anerkennen, attraktiv ausgestalten und zukunftsfest ma- Zusammenhalt der Gesellschaft 102 chen, verbindliche Qualitätsstandards entwickeln und Wege zur Weiterentwicklung der Familienerholung aufzeigen. Mutterschutzgesetz: Eine Reform des Mutterschutzgesetzes wird erarbeitet. Unser Ziel heißt umfassender Schutz, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Dazu be- darf es einer Anpassung der mutterschutzrechtlichen Regelungen an den neuesten Stand der Erkenntnisse über Gefährdungen für Schwangere und stillende Mütter am Arbeitsplatz. Wir wollen gemeinsam nach Lösungen suchen, um die ergänzenden finanziellen Hil- fen der Bundesstiftung Mutter und Kind vor Pfändung auf den Konten der Hilfeemp- fängerinnen zu schützen, damit die Mittel ihre beabsichtigte Wirkung entfalten kön- nen. Gleichstellung sicherstellen Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes leistet einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in unserem Land. Wir werden die Ergeb- nisse der Evaluierung der ADS umsetzen. Frauenquote/Gleichstellung im Erwerbsleben Frauen in Führungspositionen: Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deut- schen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unter- nehmen gesetzlich einführen. Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von min- destens 30 Prozent aufweisen. Wir werden eine Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben. Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die ersten Zielgrößen müssen innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erreicht werden und dür- fen nicht nachträglich nach unten berichtigt werden. Darüber hinaus werden wir Maßnahmen für die Privatwirtschaft ergreifen, die eine Förderung von Frauen in allen Betriebshierarchien zum Ziel haben. Die Koalition wird im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik vorantreiben, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und Entgeltungleichheit abzubauen. Dazu entwickeln wir einen Gleichstel- lungsindex und führen für die Bundesverwaltung eine proaktive Umsetzung des Bun- desgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein. Zusammenhalt der Gesellschaft 103 Auch für die wissenschaftlichen Führungsgremien wollen wir einen Anteil von min- destens 30 Prozent erreichen. Generell werden wir den Frauenanteil im Wissen- schaftssystem durch am Kaskadenmodell orientierte Zielquoten nachhaltig erhöhen. Entgeltgleichheit Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren ist. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir die Feststellung des Wertes von Berufs- feldern, von Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen voranbringen. Ziel muss es sein, unter anderem die Arbeit in der Pflege, Betreuung und frühkindli- cher Bildung weiter aufzuwerten. Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Gel- tung zu bringen, wollen wir mehr Transparenz herstellen, unter anderem durch eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach dem HGB auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit von gesetzlichen Kriterien Stellung zu nehmen. Darauf aufbauend wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein in- dividueller Auskunftsanspruch festgelegt. Unternehmen werden dazu aufgefordert, mit Hilfe verbindlicher Verfahren und ge- meinsam mit den Beschäftigten und unter Beteiligung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Betrieb in eigener Verantwortung erwiesene Entgeltdis- kriminierung zu beseitigen. Wir wollen eine Initiative gemeinsam mit den Tarifpartnern starten, um die Muster von struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen zu erkennen und zu überwin- den. Geschlechtergerechte Berufswahl: Die Berufs- und Studienfachwahl von jungen Frauen und Männern ist von traditionellen Rollenbildern geprägt. Der Berufs- und Studienberatung sowie der Berufsorientierung in der Schule kommt eine große Be- deutung zu. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bei mathematisch- naturwissenschaftlich-technischen Berufen und Sozial-, Bildungs- und Gesundheits- berufen wollen wir eine geschlechtergerechte Berufsberatung. Sie muss verbindlich Informationen über alle Berufs- und Verdienstmöglichkeiten für Mädchen und Jungen bieten. Frauenbewegung Wir wollen die wissenschaftliche Aufarbeitung der Deutschen Frauenbewegung, un- ter besonderer Beachtung der Frauenbewegung in der DDR und der Umbruchzeit 1989/90 vorantreiben, indem wir die existierenden Materialien unter Einbeziehung der Frauenarchive in einem „Digitalen Deutschen Frauenarchiv“ sichern und der Öf- fentlichkeit zugänglich machen. Den Helene-Weber Preis und das Helene-Weber-Kolleg werden wir weiter fördern, um eine höhere Repräsentanz von Frauen in der Politik und den politisch entschei- Zusammenhalt der Gesellschaft 104 denden Gremien zu erreichen und Frauen insgesamt den Weg in die Politik zu eb- nen. Gewalt gegen Frauen, Frauenhäuser: Wir werden Gewalt an Frauen und Kinder kon- sequent bekämpfen und Schutz und Hilfe für alle Betroffenen gewährleisten. Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene ist das Frauenhilfetelefon. Wir werden ressort- übergreifend Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Frauen bündeln und Lücken im Hilfesystem schließen. Menschenhandel und Prostitutionsstätten: Wir wollen Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen und die Täter konsequenter bestrafen. Künftig sollen Verurteilungen nicht mehr daran scheitern, dass das Opfer nicht aus- sagt. Für die Opfer werden wir unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung, ihrer Mitwirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation das Aufenthalts- recht verbessern sowie eine intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung ge- währleisten. Zudem werden wir das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulie- rung der Prostitution umfassend überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmög- lichkeiten gesetzlich verbessern. Wir werden nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuel- len Handlungen missbrauchen, vorgehen. Wir werden die Ausbeutung der Arbeits- kraft stärker in den Fokus der Bekämpfung des Menschenhandels nehmen. Selbstbestimmtes Älterwerden Potenziale des Alters nutzen Wir wollen die Bereitschaft stärken und institutionelle Barrieren abbauen, damit ältere Menschen nicht ausgegrenzt, sondern sich und ihre Fähigkeiten besser in die Ge- sellschaft einbringen können. Dazu werden wir Altersgrenzen überprüfen und gege- benenfalls verändern. Wir würdigen den Erfahrungsschatz der älteren Menschen. Viele engagieren sich freiwillig für die Gesellschaft. Wir werden im Rahmen der Demografiestrategie: Al- tersdiskriminierung aktiv bekämpfen; durch vorbeugende Maßnahmen gewährleisten, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange Zeit aktiv am gesellschaftli- chen Leben teilnehmen können; die Selbsthilfearbeit stärken; die Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders in den Blick nehmen sowie in Ko- operation mit Wirtschaft und Verbänden die Seniorenwirtschaft stärken und einen al- tersgerechten Verbraucherschutz entwickeln. Mehrgenerationenhäuser Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser werden wir weiterentwickeln und deren Finanzierung verstetigen. Sie sollen sich in ihrer individuellen Ausprägung zu einem übergreifenden Dach und Ankerpunkt des sozialen Miteinanders und der Teilhabe vor Ort auch zum Beispiel unter Einbeziehung von Pflegestützpunkten als Sorgende Gemeinschaften entwickeln. Deshalb werden wir die Voraussetzungen schaffen, um eine dauerhafte Zukunft der Mehrgenerationenhäuser zu sichern und gemeinsam mit Ländern und Kommunen prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mehrgenerationenhäuser möglichst in allen Kommunen etabliert werden können. Zusammenhalt der Gesellschaft 105 Sorge und Mitverantwortung in der Kommune Zum Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ wird eine Kommission von Sachverständigen unter breiter Beteiligung der Verbände und der Öffentlichkeit bis zum Frühjahr 2015 den Siebten Altenbericht erarbeiten. Sexuelle Identität respektieren Lebenspartnerschaften, Regenbogenfamilien Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichge- schlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelun- gen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen. Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen. Die Arbeit der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ werden wir weiter fördern. Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vor- gehen. Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Be- kämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezoge- ne Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern. Die durch die Änderung des Personenstandrechts für intersexuelle Menschen erziel- ten Verbesserungen werden wir evaluieren und gegebenenfalls ausbauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen Integration und Zuwanderung gestalten Deutschland ist ein weltoffenes Land. Wir begreifen Zuwanderung als Chance, ohne die damit verbundenen Herausforderungen zu übersehen. In den letzten Jahren haben wir bei der Teilhabe von Zuwanderern und dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft we- sentliche Fortschritte erzielt. Migranten leisten einen bedeutenden Beitrag zum Wohl- stand und zur kulturellen Vielfalt unseres Landes. Leitlinie der Integrationspolitik bleibt Fördern und Fordern. Wir erwarten, dass Angebote zur Integration angenommen wer- den. Jedoch ist Integration ein Prozess, der allen etwas abverlangt. Sie ist eine ge- samtgesellschaftliche Aufgabe. Für alle gilt selbstverständlich die Werteordnung des Grundgesetzes. Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht. Zusammenhalt der Gesellschaft 106 Grundlage der Integrationspolitik ist der gemeinsam erarbeitete Nationale Aktionsplan Integration. Integrationspolitik ist auch Bildungspolitik. Dies muss in den dafür zur Ver- fügung stehenden Finanzmitteln zum Ausdruck kommen. Willkommens- und Anerkennungskultur stärken Wir werden die Willkommens- und Anerkennungskultur in unserem Land stärken. Dies fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und steigert zugleich die Attraktivität unse- res Landes für ausländische Fachkräfte, die wir brauchen. Für die Verbesserung der Willkommenskultur haben Ausländerbehörden eine Schlüs- selfunktion inne. Viele Ausländerbehörden haben daher begonnen, den Dienstleis- tungscharakter für Migranten mehr in den Vordergrund zu stellen. Wir begrüßen diese Entwicklung, wollen sie mit den Ländern zusammen weiter stärken und werden Kom- munen durch ein Beratungspaket und Schulungsangebote gezielt darin unterstützen. Jeder Neuzuwanderer soll die Gelegenheit zu einem Erstberatungsgespräch über An- gebote zur Integration bekommen. Integrations- und Beratungsangebote sollen besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Dies gilt auch für die Jugendmigrations- dienste (JMD) und die Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE), die wir enger miteinander verzahnen wollen. Die Verbindlichkeit der Beratung wird durch Integ- rationsvereinbarungen gewährleistet. Die Initiative „Ressourcen stärken“ für Mütter mit Migrationshintergrund setzen wir fort. Zur Willkommens- und Anerkennungskultur gehört die interkulturelle Öffnung von Staat und Gesellschaft. Wir setzen uns dafür in allen Lebensbereichen ein, insbesondere im Bereich des ehrenamtlichen Engagements (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste) und der Kultur, im Sport und im Gesundheits- und Pflegebereich. Wir begreifen Vielfalt als Chance und werden deshalb die Charta der Vielfalt sowie den „Diversity“-Gedanken in der Wirtschaft und gemeinsam mit der Wirtschaft weiter stär- ken. Wir wenden uns gegen jede Form der Diskriminierung. In den Bundesbehörden wollen wir den mit dem Nationalen Aktionsplan Integration ein- geschlagenen Weg fortsetzen und den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen. Wir werden einen Schwerpunkt bei der Gewinnung von jungen Migranten für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst setzen. Ab dem Jahr 2014 werden wir in Bundesministerien und Geschäftsbereichsbehörden auf freiwilliger Grund- lage den Anteil von Migrantinnen und Migranten anhand einheitlicher Standards erhe- ben. Die Aufarbeitung der rechtsterroristischen Verbrechen des sogenannten NSU hat ge- zeigt, dass bei der Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes, insbesondere in den Sicherheitsbehörden, die interkulturelle Kompetenz gestärkt werden muss. Wir werden Diskriminierungsfreiheit als Ziel von Aus- und Fortbildung im Zuständigkeitsbe- reich des Bundes stärker verankern und die Umsetzung in der Praxis kontinuierlich überprüfen. Zusammenhalt der Gesellschaft 107 Migrantenorganisationen haben eine wichtige Brückenfunktion. Als Partner der Integra- tionsförderung werden wir bundesweit tätige sachverständige Organisationen weiter stärken, auch durch Multiplikatorenschulungen und finanzielle Unterstützung beim Auf- bau von Strukturen. Wir erkennen an, dass es in den Medien Verbesserungen insbesondere mit Blick auf die Präsenz von Menschen mit Migrationshintergrund gibt. Das Gespräch mit den Me- dien über ihre interkulturelle Öffnung muss jedoch weiter verstärkt werden. Wir setzen uns z. B. durch Mentorenprogramme dafür ein, dass mehr junge Migranten ihren Weg in Medienberufe finden. Wir wollen Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund besser erreichen. Hierzu wer- den wir ein Bundesprogramm „Eltern stärken“ auflegen, durch das Eltern mit Migrati- onshintergrund direkt in die Arbeit von Kitas und Schulen einbezogen werden sollen. Der Erwerb der deutschen Sprache ist eine zentrale Voraussetzung für eine gelingende Integration. Wir werden die Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache ausbauen. Wir werden das frühe Erlernen der deutschen Sprache gezielt weiter fördern und unter- stützen die Maßnahmen zur Auswertung der Sprachstandsdiagnostik und – fördermaßnahmen sowie gemeinsame Standards mit dem Ziel, allen Kindern eine indi- viduelle Förderung zu ermöglichen. Wir setzen uns für einen Ausbau und die Öffnung der berufsbezogenen Sprachkurse für neue Zielgruppen ein. Die Integrationskurse haben sich bewährt. Wir wollen sie qualitativ weiter verbessern (Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und angemessene Honorierung der Lehrkräfte). Wir werden die Teilnahme von Unionsbürgern weiterhin sicherstellen. Die Wirtschaft soll dabei mit einbezogen und muss ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir werden dazu beitragen, das Miteinander von Migranten und Einheimischen weiter zu verbessern. Dabei wollen wir die Möglichkeiten von Mentoringprogrammen besser nutzen (Bildungs- und Familienpatenschaften). Wir werden die interkulturelle Öffnung der Freiwilligendienste vorantreiben. Vorintegration von Neuzuwanderern stärken In der Integrationspolitik dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Zuwanderung und Integration müssen von Anfang an Hand in Hand gehen. Bei Neuzu- wanderern wollen wir deshalb Vorintegrationsmaßnahmen schon im Herkunftsland, aber auch Beratungsangebote nach der Einreise verstärken. Dazu gehören neue Informationsangebote, insbesondere zum Spracherwerb, zur Aner- kennung von Berufsabschlüssen, über unser Bildungs- und Gesundheitssystem sowie über Möglichkeiten des Aufenthalts zum Zweck der Arbeitsaufnahme und des Studi- ums. Bestehende Angebote müssen verbessert und miteinander vernetzt werden. Wir wollen einen schnelleren Zugang zu Integrationsmaßnahmen, z. B. in den Integrations- kurs, erreichen. Zusammenhalt der Gesellschaft 108 Armutswanderung innerhalb der EU – Akzeptanz der Freizügigkeit erhalten Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entge- genwirken. Zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsstaaten werden wir uns dafür einsetzen, dass EU-Finanzmittel von den Herkunftsländern abgerufen und ziel- gerichtet eingesetzt werden. Dafür werden wir Verwaltungsunterstützung anbieten. Wir werden uns in der EU dafür einsetzen, dass die Herkunftsländer im Rahmen der europarechtlichen Regelungen jedem Staatsangehörigen die europäische Kranken- versichertenkarte (EHIC) diskriminierungsfrei ausstellen. Wir wollen im nationalen Recht und im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben durch Änderungen erreichen, dass Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme verringert werden. Da- für sind ein konsequenter Verwaltungsvollzug, die Bekämpfung von Scheinselbstän- digkeit und Schwarzarbeit, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Be- hörden vor Ort, ein besserer behördlicher Datenaustausch, die Ermöglichung von be- fristeten Wiedereinreisesperren sowie aufsuchende Beratung notwendig. Unter Be- rücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollen An- spruchsvoraussetzungen und Leistungsausschlüsse in der Grundsicherung für Ar- beitsuchende präzisiert werden. Die Armutswanderung führt in einzelnen großstädtisch geprägten Kommunen zu erheb- lichen sozialen Problemlagen bei der Integration, Existenzsicherung, Unterbringung und Gesundheitsversorgung. Wir erkennen die Belastung der Kommunen bei der Bewälti- gung ihrer Aufgaben an. Besonders von Armutsmigration betroffene Kommunen sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, bestehende bzw. weiterzuentwickelnde Förderpro- gramme des Bundes (z. B. Soziale Stadt) stärker als bisher zu nutzen. Flüchtlingsschutz und humanitäre Fragen Um lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, die sich in die hiesigen Le- bensverhältnisse nachhaltig integriert haben, eine Perspektive zu eröffnen, wollen wir eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz einfü- gen. Grundlage soll BR Drs. 505/12 (B) vom 22. März 2013 sein. Grundsätzlich setzt die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Zudem werden die Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) verein- facht, um der besonderen Integrationsfähigkeit dieser speziellen Gruppe Rechnung zu tragen. Vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Zugangszahlen im Asylbereich setzen wir uns – auch im Interesse der Schutzsuchenden – mit besonderem Vorrang für die Verkürzung der Bearbeitungsdauer bei den Asylverfahren ein. Die Verfahrensdauer bis zum Erstentscheid soll drei Monate nicht übersteigen. Im Interesse eines wirkungsvol- len Asylrechts muss auch schnell Klarheit bestehen, wer keinen Anspruch auf Schutz geltend machen kann. Wir werden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge personell ausreichend aus- statten, damit angesichts steigender Asylbewerberzahlen zügige und rechtsstaatliche Asylverfahren gewährleistet sind. Zusammenhalt der Gesellschaft 109 Wir wollen die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, EjR Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a Asylverfahrensgesetz einstu- fen, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbei- ten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Wir wollen uns zugleich gegenüber den Regierungen dieser Staaten und der EU-Kommission dafür einsetzen, rasche und nachhaltige Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation vor Ort zu ergreifen. Die Länder an den Außengrenzen der EU sind mit einer großen Zahl von Flüchtlin- gen konfrontiert. Bei der EU-Flüchtlingspolitik fordern wir mehr Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten. Zugleich treten wir bei FRONTEX-koordinierten Maßnahmen der Grenzsicherung sowie bei der Kooperation mit Drittstaaten für die konsequente Einhaltung men- schenrechtlicher und humanitärer Standards ein. Der Grundsatz der Nichtzurückwei- sung und die Pflicht zur Seenotrettung müssen umfassend geachtet werden. Das sogenannte „Resettlement“-Verfahren, bei dem besonders schutzbedürftige Flücht- linge aus dem Ausland aufgenommen werden, soll in Zusammenarbeit mit dem Flücht- lingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fortgesetzt, verstetigt und spätestens 2015 quantitativ in Abstimmung mit der Innenministerkonferenz (IMK) deutlich ausge- baut werden. Wir werden den Familiennachzug bei Resettlement-Flüchtlingen erleich- tern. Zur konsequenten Rückführung nicht schutzbedürftiger Menschen werden wir eine ab- gestimmte Strategie begründen. Angesichts der weltweit zunehmenden Mobilität und Migration sollten Migrationsfragen mit dem Ziel einer besseren Steuerung der Zuwande- rung und zur Bekämpfung der Ursachen von unfreiwilliger Migration und Flucht stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Drittstaaten verankert werden. Hierdurch soll ein besseres Ineinandergreifen von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik geschaffen werden, die den Bereich Rückkehrförderung und Identi- tätsklärung einschließt. Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Be- kämpfung der illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Flüchtlings- schutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Erarbeitung einer „Strategie für Migration und Entwicklung“. Es bedarf einer Weiterentwicklung des Ausweisungsrechts im Hinblick auf Täter schwerwiegender Straftaten und gewaltbereite Extremisten sowie der Vorschriften zur Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen mit Blick auf Praktikabilität und Einhaltung europarechtlicher Vorgaben an. Die räumliche Beschränkung (sogenannte Residenzpflicht), für Asylbewerber und Ge- duldete wird auf das jeweilige Land ausgeweitet. Hiervon unbenommen bleiben Verein- barungen zwischen den Ländern zugunsten genereller landesübergreifender Bewe- gungsfreiheit. Vorübergehendes Verlassen des Landes ist bis zu einer Woche auf der Grundlage einer einseitigen Mitteilung unter Angabe des Zielorts möglich. Eine räumli- che Beschränkung des Aufenthalts kann bei Straftätern und Personen, bei denen Ver- stöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt geworden sind oder bei denen auf- enthaltsbeendende Maßnahmen konkret bevorstehen, angeordnet werden. Bei Studi- Zusammenhalt der Gesellschaft 110 um, Berufsausübung und -ausbildung besteht in der Regel ein Anspruch auf Befreiung von der räumlichen Beschränkung und Wohnsitzauflage. Die UN-Kinderrechtskonvention ist Grundlage für den Umgang mit Minderjährigen, die als Flüchtlinge unbegleitet nach Deutschland kommen. Wir werden die Handlungsfähig- keit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht auf 18 Jahre anheben und dadurch den Vorrang des Jugendhilferechts für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge festschreiben. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten erlaubt. Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Län- dern den frühen Spracherwerb ermöglichen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleis- tungsgesetz zügig umsetzen. Menschen mit und ohne Behinderung „Nichts über uns ohne uns“ Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von An- fang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteili- gung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“. UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen be- treffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unab- dingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders be- rücksichtigen. Inklusiven Arbeitsmarkt stärken Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wol- len die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeits- markt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu ge- hört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu er- kennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und sie zu beschäftigen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die An- Zusammenhalt der Gesellschaft 111 strengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen. Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfah- rungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen. Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr In- klusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur einge- schränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönli- chen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionen- zentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess be- teiligt. Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstel- len in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können. Barrierefreiheit im Netz Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkun- gen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann. Bürgerschaftliches Engagement und Freiwilligendienste Bürgerschaftliches Engagement Unser Gemeinwesen ist auf die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürgerin- nen und Bürger angewiesen. Ihre Möglichkeiten zum Engagement wollen wir weiter fördern. In Deutschland engagieren sich Menschen aller Altersgruppen in den unter- schiedlichsten Bereichen: Sie betätigen sich bei der Feuerwehr und im Katastro- phenschutz, in Gewerkschaften und Sozialverbänden, in Sportvereinen, in Kirchen- gemeinden und nationalen wie internationalen Hilfsorganisationen, in Nachbar- schaftsinitiativen und Selbsthilfegruppen, in der Bildung und in kulturellen Einrichtun- gen. Die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger halten unser Gemeinwesen zusammen und machen es erst lebendig. Wir wollen die Voraussetzungen für ehrenamtliches Engagement verbessern. Die Er- fahrungen, die im bürgerschaftlichen Engagement gemacht werden, und die Ideen, Zusammenhalt der Gesellschaft 112 die dort entstehen, werden wir verstärkt aufnehmen. Wir wollen für mehr Anerken- nung für das Engagement aller Generationen und die Arbeit im Ehrenamt sorgen. Ein Signal der Anerkennung ist der Deutsche Engagementpreis. Wir unterstützen und fördern die Arbeit der Wohlfahrtsverbände. Soziale Innovationen auch von Sozialun- ternehmen sind unterstützungswert. Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Ge- nossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet. Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste Freiwilligendienste sind eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements und Bildungsdienste. Wir wollen sie in ihrer bewährten Vielfalt und unter Wahrung ih- rer hohen Qualität weiter entwickeln und in zivilgesellschaftlicher Verantwortung aus- bauen. Der Erfolg des Bundesfreiwilligendienstes zeigt, dass alle Altersgruppen einen Frei- willigendienst leisten können und wollen. Wir wollen diesen Dienst weiterhin so ge- stalten, dass er generationenübergreifende Ansätze fördert und differenzierte Bil- dungsangebote macht. Wir wollen an den Erfolg des Bundesfreiwilligendienstes und der Jugendfreiwilligendienste anknüpfen und Menschen nachhaltig für bürgerschaftli- ches Engagement gewinnen. Wir werden gemeinsam mit Ländern, Hochschulen, Kommunen und privaten Betrie- ben und anderen Akteuren die Anerkennungskultur für Freiwillige ausbauen. Wir werden durch die Ausstellung eines einheitlichen Freiwilligendienstausweis für alle Freiwilligen die Voraussetzungen für Vergünstigungen verbessern. Für die Weiterentwicklung werden wir die Ergebnisse der aktuellen wissenschaftli- chen Evaluation aufgreifen. Auch werden wir Programme der Träger unterstützen, vor allem, wenn diese auf den Erwerb zusätzlicher formaler Qualifikationen zielen. Wir werden zur Stärkung der Anerkennungskultur ein Gesamtkonzept des freiwilligen Engagements entwickeln, das neben dem Bundesfreiwilligendienst und den Jugend- freiwilligendiensten auch einen weiterentwickelten Freiwilligendienst bei der Bundes- wehr beinhaltet. Die Freiwilligendienste junger Deutscher im Ausland und von Ausländerinnen und Ausländern, die nach Deutschland kommen, werden wir noch gezielter auf die Inte- ressen und Bedürfnisse der Freiwilligen ausrichten und dafür die Zuständigkeit für al- le geregelten Auslandsfreiwilligendienste im Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend bündeln. Angesichts des Bildungs- und Orientierungscharakter der Freiwilligendienste sind sie umsatzsteuerfrei. Zusammenhalt der Gesellschaft 113 Kirchen und Religionsgemeinschaften Wir werden den Dialog mit den christlichen Kirchen, Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinigungen sowie den freien Weltanschauungsgemeinschaften intensiv pflegen. Sie bereichern das gesellschaftliche Leben und vermitteln Werte, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen. Wir bekennen uns zum Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung. Auf der Basis der christlichen Prägung unseres Landes setzen wir uns für ein gleichberechtigtes gesellschaftliches Miteinander in Vielfalt ein. Die christlichen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände sind in vielen Bereichen unse- rer Gesellschaft unverzichtbar, nicht zuletzt im Bildungs-, Gesundheits- und Sozial- bereich, bei der Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen sowie in der Kultur. Zahlreiche Leistungen kirchlicher Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger sind nur möglich, weil die Kirchen im erheblichen Umfang eigene Mittel beisteuern und Kirchenmitglieder sich ehrenamtlich engagieren. Wir halten daher auch am System der Kirchensteuern fest, damit die Kirchen Planungssicherheit haben. Nur so können sie die eigenfinanzierten Leistungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiter sicherstellen. Zugleich wollen wir die kirchlichen Dienste weiter unter- stützen. Dabei achten wir die kirchliche Prägung der entsprechenden Einrichtungen. Zum Gedenken an den weit über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus be- deutenden 500. Jahrestag der Reformation 2017 wird auch der Bund einen ange- messenen Beitrag leisten. Dankbar stellen wir das Erstarken des jüdischen Lebens in unserem Land fest. Wir unterstützen die jüdischen Gemeinden und die jüdische Wohlfahrtspflege, zum Bei- spiel bei der Integration von Zuwanderern und dem Auf- und Ausbau von Bildungs- und Kultureinrichtungen. Den vielfältigen Beiträgen muslimischer Vereine und Verbände zu unserem Ge- meinwesen – etwa zur Integration muslimischer Zuwanderer und ihrer Nachkommen in unsere Gesellschaft, wie auch zum Dialog zwischen den Kulturen und Religionen – gilt unsere Wertschätzung und Unterstützung. In diesem Sinne wollen wir die Deut- sche Islam Konferenz fortsetzen. Eine offene Gesellschaft bietet im Rahmen der Verfassungsordnung allen Religionen den Freiraum zur Entfaltung ihres Glaubens. Das bewährte Staatskirchenrecht in unserem Land ist eine geeignete Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften. Aussiedler, Heimatvertriebene und nationale Minderheiten Wir halten die mahnende Erinnerung an Flucht und Vertreibung durch einen Gedenk- tag lebendig, halten weiterhin an den Möglichkeiten vertriebenenrechtlicher Aufnah- me in Deutschland fest und werden unsere Hilfen für die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten der Aussiedler fortsetzen. Wir stehen zu den eingegangenen Vereinbarungen europäischer Minderheitenpolitik und verpflichten uns weiterhin zur Förderung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland – Dänen, Sorben, Frie- sen sowie deutsche Sinti und Roma – und der deutschen Minderheit in Dänemark Zusammenhalt der Gesellschaft 114 sowie den deutschen Minderheiten in Mittelost- und Südosteuropa und den Nachfol- gestaaten der Sowjetunion. Die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes gilt es zu bewahren. Daher wollen wir die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk langfristig sicherstellen und dafür den Bundeszuschuss sichern. 