Dass es sich bei den körperlichen Betätigungen, die Gina-Lisa Lohfink mit ihren beiden männlichen Begleitern in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2012 vollführte, keineswegs um eine Vergewaltigung handelte, stellte bereits im letzten Jahr ein Gericht fest. Dass auch die öffentliche Behauptung einer solchen nur dann passieren darf, wenn es auch wirklich eine Vergewaltigung gegeben hat, musste das Gericht der jungen Frau diesmal erklären.
#teamginalisa bekommt ein #neinheisstnein vor den Latz geknallt
Nachdem es also eine Weile so aussah, als habe Gina-Lisa und ihr #teamginalisa doch noch eine Chance, stellte sich nach einer Wende im Fall anders da. Darüber handelt das erste Video, welches nach der letzten Beweisaufnahme entstand.
Nun aber ist ja auch das Urteil gefällt und im Kern unterscheidet sich das nicht von dem im letzten Jahr: eine Vergewaltigung war da nicht zu erkennen, weswegen Madamchen nun 20 Kracher an die Staatskasse überweisen darf.
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Quellen:
http://m.welt.de/vermischtes/article157807277/Verhoehnung-aller-die-tatsaechlich-Opfer-geworden-sind.html
http://m.welt.de/vermischtes/article157566955/Den-Schweinen-gehoert-der-Schwanz-abgeschnitten.html
http://missy-magazine.de/2016/08/09/maennliche-unschuld/
Gelohnt hat sich die öffentliche Bekanntheit aufgrund der Falschbezichtigung anscheinend schon. Die Presse berichtet, ihr Platz im Dschungelcamp sei 150.000 € wert, das 7,5fache ihrer Strafe von 20.000 €.
Ja Gerichtskosten dürfte sie noch aufs Auge bekommen haben, aber sonst kein schlechter Deal, find ich auch…oder anders gesagt: der Dschungel-Deal war vielleicht schon bitter nötig!