Auskunftsrecht für Kuckucksväter: Was wirklich dahinter steckt

Kaum als Planung verkündet, verabschiedete das deutsche Bundeskabinett die neue Zwangsregel zur Herausgabe des Namens des Vaters eines Kindes, von dem die Mutter die Preisgabe bisher verweigert hatte, auch schon. Dass es dabei mitnichten um deutsche Väter geht, denen etwas „Gutes“ getan wird, lässt sich an verschiedenen Stellen nachweisen. Der eigentliche Hauptgrund dürfte nämlich ein ganz anderer sein, wie mir jetzt zu Ohren gekommen ist.

Bei besonderem Interesse an diesem Thema empfehle ich noch die neue Safespace-Folge, in der Maas in einem Interview vorkommt, das dieser Neuregelung gewidmet ist. Er sagt darin, dass es nur „in bestimmten Fällen und auf ausdrückliche Richteranordnung“ zu Zwangsmaßnahmen kommen soll…und wen das dann nicht betrifft, kann man sich ja fast schon an zwei Fingern….

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