4.2. Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land Gutes und bezahlbares Wohnen Bündnis für Wohnen Eine hohe Wohn- und Lebensqualität der Menschen in Deutschland sind ein wichti- ges Ziel unserer Politik. Dem weiter wachsenden Wohnungsbedarf in den Ballungs- zentren und vielen Groß- und Hochschulstädten, dem notwendigen energetischen Umbau sowie den demografischen und sozialen Herausforderungen muss entspro- chen werden. Dazu setzen wir auf einen wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungs- baus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung. Al- le Maßnahmen werden wir in einem Aktionsprogramm zur Belebung des Wohnungs- baus und der energetischen Gebäudesanierung zusammenfassen. Wir streben dazu ein Bündnis mit den Ländern, Kommunen und allen relevanten gesellschaftlichen Akteuren an. Den Immobilienwirtschaftlichen Dialog werden wir ausbauen. Wohnungsbau stärken Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage bleiben erhalten. Für das genossenschaftliche Wohnen verbessern wir die Rahmenbedingungen und prü- fen, wie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die sich im Gegenzug zu Neubau verpflichten, besser gefördert werden kann. Die Initiative zur Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums setzen wir fort. Liegenschaftspolitik Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konver- sionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die Bundesanstalt für Immobi- lienaufgaben wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushalt- vermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvo- lumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt. Zukünf- tig sollen zudem Kommunen zur Beschleunigung von Verkaufsverfahren gegenüber der BImA auch das Instrument von Besserungsschein verstärkt nutzen können. Sozialer Wohnungsbau/Wohngeld Wir setzen auf eine Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus. Wir unterstützen die hierfür zuständigen Länder bis Ende 2019 mit jährlich 518 Mio. Euro. Zugleich Zusammenhalt der Gesellschaft 115 erwarten wir von den Ländern, dass sie diese Mittel zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sa- nierung des Wohnungsbestandes einsetzen und diese Vorhaben zusätzlich mit eige- nen Mitteln unterstützen – dokumentiert in einem ausführlichen Berichtssystem an den Bund. Um Menschen mit geringeren Einkommen direkt zu helfen und gutes Wohnen zu er- möglichen, wollen wir die Leistungen des Wohngeldes weiter verbessern, indem wir Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommens- entwicklung anpassen. Bezahlbare Mieten Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten be- zahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wieder- vermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Erstvermietungen in Neubau- ten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Die mögliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bishe- rigen Miethöhe entsprechen können. Die Ausweisung dieser Gebiete durch die Län- der soll an die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung des Wohnungs- mangels in den Gebieten gekoppelt werden. Es bleibt bei der geltenden Regelung zur Begrenzung von Erhöhungen der Bestandsmieten auf 15 Prozent bis zur ortsüb- lichen Vergleichsmiete (sog. „Kappungsgrenze“) in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten innerhalb von drei Jahren. Künftig sollen nur noch höchstens 10 Prozent – längstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten – einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden dür- fen. Durch eine Anpassung der Härtefallklausel im Mietrecht (§ 559 Abs. 4 BGB) werden wir einen wirksamen Schutz der Mieter vor finanzieller Überforderung bei Sanierungen gewährleisten. Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche z. B. für die Höhe der Miete, für Mieter- höhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann. Wir sorgen dafür, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete auf eine brei- tere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt wird. Wir halten wirksame Instrumente gegen grobe Vernachlässigung von Wohnraum durch den Eigentümer für notwendig. Wir werden entsprechende Regelungen prüfen. Für Maklerleistungen wollen wir klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und ebenso Qualitätssicherung erreichen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftrag- geber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt. Wir wollen im Maklerrecht Anreize für eine bessere Beratung des Verbrau- chers beim Immobilienerwerb schaffen. Hierzu streben wir als weitere Option des Verbrauchers eine erfolgsunabhängige Honorierung entsprechend dem Beratungs- aufwand an. Zudem wollen wir einen Sachkundenachweis einführen und Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen. Wir werden be- Zusammenhalt der Gesellschaft 116 rufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern. Den Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen für Bauherren und Immobili- eneigentümer wollen wir ausbauen, insbesondere im Bauvertragsrecht und bei der Fremdverwaltung von Wohnungen. Bei der Einführung des Datenbankgrundbuches werden wir die Einsichtnahme des Verwalters am elektronischen Verfahren regeln. Generationen- und altersgerechter Wohnraum Wir wollen die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum unterstüt- zen. Gerade ältere Menschen benötigen barrierefreie und -arme Wohnungen und ein Wohnumfelder, um selbstbestimmt und altersgerecht wohnen zu können. Zur Förderung des generationengerechten Umbaus werden wir ein neues Programm „Altersgerecht Umbauen“ auflegen, mit Investitionszuschüssen ausstatten und damit das bestehende KfW-Darlehensprogramm ergänzen. Im CO2-Gebäude- sanierungsprogramm soll bei zusätzlichen Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbauen ein Förderbonus verankert werden. Gemeinschaftliche Wohnformen von älteren Menschen wollen wir unterstützten und modellhaft för- dern. Energieeffizientes Bauen und Sanieren Wir werden das energieeffiziente Bauen und Sanieren als entscheidenden Beitrag zur Energiewende weiter fördern und wollen dafür sorgen, dass qualitätsvolles, ener- giesparendes Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot, Tech- nologieoffenheit und der Verzicht auf Zwangssanierungen bleiben feste Eckpunkte des Energiekonzepts. Die aktuell geltenden ordnungsrechtlichen Vorgaben werden wir nicht verschärfen und ihre Wirkungen evaluieren. Neue Technologien für noch mehr Gebäudeenergieeffizienz und zur Steigerung von Erzeugung und Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich werden wir weiter unterstützen. Die staatliche Förderung der Energieberatung im Gebäudebereich werden wir fortsetzen und bündeln. Wir werden das Quartier als wichtige Handlungsebene, z. B. für dezentrale Strom- und Wärmeversorgung stärken. Das KfW-Programm zur energetischen Stadtsanie- rung schreiben wir fort und werben bei den Ländern für zusätzliche Finanzierungs- beiträge. Für vom demografischen Wandel besonders betroffene Gebiete wollen wir einen Sanierungsbonus als gezielten Anreiz zur Erhaltung und Schaffung von ener- getisch hochwertigem und barrierearmen Wohnraum einrichten. Bauqualität Zur Sicherung des hohen Niveaus deutscher Bautechnik, Bautechnologien und Bau- stoffe intensivieren wir die Bauforschung und starten Pilotprojekte, um die wirtschaft- lichen Ziele des Bauens mit den Anforderungen der Energiewende, der Baukultur und neuer Technologien stärker zu verbinden. Zusammenhalt der Gesellschaft 117 Unsere Anstrengungen für nachhaltiges und innovatives Planen und Bauen wie die Effizienzhaus-Technologie, die in der „Forschungsinitiative Zukunft Bau“ gebündelt sind, werden wir im engen Dialog mit der Bau- und Immobilienwirtschaft ausbauen. Die mit Bundesbauten verbundene Vorbildfunktion nehmen wir wahr – insbesondere bei Baukultur und Energieeffizienz. Die Kompetenzen des Bundesamtes für Bau- und Raumordnung für die baufachliche Betreuung der Hochbaumaßnahmen des Bundes stärken wir und entwickeln es zu einem noch leistungsfähigeren Koordinierungszent- rum weiter – vor allem zur Sicherung von Qualität, Kosten- und Termintreue. Große öffentliche Bauvorhaben müssen in puncto Baukosten und Termintreue wie- der verlässlicher werden. Die eigens eingerichtete „Reformkommission Großprojekte“ wird 2015 hierzu Vorschläge vorlegen. Auf dieser Basis werden wir prüfen, welche Änderungen im Planungsrecht, im Vergaberecht, im Haushaltsrecht und in weiteren Anwendungsgebieten vorgenommen werden sollen. Mit einer Baukostensenkungs- kommission überprüfen wir preistreibende und überdimensionierte Standards und Kosten von Materialien und Verfahren insbesondere der energetischen Sanierung. Stadt- und Regionalentwicklung Städtebauförderung weiterentwickeln Das Erfolgsmodell Städtebauförderung werden wir in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden fortführen und im Dialog mit allen an der Stadt- entwicklung beteiligten Akteuren weiterentwickeln. Die Bundesmittel hierfür werden wir jährlich erhöhen. Die Programme der Städtebauförderung sollen die Kommunen insbesondere beim demografischen, sozialen und ökonomischen Wandel sowie beim Klimaschutz unterstützen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, zivilgesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren sowie die Zusammenarbeit mit privaten Immobilienbesitzern und Wohnungsgesellschaften werden wir ausbauen. Wir verein- fachen die Bündelung mit anderen Förderprogrammen. Wir stellen sicher, dass auch Kommunen in Haushaltsnotlage nicht von der Förderung ausgeschlossen sind. Wir werten das Programm Soziale Stadt auf und sichern dort analog zu den anderen Städtebauförderprogrammen den flexiblen Mitteleinsatz. Stadtumbauprogramme Ost und West vereinheitlichen Die bewährten Stadtumbauprogramme führen wir perspektivisch (unter Berücksichti- gung des Solidarpakts, Korb II) zu einem einheitlichen, inhaltlich aufgewerteten und integrierten Stadtumbauprogramm zusammen. Soziale Stadt: Integration und Teilhabe sichern Das Programm „Soziale Stadt“ werden wir im Rahmen der Städtebauförderung als Leitprogramm der sozialen Integration weiterführen. Es bildet die Grundlage für eine ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt“, mit der wir additiv Fördermittel aus Programmen anderer Ressorts in Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen bündeln. Zusammenhalt der Gesellschaft 118 Umwelt Der Schutz und die Bewahrung der natürlichen Schöpfung erhält unsere elementare Lebensgrundlage und ist Teil unserer Verantwortung für künftige Generationen. Um- weltschutz ist für uns eine Investition in Lebensqualität, auf die alle Menschen einen Anspruch haben. Nachhaltigkeit Für uns ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung grundlegendes Ziel und Maßstab des Regierungshandelns. Dies gilt insbesondere für eine Post-2015- Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Wir werden uns für eine Stärkung der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie einsetzen. Wir verstärken die nationalen Nachhaltigkeitsziele und setzen sie um, wie etwa im öffentlichen Beschaf- fungswesen. Wir wollen „Bildung zur Nachhaltigen Entwicklung“ in allen Bildungsbe- reichen stärker verankern. Die Ergebnisse der Enquetekommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ des Deutschen Bundestages werden einbezogen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung wird erneut eingesetzt und in seiner Funktion gestärkt. Die ressortübergreifende Koordinierung wird ausgebaut. Im Subventionsbericht der Bundesregierung wird stärker überprüft, ob die Maßnahmen nachhaltig sind. Innovationen für mehr Ressourceneffizienz Innovationen im Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz bieten Wachs- tumschancen. Wir starten eine „Exportinitiative für Umwelttechnologien“. Neue Be- rufs- und Qualifikationsanforderungen, auch im Rahmen der dualen Ausbildung, werden aufgezeigt. Wir erarbeiten ein integriertes umfassendes Umweltprogramm mit der Perspektive 2030, das langfristige Ziele und Schwerpunkte formuliert. Um die Innovations- und Umweltpolitik ressortübergreifend zu verzahnen, wird der „Master- plan Umwelttechnologien“ fortentwickelt und ein Aktionsplan für Öko-Innovationen aufgestellt, der den Eco-Innovation Action Plan der EU national unterlegt. Ressourceneffizienz ist aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Gründen un- abdingbar. Wir wollen die beschlossene Verdopplung der Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 erreichen. Deshalb wird das Deutsche Ressourceneffizienz- programm weiterentwickelt, eine Plattform für Ressourceneffizienz etabliert. In den Bereichen Ressourceneffizienz und Recycling kommt es darauf an, die Über- tragung von Forschungserkenntnissen auf kleine und mittlere Unternehmen sicher- zustellen. Wir werden die Ressourceneffizienz durch Beratungsangebote für Unter- nehmen und Haushalte weiter steigern. Wir werden Modelle des Rohstoffmonitorings erproben, die auch die Analyse von Stoffströmen aus Sekundärrohstoffen (Schrotte und Produktionsabfälle) einbeziehen. Wir werden in der Sekundärrohstoff-Wirtschaft unsere Politik sowohl an Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes als auch an den Bedürfnissen der Wirtschaft aus- richten. Ein fairer Wettbewerb um die effizienteste und kostengünstigste Lösung der Rohstoff-Rückgewinnung und -Aufbereitung ist hierfür ein zentrales Element. Die be- stehende Recyclingverantwortung für Verpackungen werden wir auch für Produkte Zusammenhalt der Gesellschaft 119 weiterentwickeln und uns dabei an den Aspekten der CO2-Vermeidung, Verbraucher- freundlichkeit und Kosteneffizienz orientieren. Kreislaufwirtschaft Wir entwickeln die Kreislaufwirtschaft zu einem effizienten Instrument einer nachhal- tigen Stoffstromwirtschaft. Wir schaffen rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung werden als Eckpunkte einer modernen Kreislaufwirtschaft gefestigt. Die Europäische Elektroaltgeräterichtlinie wird zügig in nationales Recht umgesetzt, Sammelmengen von Elektro- und Elektronikschrott erhöht, Rücknahmesysteme für wieder verwend- bare Produkte ausgebaut und die Rückgabe von Gebrauchtgeräten erleichtert. Beim Recycling von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik sind Daten- sicherheit und -schutz zu gewährleisten. Zur Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Elektroschrott erfolgt eine Beweislastumkehr. Künftig muss der Exporteur nachwei- sen, dass es sich nicht um Abfälle handelt. „Gebrauchen aber nicht verbrauchen“ ist das Prinzip beim Umgang mit der begrenz- ten Ressource Boden. Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir die Flächenneuinanspruchnahme bis 2020 auf höchstens 30 ha pro Tag begrenzen. Wir werden u. a. prüfen, wie wir sinnvolle Nutzungsmischungen in innerstädtischen Ge- bieten mit begrenztem Flächenpotential weiter fördern können. Den Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten werden wir weiter begleitet sowie Planungsin- strumente weiterentwickeln und auf Demografiefestigkeit achten. Wir streben an, dass dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichs- flächen anerkannt werden können. Naturschutz und biologische Vielfalt Wir wollen den Naturreichtum und die Artenvielfalt unserer Heimat bewahren. Die na- tionale Biodiversitätsstrategie wird umgesetzt. Das Nationale Naturerbe wird um mindestens 30.000 ha erweitert und hierfür Flächen, die aus der militärischen Nut- zung genommen werden, von der Privatisierung ausgenommen und an interessierte Länder, Umweltverbände oder -stiftungen übertragen werden. Damit wird auch dem „zwei Prozent-Wildnis-Ziel“ bis 2020 bzw. dem „fünf Prozent-Ziel-natürliche Waldent- wicklung“ näher gekommen. Das Förderprogramm „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ wird weitergeführt. Wir werden uns für eine „Alpenstrategie“ einsetzen. Das Nagoya-Protokoll wird schnellstmöglich ratifiziert und umgesetzt. Die Zusagen zum internationalen Biodiversitätsschutz werden eingehalten. Wir treten für Schutz, Erhalt sowie Wiederaufbau von Wäldern und Waldstrukturen sowie für eine damit verbun- dene Waldfinanzierung ein. Der REDD+ Mechanismus der Klimarahmenkonvention wird weiterentwickelt. Wir verbessern den Wildtierschutz und gehen gegen Wilderei sowie den illegalen Wildtierhandel und deren Produkte vor; Handel mit und private Haltung von exotischen und Wildtieren wird bundeseinheitlich geregelt. Importe von Wildfängen in die EU sollen grundsätzlich verboten und gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere untersagt werden. Die Koalition sorgt gemeinsam mit anderen Staa- ten für einen besseren Vogelschutz entlang der Zugrouten. Zusammenhalt der Gesellschaft 120 Hochwasserschutz Den Flüssen muss wieder mehr Raum gegeben werden. Das nationale Hochwasser- schutzprogramm wird vorangetrieben, die Chancen der Entwicklung von Flussauen unter Naturschutzaspekten berücksichtigt und für einen fairen Ausgleich mit Interes- sen der Landwirtschaft gesorgt. Wir werden einen Bundesraumordnungsplan zum Hochwasserschutz erstellen, in dem länderübergreifende Standards hinsichtlich hochwassergefährdeter Gebiete, Rückzugsräumen, Poldern etc. entwickelt werden. Wir werden bis Ende 2014 mit den Bundesländern ein Nationales Hochwasser- schutzprogramm unter Koordinierung des Bundes erarbeiten. Schwerpunkt sind überregionale Maßnahmen für präventiven Hochwasserschutz sowie einheitliche Maßstäbe für den Hochwasserschutz an unseren Flüssen. Es wird ein Sonderrah- menplan „Präventiver Hochwasserschutz“ aufgelegt. Für den Bau von Hochwasser- schutzanlagen werden wir die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Ge- nehmigungsverfahren ausschöpfen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit den Ländern sowohl bundes- wie landesrechtliche Regelungen auf den Prüfstand stellen und an- passen. Mit unseren europäischen Nachbarländern werden wir in einen intensiven Dialog zum Hochwasserschutz eintreten. Die Rahmenbedingungen für eine Elemen- tarschadensversicherung werden geprüft. Es wird ein Bundesprogramm „Blaues Band“ aufgelegt, um die Renaturierung von Fließgewässern und Auen zu fördern, und ein „Bundeskonzept Grüne Infrastruktur“ als Entscheidungsgrundlage für Pla- nungen des Bundes vorgelegt. Das Gesamtkonzept Elbe wollen wir im Ausgleich der ökologischen und ökonomischen Belange umsetzen. Wir wollen den Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen auf Basis der Beschlussvariante der Bayerischen Staatsregierung (ohne Staustufe). Gewässer- und Meeresschutz Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen. Die bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen wird zügig umgesetzt. Wir werden eine Novelle des Bergrechts unter dem Aspekt des Gewässerschutzes und die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung anstreben. Wir setzen uns für ein Schutzgebietsnetz für Hochseegebiete und für Verhandlungen zu einem internationalen Durchführungsübereinkommen ein. Die EU- Meeresstrategierahmenrichtlinie wird umgesetzt und der gute Umweltzustand in den deutschen Meeresgewässern bis spätestens 2020 erreicht werden. Dazu gehört die Ausweisung von Schutzgebieten, die Bekämpfung der Überfischung, klare Regeln für Tiefseebergbau und Öl- oder Gasförderung aus großen Tiefen. Für die zehn Natura- 2000-Gebiete wird ein Fischereimanagement verankert, um die Schutzziele zu errei- chen. Wir werden die EU-Kommission beim Kampf gegen die Vermüllung der Meere unterstützen, insbesondere beim Vorgehen gegen Plastikeinträge. Union und SPD unterstützen die Einrichtung von Schutzgebieten in Arktis und Antarktis. Die Haf- tungsregeln zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll werden ratifiziert und innerstaatlich umgesetzt. Zusammenhalt der Gesellschaft 121 Umwelt und Gesundheit Wir wollen die Luftqualität verbessern, Schadstoffe bereits an der Quelle mit innova- tiven Techniken reduzieren und dazu auch die Umrüstung mit Rußpartikelfiltern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge weiter fördern. Substanzen, die ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen, sind in allen Verpa- ckungsmitteln, Kleidung und Alltagsprodukten so weit wie möglich zu vermeiden. Wir tragen zu einem nachhaltigen globalen Chemikalienmanagement bei. Es wird dafür gesorgt, dass Stoffe wie endokrine Disruptoren, atemwegs- und hautsensibilisieren- de und toxische Stoffe, deren chronische Wirkung zu Erkrankungen führt, anhand wissenschaftlich begründeter und klar definierter Kriterien in die Kandidatenliste un- ter REACH aufgenommen werden. Die staatliche Begleitforschung zu Nanomateria- lien ist verstärkt weiterzuführen. Der Schutz von Lebensmitteln vor Umweltkontaminanten wird weiter verbessert. Ge- sundheitliche Gefahren, die von Schädlingen auf Menschen, Flora und Fauna aus- gehen, sollen auf umweltverträgliche Art und Weise abgewehrt werden und den Ge- sundheitsschutz der Bevölkerung beachten. Es wird geprüft, wie der Schutz der Menschen vor nichtionisierender Strahlung, z. B. Ultraschall und Laser, und vor elektromagnetischen Feldern, verbessert werden kann. Landwirtschaft und ländlicher Raum Wir würdigen die Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland für die Sicherung einer gesunden Ernährung und den Erhalt vielfältiger Kulturlandschaf- ten. Unser Ziel ist eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich unternehmerische Landwirtschaft, die ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl, Nach- haltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet. Leitbild ist eine von Fami- lien betriebene, regional verankerte, flächendeckende Landwirtschaft unterschiedli- cher Strukturen und Produktionsweisen. Sie trägt zur Wertschöpfung, gut bezahlter Arbeit und sicheren Einkommen in den ländlichen Räumen bei. Umsetzung der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Entwicklung ländlicher Räume Mit der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden wir besonders die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer „Gemein- schaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (E- LER) sollen umfassend genutzt werden. Für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume ist es notwendig, Ressortzuständigkeiten besser zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung wird ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet. Wertschöpfung und Innovation Wir wollen die Agrarforschung besser verzahnen und in den Bereichen Tierwohl, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Land- wirtschaft stärken. Die Arbeit der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) wird un- terstützt und verstetigt. Das Themenspektrum der Fachagentur für Nachwachsende Zusammenhalt der Gesellschaft 122 Rohstoffe (FNR) wird um den Bereich Nachhaltigkeit erweitert. Wir werden europäi- sche Forschungsförderungsprogramme in Deutschland zielgerichteter koordinieren. Das Bundesprogramm „Ökolandbau und andere nachhaltige Formen der Landwirt- schaft“ wird verstetigt. Die deutschen Milcherzeuger leisten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in ländlichen Räumen und zum Erhalt der Kulturlandschaft. Wir setzen den Kurs der Marktausrichtung in der Milchwirtschaft fort. Wir setzen weiterhin auf ein wirksames und verlässliches Sicherheitsnetz der EU. Die bestehenden Potenziale zur Energieeinsparung im Gartenbau sollen stärker ge- nutzt werden. Der deutsche Weinbau hat eine wichtige Rolle für die Erhaltung einer typischen Kul- turlandschaft. Wir unterstützen die deutschen Winzer bei ihrer Ausrichtung auf erfolg- reiche Qualitätserzeugnisse. Wir werden die Umsetzung der Waldstrategie 2020 vorantreiben und dabei verstärkt auf die Schutzziele der Biodiversitätsstrategie setzen. Der Klein- und Kleinstprivat- wald wird mit geeigneten Mitteln in die Entwicklung einbezogen. Länderspezifische Konzepte zur Zielerreichung bleiben unberührt. Der Waldklimafonds wird angemes- sen finanziell ausgestattet. Im Rahmen der Neuordnung des europäischen Saatgutrechts treten wir dafür ein, dass die Saatgutvielfalt garantiert wird, die Interessen des nicht kommerziellen Be- reichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Sorten nicht be- schränkt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass es im Rahmen des Nachbaus keine weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt. Wir wollen die traditionelle, arbeitsintensive Küstenfischerei unterstützen sowie die Binnenfischerei und die Aquakultur stärken. Die Reform der Gemeinsamen Fische- reipolitik wird im Sinne der Ressourcenschonung und des Erhalts der Wettbewerbs- fähigkeit der Fischerei umgesetzt. Besonderen Wert legt die Koalition auf den Schutz der Meeresböden und Bestände sowie die Weiterentwicklung der Fangtechnik und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung. Die Koalition wird sich weiterhin für ein konsequentes Verbot des Walfangs sowie ein Handelsverbot mit Walfleisch einsetzen. Die Vermarktung regionaler Produkte wird ausgebaut. Das bundesweit einheitliche „Regionalfenster“ zur Kennzeichnung regionaler Produkte wird evaluiert. