Bevor man weitere Presseorgane über den faux pas vom 22.1.2016 informiert, gehört es sich natürlich, den „Beklagten“ zu Wort kommen zu lassen. Erst war ich etwas zögerlich beim Versand der EMail, weswegen ich die wichtigsten Punkte noch einmal in der TIefe ansehen wollte.
Nachdem ich rausgefunden hatte, dass das BGH sogar härtere Strafen gefordert hat, waren die Bedenken aber verschwunden und die Mail konnte raus. Mal sehen, was für ne Antwort kommt!
Weitere Infos zum „Fall“
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