Eins der wichtigsten SPD-Projekte der vergangenen Legislaturperiode war Frauenministerin Schwesigs Entgelttransparenzgesetz. Dieses ist, so urteilen beteiligte Frauenvertreterinnen „gut und wichtig“, auch wenn sich die gewünschten Erfolge noch nicht ganz so überzeugend gestalten, wie erwartet…
Quellen
http://www.deutschlandfunk.de/entgelttransparenzgesetz-was-der-kollege-wirklich-verdient.766.de.html?dram:article_id=418071
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/lohngleichheit-praxiserfahrungen-zum-entgelttransparenzgesetz_76_449058.html
http://www.sv-lex.de/aktuelles/nachrichten/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=378187&cHash=322a8ec967142377bf52ac7711e67a17
Hi,
ich hatte mir damals vor der Einführung des Gesetzes den Entwurf angesehen und fand ihn u.a. grundgesetzwidrig, prinzipiell unwirksam und nur ein Deckmantel, eine weitere Gender-Bürokratie aufzubauen:
http://maninthmiddle.blogspot.de/2016/10/lex-schwesig.html
Die aktuellen Ergebnisse passen gut zu den damaligen Prognosen. Insb. der Haufe-Artikel hinterläßt bei mir den Eindruck, daß das Gesetz vor allem Unfrieden schürt bzw. notorischen Nörgler/innen eine Chance verschafft, sich abzureagieren.
„Wenn überhaupt Auskunftsverlangen gestellt werden, kommen diese von Mitarbeitern aus dem eigentlich vergütungstechnisch gut strukturierten und transparenten Tarifbereich“
Das ist der eigentliche Witz. Das versteckte Ziel des Gesetzes war gerade, die Firmen zu gewerkschaftlich ausgehandelten Tarifverträgen zu zwingen, denn bei den dort üblichen relativ genauen Fallgruppenbeschreibungen können Vergütungsunterschiede für gleiche Arbeit = gleiche Fallgruppe nicht mehr auftreten. D.h. es ist abzusehen, daß fast alle Auskunftsbegehren erfolglos bleiben.
Das wäre im übrigen die nächste Frage. Entscheidend ist ja nicht alleine, daß Auskunft begehrt wird, sondern daß dabei eine Unterbezahlung festgestellt wird, die zu einer Lohnanhebung führen müßte. So ein Fall scheint aber überhaupt noch nicht aufgetreten zu sein.