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls verbindliche Kriterien festgelegt. Um die behördli- che Überprüfung der agrarwirtschaftlichen Exporte hinsichtlich Einhaltung der inter- nationalen Standards sowie spezieller Anforderungen einzelner Drittstaaten zu ver- bessern, wird dem Bund eine koordinierende Funktion zugewiesen. Die Exportkom- petenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz wird gestärkt. Beim Abschluss bi- und multilateraler Handelsabkommen ist die verbindliche Einhal- tung der hohen europäischen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz von zentraler Bedeutung. Zusammenhalt der Gesellschaft 123 Außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren und Flächenprivatisierung Wir werden die rechtlichen Instrumentarien der Kontrolle des unmittelbaren und mit- telbaren Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch nicht-landwirtschaftliche und überregionale Investoren prüfen. In Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird geklärt, ob die noch in der Ho- heit des Bundes verbliebenen Treuhandflächen interessierten Ländern übertragen werden können. Die Länder haben damit die Möglichkeit, ein Existenzgründungspro- gramm unter anderem für Junglandwirte zu etablieren. Die Übertragungsbedingun- gen sind so zu gestalten, dass sie den spezifischen agrarstrukturellen, umweltpoliti- schen sowie verfassungs- und haushaltsrechtlichen Bedingungen gerecht werden. Agrarsoziale Sicherung Wir werden die Reform der Agrarsozialversicherung intensiv begleiten. Dabei wird die Hofabgabeklausel neu gestaltet. Tierschutz und Tiergesundheit Wir nehmen die kritische Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft auf und ent- wickeln eine nationale Tierwohl-Offensive. Sie wird die relevanten Rechtsbereiche – das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht – sinnvoll in einem einheit- lichen Rechtsrahmen zusammenführen. Die gesetzlichen Regeln zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes werden unbürokratisch und praxisnah umgesetzt. Wir wer- den die Sachkunde der Tierhalter fördern. Gleichzeitig erarbeiten wir ein bundesein- heitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme. Ziel ist es außer- dem, EU-weit einheitliche und höhere Tierschutzstandards durchzusetzen. Wir streben eine flächengebundene Nutztierhaltung an. Ziel ist es, eine tiergerechte Haltung in Deutschland zu fördern. Wir werden überdies einen wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg bringen. Wir werden gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Initiative ergreifen, um das Problem überfüllter Tierheime anzugehen. Die Erforschung von Ersatzme- thoden zum Tierversuch wird intensiviert und dafür die personelle und finanzielle Ausstattung der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergän- zungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) gestärkt. Ethik und Landwirtschaft Wir treten auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch ein. Wir streben eine Kennzeich- nungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch an. Das bestehende Patentierungsverbot auf konventionelle Züchtungsverfahren, daraus gewonnene Tiere und Pflanzen sowie auf deren Produkte und auf das zu ihrer Er- zeugung bestimmte Material soll durchgesetzt und die einschlägigen europäischen Vorschriften präzisiert werden. Grüne Gentechnik Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an. Zusammenhalt der Gesellschaft 124 Wir treten für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gen- veränderten Pflanzen gefüttert wurden, ein. An der Nulltoleranz gegenüber nicht zu- gelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln halten wir fest – ebenso wie an der Saatgutreinheit. Flächenschutz Um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen weitestgehend zu vermeiden, stre- ben wir den unverzüglichen Erlass einer Bundeskompensationsverordnung an. Dünge- und Pflanzenschutzmittel müssen so eingesetzt werden, dass Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt minimiert werden. Wir werden den Nationalen Akti- onsplan Pflanzenschutz entschlossen umsetzen. Bei Maßnahmen, die landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, müssen ag- rarstrukturelle Belange angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere im Rah- men des für die Energiewende notwendigen Netzausbaus sind faire Entschädigun- gen für Grundstückseigentümer und -nutzer erforderlich. Bienenmonitoring Zum Erhalt und Ausbau der Bienenhaltung in Deutschland sind gemeinsame Bund- Länder-Anstrengungen notwendig. Wir führen das Deutsche Bienenmonitoring mit dem mehrjährigen Untersuchungsprogramm weiter. Agrardiesel Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit werden wir die Förderung des Agrardiesels in der jetzigen Form beibehalten und streben eine einheitliche europäische Regelung über die Energiesteuerrichtlinie an. Verbraucherschutz Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Unser Ziel ist ein verbrau- cherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fai- ren und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden. Verbraucher- politik hat auch das Ziel, das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern zu stärken. Ungleichgewichte im Markt beseitigen wir, indem wir für Transparenz, Ver- gleichbarkeit und Möglichkeiten einer effektiven Rechtsdurchsetzung sorgen. Unse- rer Politik liegt ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde. Bedürfnisse, Interessen und Wissen der Verbraucher variieren je nach Markt. Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten. Zudem muss er die Verbraucher durch gezielte und umfassende Information, Beratung und Bildung unterstützen. Dies gilt insbesondere für neue Bereiche wie den Finanzmarkt und Digitale Welt. Dafür wollen wir die bestehenden Verbraucherorgani- sationen mit einer speziellen Marktwächterfunktion „Finanzmarkt“ und „Digitale Welt“ beauftragen. Zusammenhalt der Gesellschaft 125 Bessere Organisation des Verbraucherschutzes und Ausbau der Forschung Wir setzen einen unabhängigen und interdisziplinär besetzten Sachverständigenrat für Verbraucherfragen ein, der durch eine Geschäftsstelle unterstützt wird. Er soll zu wichtigen Verbraucherfragen und Teilmärkten Stellungnahmen und Empfehlungen formulieren. Im Interesse eines besseren Verbraucherschutzes werden wir darauf hinwirken, dass das Verbrauchervertragsrecht künftig verständlich, übersichtlich und in sich stimmig ausgestaltet ist sowie effektiver durchgesetzt werden kann. Informations- pflichten müssen sich an den Bedürfnissen der Verbraucher orientieren. Die mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erzielten Verbesserungen wollen wir nach zwei Jahren evaluieren. Die spezialisierten Verbraucherzentralen informieren die zuständigen staatlichen Stellen über die aus der flächendeckenden Beratung und Marktbeobachtung gewon- nenen Erkenntnisse. Der Verbrauchercheck bei gesetzgeberischen Vorhaben wird ausgeweitet, der Nut- zen für Verbraucher begründet und konkret ausgeführt. Behörden soll bei begründetem Verdacht auf wiederholte Verstöße gegen Verbrau- cherrechte eine Prüfpflicht auferlegt werden. Bei Bundesnetzagentur, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt und Bundesamt für Verbrau- cherschutz und Lebensmittelsicherheit wird Verbraucherschutz gleichberechtigtes Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit. Die Zuwendungen an die Stiftung Warentest und den Verbraucherzentrale Bundes- verband werden erhöht. Das Stiftungskapital der Stiftung Warentest wird verstärkt. Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden. Europäisches und internationales Verbraucherrecht Das EU-Verbraucherrecht soll auf Grundlage des Prinzips der Mindestharmonisie- rung weiterentwickelt werden. Der Grundsatz der Subsidiarität muss stärker Beach- tung finden. Die Koalition möchte, dass Deutschland das Niveau dieser Mindestrege- lungen übertrifft. In Fällen besonderen Nutzens für Verbraucher unterstützen wir eine Vollharmonisierung. Bei einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA müssen die hohen europäischen Standards u. a. im Verbraucher- und Datenschutz weiter Geltung be- halten. Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung und des Pauschalreiserechts setzt sich Deutschland für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein; miss- bräuchliche Praktiken wie überhöhte Gebühren für Namenswechsel und verloren ge- gangene Reiseunterlagen werden unterbunden. Die EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung wird zeitnah verbraucherfreundlich umgesetzt und der „Online-Schlichter“ bundesweit einheitlich ausgeweitet. Beste- Zusammenhalt der Gesellschaft 126 hende Schlichtungsmöglichkeiten werden auf ihre Verbraucherfreundlichkeit über- prüft. Mehr Transparenz und Unterstützung für die Verbraucher Wir wollen die Grundlagen für ein Label schaffen, das nachhaltige Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet und den Lebenszyklus des Produkts einbezieht. Die Koalition prüft, ob beim werblichen Herausstellen besonderer Produkteigenschaften ein Auskunftsanspruch für Verbraucher geschaffen wird. Auf EU-Ebene wirken wir darauf hin, dass reparaturfreundliche Maßnahmen in die Öko-Design-Richtlinie aufgenommen werden. Zur Verbesserung der Produktsicherheit setzen wir uns für ein europäisches Sicher- heitszeichen analog zum deutschen GS-Zeichen und auf EU-Ebene für eine ver- pflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeug ein. Produktinformationsblätter sollen auch für andere Märkte wie Telekommunikation und Energie eingeführt werden. Die Zweckmäßigkeit und die Verständlichkeit von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen (Finanzbereich) müssen re- gelmäßig überprüft und Verbesserungen umgesetzt werden, zum Beispiel durch Standardisierung. Die staatlich geförderte private Altersvorsorge soll verbraucherfreundlicher werden, zum Beispiel indem die Verwaltungskosten begrenzt werden. Schutz der Verbraucher im Finanzbereich Wir werden die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Pfän- dungsschutzkontos auswerten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass die Kos- ten für ein Pfändungsschutzkonto nicht unangemessen hoch sind. Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits soll nicht zu einer übermäßigen Belas- tung eines Bankkunden führen. Daher sollen die Banken verpflichtet werden, beim Übertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben; bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme sollen sie dem Kunden eine Beratung über mögliche kostengünstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten müssen. Wir werden die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstan- dards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt. Das in der finanziellen Anlageberatung verwendete Beratungsprotokoll werden wir im Hinblick auf die praktikable Handhabung überprüfen und mit Verbesserungen für An- leger weiterentwickeln. Schutz der Verbraucher im Energiesektor Wir wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit Prepaid-Funktion. Bei Zusammenhalt der Gesellschaft 127 den Tarifgenehmigungen ist zu beachten, dass Grundversorgertarife angemessen gestaltet sind. Es werden Instrumente entwickelt, um die zugesagte Qualität von Energiedienstleistungen und Energieeffizienzinvestitionen aus Sicht der Verbraucher sicherzustellen. Sicherheit, Selbstbestimmung und Transparenz in der digitalen Welt Wir fördern Innovationen und Techniken, die sicherstellen, dass Profilbildung und da- rauf basierende Geschäftsmodelle ohne die Erhebung individualisierter personenbe- zogener Daten auskommen können. Nicht-anonyme Profilbildungen müssen an enge rechtliche Grenzen und die Einwilligung der Verbraucher geknüpft werden. Unter- nehmen, die Scoringverfahren anwenden, werden verpflichtet, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wir werden die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Ver- braucherverbände datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen und Unterlassungs- klage erheben können. Den mobilen Commerce werden wir verbraucherfreundlich ausgestalten, zum Bei- spiel durch transparente Darstellungsmöglichkeiten auf mobilen Endgeräten und Rückgabemöglichkeiten von Apps. Wir stärken die Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter. Im Rahmen der Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird insbesondere die Wirksamkeit der Streitwertdeckelung bei Abmahnungen gegen Verbraucher auf Grund von urheberrechtlichen Verstößen im Internet geprüft. Sichere Lebensmittel, transparente Kennzeichnung, gesunde Ernährung Die Lebensmittelüberwachung wird die Koalition besser vernetzen und in Deutsch- land und der EU für einheitliche Standards und eine sachgerechte Kontrolldichte sor- gen. Verbraucherinformationsgesetz und § 40 Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden dahingehend geändert, dass die rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten, nicht unerheblichen Verstößen unter Reduzierung sonstiger Aus- schluss- und Beschränkungsgründe möglich ist. Wir werden zum Beispiel im Bereich der Dokumentation und Kennzeichnung darauf achten, dass für kleinere, regional tätige Unternehmen unbürokratische Lösungen gefunden werden, ohne das Schutzniveau zu gefährden. Wir setzen uns in der EU für ein Tierwohllabel nach deutschem Vorbild und für eine verpflichtende Kennzeichnung für Produkte von Tieren ein, die mit gentechnisch ver- änderten Pflanzen gefüttert wurden. Sie tritt für ein Verbot des Klonens zur Lebens- mittelherstellung und des Imports von geklonten Tieren sowie für eine Kennzeich- nungspflicht von Tieren und tierischen Produkten von deren Nachkommen ein. Für Lebensmittel muss es eine verpflichtende Kennzeichnung von Herkunft und Produk- tionsort geben. Die Empfehlungen der Lebensmittelbuchkommission müssen sich stärker am An- spruch der Verbraucher nach „Wahrheit und Klarheit“ orientieren. Zusammenhalt der Gesellschaft 128 Die Koalition wird bestehende Initiativen zur Ernährung und Gesundheit evaluieren und die erfolgreichen verstetigen. 4.3. Kultur, Medien und Sport Kultur Kulturförderung im föderalen System Kunst- und Kulturförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, die diese in ihrer jeweils eigenen Zuständigkeit wahrnehmen. Den Kulturhaushalt des Bundes wird die Koalition auf hohem Niveau weiterentwi- ckeln. Kultur ist keine Subvention, sondern eine Investition in unsere Zukunft. Bund und Länder sollten bei der Planung und Finanzierung künftig intensiver und systematischer zusammenwirken (kooperativer Kulturföderalismus). Dazu soll ein re- gelmäßiger Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen etabliert werden. Die Kulturstiftungen des Bundes und der Länder sind einzubeziehen. Der Bund fördert national bedeutsame Kultureinrichtungen. Für eine Bundesbeteili- gung sind Förderkriterien zu erarbeiten, um eine systematisch und eindeutig struktu- rierte Förderkulisse zu erreichen. Für die bisher geförderten Einrichtungen bedarf es langfristiger Finanzierungsperspektiven auch über 2019 hinaus. Die Koalition wird das Programm „Invest Ost – Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ost- deutschland“ fortsetzen. Die Förderung folgender national bedeutsamer Kulturorte soll vorrangig geprüft wer- den: Romantikmuseum in Frankfurt am Main, Schaumagazin für Künstlernachlässe in der Abtei Brauweiler (NRW), Residenzschloss Dresden und Internationales Tanz- zentrum Pina Bausch. Angesichts des rasanten gesellschaftlichen Wandels (Demografie, Digitalisierung, In- tegration etc.) sollte die kulturelle Infrastruktur in Deutschland fortentwickelt, moder- nisiert und an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Barrierefreiheit kultureller Einrichtungen und Baudenkmäler. Gemeinsam mit den Ländern will die Koalition neue Arbeitsformen und Kooperati- onsmodelle entwickeln, um die Potenziale des demografischen Wandels im Kulturbe- reich aufzuzeigen und die identitätsstiftende Wirkung von Kunst und Kultur heraus- zustellen. Der Analyse, dem Austausch und der Reflexion dienen eine verstärkte Kulturpolitik- forschung und eine gegebenenfalls gesetzlich zu sichernde Kulturstatistik. Dazu ge- hört auch die Weiterentwicklung einer qualifizierten Besucherforschung, die wertvolle Rückmeldungen zu künstlerischen Angeboten gibt. Die Kulturlandschaft in Deutschland zeichnet sich durch kulturelle Vielfalt und viele freie Initiativen und Projekte aus, die immer wieder neu anzuregen und zu vitalisieren sind. Das Engagement des Bundes für die Förderung der freien, zeitgenössischen Zusammenhalt der Gesellschaft 129 und darstellenden Kunst und Kultur ist vor allem auch im Hinblick auf interkulturelle Belange zu verstärken. Der Kulturstiftung des Bundes (KSB) kommt als Förderin und als Dachorganisation für die Zuwendungen an die Kulturfonds eine wesentliche Rolle zu, die weiter ge- stärkt werden soll. Die Koalition will zudem die Autonomie und die Arbeit der beste- henden Fonds finanziell verstärken. Mit der Musikförderung des Bundes will die Koalition den Ansatz einer konzeptorien- tierten Kulturförderung weiterentwickeln. Die Gründung eines Musikfonds auf Bun- desebene für die Entwicklung der zeitgenössischen Musikkultur hilft, eine Lücke im Fördersystem zu schließen. Auch die Förderung des Bundes für die innovative und international ausstrahlende Kunstform Tanz soll im Dialog mit den Ländern fortgesetzt und im Rahmen eines zeitgemäßen, nachhaltig wirkenden Förderprogramms weiter entwickelt werden. Die besondere Verantwortung des Bundes in Berlin ist eine dauerhafte Aufgabe, der Hauptstadtfinanzierungsvertrag ist langfristig auszugestalten. Die Koalition wird mit dem Land Berlin einen Folgevertrag für den Ende 2017 auslaufenden Hauptstadtfi- nanzierungsvertrag vereinbaren, mit dem weiterhin alle grundsätzlichen Fragen der gesamtstaatlichen Repräsentation des Bundes in der Hauptstadt und die damit ver- bundene Kulturfinanzierung einvernehmlich und verbindlich auf der Grundlage des Art. 22 Abs. 1 GG geregelt werden. Mit dem Berliner Schloss/Humboldtforum erhält Berlin einen zentralen städtebauli- chen Ankerpunkt zurück. Die Arbeiten werden zügig fortgesetzt. Der Bund wird die Stiftung Berliner Schloss/Humboldtforum bei ihrem Werben um Spenden weiter un- terstützen.) Um den späteren Gebäudebetrieb des Humboldt-Forums zu gewährleisten, die Be- spielung des Hauses angemessen vorzubereiten und nach Übergabe an die Nutzer ein anspruchsvolles Kulturprogramm für alle zu ermöglichen, wird die Koalition die Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes begleiten und dafür in der Finanzplanung rechtzeitig die erforderlichen Mittel etatisieren. Die Koalition wird die Arbeit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz stärken und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten weiter unterstützen. Die Koalition bekennt sich zu dem Ziel, jedem Einzelnen unabhängig von seiner so- zialen Lage und ethnischen Herkunft gleiche kulturelle Teilhabe in allen Lebenspha- sen zu ermöglichen. Kultur für alle umfasst Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit so- wie interkulturelle Öffnung. Diese Grundsätze sind auch auf die vom Bund geförder- ten Einrichtungen und Programme zu übertragen. Kulturelle Bildung ist unverzichtbar für die Persönlichkeitsentwicklung insbesondere junger Menschen, ihre sozialen Kompetenzen und für die gesellschaftliche Teilhabe. Dies schließt auch Medienbildung mit ein. Dafür bedarf es eines ausgewogenen Ver- hältnisses zwischen verlässlicher Strukturförderung und innovativer Projektförderung. Das Programm „Kultur macht stark – Bündnisse für die Bildung“ soll auf seine Effizi- Zusammenhalt der Gesellschaft 130 enz überprüft, mit dem Kulturbereich und den Ländern abgestimmt und inhaltlich wei- terentwickelt werden. Gedenken und Erinnern, kulturelles Erbe, Baukultur Das historische Gedächtnis und insbesondere die Aufarbeitung der jüngeren Ge- schichte unseres Landes bleiben dauerhafte Aufgaben. Unser Bewusstsein für Freiheit, Recht und Demokratie ist geprägt durch die Erinne- rung an NS-Terrorherrschaft, an Stalinismus und SED-Diktatur, aber auch durch po- sitive Erfahrungen deutscher Demokratiegeschichte. Das bewährte Gedenkstätten- konzept des Bundes ist weiterzuentwickeln. Besondere Bedeutung misst die Koaliti- on der Zeitzeugenarbeit, der politischen Bildung sowie der Wirkung authentischer Or- te bei. Die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau wird in die institutio- nelle Förderung des Bundes aufgenommen. Das im Gedenkstättenkonzept enthaltene Themenfeld Opposition und Widerstand setzt die Koalition unter anderem um, indem das von der Robert-Havemann- Gesellschaft bewahrte Archiv der DDR-Opposition und die Open-Air-Ausstellung „Friedliche Revolution 1989″ dauerhaft gesichert werden. Die Koalition unterstützt das Vorhaben, die ehemalige Stasi-Zentrale in Berlin- Lichtenberg künftig als Ort der Aufklärung über Diktatur und Widerstand zu nutzen und fortzuentwickeln. Sie unterstützt auch den Umzug des Alliierten-Museums an den ehemaligen Flughafen Berlin Tempelhof. Die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und den Widerstand gegen das NS-Regime auch in seiner europäischen Dimension werden wir wachhalten. Dem systematischen Völkermord an den europäischen Juden sowie an anderen Völkern und Gruppen wird in der deutschen Erinnerungskultur immer eine außerordentliche Bedeutung zukommen. Bis heute ist der Verbleib von Kunst- und Kulturgütern, die Eigentümer aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten verloren haben, nicht vollständig geklärt. Die Folgen nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen bestehen fort. Um dem An- spruch bei der Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbeson- dere aus jüdischem Besitz, gerecht zu werden, will die Koalition die Mittel für die Provenienzforschung verstärken. Die Koalition wird die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien und Bun- desbehörden vorantreiben. In einer Bestandsaufnahme soll der aktuelle Forschungs- stand und bestehende Forschungsbedarf auf Bundesebene zur Aufarbeitung der frü- hen Nachkriegsgeschichte von Ministerien und Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ermittelt werden. Angesichts der enormen Wissensdefizite bei Jugendlichen über die beiden deut- schen Diktaturen im 20. Jahrhundert gilt es, wirksame Mittel für eine bessere Wis- sensvermittlung wie die schulische und außerschulische politische Bildung zu nut- zen. Authentischen Orten, wie beispielsweise dem ehemaligen „Reichsparteitagsge- lände“ in Nürnberg, kommt eine wesentliche Funktion für die Geschichtskultur in Zusammenhalt der Gesellschaft 131 Deutschland zu, die gemeinsam mit dem jeweiligen Land erhalten und genutzt wer- den soll. In der kommenden Legislaturperiode werden wir u. a. den 100. Jahrestag des Aus- bruchs des Ersten Weltkrieges, 25 Jahre Mauerfall und Deutsche Einheit, das Ge- denken an 70 Jahre Befreiung der Konzentrationslager, Ende des Zweiten Weltkrie- ges und 80 Jahre „Nürnberger Gesetze“ angemessen begehen. Die Koalition wird die Arbeit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur fi- nanziell stabilisieren. Die Restitution von Kunst- und Kulturgut, das von Behörden in der ehemaligen sow- jetischen Besatzungszone/DDR den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurde, ist eine noch nicht abgeschlossene Aufgabe. Zur Klärung der Ansprüche früherer Eigen- tümer muss auch in diesen Fällen die Provenienzforschung verstärkt werden. Die Koalition will das Verständnis für unsere gemeinsame europäische Geschichte weiterentwickeln und begrüßt das Projekt „Europäisches Kulturerbe-Siegel“. Das Eu- ropäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität kann mit anderen europäischen Part- nern den Nukleus dafür bilden, Erinnerung und Gedenken im Geiste europäischer Versöhnung und Demokratie, Austausch und gemeinsame Projekte zu vertiefen. Da- bei wird die Koalition das Netzwerk unterstützen. Die Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist ein Beitrag zur kulturellen Identität Deutsch- lands und Europas. Mit dem Ziel verstärkter europäischer Integration soll auch die „Konzeption 2000“ der Kulturförderung des Bundes nach § 96 BVFG angepasst und weiterentwickelt sowie die Umsetzung der Konzeption der Stiftung Flucht, Vertrei- bung, Versöhnung (SFVV) erfolgen. Die Koalitionsparteien stehen zur gesellschaftli- chen wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung. Wir bekräftigen unsere Verbundenheit mit den deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie mit den im Ausland lebenden Deutschen. Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die entsprechende Koordinierungsstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin wird auf Basis einer bereits geplanten Evaluierung und in Abstimmung mit den Ländern, gegebe- nenfalls über ein Bund-Länder-Förderprogramm, über 2015 hinaus fortgeführt. Wir wollen einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu baukulturellen Fragen fördern – auch zu Bauvorhaben des Bundes. Die Bundesstiftung Baukultur als hierfür wichti- gen Partner wollen wir stärken. Auch der der Erhalt von Denkmälern ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Der Bund wird die Denkmalschutz-Sonderprogramme sowie das Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ fortsetzen. Die Koalition setzt sich für ein „Europäisches Jahr für Denkmalschutz“ ein. Die für die Baukultur und den Denkmalschutz bereitgestellten Mittel werden wir auf sachgerechtem Niveau fortführen. An der steuerlichen Förde- rung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen halten wir fest. Zusammenhalt der Gesellschaft 132 Zu den herausragenden internationalen Stätten unserer Denkmalschutzlandschaft zählen die UNESCO-Welterbestätten. Der Bund wird den dafür zuständigen Ländern bei deren Pflege und Erhaltung weiterhin ein verlässlicher Partner sein. Das bewährte „Investitionsprogramm Nationale UNESCO-Welterbestätten“ soll in der Verantwortung der entsprechenden Ressorts fortgeführt und die Koordinierungsstelle Welterbe personell verstetigt werden. Mit der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes will die Koalition ein, den Kultur- gutschutz stärkendes, kohärentes Gesetz schaffen, um sowohl illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten effektiv an diese zurückzugeben, als auch deutsches Kul- turgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen. Im Zweiten Weltkrieg wurden zahlreiche Kulturgüter aus Deutschland als „Beute- kunst“ nach Russland und in andere Staaten, vor allem in Mittel- und Osteuropa, verbracht. Ihre Rückführung ist und bleibt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das Bauhaus-Jubiläum im Jahre 2019 wird als Ereignis von nationaler und weltweiter Strahlkraft auch durch den Bund unterstützt. Wir werden bei den drei Bauhaus- Einrichtungen Stiftung Bauhaus-Dessau, Klassik-Stiftung Weimar und Bauhaus- Archiv Berlin die notwendigen baulichen Voraussetzungen schaffen. Der Bund wird sich gemeinsam mit den im Bauhaus-Verbund zusammengeschlossenen Ländern an der Vorbereitung des Bauhaus-Jubiläums beteiligen. Der 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven im Jahr 2020 bietet herausragende Chancen für die Kulturnation Deutschland im In- und Ausland. Deshalb ist die Vorbe- reitung dieses wichtigen Jubiläums eine nationale Aufgabe. Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbes- serung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einführen zu können. Soziale Absicherung von Künstlern Die Koalition wird sich in der kommenden Legislaturperiode für die soziale Absiche- rung von Kreativen und Künstlern einsetzen und für weitere Verbesserungen sorgen. Lücken in der sozialen Absicherung von Künstlern werden wir identifizieren und Lö- sungen entwickeln. Wir werden die Künstlersozialkasse erhalten und durch eine regelmäßige Überprü- fung der Unternehmen auf ihre Abgabepflicht hin dauerhaft stabilisieren. Dafür müs- sen wir einen weiteren Anstieg der Künstlersozialabgabe verhindern. Dies setzt vo- raus, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen ihren Beitrag leisten. Ein effizientes Prüfverfahren soll die Belastungen für Wirtschaft und Verwaltungen minimieren und Abgabegerechtigkeit herstellen. Dabei wollen wir auch die Abgren- zung von ehrenamtlicher und künstlerischer Tätigkeit schärfen. Zusammenhalt der Gesellschaft 133 Reform des Urheberrechts Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digita- len Zeitalters anpassen. Dabei werden digitale Nutzungspraktiken berücksichtigt. Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. Damit der Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheber- rechtsdebatte rückt, muss das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft gestärkt werden. Die Koalition will deshalb entsprechende Maßnahmen unterstützen. Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im weltweiten digitalen Netz streben wir den Ausbau verbindli- cher europäischer und inter-nationaler Vereinbarungen an. Alle Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. Als wesentlichen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von massenhaften Rechtsverlet- zungen sehen wir die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung. Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbes- sern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrech- ten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückzie- hen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten. Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Inter- netnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illega- len Angeboten im Netz zu unterscheiden. Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken und insbesondere die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver ausgestalten. Wir wollen Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und werden eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen. Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Ver- gütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Dabei müssen wir feststellen, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt wer- den muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist. Wir bekennen uns zur Vertragsfreiheit im Urheberrecht und sind uns bewusst, dass Inhalte oft unter (impliziten) Nutzungsbestimmungen angeboten werden. Gleichzeitig ist das Interesse der Verbraucher an einer langfristigen und geräteunabhängigen Nutzung ihrer legal erworbenen digitalen Inhalte zu berücksichtigen. Unser Ziel ist es daher, die Portabilität gekaufter Inhalte zu ermöglichen und zu fördern. Geprüft werden soll zudem, wie urheberrechtlich sichergestellt werden kann, dass Technologiebrüche bei der Weiterversendung von Rundfunksignalen vermieden werden können. Zusammenhalt der Gesellschaft 134 Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stär- ker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren. Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbe- dingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert. Die Veränderung der Medienwelt hat auch Folgen für die Printmedien, jedoch bleiben die Gründe für steuerliche Erleichterungen – Kultur- und Medienangebote als Teil der Daseinsvorsorge – auch in der digitalen Welt die gleichen. Den verminderten Mehr- wertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften will die Koalition beibehalten; er soll in Zukunft auch für Hörbücher gelten. Auf europäischer Ebene wird die Koaliti- on darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informati- onsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Es- sentiell für die Erhaltung der Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen ist die Buch- preisbindung, die europarechtlich auch im Hinblick auf E-Books abzusichern ist. Die Koalition wird auch in Zukunft an den Steuererleichterungen für kulturelle Leis- tungen festhalten und den bestehenden Standard der Steuererleichterungen für ge- meinnützige Einrichtungen bewahren. Die Koalition wird prüfen, ob weitere Umsatz- steuererleichterungen für künstlerische Berufe möglich sind. Medien Unabhängige und vielfältige Medien sind Grundpfeiler einer funktionierenden Demo- kratie. Es ist deshalb erklärtes Ziel der Koalition, die Medienfreiheit, -vielfalt und – unabhängigkeit zu sichern. Die Digitalisierung und die damit einhergehende Konver- genz der Medien prägen die aktuelle Entwicklung der Medienwelt. Dabei soll nicht der Verbreitungsweg, sondern der Inhalt über das Regulierungsregime entscheiden. Deshalb unterstützt der Bund die Bemühungen der Länder um eine der Medienkon- vergenz angemessene Medienordnung. In diesem Zusammenhang setzt sich die Koalition für eine im Anschluss an die Vorarbeit der Länder einzusetzende zeitlich befristete Bund-Länder-Kommission ein, um erforderliche Kompatibilitätsregeln und daran anknüpfende Anpassungen – zum Beispiel an den Schnittstellen Medienauf- sicht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht – zu erarbeiten. Insbesondere aufgrund europäischer und internationaler Entwicklungen im Medien- bereich ist es wichtig, mit einer abgestimmten und starken Stimme zu sprechen. Deshalb ist es notwendig, dass deutsche Interessen konsequent und in enger Ab- stimmung zwischen Bund und Ländern in Brüssel vertreten werden. Im Wissen um die Zuständigkeit der Länder bekennt sich die Koalition zur dualen Medienordnung. Die Koalition will faire Wettbewerbschancen für alle Medienanbieter. Deshalb wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken. Sie setzt sich für das Prinzip der Plattformneutralität ein, d. h. bei Distributionsplattformen für Rundfunk und Telemedien insbesondere bei marktbeherrschenden Plattformbetreibern sind eine diskriminierungsfreie Informa- tionsübermittlung und der neutrale Zugang zu Inhalten sicherzustellen. Private und Zusammenhalt der Gesellschaft 135 öffentlich-rechtliche audiovisuelle Medienangebote und journalistisch-redaktionelle Inhalte, die einen Beitrag im Sinne des Public Value leisten, sollen einen diskriminie- rungsfreien Zugang zu Distributionswegen und eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten. Die Koalition wird sich für eine Revision der Richtlinie über audiovisuelle Medien- dienste (AVMD-RL) einsetzen, die den Entwicklungen einer konvergenten Medien- welt gerecht wird und u. a. Werberegeln dereguliert. Im Bereich Online-Werbung un- terstützen wir die Selbstregulierungsansätze der Branche. Es ist zu prüfen, inwieweit das Kartellrecht den aktuellen Entwicklungen im Sinne der Konvergenz anzupassen ist. Dabei darf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Medienun- ternehmen im internationalen Vergleich nicht beeinträchtigt werden. Bei der Frequenzplanung (Digitale Dividende II) werden wir auf nationaler und euro- päischer Ebene im Einvernehmen mit den Ländern die Belange des hiervon betroffe- nen Rundfunks (DVB-T) und die Interessen der Nutzer drahtloser Produktionsmittel (z. B. in Kultureinrichtungen) berücksichtigen. Die für den Umstieg auf DVB-T2 not- wendigen Voraussetzungen müssen erhalten bleiben. Die Deutsche Welle ist eine wichtige Stimme Deutschlands in der Welt und muss dauerhaft und spürbar gestärkt werden. Die von Bund und Ländern im Sommer 2013 vereinbarte grundlegende Verstärkung der Kooperation zwischen Deutscher Welle und ARD, ZDF und Deutschlandradio muss gerade im Informationsbereich umge- setzt werden. Journalistisch-redaktionell verantwortete Medien sind von zentraler Bedeutung für Demokratie, Informationsfreiheit und Meinungsbildung und zwar unabhängig von der technologischen Verbreitung. Die Koalition unterstützt eine Initiative der Länder zur Wiedereinführung des „amtlichen Presseausweises“. Die vielfältigen und wichtigen Initiativen der Bundeszentrale für politische Bildung insbesondere zur Stärkung des (Lokal-)Journalismus werden fortgesetzt und weiter- entwickelt. Die Koalition will gemeinsam mit den Verlagen sowie Journalistinnen und Journalis- ten das Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung von Zeitungen und Zeitschrif- ten als Kulturgut in der Gesellschaft verankern. Wir wollen die Angebotsvielfalt in diesem Bereich, insbesondere auch auf regionaler Ebene, erhalten. Verlage und Journalisten brauchen verlässliche Rahmenbedingungen von Seiten der Politik. Wir halten das Presse-Grosso als neutralen Vertriebsweg für unverzichtbar. Es darf durch europäische Rechtsentwicklungen nicht beeinträchtigt werden. Wir werden uns bei den Ländern für eine presserechtliche Verankerung des Presse-Grosso einset- zen. Gemeinsam mit den Ländern wird der Bund die Mediendatenbank fortentwickeln und die Fortsetzung der Pressestatistik als Medienstatistik unterstützen. Zusammenhalt der Gesellschaft 136 Die Koalition will unabhängige Buchhandlungen in ihrer Funktion als Ort der kulturel- len Vermittlung und Begegnung und angesichts der stetigen Zunahme des durch große Marktakteure geprägten Versandbuchhandels stärken, z. B. durch die Einfüh- rung eines jährlichen Preises für besonders innovative und kulturell ausgerichtete Geschäftsmodelle. Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und auch im digitalen Zeitalter sichtbar bleiben. Es bedarf hierfür neben einer Digitalisierungsförderung des Bundes auch der Beteiligung der Länder und der Filmwirtschaft. Die Stiftung Deutsche Kine- mathek ist als eine der zentralen Einrichtungen zur Bewahrung und Zugänglichma- chung des deutschen Filmerbes zu stärken. Die Koalition wird auch das Bundesar- chiv personell und finanziell stärken. Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) hat in den vergangenen Jahren maßgeblich zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland beigetragen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produkti- onsstandorts Deutschland nachhaltig verbessert. Um die deutsche Filmwirtschaft zu stärken, werden wir die bisher geltende zeitliche Befristung des DFFF aufheben und das erfolgreiche Förderprogramm fortsetzen. Die Koalition wird im Zuge der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgeset- zes (FFG) die Wirkung einzelner Instrumente der Filmförderung mit dem Ziel evaluie- ren, das FFG „zukunftsfest“ zu machen. Wir werden bei allen Verantwortlichen dafür werben, die Stärkung des deutschen Kinderfilms zu einer Schwerpunktaufgabe zu machen. Wir wollen unsere vielfältige Kinolandschaft im Ganzen erhalten. Wir wollen in das erfolgreiche Förderprogramm zur Digitalisierung auch solche Kinos einbeziehen, die als Kulturort eine besondere Funktion wahrnehmen und bisher die Mindestfördervo- raussetzungen nicht erfüllen konnten. Digitale Medien Deutschland soll sich zu einem digitalen Kulturland weiterentwickeln. Unser kulturel- les Erbe muss digitalisiert werden, um es für die kommenden Generationen zu si- chern. Eine wichtige Aufgabe zur Sicherung unseres kulturellen Erbes übernimmt die Deut- sche Digitale Bibliothek als deutscher Beitrag zur europäischen digitalen Bibliothek Europeana. Der Bund ist sich der Verantwortung für die digitale Erschließung der kul- turellen und wissenschaftlichen Überlieferungen bewusst und treibt auf dieser Grund- lage mit den Ländern und Kommunen eine abgestimmte Digitalisierungsstrategie vo- ran. Die vom Bund geförderten Einrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Bestände einzubringen. Medienkompetenz ist eine elementare Schlüsselkompetenz in unserer digitalen Ge- sellschaft und grundlegende Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den Medien und dem Netz für alle Generationen. Sie eröffnet – auch im Zusammen- wirken mit Bürgermedien – Chancen der medialen Teilhabe und des Netzes und sen- Zusammenhalt der Gesellschaft 137 sibilisiert den Nutzer für mögliche Risiken. Die bisherigen Initiativen des Bundes sol- len – unter Wahrung der Kompetenzen der Länder und in enger Abstimmung mit die- sen – fortgesetzt und verstetigt werden. Initiativen wie das „Netz für Kinder“ / „Frag Finn“ ermöglichen Kindern einen sachkundigen Umgang mit dem Internet. Die „Nati- onale Initiative Printmedien“ soll weiterentwickelt werden und insbesondere die Me- dienkompetenzvermittlung von Kindern und Jugendlichen in den Blick nehmen. Kinder und Jugendliche sollen die Chancen und Möglichkeiten, die ihnen das Internet bietet, optimal nutzen können, ohne mit für sie schädigenden Inhalten konfrontiert zu werden. Moderner Jugendmedienschutz muss Rahmenbedingungen für eine ge- meinsam getragene Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft schaffen. Im Dialog sind neue Instrumente für einen wirksamen Jugendmedienschutz zu ent- wickeln. Die Daten von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien müssen besonders geschützt werden. Für einen wirksamen gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz ist eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern unabhängig vom Verbreitungsweg der digitalen Medien anzustreben. Dabei sollten die heute gel- tenden hohen Jugendschutzstandards für Trägermedien als Orientierung dienen. Im Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) arbeiten die Beteiligten zusammen an einer Gesamtstrategie, die Regulierung, Anbieterverantwortung und die Stärkung der Medienkompetenz miteinander verbindet und internationale Zusammenarbeit sicher- stellt. Digitale Spiele prägen den Alltag vieler, insbesondere jüngerer Menschen in unse- rem Land. Wir erkennen die Vielfalt hochwertiger Angebote, insbesondere pädago- gisch wertvoller Computerspiele, sowie die große kreative Leistung und hohe techni- sche Kompetenz der Spieleentwickler an. Dies wollen wir weiter fördern, beispiels- weise mit dem Deutschen Computerspielpreis. Diesen wollen wir zeitgemäß weiter- entwickeln. Die gemeinsam durch den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und die Computerspielewirtschaft initiierte und mittlerweile gegründete Stiftung Digi- tale Spielekultur soll gemeinsam mit den Marktteilnehmern weiter ausgebaut werden, um in den Schwerpunkten Wirtschaft und Ausbildung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Forschung und Wissenschaft neue Impulse setzen zu können. Wir wollen zudem das digitale Spiel für nachfolgende Generationen erhalten. Es gilt, ge- eignete Archivierungsmöglichkeiten zu prüfen. Sport Sport hat eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung und stellt die größte Bürgerbewegung Deutschlands dar. Die Bundesregierung versteht sich als fairer Partner des organisierten Sports. Wir wollen, dass Deutschland eine erfolgreiche Sportnation bleibt. Im Spitzensport verbessern wir die Rahmenbedingungen für hochqualifizierte Trainerinnen und Trainer durch gute Arbeitsbedingungen und lang- fristigere Perspektiven. Wir setzen uns dafür ein, die Sportförderung mit Blick auf die Mittelvergabe für alle öffentlich und nachvollziehbar zu gestalten. In einer Sportoffen- sive Bildung und Beruf im Sinne der „Dualen Karriere“ setzen wir uns gemeinsam mit den Bundesländern bei Hochschulen und Arbeitgebern für bessere Bedingungen bei der Vereinbarkeit von Studium, Ausbildung oder Arbeit mit dem Spitzensport ein. Wir machen uns dafür stark, dass eine attraktive, ausgewogene und bedarfsorientierte Zusammenhalt der Gesellschaft 138 Infrastruktur für den Spitzen-, Leistungs- und Breitensport erhalten bleibt. Die Inte- ressen des Sports sind in immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen angemessen zu berücksichtigen. Deshalb werden wir auch eine Änderung der einschlägigen gesetz- lichen Bestimmungen prüfen. Wir sorgen auch in Zukunft für eine verlässliche Finanzierung des erfolgreichen Pro- gramms „Integration durch Sport“. Im Nationalen Aktionsplan Integration muss der Sport weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen und bei der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention wird der Inklusionsgedanke bei der Sportförderung des Bundes konsequent ausgebaut. Sport wollen wir in eine ressortübergreifende, bewe- gungsförderliche Gesamtpolitik einbinden, weil Sport, Gesundheitsförderung und Prävention zusammen gehören. Die Fankultur im Fußball soll in Deutschland erhal- ten bleiben. Gemeinsam mit Verbänden, Vereinen und den friedlichen Fans wollen wir dafür sorgen, dass Stadionbesuche sicher bleiben. Deshalb begrüßen und unter- stützen wir alle präventiven Anstrengungen und werden alle gesetzlichen Rahmen- bedingungen auf das Ziel ausrichten, Straftäter aus den Fußballstadien fernzuhalten. Doping und Spielmanipulationen zerstören die ethisch-moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter. Deshalb werden wir weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Spiel- manipulation schaffen. Dazu kommen auch Vorschriften zur uneingeschränkten Be- sitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Betracht. Dabei müssen die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit ei- ner strafrechtlichen Sanktion gewährleistet sein. Eine gesetzliche Regelung darf we- der die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports unzulässig einschrän- ken, noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen. Die nach- haltige Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) stellen wir sicher. An der Umsetzung der „Berliner Erklärung“ der 5. UNESCO-Weltsport- ministerkonferenz „MINEPS V“ wirken wir auf nationaler und internationaler Ebene weiterhin mit Nachdruck. Dazu werden wir unsere internationalen Aktivitäten u. a. an der Erarbeitung einer entsprechenden Konvention des Europarats fortsetzen und den organisierten autonomen Sport in Deutschland bei der möglichst flächendeckenden Einführung von „Good Governance Standards“ unterstützen. Bei der Vergabe von internationalen Sportgroßveranstaltungen setzen wir uns in Ko- operation mit dem autonomen Sport für faire und nachhaltige Standards ein. 4.4. Digitale Agenda für Deutschland Chancen für eine starke Wirtschaft, gerechte Bildung und ein freies und sicheres In- ternet Digitales Leben und Arbeiten sind Alltag geworden und wir erleben den Wandel in eine digitale Gesellschaft. Die Nutzung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft ist heute selbstverständlich. Die meisten Arbeitsplätze sind durch Ein- satz digitaler Technologien geprägt. Die anstehende nächste Phase der Digitalisie- rung betrifft in besonderem Maße die Infrastrukturen: Erfolgsfaktor der Energiewende Zusammenhalt der Gesellschaft 139 ist die Digitalisierung der Energieversorgung. Verkehrsinfrastrukturen werden sowohl im Individualverkehr als auch im öffentlichen Verkehr digitalisiert. Wesentliche Ver- änderung im Gesundheitswesen ist der Aufbau der Telematikinfrastruktur. Maßgeblicher Faktor der Digitalisierung ist die Globalisierung der Netze und die in- ternationale Arbeitsteilung im Bereich der Informationstechnik. Das weltweite Netz ist ein globales Freiheitsversprechen. Doch spätestens der NSA-Skandal hat die Ver- letzlichkeit der digitalen Gesellschaft aufgezeigt. IT-Sicherheit wird zu einer wesentli- chen Voraussetzung zur Wahrung der Freiheitsrechte. Die gesellschaftlichen Chan- cen und ökonomischen Potenziale der Digitalisierung dürfen nicht gefährdet werden. Die Koalition wird für das Handeln aller Ressorts eine digitale Agenda 2014 – 2017 beschließen und ihre Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilge- sellschaft und Wissenschaft begleiten. Digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa Wir wollen die Informations- und Kommunikations-Strategie (IKT-Strategie) für die digitale Wirtschaft weiterentwickeln. Dazu gehören für uns Spitzenforschung im nati- onalen und europäischen Rahmen, die Entwicklung und Anwendung von digitalen Technologien und optimale Wachstumsbedingungen für Unternehmen aller Bran- chen. Um den globalen und sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen, fördern wir die deutsche und europäische IKT-Industrie, indem wir die Rahmenbe- dingungen dafür verbessern und Bürokratie abbauen. Wir wollen Kernbereiche der deutschen Wirtschaft wie Fahrzeug- und Maschinen- bau, Logistik und Gesundheitswirtschaft bei der Digitalisierung unterstützen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen so ausgestalten, damit diese global wettbe- werbsfähig bleiben. Die Digitalisierung der klassischen Industrie mit dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 werden wir vorantreiben und im nächsten Schritt um intelligente Dienstleistungen („Smart Services“) erweitern, sowie Projekte und Maßnahmen im Bereich der Green IT stärken. Dazu ist es notwendig, Wissen aus der Spitzenforschung in konkrete Anwendungen zu überführen. Mittels Kompetenzzentren, Modellregionen und Pilotprojekten soll der Wissenstransfer in Mittelstand und klassische Industrie initialisiert werden. Neben dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 werden wir in den Bereichen intelligente Mobilität, Smart Grid, E-Health und Sicherheit Schwerpunkte setzen und damit die Position der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt festigen. Um das zu erreichen, werden Spitzencluster und Verbundprojekte aus- und aufge- baut. Dabei sind ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit maßgebliche Faktoren. Wir werden Beratungsangebote zur Digitalisierung von bestehenden Wertschöp- fungsketten in Industrie und Mittelstand im Hinblick u. a. auf Cloud-Computing und Zusammenhalt der Gesellschaft 140 Big Data ausbauen. Die Themen IT-Sicherheit und die Abwehr von Wirtschaftsspio- nage sollen darüber hinaus eine besondere Rolle spielen. Wir werden die Forschungs- und Innovationsförderung für „Big Data“ auf die Entwick- lung von Methoden und Werkzeugen zur Datenanalyse ausrichten, Kompetenzzen- tren einrichten und disziplinübergreifend strategische Anwendungsprojekte ins Leben rufen. Wir wollen die deutsche Spitzenposition im Bereich des Höchstleistungsrech- nens in Abstimmung mit den Ländern und Partnern in Europa weiterhin ausbauen. Wir möchten einen neuen Gründungsgeist in Deutschland wecken und eine Kultur der zweiten Chance etablieren. Unser Ziel ist es dabei, die Zahl der Gründungen von derzeit 10.000 in den nächsten Jahren kontinuierlich auf 15.000 pro Jahr zu steigern. Dafür sollen Antragsverfahren entbürokratisiert werden. Außerdem werden wir För- derinstrumente dahingehend überprüfen, dass sie die gesamte Innovationskette in- klusive der Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigen. Wir wollen das Gründen von Unternehmen leichter machen: Durch eine Vereinfa- chung der Prozesse (One-Stop-Agency) soll eine schnellere Unternehmensgründung möglich sein. Wir werden Unternehmensgründungen im IT-Bereich erleichtern und ein innovatives Netzwerk für Start-Ups durch die Wirtschaft anstoßen und dessen Internationalisie- rung unterstützen. Um Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die weder auf ihr Einkommen verzichten noch das Risiko eines Jobverlusts auf sich nehmen können, werden wir analog dem Modell der Familienpflegezeit die Möglich- keit einer „Gründungszeit“ einführen. Wir wollen bewährte Instrumente der Gründer- unterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiter entwickeln. Die Gewährung der Instrumente kann dabei an die Nutzung von Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) geknüpft werden. Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit soll das Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt werden. Darüber hinaus stoßen wir ein inno- vatives Netzwerk für Start-Ups durch die Wirtschaft an, das die besten Rahmenbe- dingungen für junge Unternehmen bereitstellen kann, und unterstützen dessen Inter- nationalisierung. Stock-Options-Modelle sollen weiterentwickelt und standardisiert werden und als freiwilliger und ergänzender Teil der Entlohnung attraktiver gestaltet werden. Innovative Unternehmen brauchen kluge Köpfe. Deshalb müssen wir im eigenen Land mit Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die Zahl der IT-Fachkräfte erhö- hen. Die Kammern sind aufgefordert, faire Standardverträge für Gründer zu entwi- ckeln. Es ist wichtig, die Innovationskräfte der digitalen Wirtschaft zu stärken. Was mit dem Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ auf den Weg gebracht wurde, wollen wir fortsetzen und ausbauen. Wir werden Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international at- traktiv machen und dafür ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital- Zusammenhalt der Gesellschaft 141 Gesetz) abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten erlassen, das u. a. die Tätig- keit von Wagniskapitalgebern verbessert. Außerdem wollen wir es attraktiver ma- chen, in junge Unternehmen und junge Wachstumsunternehmen zu investieren. Mit Investitionszuschüssen wollen wir den Einsatz von Wagniskapital weiter fördern. Die Förder- und Finanzierungsinstrumente von Bund, Ländern und EU sind auf ihre Kompatibilität hin zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, werden wir die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“ prü- fen. Digitale Bildung und Forschung – gerecht und innovativ Ein wichtiger Teil der Digitalisierungsstrategie ist es, die Medienkompetenz junger Menschen zu steigern, um sie zu einem sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet zu emanzipieren. Wir sehen die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz als zentrale Maßnahme für den Datenschutz und die Sicherheit im Internet für jede einzelne Nut- zerin und jeden einzelnen Nutzer. Die bestehenden Programme zur Förderung von Medienkompetenz an Kitas und Schulen werden deshalb evaluiert und ausgebaut. Das Leitbild der „digitalen Selbständigkeit“ rückt somit in den Fokus der Medienkom- petenz. Wir befürworten ein „Modellprojekt Freiwilliges Soziales Jahr Digital“, damit junge Menschen ihre technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen und diese bei der Umsetzung von digitalen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz unterstützen. Die Initiative „Ein Netz für Kinder“ wird unterstützt und verbreitert, um in Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft und Institutionen quali- tätsvolle, altersgerechte und interessante digitale Angebote für Kinder zu schaffen. Der Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internatio- nale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open- Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen sind im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern. Die Grundlagenforschung zu Internet und digitaler Gesellschaft wird durch gezielte Initiativen zur Programmforschung und durch Bereitstellung entsprechender Mittel gestärkt und verstetigt sowie institutionell gefördert. Ein mit öffentlichen Mitteln finan- ziertes Internet-Institut, das gleichzeitig als Ausgangspunkt für ein interdisziplinäres Kompetenznetz dient, soll sich mit den technischen und wirtschaftlichen, aber auch den politischen, rechtlichen und ethischen Aspekten des Internets beschäftigen. Digitales Leben und Arbeiten – Chancen und Rechte stärken Die Digitalisierung eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die das Leben der Men- schen einfacher machen und neue Chancen für den Arbeitsalltag bieten. So gibt es durch die Digitalisierung neue Angebote wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir fordern die Wirtschaft auf, diese zu fördern. Wir appellieren an die Tarifpartner, Telearbeitsmodelle zu fördern und entsprechend Zusammenhalt der Gesellschaft 142 auszubauen, sowie tarifvertragliche Modelle zu finden, die die Rechte von Beschäf- tigten auf selbst zu bestimmende Telearbeitsplätze stärken. Das Angebot an Telear- beitsplätzen im öffentlichen Dienst werden wir weiter ausbauen. Öffentliche Verwaltung und Tarifpartner sind aufgefordert, die Rechte der Beschäftig- ten für eine erweiterte Arbeits-Autonomie und verbesserte Work-Life-Balance für Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken (z. B. Regelungen zur Nichterreich- barkeit). Wir begrüßen darüber hinaus betriebsinterne Regelungen dazu. Neue digitale Qualifizierungs- und Weiterbildungswerkzeuge für Unternehmen wie auch für den öffentlichen Dienst werden wir zielgruppenspezifisch fördern und aus- bauen. Immer mehr Unternehmen nutzen Online-Plattformen, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen (E-Recruiting). Hierbei müssen die Grenzen der Privatsphä- re eingehalten werden. Eine Umgehung von Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken – oder ähnlichen Plattformen ist nicht zu akzeptieren. Durch die Digitalisierung bieten sich vor allem für junge Mütter und Väter neue Mög- lichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie zum Beispiel neue und fle- xiblere Arbeitszeitmodelle. Im Bereich der Gesundheit nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und verstär- ken die Telemedizin, z. B. zur engen Betreuung von Risikopatientinnen und – patienten oder chronisch Kranken. Dabei ist ein Höchstmaß an Datenschutz zu ge- währleisten. Wir werden verhindern, dass sensible Patientendaten unkontrolliert an Dritte weitergegeben werden. Bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Tele- medizin sollen abgebaut werden, um die Anwendung grundsätzlich zu vereinfachen. Wir wollen den Einsatz und die Entwicklung von E-Care-Systemen in sogenannten Smart-Home-Umgebungen fördern, die älteren, pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung die technische Unterstützung bieten, um ihnen den Alltag zu erleichtern. Ein weiterer Fokus liegt auf der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die eGK soll ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand für Patien- tinnen und Patienten zu verringern und die Kommunikation zu verbessern. Höchste Datenschutzstandards sowie eine sichere Verschlüsselung der Daten sind dabei die Grundvoraussetzung. Der digitale Alltag eröffnet neue Möglichkeiten, anderen Menschen zu helfen. Im Netz entstehen neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements über soziale Netzwerke und Nachbarschaftsinitiativen. Wir werden diese Entwicklung unterstützen und „Online Volunteering“-Projekte fördern, z. B. die verbessernde Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung (Mängelmelder, Tausch- und Eh- renamtsbörsen). Wir wollen herausragende Projekte auszeichnen und einen Aus- tausch der besten Beispiele initiieren. Zudem werden wir Projekte ins Leben rufen und fördern, durch die Medienkompetenz vermittelt wird und damit dazu beitragen, die digitale Spaltung zu überwinden (z. B. Seniorinnen und Senioren lernen von Schülerinnen und Schülern). Wir fördern die Entwicklung und den Einsatz von bundesweiten Warn- und Informati- onssystemen, mit denen Bürgerinnen und Bürger per SMS, E-Mail oder über eine App über Unfälle, Gefahren und Katastrophen informiert werden können. Zusammenhalt der Gesellschaft 143 Wir führen Systeme ein (z. B. eine zentrale Nummer für SMS-Notrufe oder eine Not- ruf-App) und ändern das TKG so, dass sich Menschen in einer Notsituation bemerk- bar machen und Hilfe anfordern können, ohne zurückgerufen werden zu müssen. Im digitalen Zeitalter hat sich die Art der Kommunikation grundlegend verändert und die Menschen tauschen sich online auf diversen Plattformen aus. Wir sprechen uns gegen einen allgemeinen Klarnamenzwang aus, weil anonyme Kommunikation oft nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist. Wir sehen neben den Chancen der Digitalisierung auch die Risiken. So wollen wir Präventions- und Beratungsangebote zu online basiertem Suchtverhalten bundes- weit ausbauen und wissenschaftlich begleiten. In den nächsten vier Jahren können die Weichen gestellt werden, damit Deutschland und Europa eine Führungsrolle bei der konsequenten, sozialverträglichen, vertrau- enswürdigen und sicheren Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft einneh- men. Mit einer ausgewogenen Digitalisierungspolitik können Zukunftschancen unse- res Landes, Potenziale für Demokratie und Teilhabe sowie Innovations- und Wettbe- werbsfähig langfristig gesichert werden. Deutschland wird zu einer echten digitalen Gesellschaft. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 144 5. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 5.1. Freiheit und Sicherheit Konsequenzen aus den Erkenntnissen des NSU- Untersuchungsausschusses Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) hat parteiübergreifend zahlreiche Re- formvorschläge für die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, zur parla- mentarischen Kontrolle der Tätigkeit der Nachrichtendienste sowie zur Zukunft der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus, Ras- sismus und Antisemitismus erarbeitet. Soweit die Bundesebene betroffen ist, ma- chen wir uns diese Empfehlungen zu Eigen und werden sie zügig umsetzen. So- weit die Länder betroffen sind, werden wir im Dialog mit ihnen Wege für die Um- setzung dieser Empfehlungen erarbeiten, etwa bei der einheitlichen Verfahrens- führung der Staatsanwaltschaften. Wir stärken die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), bauen dessen Koordinierungskompetenz im Verfassungsschutzverbund aus und verbessern die technische Analysefähigkeit des BfV. Der gegenseitige Aus- tausch von Informationen zwischen Bund und Ländern wird gemeinsame Lagebil- der ermöglichen. Wir wollen eine bessere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste. Die Anforderungen an Auswahl und Führung von V-Leuten des Verfassungsschutzes werden wir im Bundesverfassungsschutzgesetz regeln und die parlamentarische Kontrolle ermöglichen. Die Behördenleiter müssen die Einsätze der V-Leute ge- nehmigen. Bund und Länder informieren sich wechselseitig über die eingesetzten V-Leute. Bei Polizei und Justiz stärken wir die interkulturelle Kompetenz und steigern die personelle Vielfalt. Die Möglichkeiten für Opferbetreuung und -beratung stärken wir. Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverach- tender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir si- cherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden. Kriminalität und Terrorismus Prävention Die Extremismusprävention der Bundesregierung bündeln und optimieren wir. An- tisemitismus bekämpfen wir, Radikalisierung, rassistischen und demokratiefeindli- chen Strukturen treten wir entgegen. Wir stärken die Prävention u. a. indem wir Programme wie „Zusammenhalt durch Teilhabe“ verstetigen. Bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus verknüpfen wir die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten mit denen im Bildungssektor und bei Polizei und Justiz. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 145 Kriminalität in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam bekämpfen Mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich bauen wir das Ord- nungswidrigkeitenrecht aus. Wir brauchen konkrete und nachvollziehbare Zumes- sungsregeln für Unternehmensbußen. Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne. Das Recht der Vermögensabschöpfung werden wir ver- einfachen, die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten erleichtern und ei- ne nachträgliche Vermögensabschöpfung ermöglichen. Wir regeln, dass bei Ver- mögen unklarer Herkunft verfassungskonform eine Beweislastumkehr gilt, so dass der legale Erwerb der Vermögenswerte nachgewiesen werden muss. Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wollen wir unter Strafe stellen. Wir wollen unsere Unternehmen vor Wirtschafts- und Konkurrenzspionage aus al- ler Welt schützen und eine nationale Strategie für den Wirtschaftsschutz erarbei- ten. An private Sicherheitsdienstleister stellen wir verbindliche Anforderungen an Seriosität und Zuverlässigkeit. Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet werden wir im Strafrecht den veralteten Schriftenbegriff zu einem modernen Medienbegriff erwei- tern. Wir schließen zudem inakzeptable Schutzlücken und beseitigen Wertungswi- dersprüche im Sexualstrafrecht. Zur Aufklärung von Sexual- und Gewaltverbre- chen sollen bei Massen-Gentests auch sogenannte Beinahetreffer verwertet wer- den können, wenn die Teilnehmer vorab über die Verwertbarkeit zulasten von Verwandten belehrt worden sind. Zum Schutz der Bevölkerung vor höchstgefährli- chen, psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern, deren besondere Ge- fährlichkeit sich erst während der Strafhaft herausstellt, schaffen wir die Möglich- keit der nachträglichen Therapieunterbringung. Die längerfristige Observation von entlassenen Sicherungsverwahrten stellen wir auf eine gesetzliche Grundlage. Beim Stalking stehen vielen Strafanzeigen auffällig wenige Verurteilungen gegen- über. Im Interesse der Opfer werden wir daher die tatbestandlichen Hürden für ei- ne Verurteilung senken. Zudem werden wir Maßnahmen zur Kontrolle der Einhal- tung von Kontakt- bzw. Näherungsverboten erarbeiten. Einbruchskriminalität verunsichert die Menschen über die materiellen Schäden hinaus. Die Tätergruppen agieren zunehmend grenzüberschreitend. Wir unterstüt- zen nicht nur präventive Maßnahmen der Bürger, sondern bekämpfen diese All- tagskriminalität auch durch bessere Zusammenarbeit der Polizeibehörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Sicherheitsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern können dazu ein Instrument sein. Rocker-Clubs bieten einen Deckmantel für vielfältige Formen der Schwerkriminali- tät, wie z. B. Menschenhandel und Drogengeschäfte. Dieser organisierten Krimi- nalität kann durch den Entzug der Privilegien des Vereinsrechts entgegen getreten werden. Wir werden dazu das Vereinsrecht verschärfen, die Verbotsfolgen bei Rockergruppierungen verstärken und bei Verboten jegliche Neugründung in den betroffenen Städten und Kreisen ausschließen. Die Kennzeichen verbotener Ro- ckergruppen dürfen von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht weiter ge- nutzt werden. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 146 Wir verbessern den Schutz von Polizistinnen und Polizisten sowie anderen Ein- satzkräften bei gewalttätigen Übergriffen. Effektive Strafverfolgung und wirksame Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Wir wollen das allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher ausgestal- ten. Dazu wird eine Expertenkommission bis zur Mitte dieser Wahlperiode Vor- schläge erarbeiten. Durch ein frühzeitiges gemeinsames Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir kriminalitätsgefährdete Kinder und Jugend- liche vor einem Abgleiten in kriminelle Karrieren bewahren. Wird ein junger Mensch straffällig, soll die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. Den Gedanken der Wiedergutmachung gegenüber Kriminalitätsopfern werden wir im Jugendstrafrecht stärken. Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaf- fen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrver- bot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen. Bei Verkehrsdelikten streben wir an, zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration auf körperliche Eingriffe zugunsten moderner Messmethoden zu verzichten. Eine Blutentnahme wird durchgeführt, wenn der Betroffene sie verlangt. Wir evaluieren die Vorschriften zur Kronzeugenregelung und zur Verständigung im Strafverfahren. Wir prüfen, inwieweit dem öffentlichen Interesse an einem Ge- richtsverfahren durch eine erweiterte Saalöffentlichkeit Rechnung getragen wer- den kann. Im Strafvollzug verbessern wir den Datenaustausch zwischen den be- teiligten Einrichtungen und Institutionen. Wir reformieren das Recht der strafrechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern, indem wir insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärker zur Wirkung verhelfen. Hierzu setzen wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein. Um die Opfer von Straftaten dabei zu unterstützen, ihre zivilrechtlichen Ersatzan- sprüche gegen den Täter durchzusetzen, fördern wir die Durchsetzung von Scha- densersatzansprüchen in Strafverfahren (Adhäsionsverfahren) und erleichtern es den Opfern, sich im Zivilprozess auf bindende Feststellungen eines Strafgerichts zu berufen. Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten verloren haben, räumen wir als Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch ein, der sich in das deut- sche System des Schadensersatzrechts einfügt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei werden umge- setzt und die Analysefähigkeit der Datei verbessert. Die Vorschriften über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden wir rechtsstaatlich präzisieren, um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner Aufgabenerfüllung zu unter- stützen. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 147 Vorratsdatenspeicherung Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommuni- kationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Da- ten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter so- wie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an. Zur Erhö- hung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln. Die Kriminal- und Rechtspflegestatistiken machen wir aussagekräftiger. Die Sicherheitsfor- schung wird besser koordiniert. Digitale Sicherheit und Datenschutz Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der di- gitalen Welt zu schaffen und zu bewahren. Cyberkriminalität Das Strafrecht passen wir – auch durch Abschluss internationaler Abkommen – an das digitale Zeitalter an. Wir schließen Schutzlücken und systematisieren die bis- her verstreut geregelten datenbezogenen Strafvorschriften. Wir verbessern den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwer- ken und Internetforen (Cybermobbing und Cybergrooming), da die Folgen für die vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamierten Opfer besonders gravierend sind. Cybermobbing und Cybergrooming in sozialen Netzwerken müssen einfacher gemeldet und angezeigt werden können. Eine zentrale Meldestelle für Phishing und ähnliche Delikte soll die Prävention verbessern und Ermittlungen erleichtern. IT-Infrastruktur und digitaler Datenschutz Wir schaffen ein IT-Sicherheitsgesetz mit verbindlichen Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für die kritischen Infrastrukturen und der Verpflichtung zur Mel- dung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle. Dafür setzen wir uns auch auf der EU- Ebene im Rahmen der europäischen Cybersicherheitsstrategie ein. Um Freiheit und Sicherheit im Internet zu schützen, stärken und gestalten wir die Internet-Infrastruktur Deutschlands und Europas als Vertrauensraum. Dazu treten wir für eine europäische Cybersicherheitsstrategie ein, ergreifen Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität, unterstützen die Entwicklung Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 148 vertrauenswürdiger IT- und Netz-Infrastruktur sowie die Entwicklung sicherer Soft- und Hardware und sicherer Cloud-Technologie und begrüßen auch Angebote ei- nes nationalen bzw. europäischen Routings. Wir bauen die Kapazitäten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informations- technik (BSI) und auch des Cyber-Abwehrzentrums aus. Wir verbessern die IT- Ausstattung der deutschen Sicherheitsbehörden. Um Bürgerdaten besser zu schützen und zu sichern, werden wir die Bündelung der IT-Netze des Bundes in einer einheitlichen Plattform „Netze des Bundes“ an- streben. IT- und TK-Sicherheit wollen wir zusammenführen. Die Bundesbehörden werden verpflichtet, zehn Prozent ihrer IT-Budgets für die Si- cherheit ihrer Systeme zu verwenden. Um Vertrauen wieder herzustellen müssen die Standardisierungsgremien transpa- renter werden. Zudem muss sich Deutschland stärker in diesen und anderen interna- tionalen Gremien beteiligen, besonders solchen der Internetarchitektur und Internet- Governance. Wir prüfen, inwieweit ein Ausverkauf von nationaler Expertise und Know-how in Sicherheits-Schlüsseltechnologien verhindert werden kann. Wir initiieren ein Spitzencluster „IT-Sicherheit und kritische IT-Infrastruktur“. Um zu gewährleisten, dass die Nutzerinnen und Nutzer über die Sicherheitsrisiken ausreichend informiert sind, sollen Internetprovider ihren Kunden melden, wenn sie Hinweise auf Schadprogramme oder ähnliches haben. Darüber hinaus streben wir einen sicheren Rechtsrahmen und eine Zertifizierung für Cloud-Infrastrukturen und andere sicherheitsrelevante Systeme und Dienste an. Zur Wahrung der technologischen Souveränität fördern wir den Einsatz national ent- wickelter IT-Sicherheitstechnologien bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Weiterentwicklung und Verbreitung von Chipkartenlesegeräten, Kryptographie, DE-Mail und sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sowie vertrauenswürdiger Hard- und Software gilt es erheblich auszubauen. IT-Hersteller und -Diensteanbieter sollen für Datenschutz- und IT-Sicherheitsmängel ihrer Produkte haften. Wir wollen das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf Gewähr- leistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme mit Leben füllen. Die Nutzung von Methoden zur Anonymisierung, Pseudonymisierung und Da- tensparsamkeit müssen zu verbindlichen Regelwerken werden. Wir werden den technikgestützten Datenschutz („Privacy by Design“) und den Da- tenschutz durch Voreinstellungen („Privacy by Default“) ausbauen. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 149 Um die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und der Bürger auch in der digitalen Welt zu wahren und die Chancen für die demokratischen Teilhabe der Bevölkerung am weltweiten Kommunikationsnetz zu fördern, setzen wir uns für ein Völkerrecht des Netzes ein, damit die Grundrechte auch in der digitalen Welt gel- ten. Das Recht auf Privatsphäre, das im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte garantiert ist, ist an die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters an- zupassen. EU-Datenschutzgrundverordnung Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss zügig weiter verhandelt und schnell verabschiedet werden, um europaweit ein einheitliches Schutzniveau beim Daten- schutz zu garantieren. Die strengen deutschen Standards beim Datenschutz, ge- rade auch beim Datenaustausch zwischen Bürgern und Behörden wollen wir be- wahren. Europa braucht ein einheitliches Datenschutzrecht für die Wirtschaft, in dem alle Anbieter, die in Europa ihre Dienste anbieten, dem europäischen Daten- schutzrecht unterliegen (Marktortprinzip). Die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und -sicherheit, der Einwilligungsvorbehalt, das Recht auf Lö- schen und das Recht auf Datenportabilität müssen in der Verordnung gewahrt bleiben. Bei den EU-Regelungen zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit muss sichergestellt werden, dass das deutsche Datenschutzniveau bei der Über- mittlung von Daten an andere EU-Staaten nicht unterlaufen werden darf. Bei deren Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass bestehenden Refinanzierungs- möglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien erhalten bleiben und dass das für Presse- und Medienfreiheit unabdingbare Medienprivileg effektiv ausgestaltet wird. Konsequenzen aus der NSA-Affäre Wir drängen auf weitere Aufklärung, wie und in welchem Umfang ausländische Nachrichtendienste die Bürgerinnen und Bürger und die deutsche Regierung aus- spähen. Um Vertrauen wieder herzustellen, werden wir ein rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage verhandeln. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger, die Regierung und die Wirtschaft vor schrankenloser Ausspähung ge- schützt werden. Wir stärken die Spionageabwehr. Unsere Kommunikation und Kommunikationsinfrastruktur muss sicherer werden. Dafür verpflichten wir die eu- ropäischen Telekommunikationsanbieter, ihre Kommunikationsverbindungen min- destens in der EU zu verschlüsseln und stellen sicher, dass europäische Tele- kommunikationsanbieter ihre Daten nicht an ausländische Nachrichtendienste wei- terleiten dürfen. Die Koalition tritt für die europaweite Einführung einer Meldepflicht für Unterneh- men an die EU ein, die Daten ihrer Kundinnen und Kunden ohne deren Einwilli- gung an Behörden in Drittstaaten übermitteln. Wir werden zudem in der EU auf Nachverhandlungen der Safe-Harbor und Swift-Abkommen drängen. Zivilschutz und Schutz kritischer Infrastrukturen Wir werden das fachübergreifende Rahmenkonzept für den Zivilschutz an neuen Herausforderungen orientiert fortentwickeln und das Leistungsspektrum sowie die Aufgaben des Technischen Hilfswerks (THW) unter Berücksichtigung des Schut- Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 150 zes kritischer Infrastrukturen anpassen. Wir werden das Ehrenamt als Basis des Zivil- und Katastrophenschutzes – insbesondere mit Blick auf die sozialen und demografischen Veränderungen – fördern und stärken. Wir stärken das Bundes- amt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als strategischen Knotenpunkt des Bundes im Beziehungsgeflecht aller Akteure im Bevölkerungsschutz. Vor dem Hintergrund des durch den Klimawandel veränderten Schadenpotentials werden wir die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung prüfen. Die Betreiber kritischer Infrastrukturen halten wir durch Kooperation und gesetzli- che Vorgaben dazu an, Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Schutzmaßnahmen zu verbessern. Bundespolizei und Schutz unserer Grenzen Die Ergebnisse der Evaluierung der Neuorganisation der Bundespolizei setzen wir in der jetzt erforderlichen Konsolidierungsphase um. Wir wollen die Bundespolizei als kompetente und effektive Strafverfolgungsbehörde stärken, gut qualifizierte und ausgestattete Bereitschaftspolizeien vorhalten und die Einsatzmittel der Bun- despolizei modernisieren. An Kriminalitätsschwerpunkten im Aufgabenbereich der Bundespolizei setzen wir mit zusätzlichen Mitteln mehr Videotechnik ein. Weitere Einreiseerleichterungen nach Europa setzen ein Einreise- und Ausreise- register im europäischen Verbund voraus. Wir treten für einen Ausbau der interna- tionalen Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und ein noch besseres Inei- nandergreifen der Arbeit der Sicherheitsbehörden im föderativen Gefüge ein. Umgang mit SED-Unrecht Die monatlichen Zuwendungen für Opfer der politischen Verfolgung in der ehema- ligen SBZ/DDR (SED-Opferrente) erhöhen wir. Für SED-Opfer, die haftbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben und deshalb Versorgungsleistungen beantra- gen, werden wir gemeinsam mit den Ländern die medizinische Begutachtung ver- bessern. Die Koalition wird eine Expertenkommission einsetzen, die bis zur Mitte der Legisla- turperiode Vorschläge erarbeitet, wie und in welcher Form die aus dem Stasi- Unterlagengesetz (StUG) resultierenden Aufgaben des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) fortgeführt werden und wann das geschieht. Die Koalition wird die Fortführung des Pilot- Projektes „Virtuelle Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Akten“ sicherstellen. 5.2. Moderner Staat, lebendige Demokratie und Bürgerbeteiligung Wirksam und vorausschauend regieren Die Koalition macht es sich zur Aufgabe, die Wirksamkeit des Regierungshan- delns gezielt zu erhöhen und erarbeitet dazu eine ressortübergreifende Strategie „Wirksam und vorausschauend regieren“. Koordinierende Stellen bündeln die Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 151 Maßnahmen innerhalb der Ressorts und bei ressortübergreifenden Zielen und Vorhaben. Wir stärken die Kompetenzen und Kapazitäten der strategischen Vorausschau in den Ministerien, um Chancen, Risiken und Gefahren mittel- und langfristiger Ent- wicklungen besser erkennen zu können. Wir nutzen vermehrt Wirkungsanalysen in der Phase der Entwicklung von politischen Maßnahmen sowie Evaluationen be- stehender Gesetze und Programme, um die Wirksamkeit systematisch zu prüfen. Wir wollen die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit politischer Vorhaben dadurch er- höhen, dass wir politische Vorhaben stärker aus Sicht und mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger entwickeln. Dazu verbessern wir die Kompetenzen und Kapazitäten in der Verwaltung, um neueste Erkenntnisse der Sozialwissenschaf- ten besser zu nutzen. Bürgerbeteiligung Parlament, Regierung und Verwaltung werden die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiv nutzen und die interaktive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft auf barrierefreien Websites ausbauen. Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung zur Stärkung der Demokratie nutzen. Wir wollen die Informationen über politische Entscheidungen quantitativ und qualitativ verbessern und die Beteili- gungsmöglichkeiten für die Menschen an der politischen Willensbildung ausbauen. Gerade im Vorfeld von Entscheidungen ist früh, offen, umfassend und verständlich zu informieren. Deutschland wird im Rahmen der „Digitalen Agenda“ der EU- Kommission einen „Digital Champion“ benennen. Den Sachverstand und die Meinung der Bevölkerung suchen wir auch über digitale Beteiligungsplattformen, so dass konstruktive und frühzeitige Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern besser gelingt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitisch relevanten Entscheidungspro- zessen wird gestärkt, ohne die zügige Umsetzung von Planungsvorhaben zu gefähr- den. Verkehrsinfrastrukturprojekte brauchen Akzeptanz und Transparenz. Wir werden deshalb die Bürgerbeteiligung in der Vorphase der Planfeststellung weiter verbes- sern und hierfür verbindliche Qualitätsstandards gesetzlich festschreiben. Wir wollen Bürgerinnen und Bürger und die Akteure der Zivilgesellschaft konsequent in die Diskussion um Zukunftsprojekte und die Ausgestaltung von Forschungsagen- den einbinden. Wir wollen neue Formen der Bürgerbeteiligung und der Wissen- schaftskommunikation entwickeln und in einem Gesamtkonzept zusammenführen. Wir wollen die Partizipation Jugendlicher stärken. Wir wollen Anreize zur Stärkung partizipationsfördernder Kommunalpolitik legen. Jugendhilfeausschüsse und Ju- gendhilfeplanung bieten Ansatzpunkte guter Jugendpolitik. Wir unterstützen das eh- renamtliche und freiwillige Engagement Jugendlicher und wollen für mehr Anerken- nung sorgen. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 152 Transparenter Staat Die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen (z. B. in Streams) wollen wir aus- bauen. So bald wie möglich werden wir Bekanntmachungen wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle in Open Data tauglichen Formaten unter freien Lizenz- bedingungen bereitstellen. Wir wollen rechtliche Hemmnisse bei der Ausübung des Wahlrechts für Analpha- beten und Betreute abbauen. Wir erhöhen die Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Verwaltung. Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, streben wir für aus- scheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und politische Beamtinnen und Beamte eine angemessene Rege- lung an. Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln. Moderne Verwaltung Wir wollen ein bürgerfreundliches „digitales Deutschland“. Ein Programm „Digitale Verwaltung 2020“ für verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung soll dazu auf den Weg gebracht werden. Bei den Beschaffungen des Bundes werden wir die Prozesse standardisieren und nach Möglichkeit digita- lisieren. Durch E-Government ergeben sich umfassende Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft, die die Erledigung von Formalia wie Behörden- gängen wesentlich erleichtern können. Zahlreiche gute und erfolgreiche E- Government-Projekte zeigen, dass es innovative technische Lösungen in Deutsch- land gibt, die allerdings noch nicht flächendeckend und koordiniert umgesetzt sind. Der Bund wird den Ländern vorschlagen, die Programme des E-Governments unter Verantwortung des IT-Planungsrates zu konsolidieren und zu koordinieren. Dabei sind Technologien nach Möglichkeit langfristig so zu planen, dass keine Abhängig- keiten zu intransparenten Protokollen, Software, Hardware oder Herstellern entste- hen. Bei der Anschaffung von IT-Technologie durch die öffentliche Hand müssen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsprinzips Innovationspotenziale und Nachhaltigkeit als mitentscheidende Kriterien bedacht werden. Bei Ausschreibungen sollen Sicher- heitsstandards vorgegeben und wenn möglich Open-Source-Lösungen erwogen werden. Voraussetzung für die Akzeptanz elektronischer Behördendienste sind Datenschutz und Sicherheit der Kommunikation und Angebote. Die Identifizierungsfunktion des neuen Personalausweises und die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sind grundsätzlich anzuwenden. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 153 Eine bundesweite laufend aktualisierte Landkarte aller öffentlich angebotenen Dienstleistungen schafft Transparenz, Koordinierung, Verbindlichkeit, Priorisierung und Fokussierung und gibt den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die entsprechenden Angebote. Die Idee der einheitlichen Behördennummer 115 wollen wir ins Internet übertragen (www.115.de) und zumindest die 100 wichtigsten und am häufigsten genutzen Verwaltungsleistungen innerhalb der nächsten vier Jahre bun- desweit einheitlich online anbieten. Wir erleichtern den Kommunen die Realisierung, indem wir die besten Umsetzungs- lösungen häufig genutzter Verwaltungsleistungen anbieten und dadurch eine besse- re Vereinheitlichung mit niedrigeren Folgekosten erreichen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf Wunsch die Möglichkeit haben, einen einheit- lichen Stammdaten-Account, ein sogenanntes Bürgerkonto zu verwenden, um die Kommunikation mit der Verwaltung zusätzlich zu vereinfachen. Zur elektronischen Identifizierung soll der neue elektronische Personalausweis genutzt werden. Das Bürgerkonto kann zum digitalen Dokumentenpostfach erweitert werden. Eine Systematisierung der bislang nebeneinanderstehenden Rechtsregelungen zum Internet (Internetgesetzbuch) wird geprüft und in diesem Zusammenhang das Leis- tungsschutzrecht hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert. Erste Open-Data-Projekte in Deutschland zeigen das Potential offener Daten. Die Bundesverwaltung muss auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vor- reiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Forma- ten und unter freien Lizenzbedingungen sein. Wir wollen für Bund, Länder und Kom- munen ein Open-Data-Portal bereitstellen. Die Koalition strebt einen Beitritt Deutsch- lands zur internationalen Initiative Open Government Partnership an. Öffentlicher Dienst Der öffentliche Dienst ist Grundlage einer funktionierenden staatlichen Infrastruk- tur und Daseinsvorsorge. Das Berufsbeamtentum ist dabei Garant einer leistungs- fähigen und unabhängigen Verwaltung. Zur Sicherung der Fachkräftebasis und zur Gewinnung qualifizierten Nachwuchses brauchen wir eine demografievorsor- gende Stellen- und Personalpolitik, moderne, attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen sowie partnerschaftliche Personalvertretungen. Wir wollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes weiterhin sicherstellen, indem wir die Zugangsvoraussetzungen künftig auch stärker an gewonnenen berufs- praktischen Erfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen orien- tieren und beispielsweise den Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Ba- chelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung öffnen. Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zent- rum. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 154 Moderne Justiz Wir wollen einen bürgernahen und effizienten Zivilprozess. So werden wir den Ländern die Möglichkeit einräumen, bei den Landgerichten spezialisierte Spruch- körper einzurichten. Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbes- sern. Die Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr und die elekt- ronische Akte in der Justiz werden wir weiterentwickeln und die praktische Umset- zung begleiten. Damit die Bürger einfacher Ersatz für die Schäden erhalten, die sie durch fehler- haftes Verhalten staatlicher Stellen erlitten haben, fassen wir das zersplitterte Staatshaftungsrecht zusammen. Wir wollen das Betreuungsrecht in struktureller Hinsicht verbessern und damit das Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsener bedarfsgerecht stärken. Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren. Wir wollen das Rechtssprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Parallel- justiz werden wir nicht dulden. Wir sind überzeugt, dass Recht und Rechtsordnung eine völkerverbindende und friedenstiftende Wirkung entfalten. Wir werden zudem die Initiative „Law – Made in Germany“ fortführen und weiterentwickeln. Wir werden deshalb mit Nachdruck die bilateralen Rechtsstaatsdialoge fördern. Die Bundesregierung fördert institutionell das Institut zur Umsetzung der Nürnber- ger Prinzipien im Völkerstrafrecht in Nürnberg. Für Toleranz und Demokratie Im Interesse der Lebendigkeit unserer Demokratie und unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung ist es erforderlich, ziviles Engagement und demokra- tisches Verhalten sowie den Einsatz für Vielfalt und Toleranz bei Kindern und Ju- gendlichen auf der kommunalen bzw. regionalen Ebene zu fördern und zu stärken. Wir motivieren und unterstützen Vereine, Projekte und Initiativen, die sich der Förde- rung von Demokratie und Toleranz widmen und gegen Gewalt und Hass, Fremden- feindlichkeit und Antisemitismus wenden. Der Einsatz für Demokratie und gegen Extremismus ist eine gesamtstaatliche Aufga- be und bedarf einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie. Die Extremismusprävention der Bundesregierung bündeln und optimieren wir. Anti- semitismus bekämpfen wir, Radikalisierung treten wir entgegen. Wir stärken die Prä- vention durch Verstetigung von Programmen. Die Umsetzung der einmütig beschlossenen Empfehlungen des NSU- Untersuchungsausschusses ist ein wichtiger Eckpfeiler unserer Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit und die Überwindung von Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und an- Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte 155 derer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist eine Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft gleichermaßen. Die bestehenden Programme werden langfristig finanziell sichergestellt und auf bun- desgesetzlicher Grundlage, soweit Gesetzgebungskompetenz vorliegt, weiterentwi- ckelt sowie neue Strukturformen entsprechend des Abschlussberichtes des Untersu- chungsausschusses des Deutschen Bundestages zur NSU etabliert. Die Haushalts- mittel stocken wir auf. Wir treten rassistischen und demokratiefeindlichen Strukturen mit der Stärkung von Forschung und politischer Bildung entgegen. Die Bundeszentrale für politische Bildung leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratieförderung. Ihre Arbeit wollen wir stärken. Starkes Europa 156 6. Starkes Europa Europapolitische Verantwortung Deutschlands Das europäische Einigungswerk bleibt die wichtigste Aufgabe Deutschlands. Die Er- wartungen unserer europäischen Partner an Deutschland haben sich im Laufe der letzten Jahre gewandelt. Die Europäische Union (EU) durchläuft eine historisch ein- zigartige Periode wirtschaftlicher, sozialer und institutioneller Veränderungen und Neuerungen. In dieser Umbruchphase ist Deutschland als wirtschaftlich starker Mit- gliedstaat und Stabilitätsanker in eine gewachsene Verantwortung hineingewachsen und besonderen Erwartungen seiner Partner ausgesetzt. Unser Land muss in dieser Situation als Gründungsmitglied der EU und vertrauens- voller Partner eine verantwortungsvolle und integrationsfördernde Rolle in Europa wahrnehmen. Deutschland wird alle seine Möglichkeiten nutzen und ausschöpfen, das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des europäischen Einigungswerkes wieder zu stärken und auszubauen. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um die Krise in Europa zu überwinden und einen neuen Aufbruch für ein politisch und wirtschaft- lich starkes und sozial gerechtes Europa zu schaffen. Solide und nachhaltig tragfähi- ge Finanzen müssen mit Wachstum und Beschäftigung, notwendige Eigen- verantwortung der Staaten mit europäischer Solidarität und Demokratie zu- sammengebracht werden. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, braucht die EU handlungsfähige Gemeinschaftsinstitutionen. Demokratisches Europa Europapolitische Entscheidungen greifen oft tief in die Lebensbedingungen unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Für das Vertrauen in Europa und die EU ist es daher wichtig, die demokratische Legitimation zu stärken und Entscheidungen der EU nachvollziehbarer zu gestalten. Hierfür ist eine starke Rolle des Europäischen Par- lamentes ebenso notwendig wie eine enge Einbindung der nationalen Parlamente. Die Europäische Kommission braucht ein stringentes und effizientes Kollegium mit klaren Zuständigkeiten der Kommissare. Gerade auch für die Akzeptanz des Krisenmanagements im Euroraum ist es wichtig, dass dieses in die demokratischen Strukturen der EU und in das bewährte Zusam- menwirken aus Kommission, Rat, Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten ein- gebettet ist. Die Gemeinschaftsmethode steht im Zentrum der europäischen Ei- nigung. Dort wo einige Staaten in der Integration voranschreiten, sollte es das Ziel sein, diese Politikbereiche unter Einschluss aller EU-Mitglieder so rasch wie möglich unter das Dach der europäischen Verträge zu führen. Die Bundesregierung unterstützt die Einführung eines einheitlichen europäischen Wahlrechts, um verlässliche Mehrheiten im Europäischen Parlament für die Stabilität der Legislativverfahren der Union sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollte eine angemessene Mindestschwelle für die Zuteilung der Sitze festgelegt werden. Die Herausbildung einer europäischen Zivilgesellschaft ist eine essentielle Vo- raussetzung für eine lebendige europäische Demokratie. Besonders wichtig ist es, Starkes Europa 157 dafür auch die Jugendpolitik weiterzuentwickeln. Europaschulen, Jugendwerke und eine erhöhte Jugendmobilität können hierzu beitragen. In diesem Zusammenhang setzen wir uns beispielsweise für die Errichtung eines deutsch-griechischen Jugend- werks ein. Die Reformbestrebungen in Griechenland werden weiterhin partnerschaft- lich unterstützt, insbesondere wird die Deutsch-Griechische Versammlung fortgeführt und weiterentwickelt. Damit die Bürger eine vertiefte Integration Europas stärker akzeptieren, ist es uner- lässlich, das Subsidiaritätsprinzip strikt einzuhalten. Danach wird die EU nur tätig, wenn und soweit ein Handeln der Mitgliedstaaten nicht ausreichend wäre. Aufgaben müssen dort verortet werden, wo sie am besten gelöst werden können: europäisch, national, regional oder lokal. Außerdem müssen sich Rechtsakte der EU am Verhält- nismäßigkeitsgrundsatz messen lassen. Wir wollen ein bürgernahes Europa verwirklichen, das die kommunale Selbstver- waltung achtet. Die Sprachen und Kulturen in den Kommunen und Regionen tragen wesentlich zur Vielfalt Europas bei, mit der sich die Menschen identifizieren. Wir tre- ten dafür ein, dass die EU die Eigenständigkeit und die vielfältigen Traditionen aller Mitgliedstaaten bewahrt. Die EU muss sich vor allem auf die großen Zukunftsaufga- ben konzentrieren. In diesen Bereichen brauchen wir eine starke, demokratische und geschlossen handelnde EU. Der Umgang mit der deutschen Sprache in den europäischen Institutionen muss ihre rechtliche Stellung und ihren tatsächlichen Gebrauch in der EU widerspiegeln. Deutsch muss auch in der Praxis den anderen beiden Verfahrenssprachen Englisch und Französisch gleichgestellt werden. Herausforderungen – Europas Weg aus der Krise Wir wollen alles dafür tun, dass Europa gestärkt aus der gegenwärtigen Krise her- vorgeht. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies möglich ist, wenn Europa zu- sammenhält und eine umfassende politische Antwort auf die Herausforderungen im Euroraum gibt. Die Ursachen der Krise sind vielfältig: Sie reichen von einer übermä- ßigen Verschuldung einzelner europäischer Staaten über Defizite in der Wett- bewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Ungleichgewichte und Konstruktionsmängel in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bis zu Fehlentwicklungen auf den Fi- nanzmärkten. Die Wachstumsaussichten haben sich jüngst aufgehellt. Doch die Krise hat tiefe Wunden geschlagen und ist noch längst nicht überwunden. Die Arbeitslosigkeit ist in vielen Mitgliedstaaten weiter unerträglich hoch, insbesondere unter Jugendlichen. Viele kleine und mittlere Unternehmen können Investitionen nicht finanzieren. Und die Kombination aus hohen Schuldenständen und schwachem Wachstum machen Europas Volkswirtschaften weiterhin anfällig. Damit Europa dauerhaft einen Weg aus der Krise findet, ist ein umfassender poli- tischer Ansatz erforderlich, der Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und eine strikte, nachhaltige Haushaltskonsolidierung mit Zukunftsinvestitionen in Wachs- tum und Beschäftigung in sozial ausgewogener Weise verbindet. Starkes Europa 158 Ziel beim weiteren europäischen Krisenmanagement muss es sein, die wechselseiti- ge Abhängigkeit zwischen privater Verschuldung von Banken und öffentlicher Ver- schuldung von Staaten zu überwinden ebenso wie sicherzustellen, dass künftig in erster Linie die Banken selbst für ihre Risiken haften und nicht die Steuerzahler. Auch müssen die Regeln für Banken und Finanzmärkte so weiter verändert werden, dass Akteure der Finanzmärkte künftig nie wieder den Wohlstand von Staaten und Gesellschaften gefährden können. Die Finanzmärkte müssen an den Kosten der Kri- se beteiligt werden und letztlich auf ihre dienende Funktion gegenüber der Realwirt- schaft zurückgeführt werden. Hinzukommen müssen weitere Reformschritte zur Stärkung der wirtschaftspoliti- schen Koordinierung, besonders in der Wirtschafts- und Währungsunion. Die be- währten Regeln der Sozialen Marktwirtschaft müssen das Grundgerüst für die Wirt- schafts- und Währungsunion der Zukunft sein. Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion Die Krise im Euroraum hat Konstruktionsmängel in der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion offen gelegt. Vor allem ist deutlich geworden, dass die Wirt- schafts- und Währungsunion eine bessere und verbindlichere Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitik und eine effektivere Haushaltspolitik braucht, um Wettbewerbsfä- higkeit, Finanzstabilität, die Möglichkeit zu Zukunftsinvestitionen und sozialen Aus- gleich dauerhaft erfolgreich zu verbinden. Deutschland wird im Austausch mit seinen europäischen Partnern dafür eintreten, dass die Wirtschafts- und Währungsunion in diesem Sinne weiter entwickelt wird. Die Gemeinschaftsinstitutionen sollten im Rah- men ihrer institutionellen Rolle an der wirtschaftlichen Koordinierung beteiligt werden. Deutschland steht zur gemeinsamen Währung. Unser Ziel ist und bleibt es, Europa gestärkt aus der Krise zu führen – für ein Europa der Stabilität und des Wachstums. Unser Grundsatz ist dabei: Solidarität und Eigenverantwortung gehören zusammen. Wir Europäer müssen auch durch eine leistungsfähigere Wirtschaft im globalen Wettbewerb bestehen. Eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit durch Strukturreformen und nachhaltige Zu- kunftsinvestitionen sind der Schlüssel Europas zum Wachstum. Nationale und euro- päische Anstrengungen müssen Hand in Hand gehen. Wir bekennen uns zu den Re- geln des gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakts. Dessen glaubwürdige Anwen- dung ist das Fundament für eine dauerhaft stabile gemeinsame Währung. Die Glaubwürdigkeit unseres Handelns erfordert eine an Nachhaltigkeitskriterien aus- gerichtete Haushalts- und Wirtschaftspolitik. Die hohen Staatsschuldenquoten der Euroländer müssen daher zurückgeführt werden. Das ist eine der Lehren aus der ak- tuellen Krise. Die Politik der Haushaltskonsolidierung muss fortgesetzt werden und mit Reformen für strukturelles Wachstum und nachhaltigen Zukunftsinvestitionen kombiniert werden. Deutschland ist weiterhin bereit, solidarische Unterstützung beispielsweise in Form von Hilfskrediten und technischer Hilfe zu leisten, um Reformpolitiken in den Emp- fängerländern zur Rückgewinnung von Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen. Starkes Europa 159 Das Prinzip, dass jeder Mitgliedstaat für seine Verbindlichkeiten selbst haftet, muss aber erhalten werden. Jede Form der Vergemeinschaftung von Staatsschulden wür- de die notwendige Ausrichtung der nationalen Politiken in jedem einzelnen Mitglied- staat gefährden. Nationale Budgetverantwortung und supranationale, gemeinsame Haftung sind unvereinbar. Hilfskredite aus europäischen Rettungsprogrammen dür- fen nur als Ultima Ratio gewährt werden, wenn die Stabilität der Eurozone als Gan- zes gefährdet ist. Wir wollen, dass Krisenstaaten eine starke Eigenbeteiligung an der Krisenbewältigung leisten und eigene Mittel einsetzen, bevor sie Hilfskredite erhal- ten. Diese dürfen nur im Gegenzug zu strikten Auflagen bzw. Reformen und Kon- solidierungsmaßnahmen der Empfängerländer gewährt werden. Sie setzen einen klaren Plan voraus, wie die Schuldentragfähigkeit gesichert werden kann. Darüber hinaus ist die demokratische Kontrolle aller Hilfen von herausragender Bedeutung: ESM-Mittel werden weiterhin nur nach Zustimmung des Bundestages bewilligt. Die Krise hat gezeigt, dass europäische Korrekturen oftmals zu spät greifen. Zur Vermeidung von künftigen Verwerfungen in der Währungsunion müssen deshalb Haushaltspolitiken und Schuldenentwicklung besser überwacht und wirtschaftliche Ungleichgewichte in der Eurozone durch koordinierte Anstrengungen aller Euro- Mitgliedstaaten verringert werden. Dafür müssen wir den gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakt und das Ungleichgewichteverfahren konsequent nutzen. Die neuen Regeln können nur dann glaubwürdig sein, wenn sie konsequent an- gewendet und überwacht werden. Die Verwendung eines EU-Fortschrittsanzeigers (Score Board) für Beschäftigung und soziale Entwicklungen und von Beschäftigungs- und Sozialindikatoren sollte weiterverfolgt werden, damit diese neuen Instrumente bereits für das Europäische Semester 2014 genutzt werden können. Mit dieser grö- ßeren Bandbreite von Indikatoren soll EU-weit ein breiteres Verständnis sozialer Entwicklungen erlangt werden. Die bereits im sogenannten Two-Pack eingeführte Überwachung der nationalen Haushaltsplanung durch die EU-Kommission wollen wir zu einem effektiven Instru- ment ausbauen, das bei klaren Verstößen gegen EU-Regeln einem nationalen Haushaltsgesetzgeber ermöglicht, frühzeitig selbst gegenzusteuern. Das bezieht auch Ziele für Wachstum, Innovation und Beschäftigung mit ein. Wir setzen uns dafür ein, dass die Eurostaaten verbindliche und durchsetzbare, de- mokratisch legitimierte vertragliche Reformvereinbarungen mit der europäischen Ebene schließen, die auf die Erreichung der Ziele Wettbewerbsfähigkeit, solide und nachhaltig tragfähige Finanzen, Wachstum und Beschäftigung verbunden mit Solida- rität gerichtet sind. Wir werden die vertraglichen Grundlagen der Wirtschafts- und Währungsunion an- passen. Die in den von der Krise besonders betroffenen Staaten der Eurozone eingeleiteten Reformen sind eine wichtige Grundlage, um vor Ort und für Europa als Ganzes nachhaltiges Wachstum zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist es auch nötig, die Möglichkeiten der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des EU-Haushalts einschließlich der EU-Strukturfondsmittel gezielt zum Aufbau der nötigen Infrastruktur einzusetzen. Außerdem sollten die Möglichkeiten des Kreditzugangs für kleine und Starkes Europa 160 mittlere Unternehmen wirksam verbessert werden. Auch hier kann die EIB in Zu- sammenarbeit mit nationalen Förderbanken helfen. Mit diesem Instrumentenkasten sollen die wirtschaftliche Entwicklung gestärkt, die Beschäftigung erhöht und die Fragmentierung der Finanzmärkte in Europa reduziert werden. Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Der Binnenmarkt ist ein Eckpfeiler für die Sicherung des Wachstums und der Wett- bewerbsfähigkeit Europas. Er muss seine Wirkung voll entfalten können und muss weiter vertieft werden. Die Vollendung des Binnenmarkts, die Schaffung geeigneter Regelungen, aber auch die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Qualifikationen sowie die Übertragbarkeit von sozialer Absicherung in der EU können bedeutende Wachstumsimpulse setzen. Vor allem mit Wettbewerbsfähigkeit, robustem strukturellem Wirtschaftswachstum und Zukunftsinvestitionen gelingt es, neue Arbeitsplätze dauerhaft zu schaffen und den Wohlstand zu sichern. Dies gilt insbesondere in den Krisenländern des Euro- Währungsgebietes, wo die Arbeitslosigkeit viel zu hoch ist und die Menschen in der Krise oft schmerzhafte Einschnitte beim Einkommen erfahren haben, in vielen Fällen verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes. Wir werden uns dafür einsetzen, die Politik der haushaltspolitischen Konsolidierung und Strukturreformen unter Berücksichtigung der sozialen Verträglichkeit konsequent weiterzuentwickeln und dabei durch verstärkte Zukunftsinvestitionen für Innovation und Wachstum zu ergänzen. Wir werden das wirtschaftliche Klima weiter verbessern, so dass hochwertige Pro- duktion und Beschäftigung mit guten Einkommen entstehen. In kluger Zu- sammenarbeit tragen der private Sektor mit seiner Dynamik und Leistungsfähigkeit und der Staat durch den regulatorischen Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft, durch Bildung und durch Infrastruktur zur Erreichung dieses Zieles bei. Das gilt je nach Verantwortlichkeit auf nationaler und europäischer Ebene. Um Europa zukunftsfest zu machen, brauchen wir höhere Investitionen etwa in Infra- struktur, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verkehr, transeuropäische Netze, digitale Medien oder Breitbandversorgung, Bildung sowie Forschung und Entwick- lung ebenso wie notwendige Strukturreformen. Wir werden darauf dringen, dass der im Sommer 2012 geschlossene Pakt für Wachstum und Beschäftigung (120 Mrd. Euro) mit Nachdruck umgesetzt wird. Wachstumspakt und Fiskalpakt sind gleichermaßen wichtige Bestandteile einer Poli- tik für nachhaltiges Wachstum und solide öffentliche Haushalte. Von besonderer Be- deutung für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern. Hierzu gehören die erhöhte Darlehensvergabe seitens der EIB sowie die verstärkte Nutzung revolvierender Fonds zum Einsatz der Mittel aus den Struktur- und Investitionsfonds. Die Bundesregierung wird darauf achten, dass die EIB effektiv und umfassend von den ihr zusätzlich zugewiesenen Mitteln Gebrauch macht. Das in den Vereinbarun- Starkes Europa 161 gen zur mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Flexibilisierungsinstrument sollte für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung genutzt werden. Im Rahmen einer sparsamen EU-Haushaltsführung setzen wir uns für eine aufga- bengerechtere Gestaltung des EU-Haushaltes ein. Mit Blick auf die Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens in 2016 müssen weitere Schritte hin zu einer klaren Prioritätensetzung des europäischen Haushaltes für Wachstum, Beschäftigung und Innovation auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene für eine möglichst frühzeitige Evaluierung der Pilotphase zu europäischen Projektanleihen einsetzen. Mit einer Ab- sicherung von Projektanleihen aus dem Haushalt der EU können zusätzliche wachs- tumsfördernde Investitionen angeregt werden. Europa ist die Wiege der modernen Industriegesellschaft. In weiten Teilen Europas hat die Industrie aber an Kraft verloren. Die EU hat die Bedeutung der Industrie für nachhaltiges Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität und Beschäftigung sowie das Problem der Deindustrialisierung Europas mittlerweile erkannt. Es ist aber noch nicht gelungen den negativen Trend umzukehren. Wegen der großen Bedeutung einer starken europäischen Industrie werden wir gemeinsam mit den europäischen Institu- tionen und Partnern darauf hinarbeiten, dass die EU künftig wieder die Heimat einer starken und modernen Industrie wird. Hierzu müssen und werden wir ressort- übergreifend die Standortbedingungen der Industrie verbessern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie bei den politischen Entscheidungen in Berlin und Brüssel mitberücksichtigen und verstärkt auf die Kosteneffizienz unserer industriepo- litischen Entscheidungen achten. Besonders wichtig in Europa sind auch höhere private und öffentliche Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, in gute Ausbildungssysteme, eine verbes- serte Exportförderung besonders in Ländern mit niedriger Exportquote, eine moder- ne, auf den industriellen Bedarf ausgerichtete Infrastruktur und ein förderlicher ord- nungspolitischer Rahmen im europäischen Binnenmarkt. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist ein verringerter Regelungsauf- wand auf Ebene der EU erforderlich. Die EU-Kommission muss Regelungsbereiche identifizieren, die das größte Potenzial zur Vereinfachung und zur Verringerung der Regulierungskosten bieten, vor allem soweit sie für kleine und mittlere Unternehmen besonders relevant sind. Für diese Bereiche fordern wir konkrete Abbauziele. Dem Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitnehmerschutz muss dabei Rechnung getragen werden. EU-Vorgaben wollen wir grundsätzlich „eins zu eins“ umsetzen – das sichert auch Chancengleichheit im europäischen Binnenmarkt. Auch die Energiewende muss im europäischen Zusammenhang gedacht werden. Nur ein integrierter Energiebinnenmarkt und eine enge Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, z. B. beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Transport- netze, sichern eine zuverlässige, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversor- gung, damit Deutschland auch langfristig Motor eines wettbewerbsfähigen Wirt- schafts- und Industriestandorts Europa bleibt. Starkes Europa 162 Die Rolle, die Europa im 21. Jahrhundert spielen wird, hängt auch entscheidend da- von ab, ob es uns gelingt, im Bereich der digitalen Welt Anschluss zu halten, europä- ische Standards zu setzen und damit unser europäisches Gesellschaftsmodell zu bewahren. Deshalb treten wir für eine umfassende europäische digitale Agenda ein, die Verbraucherschutz, Datenschutz, Innovation, Netz und Informationssicherheit zu- sammenbringen. Nötig ist zudem ein neuer internationaler Rechtsrahmen für den Umgang mit unseren Daten. Unser Ziel ist eine internationale Konvention für den weltweiten Schutz der Freiheit und der persönlichen Integrität im Internet. Die derzeit laufende Verbesse- rung der europäischen Datenschutzbestimmungen muss entschlossen vorangetrie- ben werden. Auf dieser Grundlage wollen wir auch das Datenschutzabkommen mit den USA zügig verhandeln. Bei der Koordinierung unserer Wirtschaftspolitik im europäischen Rahmen behalten wir auch die globale Dimension fest im Blick. So werden wir beispielsweise den Ab- schluss eines Freihandelsabkommen mit den USA vorantreiben. Wir werden die Herausforderung der zunehmenden globalen Konkurrenz zwischen Unternehmen und Standorten meistern, indem wir uns an den bewährten Grundlinien unserer So- zialen Marktwirtschaft orientieren und der Sicherung der internationalen Wettbe- werbsfähigkeit unserer deutschen und europäischen Wirtschaft hohe Priorität ein- räumen. In einer sich rasch verändernden Welt kann nur ein starkes Europa weiter- hin seinen Einfluss behalten. Auch dafür brauchen wir nachhaltiges Wirtschaften und hohe ökonomische und soziale Stabilität. Dem besonderen Schutzbedürfnis von Kultur und Medien wird in der deutschen Eu- ropapolitik Rechnung getragen, insbesondere in der europäischen Rechtsetzung, bei EU-Beihilfefragen oder bei Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Dies muss auch bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA durch Ausnahmeregelungen berücksichtigt und gesichert werden. Soziale Dimension stärken, Beschäftigung schaffen, Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen Die Erfahrung der Krise lehrt einmal mehr, dass die größte Bedrohung für die Men- schen und den sozialen Frieden in Europa der Verlust des Arbeitsplatzes ist. Deswe- gen ist der beste und auf Dauer einzig erfolgreiche Weg zur Sicherheit von Einkom- men, persönlicher Teilhabe und gesellschaftlicher Integration und Stabilität, die Ar- beitslosigkeit zu überwinden und genügend qualifizierte, dauerhaft wettbewerbs- fähige Arbeitsplätze zu schaffen. Eigenverantwortung und die private Initiative, zu ar- beiten und unternehmerisch Arbeit zu schaffen, müssen flankiert werden durch soli- darische Unterstützung. Dies spiegelt sich auch in der europäischen Strategie aus Solidarität und Solidität wieder: Strukturreformen der Mitgliedstaaten und Haushalts- konsolidierung sind ebenso wie Zukunftsinvestitionen eine wichtige Grundlage für Wachstum und Beschäftigung und damit auch für die soziale Integration der Bürger. Die Arbeitslosigkeit junger Menschen ist in vielen europäischen Ländern infolge der Krise dramatisch gestiegen. Diese jungen Menschen, die vielfach gut ausgebildet sind, darf Europa nicht im Stich lassen. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit muss deshalb eine Priorität europäischer Politik sein. Starkes Europa 163 Deutschland wird bei der Umsetzung der vereinbarten Europäischen Jugendgarantie mit gutem Beispiel vorangehen. Eine erfolgreiche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten bedarf ausreichender finanzieller Unterlegung, um den Aufbau notwendiger Struktu- ren in den am stärksten betroffenen Ländern zu ermöglichen. Wir begrüßen einen Qualitätsrahmen für Praktika. Die Bundesregierung wird sich für überprüfbare Ziele zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Europäischen Semester einsetzen. Dabei sollten die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament ihre Rolle wahrnehmen. Die Mittel, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im nächs- ten europäischen Haushalt vorgesehen sind, müssen schnellstmöglich, in jedem Fall in den ersten zwei Jahren der kommenden Finanzperiode eingesetzt werden. Eine Aufstockung der finanziellen Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kann falls notwendig im Rahmen der bereits vereinbarten Re-Programmierung der europä- ischen Strukturfonds sowie durch eine Bündelung noch verfügbarer Haushaltsmittel erfolgen. Wir unterstützen Initiativen zur technischen Hilfe bei Abruf und Einsatz der Mittel. Die Finanzierung von Investitionen in Bildung und Ausbildung und befristeten Lohnkostenzuschüssen durch Kredite und Garantien der EIB begrüßen wir ausdrück- lich und setzen uns für eine verstärkte Kombination von EIB-Krediten und europäi- schen Fondsmitteln ein. Die Möglichkeiten, die das Programm „Erasmus für alle“ für duale Ausbildung bietet, sollten besser ausgeschöpft werden. Auch werden wir einen gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt fördern, durch die bessere Vermittlung von Sprachen sowie eine bessere Übertragbarkeit von Bil- dungsabschlüssen und sozialer Absicherung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mobilität und Durchlässigkeit in einem gemein- samen europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt deutlich gestärkt werden. Wir ergreifen gezielte Maßnahmen, die es qualifizierten Jugendlichen aus anderen Mit- gliedstaaten erleichtern, ihre Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren bzw. eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Wir wollen – unter Einbeziehung der Kammerorganisationen – außerdem anderen Mitgliedstaaten bei der Einführung des erfolgreichen deutschen Systems der dualen Ausbildung einschließlich des Großen Befähigungsnachweises behilflich sein und zur erfolgreichen Umsetzung der europäischen Ausbildungsallianz beitragen. Zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze setzen wir uns für eine Gemeinschaftsaktion von Unternehmen, Gewerkschaften und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein. Die Erfahrungen, die wir in Deutschland mit dem „Aus- bildungspakt“ gemacht haben, bringen wir in die Zusammenarbeit ein. Es sollten auch Programme für Existenzgründer – ähnlich dem deutschen Gründungszuschuss – ausgebaut werden. Diese Programme sind durch eine umfassende Beratung zu begleiten. Mit Blick auf die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Sozialpolitik respektiert die EU nationalstaatliche Traditionen. Im Rahmen des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells unterstützen wir die Entwicklung gemeinsamer Prinzipien und Kriterien zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, um Wettbewerbsverzerrungen auch Starkes Europa 164 zum Schaden von Unternehmen und Arbeitnehmern im Binnenmarkt entgegen zu treten. Die Beschäftigten in Europa müssen effizienter vor Ausbeutung und sittenwidrigen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Dort, wo wirtschaftliche Aktivität grenz- überschreitend ist, dürfen Arbeitnehmerrechte nicht an den Grenzen Halt machen. Wir treten dafür ein, die Einführung von Standards für Mindestlöhne zu prüfen, die national zu organisieren und zu definieren sind und die einen hohen Beschäftigungs- stand und faire Löhne garantieren würden – wobei die Wahl zwischen Gesetzgebung und Tarifvereinbarungen besteht. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Gleichrangigkeit sozialer Grundrechte aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gegenüber den Marktfrei- heiten im europäischen Binnenmarkt durchgesetzt wird. Der soziale Dialog der Tarif- partner hat auch auf europäischer Ebene eine wichtige Funktion, die weiter gestärkt werden sollte ebenso wie die europäischen Betriebsräte und die Mitbestimmung in europäischen Unternehmern. Bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die Durchsetzungsrichtlinie zur Ent- senderichtlinie setzen wir uns für das in Deutschland geltende hohe Niveau mit kla- ren Haftungsregeln, umfassenden Informationsrechten der Behörden sowie effizien- ten Kontrollrechten der Mitgliedstaaten ein. Die Bekämpfung von möglichem Miss- brauch darf nicht durch die Aufweichung von Kontrollbefugnissen erschwert werden. Der Missbrauch zum Beispiel durch Briefkastenfirmen und Scheinentsendungen muss entschlossen bekämpft werden. Das europäische Entsenderecht sollte so wei- ter entwickelt werden, dass das Lohnniveau, d. h. gleiche Entlohnung für gleiche Tä- tigkeit, und die Arbeitsbedingungen des jeweiligen Ziellandes gelten. Die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere die Daseinsvorsorge auf regionaler und kommunaler Ebene (z. B. die Wasserversorgung) gehört zum Kernbestand staatlicher Aufgaben. Der demographische Wandel und der Bevölkerungsschwund in vielen ländlichen Gebieten verschärfen die Handlungsnotwendigkeiten auf diesem Gebiet. Das Wettbewerbsprinzip des EU-Binnenmarktes, ein funktionierendes Gemeinwesen und sozialer Ausgleich müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen; nur so wird eine Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erreicht. Die Gestaltungsmöglich- keiten der Mitgliedstaaten, ihrer Regionen und Kommunen für ihre im öffentlichen In- teresse liegenden Aufgaben müssen erhalten bleiben. Wir werden jeder weiteren Einschränkung der Daseinsvorsorge durch EU-Politiken offensiv entgegentreten. Na- tionale, regionale und lokale Besonderheiten in der öffentlichen Daseinsvorsorge dür- fen durch europäische Politik nicht ausgehebelt werden. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik Wir wollen eine starke und selbstbewusste Europäische Union, die den Globalisie- rungsprozess maßgeblich mit gestaltet und dabei entschlossen für die Sicherung von Frieden, Freiheit und Wohlstand eintritt. Deutschland wird aktiv dazu beitragen, das Vertrauen in das europäische Einigungswerk zu stärken. Eine vertrauensvolle Zu- sammenarbeit zwischen den Partnern ist für den gemeinsamen Erfolg unerlässlich. Die Berücksichtigung der Interessen der kleinen und mittleren Mitgliedstaaten ist konstitutiver Bestandteil unserer Europapolitik. Starkes Europa 165 Die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in ihrem internationalen Einsatz für Menschenrechte hängt maßgeblich davon ab, wie konsequent sie ihre Werte lebt und deren Verletzung im Innern ahndet. Die Bundesregierung setzt sich auf Grund- lage von Artikel 7 EUV für einen wirksamen Mechanismus zur Einhaltung rechts- staatlicher und demokratischer Standards in Europa ein, um den Schutz der Werte, wie sie in Artikel 2 EUV verankert sind, zu gewährleisten. Die deutsch-französische Partnerschaft ist in ihrer Breite und Tiefe einzigartig. Unse- re Länder haben als starke Wirtschaftsnationen ein besonderes Interesse, aber auch besondere Möglichkeiten, die europäische Einigung maßgeblich zu fördern und Wohlstand, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Wir werden die am 22. Januar 2013 beschlossene deutsch-französische Agenda Schritt für Schritt weiter umsetzen. Unsere Partnerschaft mit Polen weiter vertiefen und die vielfältigen nachbarschaftlichen Beziehungen weiterentwickeln. Die Arbeitsmöglichkeiten des Deutsch-Polnischen Jugendwerks werden wir ausweiten und den Jugendbegeg- nungsstätten in Kreisau und Auschwitz eine langfristige Perspektive geben. Wir wer- den die Zusammenarbeit mit Frankreich und Polen im Weimarer Dreieck intensivie- ren. Bilaterale Initiativen mit unseren mitteleuropäischen Partnern wollen wir aus- bauen. Dem deutsch-tschechischen Zukunftsforum und dem deutsch-tschechischen Zukunftsfonds sichern wir eine Perspektive über 2017 hinaus. Erweiterungen und östliche Nachbarschaft Die Erweiterung der EU ist aktive europäische Friedenspolitik. Die bisherigen EU- Erweiterungen sind im Interesse Deutschlands und Europas. Wir stehen dazu, dass dieser Prozess unter strikter Beachtung der Beitrittskriterien fortgesetzt wird und die Staaten des Westlichen Balkans eine Beitrittsperspektive haben. Sowohl Serbien als auch Kosovo müssen ihre eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Wir wollen KFOR im Einklang mit der Sicherheitsentwicklung schrittweise reduzieren und zum Ab- schluss führen. Gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten werden wir die Heranführung der Länder des Westlichen Balkans an EU und NATO aktiv vorantrei- ben. Für die EU-Erweiterung sind die Anwendung strenger Kriterien und klar über- prüfbarer Fortschritte wichtig. Maßgeblich sind sowohl die Beitrittsfähigkeit der Kan- didaten als auch die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union. Die Türkei hat für Europa strategische und wirtschaftliche Bedeutung. Wir sind dar- über hinaus mit der Türkei durch vielfältige Beziehungen zwischen den Menschen in unseren beiden Ländern eng verbunden. Wir möchten die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei weiter vertiefen, einschließlich einer engen strategischen Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen. Wir se- hen nicht nur die eindrucksvolle wirtschaftliche Entwicklung der Türkei, sondern be- grüßen vor allem die mit Blick auf die Beitrittsverhandlungen unternommenen Refor- manstrengungen. Der Verhandlungsprozess läuft mit der Eröffnung neuer Verhand- lungskapitel weiter. Die unbedingte Achtung der Werte, auf denen auch die EU fußt, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Religions- und Meinungsfreiheit, und de- ren innerstaatliche Durchsetzung sind Voraussetzung für weitere Fortschritte. Die 2005 aufgenommenen Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet und dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. Auch in der Türkei wird eine Diskussion über die Fra- ge der EU-Mitgliedschaft geführt. Sollte die EU nicht aufnahmefähig oder die Türkei nicht in der Lage sein, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll Starkes Europa 166 und ganz einzuhalten, muss die Türkei in einer Weise, die ihr privilegiertes Verhältnis zur EU und zu Deutschland weiter entwickelt, möglichst eng an die europäischen Strukturen angebunden werden. Es liegt im vitalen Interesse Deutschlands und der EU, Stabilität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Entwicklung auch in den anderen angrenzen- den Regionen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat sich die Europäische Nach- barschaftspolitik bewährt. Für die Östliche Partnerschaft bleiben Assoziierungs-, Freihandels- und Visaerleichterungs-Abkommen die besten Instrumente. Die Nachbarländer an der südlichen und östlichen Küste des Mittelmeers sind von strategischer Bedeutung für Europa. Eine engere Anbindung dieser Staaten an die EU kann zu einer Stabilisierung der Region beitragen. Ein starkes Europa in der Welt Wir wollen, dass die Europäische Union ihrer Verantwortung als Trägerin des Frie- densnobelpreises auch künftig gerecht wird. Sie muss in der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts die internationale Politik mitgestalten und hierfür eine starke eigen- ständige Rolle wahrnehmen. Die Bundesregierung wird anknüpfend an den EU- Gipfel im Dezember 2013 neue politische Initiativen zur Stärkung und Vertiefung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ergreifen. Der Europäische Rat sollte sich auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs in der Regel einmal im Jahr mit Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen. Wir setzen uns dafür ein, das Amt des/der Hohen Beauftragten für die Außen- und Sicherheitspolitik, zu stärken. Die Handlungsfähigkeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für ein präventives Krisenmanagement und für eine schnelle Krisen- reaktion muss verbessert werden. Ein schlanker EAD hat eine funktionale und keine überwiegend repräsentative Aufgabe. Außenpolitische Fragen, Handelspolitik sowie Entwicklungszusammenarbeit müssen zwischen EU-Kommission und EAD besser verknüpft und enger abgestimmt werden. Die Europäische Union braucht mehr denn je eine strategische Diskussion, was sie mit vorrangig zivilen Mitteln oder gegebenenfalls auch militärischen Einsätzen errei- chen kann und will. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten können wertvolle Hilfe beim Aufbau von Demokratie, rechtsstaatlichen Systemen und einer leistungs- fähigen Verwaltung in Drittländern leisten. Das gilt insbesondere für die Bereiche der Polizei und Justiz. Wir setzen uns dafür ein, die zivilen und militärischen Instrumente der Europäischen Union weiter miteinander zu verknüpfen und Europas zivile sowie militärische Fähig- keiten zur Krisenprävention und Konfliktbeilegung zu verbessern. Die Streitkräftepla- nung in Europäischer Union und Nordatlantischer Allianz ist enger aufeinander abzu- stimmen. Dopplungen sind zu vermeiden. NATO- und EU-Fähigkeiten müssen kom- plementär zueinander sein. Wir wollen, dass gemeinsame europäische Einsätze zur Wahrung und Stärkung der Sicherheit Europas vorrangig in unserer geographischen Nachbarschaft durchgeführt werden. Einsätze jenseits dieser Nachbarschaft sollten vermehrt regionalen Partnern und Organisationen übertragen werden, beispielsweise der Afrikanischen Union Starkes Europa 167 (AU), der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) oder dem Golf- Kooperationsrat (GCC). Diese und weitere regionale Organisationen sowie verlässli- che Partner vor Ort müssen bei der Übernahme von Verantwortung unterstützt wer- den. OSZE und Europarat Wir wollen die OSZE stärken. Die Bundesregierung erklärt sich in Absprache mit den OSZE-Partnernationen, insbesondere Polen und Frankreich, dazu bereit, mehr Ver- antwortung in der OSZE zu tragen. Wir wollen, dass der Europarat und seine Organe sich auf ihre Kernkompetenz als Hüter und Bewahrer elementarer Grund- und Men- schenrechte besinnen. Darauf wollen wir intensiv hinarbeiten. Verantwortung in der Welt 168 7. Verantwortung in der Welt Verlässlicher Partner in der Welt Deutschland stellt sich seiner internationalen Verantwortung. Wir wollen die globale Ordnung aktiv mitgestalten. Dabei lassen wir uns von den Interessen und Werten unseres Landes leiten. Deutschland setzt sich weltweit für Frieden, Freiheit und Si- cherheit, für eine gerechte Weltordnung, die Durchsetzung der Menschenrechte und die Geltung des Völkerrechts sowie für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämp- fung ein. Wir stehen bereit, wenn von unserem Land Beiträge zur Lösung von Krisen und Kon- flikten erwartet werden. Dabei stehen für uns die Mittel der Diplomatie, der friedlichen Konfliktregulierung und der Entwicklungszusammenarbeit im Vordergrund. Wir stehen für Verlässlichkeit und Bündnistreue. Wir wollen ein guter Partner bei der Gestaltung einer gerechten Weltordnung sein. Transatlantische Partnerschaft und NATO stärken Die transatlantische Zusammenarbeit ist sowohl für Europa als auch für Nordamerika von grundlegender Bedeutung. Die transatlantische Partnerschaft basiert auf einem Fundament gemeinsamer Werte und Interessen und ist deshalb auch heute der Schlüssel zu Freiheit, Sicherheit und Wohlstand für alle. Dort, wo in jüngster Zeit Ver- trauen in Frage gestellt wurde, muss es wiederhergestellt werden. Dazu erwarten wir ein deutliches Bekenntnis und entsprechende Maßnahmen der US-Administration. Wir wollen die Regeln, die für den Umgang zwischen Partnern gelten, klarer definie- ren und streben glaubhafte und überprüfbare Vereinbarungen an, um die Privatsphä- re unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das geplante Freihandelsabkommen mit den USA ist eines der zentralen Projekte zur Vertiefung der transatlantischen Beziehungen. Wir wollen, dass die Verhandlun- gen erfolgreich zum Abschluss geführt werden, ohne im Vertrag parlamentarische Kontrolle und gerichtlichen Schutz in Frage zu stellen. Unser Ziel ist dabei, beste- hende Hindernisse in den transatlantischen Handels- und Investitionsbeziehungen so umfassend wie möglich abzubauen. Die Zulassung begründeter Ausnahmen muss für jede Vertragspartei Teil des Abkommens sein. Wir werden auf die Sicherung der Schutzstandards der Europäischen Union insbesondere im Bereich des Datenschut- zes, der europäischen Sozial-, Umwelt- und Lebensmittelstandards sowie auf den Schutz von Verbraucherrechten und öffentlicher Daseinsvorsorge sowie von Kultur und Medien Wert legen. Wir bekennen uns zur NATO und zu ihrem neuen strategischen Konzept. Die trans- atlantische Allianz ist und bleibt das zentrale Fundament unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik angesichts neuer Risiken und Bedrohungen einer globalisierten Welt. Sie ist die Organisation, in der die transatlantischen Partner ihre strategischen sicherheitspolitischen Vorstellungen gleichberechtigt konsultieren und koordinieren. Wir wirken im Bündnis aktiv mit und setzen uns auch auf diese Weise dafür ein, dass die Bindungen zwischen Nordamerika und Europa tragfähig bleiben und vertieft wer- den. Deutschland wird auch künftig seinen angemessenen Teil der Lasten im Bünd- Verantwortung in der Welt 169 nis verlässlich leisten. Gemeinsam mit unseren NATO-Partnern setzen wir konse- quent die Beschlüsse von Chicago zur strategischen Neuausrichtung der Allianz um. Wir unterstützen die Verteidigungskooperation auf Grundlage der Smart-Defence Ini- tiative, militärische Fähigkeiten gemeinsam zu planen, zu beschaffen und bereitzu- stellen und die Interoperabilität der Streitkräfte im Bündnis zu erhalten. Deutschland ist bereit, als Rahmennation dazu beizutragen, zusammen mit anderen NATO- Partnern Fähigkeiten für das Bündnis zu erbringen. Das Instrument des NATO-Russland-Rates wollen wir weiterhin nutzen und den stra- tegischen Wert dieses Gremiums stärken. Gerade beim Abzug der ISAF-Truppen aus Afghanistan hat sich gezeigt, dass die Kooperation zwischen NATO und Russ- land möglich und im gegenseitigen Interesse ist. Diese positiven Erfahrungen sollten auch für andere sicherheitspolitische Herausforderungen, wie die Gespräche über den Aufbau der NATO-Raketenabwehr, genutzt werden. Die Bundesregierung be- kennt sich zu ihren bündnispolitischen Zusagen und wird ihren Beitrag zum Aufbau der NATO-Raketenabwehr leisten, die wir für den effektiven Schutz vor der Bedro- hung durch Raketen in den Händen von Risikostaaten benötigen. Die Bundesregie- rung wird dabei mit ihren NATO-Partnern gemeinsame und kooperative Lösungen suchen, die nicht zu neuen Spannungen und Rüstungswettläufen führen. Offener Dialog und breitere Zusammenarbeit mit Russland Deutschland und Russland sind durch eine wechselvolle Geschichte eng miteinander verbunden. Russland ist der größte und wichtigste Nachbar der Europäischen Union. Ein modernes, wirtschaftlich starkes und demokratisches Russland liegt in deut- schem wie europäischem Interesse. Wir wollen die Modernisierungspartnerschaft auf weitere Bereiche ausdehnen, um gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich zu Fort- schritten zu kommen. Wir werden dazu mit der russischen Führung offen über unter- schiedliche Vorstellungen einer Modernisierungspartnerschaft sprechen. Wir begrüßen und unterstützen die vielfältigen Bemühungen um eine Verbreiterung und Vertiefung der Beziehungen auf staatlicher und zivilgesellschaftlicher Ebene. Wir streben die Weiterentwicklung des Petersburger Dialogs an. Darüber hinaus wollen wir neue Formen des gesellschaftlichen Dialogs mit Russland ins Leben rufen und die bilateralen Kontakte zu Vertretern der neuen russischen Mittelschicht und Zivilge- sellschaft intensivieren. Russland ist gefordert, rechtsstaatliche und demokratische Standards einzuhalten, zu denen sich Russland auch international verpflichtet hat. Das gilt auch für die Einhaltung der WTO-Verpflichtungen. Wir streben eine weitere Liberalisierung der Visaregelungen für Unternehmer, Wis- senschaftler, zivilgesellschaftliche Akteure und Studenten an. Wir wollen die Russ- land- und Osteuropa-Kompetenz in Deutschland auf eine solide Grundlage stellen. Dazu wollen wir die wissenschaftlich-analytische Expertise über diese Region stär- ken. Wir werden uns in der Europäischen Union für mehr Kohärenz in der Russland- Politik einsetzen. Wir verfolgen auch weiterhin die Ziele eines neuen Partnerschafts- abkommens zwischen der Europäischen Union und Russland, des Ausbaus der Ost- seezusammenarbeit sowie der Verstärkung der Zusammenarbeit in der Außen- und Verantwortung in der Welt 170 Sicherheitspolitik. Dabei kommt der Vertiefung des trilateralen Dialogs zwischen Deutschland, Polen und Russland eine Schlüsselrolle zu. Bei der Gestaltung unserer Beziehungen zu Russland wollen wir die berechtigen Interessen unserer gemeinsa- men Nachbarn berücksichtigen. Sicherheit in und für Europa lässt sich nur mit und nicht gegen Russland erreichen. Dabei wollen wir gemeinsam mit Russland vor allem die Regelung von Konflikten in der gemeinsamen Nachbarschaft voran bringen und erwarten insbesondere in der Transnistrienfrage Fortschritte. Neue Dynamik für Abrüstung und Rüstungskontrolle Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik sind ein bedeutsames Element deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung tragen wesentlich zum Frieden sowie zu unserer Sicherheit und Stabilität bei. Wir tre- ten für allgemeine und weltweite Abrüstung und Rüstungskontrolle sowohl von kon- ventionellen als auch von Massenvernichtungswaffen ein. Gemeinsam mit unseren NATO-Partnern haben wir uns auf dem Gipfel von Chicago zum Ziel gesetzt, die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen und bis dahin die Rolle von Nuklearwaffen zu reduzieren. Solange Kernwaffen als In- strument der Abschreckung im strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Pla- nungsprozessen teilzuhaben. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass zwischen den USA und Russ- land Verhandlungen zur verifizierbaren, vollständigen Abrüstung im substrategischen Bereich beginnen, und entsprechende Schritte beider Partner engagiert unterstützen. Erfolgreiche Abrüstungsgespräche schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Atomwaffen. Gleichzeitig braucht die konventionelle Abrüstung und Rüstungskontrolle in Europa neue politische Impulse. Wir werden uns über das KSE-Vertragswerk hinaus für die Modernisierung der Rüstungskontrollarchitektur in Europa auf Grundlage verifizierba- rer Transparenz einsetzen. Wir wollen das Open-Sky-Abkommen durch eine deut- sche Beobachtungsplattform unterstützen. Wir werden uns international für die vollständige Implementierung des VN- Kleinwaffenabkommens einsetzen und die Umsetzung in adäquate nationale Kon- trollmechanismen unterstützen. Alle im nichtstaatlichen Bereich in Deutschland ge- handelten und geführten sowie für den Export vorgesehenen und vom VN- Kleinwaffenaktionsprogramm erfassten Klein- und Leichtwaffen sollten in Zukunft mit einer möglichst unauslöschlichen Markierung versehen werden, um deren Nachver- folgbarkeit zu ermöglichen. Auch die weltweite Umsetzung des internationalen Waf- fenhandelsvertrags (ATT) wollen wir energisch vorantreiben. Deutschland wird regionale Abmachungen zu massenvernichtungswaffenfreien Zo- nen unterstützen. Mit einem gemeinsamen EU-Standpunkt wollen wir zum Gelingen der bevorstehenden Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag im Jahr 2015 beitragen. Verantwortung in der Welt 171 Der Einsatz von Chemiewaffen in Syrien hat deutlich gemacht, dass es weiterer An- strengungen bedarf, um die globale Gültigkeit des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) mit neuen Initiativen voranzutreiben. Exporte dual-use-fähiger chemischer Substanzen und Anlagen in Nicht-CWÜ-Staaten müssen einer besonders strikten Kontrolle unterzogen werden. Vereinte Nationen, globaler Dialog und strategische Partnerschaften Den Vereinten Nationen kommt eine Schlüsselrolle für die Wahrung des Friedens und zur Bewältigung von globalen Herausforderungen zu. Mit neuen Initiativen, die wir mit unseren europäischen Partnern abstimmen, wollen wir unseren Beitrag zur Erneuerung und Weiterentwicklung der Strukturen der Vereinten Nationen leisten, einschließlich einer Reform und Erweiterung des Sicherheitsrates. Deutschland bleibt bereit, mehr Verantwortung auf Ebene der Vereinten Nationen zu übernehmen, auch mit der Übernahme eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat. Wir streben für die Zu- kunft einen ständigen Sitz der Europäischen Union an. Zur Erfüllung ihrer friedenswahrenden Aufgaben benötigen die Vereinten Nationen eine angemessene Ausstattung für ihre Friedensmissionen (Peacekeeping) und der politischen Missionen der Weltorganisation, damit effektive multilaterale Friedenspoli- tik betrieben werden kann. Zur Besetzung von Führungspositionen in den Vereinten Nationen streben wir ein ef- fektives Personalkonzept an. Dafür werden wir auch die ressortübergreifende Koor- dinierung der VN-Politik aufwerten. Wir werden den VN-Standort Bonn stärken. Eine Weiterentwicklung des Völkerrechts muss dazu beitragen, dass die Vereinten Nationen einen wirksameren Beitrag zur weltweiten Durchsetzung von Freiheit und Menschenrechten leisten. Das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) bedarf der weiteren Ausgestaltung und einer völkerrechtlich legitimierten Im- plementierung. Dabei gilt es vor allem die präventive Säule der Schutzverantwortung international zu stärken. Die Koalition erkennt die Schlüsselrolle von Frauen sowohl bei der Prävention als auch bei der Regelung von Konflikten an. Sie wird den Nationalen Aktionsplan zur VN-Resolution 1325 in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft schrittweise um- setzen. Wir wollen unser Engagement für Sicherheit und Frieden auch im außereuropäi- schen Raum durch strategische Partnerschaften konsequent fortentwickeln. Deutschland wird im Jahr 2015 erneut die G8-Präsidentschaft übernehmen. Wir wer- den darüber hinaus die Kooperation mit den Partnern der G20 engagiert fortsetzen. Wir werden das „Internationale Deutschlandforum“ fortführen. Naher Osten und arabische Welt Wir bekennen uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem und demokratischem Staat und dessen Sicherheit. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels sind für uns nicht verhandelbar. 2015 feiern wir das 50- jährige Jubiläum der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zum Staat Israel. Die- ses Jubiläum wird die Bundesregierung angemessen würdigen. Verantwortung in der Welt 172 Deutschland und Europa haben ein hohes Interesse an Frieden und Stabilität im Na- hen und Mittleren Osten. Unser Ziel ist eine Zweistaaten-Lösung mit einem Staat Is- rael in anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen sowie einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben. Wir unterstützen die Transformationsprozesse derjenigen arabischen Staaten, in de- nen sich eine positive Entwicklung zur Demokratie und zum gesellschaftlichen Plura- lismus abzeichnet. Die begonnenen Transformationspartnerschaften wollen wir fort- führen. Der Umgang mit der jeweiligen Opposition, die Gewährung elementarer Grund- und Freiheitsrechte einschließlich des Rechts auf Religionsfreiheit sowie die Existenz einer freien Presse- und Medienlandschaft sind für uns ausschlaggebende Kriterien für die Unterstützung dieser Staaten. Religiöse Minderheiten müssen ihren Glauben frei ausüben können und vor Gewalt geschützt werden. Das Urteil gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung und die mehrjährigen Haftstrafen dürfen keinen Bestand haben. Die deutsch-ägyptische Erklärung vom Januar 2013 muss Gültigkeit haben. Die deutschen politischen Stiftungen müssen in Ägypten frei arbei- ten dürfen. Wir beobachten mit großer Sorge, dass die Lage der Christen und anderer religiöser und ethnischer Minderheiten in Nordafrika, dem Nahen oder Mittleren Osten nach dem Sturz der autoritären Regime sich zum Schlechteren entwickelt. Auch deshalb werden wir die Entwicklung von pluralistischen Gesellschaften, in denen Religions- freiheit garantiert und umgesetzt wird, dort mit aller Kraft unterstützen. Christen müs- sen in dieser Region eine Zukunft haben. Deutschland wird sich gemeinsam mit seinen Partnern aktiv an der Suche nach einer politischen Lösung des Syrienkonflikts beteiligen. Gemeinsam mit der internationalen Staatengemeinschaft werden wir den Druck auf das Regime in Damaskus aufrecht erhalten, die gemachten Zusagen vollständig einzuhalten. Den wachsenden Einfluss islamistischer Kräfte betrachten wir mit Sorge. Wir wollen das Leiden der syrischen Flüchtlinge und Vertriebenen in den Anrainerstaaten lindern helfen und setzen uns für einen humanitären Zugang von Hilfsorganisationen innerhalb Syriens ein. Wir werden uns gemeinsam mit dem UNHCR gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten für eine gemeinsame europäische Initiative zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge einset- zen. Wir fordern den Iran auf, alle Zweifel am ausschließlich friedlichen Charakter seines Atomprogramms auszuräumen. Ein nuklear bewaffneter Iran stellte eine Gefahr für die gesamte Region und darüber hinaus dar und würde den weltweiten Bemühungen um Abrüstung und Nonproliferation schweren Schaden zufügen. Um die Gefahr ab- zuwenden, dass der Iran die Fähigkeit hat, Nuklearwaffen herzustellen, unterstützen wir im Rahmen der Verhandlungsgruppe von Großbritannien, Frankreich, Deutsch- land USA, Russland und China, (E 3 plus 3) alle Anstrengungen für eine diplomati- sche Lösung des Irankonflikts. Dabei halten wir am „doppelten Ansatz“ fest. Die Poli- tik der internationalen Gemeinschaft gegenüber dem Iran, die auf Kooperationsan- gebote und gezielte Sanktionen setzt, hat zu Bewegung in den zuvor festgefahrenen Verhandlungen geführt. Unser Ziel ist die Rückgewinnung des Iran als vertrauensvol- ler Partner auf der internationalen Bühne. Verantwortung in der Welt 173 Asien Wir wollen die Beziehungen mit den Staaten Asiens auf der Basis universeller Werte weiter intensivieren. Wir wollen die stärkere Orientierung der amerikanischen Au- ßenpolitik auf den asiatisch-pazifischen Raum auch als Chance nutzen und dazu bei- tragen, dass auch in dieser Region die Politik der Kooperation und des Interessens- ausgleichs Vorrang bekommt vor einer Politik der Konfrontation. Die Freundschaft mit Japan ist ein wichtiger Eckpfeiler der deutschen Außenpolitik. Wir begrüßen die laufenden Verhandlungen zum Abschluss eines Freihandelsab- kommens zwischen der Europäischen Union und Japan. China ist aufgrund einer Vielzahl gemeinsamer Interessen strategischer Partner Deutschlands und der EU. Wir werden unsere vielfältige politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit auch im Rahmen unserer regelmäßigen Regierungskonsultationen weiter intensivieren. Wir setzen uns dafür ein, dass in China die in der Verfassung garantierten Rechte wie die Gewährleistung der universellen Menschenrechte für alle Bürger respektiert werden. Der Schutz des geistigen Eigentums und unsere Cyber- Sicherheit sollen gestärkt werden. China ist aufgefordert, im Rahmen der Vereinten Nationen einen Beitrag zur internationalen Konfliktlösung zu erbringen, der seiner wirtschaftlichen und politischen Bedeutung entspricht. Indien ist unser strategischer Partner. Die politische, wirtschaftliche und zivilgesell- schaftliche Zusammenarbeit wollen wir ausbauen. Dem dienen auch unsere regel- mäßigen Regierungskonsultationen. Wir unterstützen die Verhandlungen der EU mit Indien für ein Freihandelsabkommen. Afghanistan Nach über zehn Jahren wird sich unser sicherheitspolitisches Engagement in Afgha- nistan verändern. Mit einem ressortübergreifenden Engagement streben wir eine ge- festigte Zukunft Afghanistans an. Der Kampfeinsatz ISAF in Afghanistan ist bis Ende 2014 abzuschließen und die militärische Handlungsfähigkeit zur Sicherung des Ab- zuges bis zu diesem Zeitpunkt zu erhalten. Die Menschen in Afghanistan und die in- ternationale Gemeinschaft können sich darauf verlassen, dass wir zu unseren Zusa- gen stehen – gerade auch mit Blick auf die zivile Hilfe, die Schwerpunkt unseres Af- ghanistan-Engagements wird. Dabei wollen wir auch den bestmöglichen Schutz un- serer zivilen Kräfte erreichen. Afghanische Ortskräfte, die für uns in Afghanistan ge- arbeitet haben und deren Sicherheit und Leben nach Beendigung des Einsatzes be- droht sind, sollen zusammen mit ihren Familien in Deutschland eine Aufnahme an- geboten bekommen. Die Koalition steht zu einer angemessenen Beteiligung Deutschlands im Rahmen ei- ner Beratungsmission unter NATO-Führung, für den Fall, dass die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die Beteiligung unserer Partner sichergestellt sind. Afrika und Lateinamerika Der wachsenden Bedeutung Afrikas und seiner zunehmenden Eigenverantwortung wollen wir verstärkt Rechnung tragen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausbauen. Deutschland hat ein besonderes Interesse, dass die Staaten Afrikas regi- onale Probleme selbst lösen können. Deshalb werden wir die Bemühungen zur Stär- Verantwortung in der Welt 174 kung sub- und interregionaler Zusammenarbeit unterstützen. Wir setzen auf Koope- ration und partnerschaftlichen Umgang auf Augenhöhe, indem wir die Institutionen unserer afrikanischen Partnerländer stärken, den Privatsektor fördern und gute Re- gierungsführung verstärkt in den Mittelpunkt unserer Politik stellen. Die Bemühungen zur Schaffung einer Sicherheitsstruktur im Rahmen der Afrikanischen Union werden wir weiter unterstützen und uns im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäi- schen Union an Friedensinitiativen beteiligen. Die starke Partnerschaft zwischen Deutschland, der EU und Lateinamerika basiert auf gewachsenen politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen, die von gemeinsamen Werten und Interessen geprägt sind. Diese traditionellen Gemeinsam- keiten und Bindungen wollen wir vertiefen. Unsere strategische Partnerschaft mit Brasilien wollen wir ausbauen. Gemeinsam mit allen Staaten Lateinamerikas wollen wir Fortschritte bei den drän- genden globalen Herausforderungen erzielen. Wir wollen die Wirtschaftschancen zum beiderseitigen Vorteil nutzen und dafür die wirtschaftlichen Beziehungen weiter ausbauen und Investitionen und Handel fördern. Wir werden unseren Beitrag zur Stärkung der grenzüberschreitenden Vernetzung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur leisten. Dabei wollen wir uns ins- besondere auf die Länder konzentrieren, die unsere Werte teilen. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bleibt die dritte Säule der deutschen Au- ßenpolitik. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Förderung des Dialoges der Kulturen und zur Krisenprävention im weiteren Sinn sowie für die Vermittlung von Werten der Freiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt werden. Der kultu- relle Austausch und deutsche Kultureinrichtungen wie das Deutsche Archäologische Institut, die Goethe-Institute, der DAAD, die Humboldt-Stiftung sowie die deutschen Auslandsschulen und Wissenschaftskooperationen übernehmen dabei wichtige Brü- ckenfunktionen. Das Goethe-Institut wird insbesondere für die Programm- und Spracharbeit adäquat ausgestattet und bleibt – wie die deutschen Auslandsschulen – fester Bestandteil der Auslandsaktivitäten der Bundesregierung. Mit unserer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wollen wir ein positives und wirk- lichkeitsgetreues Bild unseres Landes im Ausland vermitteln, Interesse an der deut- schen Sprache und Kultur wecken und für den Wirtschafts-, Wissenschafts- und In- novationsstandort Deutschland werben. Die Vermittlung und Förderung der deut- schen Sprache im Ausland ist eine herausragende Aufgabe der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Wir werden die internationalen Bildungskooperationen im schuli- schen und universitären Bereich ausbauen, die erfolgreichen Stipendienprogramme stärken und dem im Ausland gestiegenen Interesse am dualen Ausbildungssystem Rechnung tragen, auch durch berufsbildende Angebote an den deutschen Auslands- schulen, die weiterhin gemeinwohlorientiert arbeiten. Dem Dialog mit der islamischen Welt messen wir in unserer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik eine besondere Bedeutung zu. Dabei ist es in unserem Interesse, die moderaten Kräfte in ihrem Streben nach Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu un- Verantwortung in der Welt 175 terstützen. Das entschiedene Eintreten gegen jede Form von Antisemitismus ist auch ein Kennzeichen unserer Außenpolitik. Europa ist auch ein kulturelles Projekt. Deutschland mit seinen Mittlerorganisationen trägt eine besondere Verantwortung für einen gemeinsamen europäischen Kultur- raum. Die Koalition bekennt sich zu der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt und zu der UNESCO-Konvention zum Kulturgüterschutz. Sie wird die Initiative ergreifen, auch dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des kulturellen Erbes unter Was- ser beizutreten. Politische Stiftungen Die politischen Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum internationalen Dialog und stärken damit auch das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen die internationale Arbeit der politischen Stiftungen auch in Zukunft unterstüt- zen und rechtlich sichern. Dabei wollen wir neue regionale Schwerpunkte durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen stärken. Außen- und Sicherheitspolitik ressortübergreifend gestalten Die Koalition bekennt sich zur Stärkung einer ressortübergreifenden Zusammenar- beit im Verständnis einer effektiven Außen- und Sicherheitspolitik, für deren Erfolg sich zivile und militärische Instrumente ergänzen müssen. In der Außen- und Sicher- heitspolitik denken und handeln wir vernetzt. Im Konzept von Krisenfrüherkennung, Krisenprävention, Ursachenbekämpfung und Konfliktbewältigung ist die Entwick- lungszusammenarbeit integraler Bestandteil. Eine besondere Bedeutung kommt der zivilen Krisenprävention zu, deren Strukturen wir stärken und weiterentwickeln wer- den. Wir werden die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung in den kommenden vier Jahren ausweiten. Die bestehenden deutschen Institutionen der Friedensförde- rung und Friedensforschung wie das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF), der Zivile Friedensdienst, die Bundesakademie für Sicherheitspolitik und die Deutsche Stiftung Friedensforschung haben sich bewährt und sollen stärker in die Politikberatung einbezogen werden. Wir werden durch gezielte Maßnahmen deutsche Beamte, Richter und Staatsanwälte ermutigen, an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Wir wollen die rechtlichen, organisa- torischen und finanziellen Voraussetzungen für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen verbessern. Hierzu wird die Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode mit den Bundesländern eine umfassende Bund-Länder- Vereinbarung verhandeln, die der gemeinsamen Verantwortung gerecht wird. Unseren Soldaten, Polizisten, Diplomaten, Entwicklungs- und Aufbauhelfern gebüh- ren unser Dank und unsere Anerkennung. Ihnen gilt unsere besondere Fürsorge. Verantwortung in der Welt 176 Neuausrichtung der Bundeswehr Wir bekennen uns zu einer starken Verteidigung mit modernen und leistungsfähigen Streitkräften. Die Bundeswehr hat sich als Armee in der Demokratie und für die De- mokratie bewährt. Das zentrale Leitbild der Inneren Führung und des Soldaten als Staatsbürgers in Uniform prägt auch weiterhin den Dienst in der Bundeswehr und den Einsatz der Bundeswehr für Frieden und Freiheit weltweit. Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Mit ihrer Neuausrichtung wird sie auf die veränderten sicher- heitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ausgerichtet. Wir werden diese Neuausrichtung konsequent fortsetzen und zum Erfolg führen. Die Umsetzung ist mit erheblichen Anpassungsprozessen für die gesamte Bundes- wehr verbunden. Die Angehörigen der Bundeswehr und ihre Familien brauchen Be- rechenbarkeit und Planungssicherheit. Die bestehende mittelfristige Finanzplanung bildet dafür die Grundlage. An den getroffenen Entscheidungen halten wir besonders im Sinne der Planungssicherheit für die Soldatinnen und Soldaten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich fest. Wo sich im Rahmen der bis spätestens Ende 2014 laufenden Evaluierung der Neuausrichtung Änderungsbedarf ergibt, werden wir ent- sprechend nachsteuern. Auch bei der Umsetzung der nächsten Schritte werden wir streng auf Wirtschaftlich- keit, Funktionalität, Attraktivität und Präsenz in der Fläche achten. Der festgelegte militärische Personalumfang von bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten entspricht dem Bedarf einer leistungsfähigen aufgaben- und einsatzorientierten Bundeswehr und der Rolle Deutschlands im Vergleich zu unseren europäischen Partnern. Den Bereich der Zivilbeschäftigten wollen wir aufgabenbezogen evaluieren. Eine weitere Reduzierung des Personalumfangs der Bundeswehr ist keine Perspektive. Attraktivität Wichtig ist es, dass der Dienst in der Bundeswehr attraktiv bleibt. Wir werden eine Attraktivitätsoffensive voranbringen: Wir setzen uns für mehr Familienfreundlichkeit ein, insbesondere für den Aufbau der Kinderbetreuung, bei Bedarf in Absprache mit den Kommunen. Mit Blick auf die hohen Pendlerzahlen streben wir eine möglichst heimatnahe Verwendung an. Darüber hinaus werden wir die Wahlmöglichkeit zwi- schen der Gewährung von Trennungsgeld und Zusage der Umzugskostenvergütung dauerhaft schaffen. Durch die Neuausrichtung sind Dienststellen, in denen militäri- sches und ziviles Personal gemeinsam arbeiten, die Regel. Das Soldatenbeteili- gungsgesetz werden wir entsprechend anpassen. Wir streben Regelungen an, die die Besonderheiten des Soldatenberufes und die Sicherstellung der Einsatzbereit- schaft mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Einklang bringen. Wir wollen die Nachversicherung für Zeitsoldaten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst so gestalten, dass sie hinsichtlich ihrer sozialen Absicherung keine Nachteile erfah- ren. Die Koalition wird die geltenden Beschränkungen des Hinzuverdienstes für aus- geschiedene Soldaten bei späteren Verwendungen in der Wirtschaft aufheben. In der Mitte der Gesellschaft Wir treten dafür ein, das Verständnis für die Besonderheiten des Soldatenberufes zu erweitern und so die breite Anerkennung für den Dienst in den Streitkräften sicherzu- stellen. Feierliche Gelöbnisse etwa sind Ausdruck der Verankerung der Bundeswehr Verantwortung in der Welt 177 in der demokratischen Gesellschaft. Die Koalition unterstützt den fortgesetzten Dia- log der Bundeswehr in und mit der Gesellschaft. Die Verantwortung für unsere Vete- ranen wollen wir gemeinsam tragen. Dies gilt auch für die Fürsorge für Verwundete und Versehrte und die würdige Gestaltung der Erinnerung an unsere Gefallenen und Toten. Die Jugendoffiziere leisten eine wichtige Arbeit bei der Information über den Auftrag der Bundeswehr. Wir begrüßen es, wenn möglichst viele Bildungsinstitutio- nen von diesem Angebot Gebrauch machen. Der Zugang der Bundeswehr zu Schu- len, Hochschulen, Ausbildungsmessen und ähnlichen Foren ist für uns selbstver- ständlich. Der neue Freiwillige Wehrdienst hat sich bewährt. Die gegenwärtig möglichen Ver- pflichtungszeiten des Freiwilligen Wehrdienstes werden überprüft und gegebenen- falls angepasst. Die Koalition erkennt den Wert der Reserve für die Auftragserfüllung der Bundeswehr und als Bindeglied und Mittler zwischen Bundeswehr und Gesell- schaft an. Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte werden für ihre Aufgaben im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit angemessen ausgestat- tet. Zur Steigerung der Attraktivität des Reservistendienstes prüfen wir die Anpas- sung und Vereinfachung der Vergütung wie der rentenrechtlichen Absicherung. Wir werden die Vereinbarkeit von Reservistendienst und zivilberuflichem Fortkommen gezielt fördern. Dafür kommt dem öffentlichen Dienst eine Vorbildfunktion zu. Auf die Einsätze der Zukunft vorbereitet sein Die Bundeswehr wird auch in Zukunft in Auslandseinsätzen gefordert. Das setzt ein breites militärisches Fähigkeitsspektrum voraus. Wir setzen uns, so weit es sinnvoll und möglich ist, für eine gemeinsame Nutzung nationaler militärischer Kapazitäten im Rahmen der EU (pooling and sharing) ebenso ein wie für eine stärkere Aufgabentei- lung. Das gilt auch für die entsprechenden Aktivitäten der NATO (smart defence). Der Ansatz hierzu könnte die Anlehnungspartnerschaft bzw. das Konzept der Rah- mennation sein, bei der sich Staaten zu Gruppen wechselseitiger Unterstützung zu- sammenfinden. Gemeinsam mit unseren Bündnispartnern wollen wir zu schwach ausgebildete Fähigkeiten stärken und die Durchhaltefähigkeit erhöhen. Wir streben einen immer engeren Verbund der europäischen Streitkräfte an, der sich zu einer parlamentarisch kontrollierten europäischen Armee weiterentwickeln kann. Die Bundeswehr bleibt auch in Zukunft Parlamentsarmee. Die parlamentarische Be- teiligung an der Entscheidung über den Einsatz der Bundeswehr hat sich bewährt. Sie ist eine Grundlage für die breite Verankerung der Bundeswehr und ihrer Einsätze in der Gesellschaft. Der Parlamentsvorbehalt ist keine Schwäche Deutschlands, sondern eine Stärke. Wir wollen die Beteiligung des Parlaments an der Entscheidung über den Einsatz deutscher Soldaten auch angesichts vermehrter Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit unseren Partnern sicherstellen. Eine zunehmende Mitwirkung deutscher Soldaten in integrierten Strukturen und Stäben auf NATO- und EU-Ebene muss mit dem Parlamentsvorbehalt vereinbar sein. Deshalb wollen wir eine Kommis- sion einsetzen, die binnen Jahresfrist prüft, wie auf dem Weg fortschreitender Bünd- nisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können. Die Kommission wird darauf aufbauend Handlungsoptionen formu- lieren. Einsätze des Kommandos Spezialkräfte (KSK) sind immer mit einer hohen Gefähr- dung unserer Spezialkräfte verbunden und unterliegen der Geheimhaltung. Wir wer- Verantwortung in der Welt 178 den die Unterrichtung des Parlaments über KSK-Einsätze in der bewährten Form si- cherstellen. Ausrüstung, Beschaffung und Nutzung Unsere Soldatinnen und Soldaten brauchen die bestmögliche Ausrüstung. Dabei steht ihre Sicherheit im Mittelpunkt. Die Bundeswehr beschafft, was sie braucht, und nicht, was ihr angeboten wird. Der Staat kann erwarten, dass bestellte militärische Ausrüstungsgüter vertragsgerecht, pünktlich und unter Einhaltung der verabredeten Preise und Qualität geliefert werden. Die Vertragsbeziehungen mit der Industrie müssen klar und deutlich sein. Die jüngsten Erfahrungen mit Großgeräten zeigen, dass Projektbegleitung und Controlling auf allen Ebenen verbessert werden müssen. Die mit der Neuausrichtung begonnene Neustrukturierung des Beschaffungsprozes- ses muss konsequent umgesetzt werden. Die Information des Verteidigungs- und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags über den jeweiligen Sach- stand bei der Entwicklung und Beschaffung von Gerät und Material wird verbessert. Deutschland hat ein elementares Interesse an einer innovativen, leistungs- und wett- bewerbsfähigen nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Wir setzen uns für den Erhalt ausgewählter Schlüsseltechnologien und industrieller Fähigkeiten, ins- besondere auch bei mittelständischen Unternehmen, ein. Wir setzen auf eine ver- stärkte europäische und euroatlantische Rüstungskooperation, die konkrete gemein- same Ausrüstungs- und Beschaffungsvorhaben nach den gleichen Standards für alle Nationen umsetzt. Hierbei spielt die Europäische Verteidigungsagentur eine Schlüs- selrolle. Eine Voraussetzung für die Verbesserung der militärischen Zusammenarbeit in der EU und in der NATO sind einheitliche Standards bei Zertifizierung und Zulassung mi- litärischer Geräte. Dies gilt in besonderer Weise für die militärische Luftfahrt. Deutschland wird hier mit gutem Beispiel vorangehen: Vom Frühjahr 2014 an wird eine einheitliche militärische Luftfahrtbehörde aufgebaut. Unbemannte Luftfahrzeuge spielen bereits heute beim Bundeswehr-Einsatz in Af- ghanistan bei der Aufklärung und dem Schutz unserer Soldaten eine wichtige Rolle. Auch künftig wird die Bundeswehr auf derartige Fähigkeiten angewiesen sein. Die Koalition wird eine europäische Entwicklung für unbemannte Luftfahrzeuge voran- bringen. Europa braucht schnell ein gemeinsames Regelwerk für ihre Zulassung und Teilnahme am europäischen Luftverkehr. Die Koalition wird die entsprechenden Initi- ativen hierzu weiterführen. Extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen mit bewaffneten Drohnen lehnen wir kate- gorisch ab. Deutschland wird für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luft- fahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten und sich für eine völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme einsetzen, die dem Menschen die Entscheidung über den Waffeneinsatz entziehen. Vor einer Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme wer- den wir alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für neue Generationen von unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben. Verantwortung in der Welt 179 Staatliches Gewaltmonopol schützen Die in internationalen Auslandseinsätzen vermehrt zu beobachtende Auslagerung von militärischen Aufgaben auf private Unternehmen kommt für uns nicht in Frage. Der Bundestag erteilt der Bundeswehr das Mandat für Auslandseinsätze, einschließ- lich der Anwendung von militärischen Mitteln im Bedarfsfall. Militärische Aufgaben dürfen nicht auf private Unternehmen übertragen werden. Die Bundesregierung wird sich in der OSZE dafür einsetzen, dass im Rahmen des OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit private mi- litärische Sicherheitsfirmen in die nationale Berichterstattung einbezogen werden. Schutz und Förderung der Menschenrechte Menschenrechte sind unteilbar und universell gültig. Wir setzen uns für ihren Schutz und ihre Förderung ein, sowohl innerstaatlich als auch in den auswärtigen Beziehun- gen. Verstöße gegen die Menschenrechte verletzen nicht nur die Würde der jeweils Betroffenen, sondern sie können auch den Frieden und die internationale Sicherheit bedrohen. Unser Ziel ist eine menschenrechtlich konsequente und kohärente Politik. Die Basis bilden das Grundgesetz, die europäischen und internationalen Menschen- rechtskonventionen sowie das humanitäre Völkerrecht. Wir unterstützen die neue Strategie der EU-Menschenrechtspolitik. Wir engagieren uns weiterhin konsequent für die weltweite Abschaffung der Todes- strafe sowie für das Verbot von Folter. Gemeinsam mit den Ländern unterstützen wir die Arbeit der Nationalen Anti-Folter-Stelle. Die Menschenrechte von Frauen und Kindern sind besonders gefährdet. Wir be- kämpfen alle Formen von Menschenhandel, Sklaverei, Organhandel, Zwangsprosti- tution und -verheiratung, Genitalverstümmelung, Anschläge im Namen der „Ehre“ sowie andere menschenverachtende Praktiken. Die Chancen von Kindern auf ein Leben in Würde wollen wir verbessern. Kinder brauchen Nahrung, Bildung und medi- zinische Versorgung. Wir unterstützen alle Bemühungen, dass sie nicht als Arbeits- und Sexsklaven oder als Soldaten missbraucht werden. Wir treten für die Religionsfreiheit als elementares Menschenrecht ein. Dies gilt auch für das Recht, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören und die Religion zu wechseln. Die Solidarität mit benachteiligten und unterdrückten religiösen Minderheiten ist uns ein besonderes Anliegen. In vielen Ländern der Welt werden besonders Christen wegen ihres Glaubens bedrängt, verfolgt und vertrieben. Religiöse Konflikte vermischen sich oftmals mit sozialen und wirtschaftlichen Spannungen. Wir treten international für Presse- und Meinungsfreiheit als wesentliches Fundament einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ein. Wir stützen und schützen mutige Menschenrechtsverteidiger und fördern zivilgesellschaftliche Kräfte, die unsere Hilfe brauchen. Wir verurteilen homophobe Tendenzen und fördern tolerante lebendige Zivilgesellschaften. Verantwortung in der Welt 180 Wir setzen uns bei den Vereinten Nationen für die weltweite Ächtung von Vertreibung sowie für die Erweiterung des Weltflüchtlingstages um das Gedenken an die Opfer von Vertreibungen ein. Die Mehrheit der Flüchtlinge auf der Welt sind Vertriebene innerhalb der Grenzen ihres Landes. Deshalb fördern wir die Verbreitung und Umsetzung der UN-Leitlinien für Binnenflüchtlinge, damit auch diese Menschen Schutz und humanitäre Hilfe erhalten. Wir setzen uns für einen höheren Stellenwert des Menschenrechtsschutzes und für die Stärkung seiner Instrumente bei den Vereinten Nationen ein. Wir wollen, dass der VN-Menschenrechtsrat weltweit glaubwürdig gegen Menschenrechtsverletzungen vorgeht. Für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) machen wir uns stark und unterstützen seine Funktion als unabhängiges Organ der Weltstrafjustiz. Bestrebungen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu schwächen, treten wir entschlossen entgegen. Die Bundesregierung wird sich aktiv an der Weiterentwicklung der humanitären Völkerrechts beteiligen. Wir werden darauf dringen, dass transnationale Unternehmen soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards einhalten. Die ILO-Erklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, die OECD-Leitsätze und die UN-Leitprinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte stecken hierfür den Rahmen ab. Wir werden die UN- Leitprinzipien auf nationaler Ebene umsetzen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll eine stabile Grundlage auf der Basis der „Pariser Prinzipien“ erhalten. Humanitäre Hilfe Wir werden der Humanitären Hilfe gemäß ihrer größer gewordenen Bedeutung ein höheres Gewicht einräumen. Wir werden die internationalen humanitären Prinzipien stärken, u. a. durch die Umsetzung des „Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe“. Wir werden uns auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die für Humanitäre Hilfe zuständigen Organisationen unabhängig bleiben. Wir wollen unsere Humanitäre Hilfe an der Bedürftigkeit ausrichten und uns auch um die Menschen in den Krisengebie- ten kümmern, die aus dem öffentlichen Blickfeld geraten sind. Wir werden zur Prävention von Naturkatastrophen starkes Gewicht auf Frühwarnsys- teme, Katastrophenvorsorge und Reduzierung von Katastrophenrisiken legen und uns für die Entwicklung internationaler Instrumente bei dem zunehmend wichtigen Thema der Klimaflüchtlinge engagieren. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung Ziel unserer Entwicklungspolitik ist es, auf der Grundlage unserer Werte und Interes- sen weltweit Hunger und Armut zu überwinden und Demokratie und Rechtsstaatlich- keit zu stärken. Wir setzen uns ein für Frieden, Freiheit und Sicherheit, die Achtung und Verwirklichung der politischen und sozialen Menschenrechte sowie die Bewah- rung der Schöpfung. Wir fördern den Aufbau einer sozial und ökologisch ausgerichte- ten Marktwirtschaft, gute Regierungsführung und die Mitwirkung der Zivilgesellschaft. Unsere Entwicklungspolitik leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Wir verstehen Entwicklungs- politik auch als globale Strukturpolitik und wollen die Globalisierung nachhaltig und Verantwortung in der Welt 181 gerecht für alle Menschen gestalten. Entwicklungspolitik hat präventiven Charakter und ist damit auch vorausschauende Friedenspolitik. Wir richten uns an den Millen- niumszielen und an deren Weiterentwicklung im Rahmen der Post-2015- Entwicklungsagenda aus. Gestaltung der Rahmenbedingungen Wir setzen uns ein für den Schutz globaler öffentlicher Güter und für gerechte Welt- handelsbedingungen. Deshalb streben wir insbesondere einen entwicklungsorientier- ten Abschluss der WTO-Welthandelsrunde und einen fairen Interessenausgleich mit den Entwicklungsländern an. Das muss auch für den weltweiten Agrarhandel gelten. Wir wollen die Arbeitsbedingungen in den Entwicklungsländern verbessern. Wir set- zen uns für verbindlich festgeschriebene, international anerkannte menschenrechtli- che, ökologische und soziale Mindeststandards wie der ILO-Kernarbeitsnormen ein. Wir setzen uns deshalb für die Aufnahme dieser Standards in allen Handelsabkom- men der EU ein. Wir streben für die Zeit nach 2015 Nachhaltigkeitsziele (SDG) an, die auf breiten- wirksames, inklusives, ressourcenschonendes und kohlenstoffarmes Wachstum ausgelegt sind. Wir wollen eine aktive Rolle dabei spielen, dass die Weiterentwick- lung der Millenniumsziele zu universellen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitszielen führt. Entwicklungspolitik soll prominent auf den Tagesordnungen der G8- und G20-Gipfel behandelt werden. Wir werden dafür sorgen, dass entwicklungspolitische Gipfel- Zusagen in Zukunft schneller umgesetzt werden können. Die Institutionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wollen wir im Sinne des Effizienzgedankens weiter verbessern. Die Zusammenarbeit zwischen GIZ und KfW soll intensiviert werden. Die entwicklungsorientierte ressortübergreifende Zu- sammenarbeit wollen wir verbessern. Unsere Beiträge an multilaterale Entwicklungs- organisationen richten wir an deren Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit aus, die wir bewerten wollen. In diesem Sinne werden wir die bilateralen und multilateralen In- strumente entsprechend ihrer komparativen Vorteile flexibel einsetzen. Wo die Rah- menbedingungen wie eine effektive und transparente Kontrolle der Mittelverwendung sichergestellt sind, kann Budgethilfe ein Instrument zur Steigerung der Eigenverant- wortung sein. Nachhaltige Finanzierung Wir halten an dem Ziel fest, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentli- che Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Wir werden uns diesem Ziel durch jährliche Steigerungen der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Bundeshaushalts annähern. Wir wollen Deutschland weiter auf einen Finanzierungspfad zum 0,7-ODA-Ziel führen. Deutschland wird für international gegebene Zusagen ein verlässlicher Partner in der Welt sein. Wir werden mit internationalen Partnern und mit wissenschaftlicher Unter- stützung Vorschläge für eine Weiterentwicklung des ODA-Konzepts entwickeln. Wir wollen eine zweckentsprechende Verwendung der ODA-Mittel sicherstellen. Wir ste- Verantwortung in der Welt 182 hen zu den in Kopenhagen eingegangenen Verpflichtungen. Die damit verbundenen Ausgaben sollen in fairer Weise zwischen den Ressorts verteilt werden. Thematische Schwerpunkte Im Rahmen der grundsätzlichen Ausrichtung unserer Entwicklungszusammenarbeit fördern wir insbesondere die ländliche Entwicklung. Unverantwortlicher Spekulation mit Nahrungsmitteln treten wir entgegen und wollen die Freiwilligen Leitlinien der Er- nährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zur ver- antwortungsvollen Landnutzung umsetzen. Für uns ist das internationale Engage- ment für die Sicherung der Welternährung und für das Recht auf Nahrung von zent- raler Bedeutung. Deshalb wird die Bundesregierung als verlässlicher Partner in inter- nationalen Organisationen wie der FAO fachlich mitwirken. Gesundheit bildet die Grundlage für nachhaltige Entwicklung. Der Globale Fonds spielt hierbei eine wichtige Rolle, die sich in der Politik der Bundesregierung wider- spiegeln soll. Zur besseren Absicherung gegen Lebensrisiken wollen wir beim Auf- bau grundlegender sozialer Sicherungssysteme helfen. Dazu gehört auch der Aufbau funktionierender und gerechter Steuersysteme. Wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Durchsetzung der Rechte von Mädchen und Frauen zu einer Querschnittsaufgabe deutscher Entwick- lungszusammenarbeit machen. Bildung ist der Schlüssel für eine zukunftsfähige Entwicklung. Wir wollen für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen gleichermaßen gute Bildungs- und Ausbildungs- möglichkeiten schaffen. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen soll in der Entwicklungszusammenarbeit stärker verankert und systematischer ausgestaltet werden. Wir werden unseren Fokus auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wie auf Maßnahmen des Klimaschutzes einschließlich einer effizienten und erneuerbaren Energieversorgung, des Schutzes der Wälder und der biologischen Vielfalt richten. Entwicklungsländer müssen bei der Anpassung an den Klimawandel und dessen Folgen unterstützt werden. Wir unterstützen Maßnahmen der zivilen Krisenprävention, der gewaltfreien Konflikt- bearbeitung und der Post-Konfliktbewältigung. Regionale Schwerpunkte und Kooperationspartner Um noch nicht erreichte Millenniumsziele und die Überwindung von Hunger und Ar- mut zu erreichen, werden wir künftig unsere Anstrengungen in den ärmsten Ländern stärken. In fragilen Staaten wollen wir einen besonderen Schwerpunkt setzen. Zwischenstaatliche Zusammenarbeit mit Ländern, in denen das Regierungshandeln systematisch im Widerspruch zu unseren Werten steht, soll nur erfolgen, wenn unse- re Unterstützungsmaßnahmen zu Veränderung beitragen können, wenn dies aus humanitären Gründen geboten ist oder wenn es Frieden und Sicherheit dient. Verantwortung in der Welt 183 Die bilaterale staatliche Zusammenarbeit mit Schwellenländern muss deren höhere Leistungsfähigkeit und gewachsene internationale Verantwortung berücksichtigen. Von den Schwellenländern muss die eigenverantwortliche Verwirklichung der Men- schenrechte auf Nahrung, Gesundheit und Bildung für die eigene Bevölkerung einge- fordert werden. Wir konzentrieren uns auf den Schutz globaler öffentlicher Güter, die Suche nach rohstoffschonenden nachhaltigen Entwicklungspfaden sowie fallweise auch auf Dreieckskooperationen zugunsten armer Entwicklungsländer. Die Förde- rung der Zivilgesellschaft in diesen Ländern sowie der zivilgesellschaftlichen Zu- sammenarbeit ist besonders wichtig. Unsere Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Transformationsprozesse im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sowie in den Mitgliedstaaten der Östlichen Partnerschaft. Diese Regionen sind neben Subsahara-Afrika ein besonderer Schwerpunkt unserer Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung wird das zivilgesellschaftliche Engagement fördern und die Wahrnehmung entwicklungspolitischer Verantwortung von Kirchen, Nichtregierungs- organisationen, politischen und privaten Stiftungen und der Wirtschaft sowie von Kommunen stärken. Dies gilt bei uns hierzulande ebenso wie in den Partnerländern. Intensive Kooperationen wie Kammer- und Verbandspartnerschaften sowie Berufs- bildungspartnerschaften sollen weiter gestärkt werden. Wir wollen die entwicklungs- politische Bildungsarbeit stärken und den fairen Handel unterstützen. In der Zusam- menarbeit mit der deutschen Wirtschaft (PPP) unterstützen wir auf der Basis einer ausgeglichenen Rollenverteilung von Staat und Privatwirtschaft den Auf- und Ausbau des privaten Sektors in den Entwicklungsländern, sofern dies einer nachhaltigen, so- zialen und ökologischen Entwicklung dient. Arbeitsweise der Koalition 184 8. Arbeitsweise der Koalition Kooperation der Parteien Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 18. Wahlperiode. Die Koalitions- partner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung. Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Re- gierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen. Die Koalitionspartner treffen sich regelmä- ßig zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt der Koaliti- onsausschuss auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Er berät Angelegen- heiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abge- stimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei. Die Koalitionsparteien werden sich einvernehmlich auf die Besetzung des Koalitions- ausschusses verständigen. Kooperation der Fraktionen Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfrak- tionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Frak- tionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einver- nehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen. Rechte der Opposition Eine starke Demokratie braucht die Opposition im Parlament. CDU, CSU und SPD werden die Minderheitenrechte im Bundestag schützen. Auf Initiative der Koalitions- partner wird der Bundestag einen Beschluss fassen, der den Oppositionsfraktionen die Wahrnehmung von Minderheitenrechten ermöglicht sowie die Abgeordneten der Opposition bei der Redezeitverteilung angemessen berücksichtigt. Arbeit in der Bundesregierung Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Be- deutung sind, keine Seite überstimmt. In allen Ausschüssen des Kabinetts und in al- len vom Kabinett beschickten Gremien, Beiräten und Ausschüssen sind die Koaliti- onsfraktionen nach ihren Kräfteverhältnissen vertreten. Die Besetzung erfolgt im ge- genseitigen Einvernehmen. Grundsätzlich sind alle Koalitionspartner vertreten, so- fern es die Anzahl der Vertreter des Bundes zulässt. Arbeitsweise der Koalition 185 Europapolitische Koordinierung Um eine bestmögliche Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene zu erreichen, wird die Bundesregierung ein geschlossenes Auftreten gegenüber den eu- ropäischen Partnern und Institutionen sicherstellen. Dazu werden sich die Koalitions- partner unter Beibehaltung der bewährten Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Bundesregierung eng abstimmen. Diese Abstimmungsverantwortung wird durch die Bundesministerinnen und Bundesminister im Rahmen ihrer Fach- und Koordinie- rungszuständigkeiten und im engen Zusammenwirken mit der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler wahrgenommen. Die Koalitionspartner treten bei der Europawahl gemäß der Zugehörigkeit zu ihren jeweiligen europäischen Parteienfamilien sowie in den kommenden Kommunal- und Landtagswahlen in einem fairen Wettbewerb gegeneinander an. Ressortverteilung Die Bekanntgabe der Ressortverteilung erfolgt nach Beschlussfassung der Parteien. Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien. Die Zahl der Parlamentarische Staatssekretäre und der Staatsminister bemisst sich nach dem Kräfteverhältnis der Parteien. Analog wird mit den Beauftragten der Bun- desregierung verfahren. Das Vorschlagsrecht für beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsminister, liegt bei den jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesministern.

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